Rundfunkzwangsbeitrag – oder die betreute Informationsfreiheit

„Die Rundfunkbeitragspflicht zielt nicht darauf ab, Interessenten von Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fernzuhalten.“
(Bundesverwaltungsgericht)

Nicht nur die Diktatur, sondern auch die moderne Parteien-Oligarchie braucht die Propaganda zum Erwerb und Erhalt der Macht. Die Diktatur benutzt sie offen, die Parteien-Oligarchie, die sich hinter einer demokratischen Fassade mühsam versteckt, mehr verborgen. Die wirkungsvollsten Instrumente, um das Bewusstsein der Menschen im gewünschten Sinne zu beeinflussen, sind Rundfunk und Fernsehen. Ihre besondere Bedeutung ergibt sich, wie das staatstragende Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Festschreibung des Rundfunkzwangsbeitrages bemerkte, aus seiner „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“.1 Es ist daher für die Herrschenden äußerst wichtig, in diesem medialen Felde der Bewusstseinsindustrie durch vom Staat eingerichtete öffentlich-rechtliche Sender einen beherrschenden Einfluss auszuüben.

Mehrere Millionen Menschen in Deutschland üben sich bereits im Widerstand gegen den Zwangsbeitrag, ziehen die Zahlung immer wieder hinaus, lassen es gar zu Zwangsvollstreckung kommen oder klagen vor Gericht. Ihnen habe ich mich jetzt angeschlossen. Meine Untersuchungen des Themas und der Rechtslage lassen mich zur Erkenntnis kommen: Widerstand ist meine Demokraten-Pflicht, auch wenn der äußere Erfolg zunächst sehr zweifelhaft scheint. Die Akteure und Profiteure des Establishments werden dieses Herrschaftsinstrument mit allen Mitteln verteidigen. Denn davon hängt viel für sie ab. Meine Gründe sollen in zwei Artikeln dargestellt werden.

Das Grundrecht auf Informationsfreiheit

In Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Der Satz enthält zwei Grundrechte, die Konkretisierungen des allgemeinen Grundrechts auf Freiheit und Selbstbestimmung des Art. 2 GG sind. Der erste Teil des Satzes beschreibt das (aktive) Grundrecht der Meinungsfreiheit; der zweite, von mir fett hervorgehobene Teil, definiert das (passive) Grundrecht der Informationsfreiheit, des Rechtes auf ungehinderte Wahl der allgemein zugänglichen Meinungs- und Nachrichtenquelle, aus der man sich ungehindert unterrichten können muss.

Der Begriff ungehindert hat also zwei Bezugspunkte; er bezieht sich zum einen auf die Wahl der Quelle, an der man nicht gehindert werden darf, und zum anderen, wenn die freie Wahl der Quelle durchaus erfolgt sein kann, auf den Vorgang des Unterrichtens, dessen Hinderung nicht erlaubt ist.

1.  Mit dem Rundfunkpflichtbeitrag zwingt der Staat flächendeckend alle Bürger, ganz bestimmte Informationsquellen, nämlich die öffentlich-rechtlichen Sender, finanziell zu unterstützen, womit sie selbstverständlich veranlasst, gedrängt, um nicht zu sagen genötigt werden sollen, sich aus deren Sendungen auch zu unterrichten. Dadurch wird das Grundrecht der Informationsfreiheit in seinem ersten Bezugspunkt, der freien Wahl der Informationsquelle, verletzt. Man kann nicht ungehindert selbst bestimmen, ob man sich aus den Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterrichten und dafür einen finanziellen Beitrag zahlen will oder nicht. An die Stelle der Selbstbestimmung tritt der Zwang staatlicher Fremdbestimmung. Zwang kann nicht die Erfüllung eines Freiheitsrechtes sein.

Mein Recht auf freie Wahl der Informationsquelle hat nicht nur einen positiven, sondern auch einen negativen Aspekt. Es beinhaltet auch das Recht, eine bestimmte Quelle, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht zu wählen. Ich darf nicht gehindert werden, mich aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu unterrichten. Der Zwangsbeitrag bindet mich aber gegen meinen Willen an ihn. Zwar kann er, was technisch (noch) nicht möglich ist, nicht verhindern, dass ich mich aus ihm nicht unterrichte, aber er hindert mich dadurch, dass er, wie jede Beitragszahlung, das Verlangen nach der Gegenleistung, den Sendungen, bewirkt. Er ist ja eine finanzielle Belastung, die man nicht umsonst gezahlt haben will. Den Beitrag zu zahlen und die Sendungen trotzdem nicht in Anspruch zu nehmen, bedarf der Überwindung eines inneren Hindernisses, die nur wenige zustande bringen. Und mit diesem psychologischen Mechanismus wird gerechnet; denn selbstverständlich hat der Zwangsbeitrag auch den Zweck zu bewirken, dass möglichst alle das Programm in Anspruch nehmen.
Ich werde also durch ihn in meinem Recht, mich aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu unterrichten, massiv gehindert.

Wenn mir der Einwand entgegengehalten wird, ich würde ja dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 1 Satz gemäß nicht gehindert, mich aus der allgemein zugänglichen Quelle des öffentlichen Rundfunks zu unterrichten, dann benutzt man den Wortlaut des GG, der explizit nur den positiven Aspekt ausdrückt, um damit auf sophistische Weise den impliziten negativen Aspekt aus dem Felde zu schlagen. Das ist natürlich unzulässig.

Nahezu grotesk wird die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts in seinem – noch weiter zu besprechenden – Urteil vom 16. 3. 2016, mit dem es den Zwangsbeitrag für rechtens und verfassungskonform erklärt. Die Rundfunkbeitragspflicht verstoße nicht gegen das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), schrieb es und gab die überwältigende Begründung: „Da nahezu jeder Beitragspflichtige über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügt, zielt die Rundfunkbeitragspflicht weder darauf ab, noch ist sie wegen der Höhe des Beitrags objektiv geeignet, Interessenten von Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fernzuhalten.“ 2

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Man sorgt dafür, dass der Bürger durch den Zwangsbeitrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebunden und damit alles getan wird, dass er dessen Sendungen anschaut und sagt dann schon fast zynisch, der Bürger werde doch nicht ferngehalten, also sei er in seinem Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung nicht verletzt. Das ist die Logik höchster Verwaltungsrichter, die in ihrem staatstragenden Rechtfertigungseifer den ersten Bezugspunkt des Grundrechts sophistisch ausblenden, dass der Bürger bereits durch die Zwangsbindung an die Staatssender an der freien Wahl gehindert wird, sich aus diesen Sendern zu unterrichten oder nicht. Das ist doch der entscheidende Punkt, der einfach ignoriert wird.

Der staatlich verordnete Rundfunkpflichtbeitrag verletzt also eindeutig das Grundrecht der Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1.

Dieses Zwangsbeitragsverfahren wäre exakt damit zu vergleichen, dass der Staat eine Tageszeitung herausgäbe, von der jedem täglich ein Exemplar ins Haus geliefert würde, das er gesetzlich verpflichtet wäre, mit einem monatlichen Beitrag zu bezahlen. Das wäre prinzipiell der gleiche Vorgang, an dem außerhalb des Gewohnten der Zwangscharakter vielleicht noch deutlicher hervortritt. Das Grundrecht der Informationsfreiheit wäre eklatant in seinem ersten Bezugspunkt, der freien Wahl der Informationsquelle, verletzt und ausgeschaltet. Der zweite Bezugspunkt spielt dann selbstverständlich keine Rolle mehr.

Das gab es ja in der DDR mit dem Staatsblatt „Neues Deutschland“ schon einmal. Eine solche Methode war Ausdruck staatlich-diktatorischer Indoktrination der Bevölkerung, die sich dagegen nicht wehren konnte. Ob Zwangsbindung an eine Zeitung oder an einen Sender – wobei es auf den Inhalt noch nicht einmal ankommt – beides offenbart eine totalitäre und nicht die freiheitlich- demokratische Gesinnung, von der das Grundgesetz geprägt ist.

2.  Wenn Bürger die öffentlich-rechtlichen Sender gar nicht einschalten, deren Sendungen also trotz des Beitrages nicht in Anspruch nehmen, müssen sie ihn trotzdem zahlen. Das Geld fehlt ihnen für andere Informationsquellen, aus denen sie sich unterrichten wollen, für die sie weiteres Geld aufbringen müssen. Der Zwangsbeitrag ist daher für jedermann eine finanzielle Beeinträchtigung und insbesondere für die große Masse der Geringverdiener eine Belastung, die viele Menschen auch weiterhin im ersten Bezugspunkt stark behindert, nämlich noch andere Quellen zur Unterrichtung in Anspruch zu nehmen.

Der Zwangsbeitrag verletzt auch aus diesem Grunde das Grundrecht auf Informationsfreiheit.

Die staatstragende Rechtfertigung des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) rechtfertigt den Rundfunkpflichtbeitrag aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der lautet:
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

Das Gericht stellt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Behauptung auf, diese durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk beinhalte

–   einen Programmauftrag, wonach „der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung, d.h. des Nebeneinanders von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern, einen maßgebenden Beitrag in den Bereichen der Information, der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, der Kultur und der Unterhaltung“ zu leisten habe;   

–   „in Bezug auf die Programme und deren Verbreitung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, die seine Wettbewerbsfähigkeit mit dem privaten Rundfunk gewährleistet. Die Programmfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere die Sicherung der Programmvielfalt, setzt seine institutionelle Unabhängigkeit gegenüber politischen und gesellschaftlichen Kräften voraus;“

–   eine Finanzierungsgarantie. Aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG leite sich ein „Anspruch der Rundfunkanstalten her, mit den zur Erfüllung ihres Rundfunkauftrags funktionsnotwendigen Finanzmitteln ausgestattet zu werden.“ 3

Hier wird eine Konstruktion zur Sicherung eines gewichtigen politischen Informationsinstrumentes aufgebaut und in das Grundgesetz hineingelegt, die nicht in ihm enthalten ist. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

1.  Die Gewährleistung der freien Berichterstattung durch Rundfunk ist die Variante der „Pressefreiheit“, bezogen auf das Medium Rundfunk. Dieses Freiheits-Grundrecht soll vor Beeinträchtigung und Unterdrückung der Rundfunk-Berichterstattung durch politische und gesellschaftliche Kräfte schützen. Die Art des Rundfunks ist damit überhaupt nicht geregelt. Zwar hat es bei Entstehung des Grundgesetzes noch keinen privaten Rundfunk gegeben, aber die Formulierung ist neutral gehalten und ebenfalls offen für die Entwicklung zu privaten Rundfunkanstalten, die ja auch eingetreten ist. Der in einem Atemzug mitgenannte Film ist schon immer überwiegend privat produziert worden. In die Formulierung „Berichterstattung durch Rundfunk“ lässt sich also nicht hineinlesen, dass der Rundfunk – ebenso wenig wie der Film – vom politischen Staat öffentlich-rechtlich organisiert sein soll.

Wenn darin ein Programmauftrag des Grundgesetzes, eine Verpflichtung, die Aufgaben des Rundfunkauftrags zu erfüllen und eine Bestands- und Entwicklungsgarantie liegen soll, müsste dies ebenso für die privaten Sender gelten. Diese sind ebenso Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit. Wenn allein dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ eingeräumt wird, die durch einen flächendeckenden Zwangsbeitrag gesichert wird, erhält er gegenüber dem privaten Rundfunk eine privilegierte Stellung, welche diesen im Wettbewerb in einer Weise benachteiligt, die er niemals ausgleichen kann. Dies verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

3.  Wenn der öffentliche Rundfunk ein Übergewicht in der Breitenwirkung hat und daher einen „maßgebenden Beitrag“ zur Programmvielfalt, zur Information und zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung leiste, welche gesichert werden müssten, liegt das in der Historie und der privilegierten Ausstattung mit einem gesetzlichen Gebührenanspruch gegenüber allen Gerätebesitzern früher und Wohnungsbesitzern heute begründet, wodurch die öffentlich-rechtlichen Sender mit einer viel größeren Finanzkraft ausgestattet wurden und werden, als sie den privaten möglich ist. Man begründet hier die staatlichen Zwangsbeiträge mit der Sicherung von Größe, Programmvielfalt und Breitenwirkung der öffentlich-rechtlichen Sender, die erst durch die Zwangsbeiträge herbeigeführt worden sind.

Für die Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt durch Rundfunk und Fernsehen und die Gewähr der Unabhängigkeit der Sender von politischen und gesellschaftlichen Kräften, die gerne als notwendig angeführt werden, kann der Staat durch ein Rahmengesetz sorgen, innerhalb dessen sich alle Sender bewegen müssen.

4.  Die Problematik eines öffentlich-rechtlichen, also vom Staat eingerichteten Rundfunks wird überhaupt nicht gesehen. Der vom Staat beauftragte Sender erfüllt überhaupt keine hoheitlichen Aufgaben, sondern wird hier wie ein zivilrechtlicher Sender als Dienstleister tätig. Anders als dieser, der dem Bürger gleichgeordnet gegenübersteht, begründet jedoch der Staat immer ein Über- und Unterordnungsverhältnis, das hier im gesetzlichen Zwangsbeitrag zum Ausdruck kommt. Die Einrichtung von öffentlich-rechtlichen Sendern ist Ausdruck einer obrigkeitsstaatlichen Gesinnung, die davon ausgeht, dass der Staat für die Versorgung seiner Untertanen mit Nachrichten und Meinungen zuständig sei, da diese selbst dazu in der nötigen Objektivität nicht imstande seien. Dies widerspricht eklatant dem Prinzip der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes, das auf der Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen beruht.

5.  Die „institutionelle Unabhängigkeit gegenüber politischen und gesellschaftlichen Kräften“, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorausgesetzt wird und institutionell gesichert werden soll, ist reine Fiktion und abgehobenes Wunschdenken. Sie steht nur formal auf dem Papier. Die öffentlich-rechtlichen Sender unterliegen in der Realität gerade als solche durch ihre institutionelle Verflechtung mit Regierungen und Parteien und die damit verbundene Staatsnähe der massiven politischen Beeinflussung und Abhängigkeit. Das wird später ausführlich nachgewiesen.

Aus alldem folgt, dass sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG keine Rechtfertigung herleiten lässt, die das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 durch einen Rundfunkpflichtbeitrag einschränken dürfte.

Die angebliche Alternativlosigkeit des Pflichtbeitrages

Selbst dann, wenn sich eine Bestands- und Finanzierungsgarantie des öffentlichen Rundfunks aus Satz 2 folgern ließe, dürfte sie ein so gewichtiges Grundrecht des Bürgers wie die freie, ungehinderte Wahl seiner Informationsquelle nicht durch einen flächendeckenden Zwangsbeitrag derart massiv einschränken. Es müssen dann andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden.

1.  Das BVerwG rechtfertigt den flächendeckenden Zwangsbeitrag lapidar damit, dass sich anders der „Anspruch der Rundfunkanstalten auf eine funktionsgerechte Finanzausstattung“ nicht erfüllen lasse. Zu diesem Zweck könne die Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die „Nutzungsgewohnheiten“ der Bürger praktisch auf alle erstreckt werden. Soweit sich die Rundfunkbeitragspflicht dadurch „als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen“ auswirke, sei „dies hinzunehmen“.4

a)  Es ist eine Fiktion, aus der – unterstellten – Bestands- und Finanzierungsgarantie folge zwingend die Notwendigkeit eines Rundfunkpflichtbeitrages aller Bürger. Derzeitige Größe, Umfang, Programmvielfalt und Breitenwirkung der öffentlich-rechtlichen Sender sind kein Selbstzweck, den es unbedingt zu finanzieren gelte. Das ist die einseitige Sicht eines obrigkeitsstaatlichen Denkens, das sich Recht und Verpflichtung einbildet, die Bürger umfassend mit Informations-, Kultur- und Unterhaltungs-Sendungen zu versorgen.

b)  Die Formulierung des Gerichts, zu diesem Zweck könne die Beitragspflicht ohne Rücksicht auf deren Nutzungsgewohnheiten“ praktisch auf alle Bürger erstreckt werden, ist verräterisch. Sie offenbart eine obrigkeitsstaatliche Haltung, welche die Bürger als Untertanen behandelt, die sich diesen Zwang von oben gefallen lassen müssten, ohne Rücksicht darauf, wie ihre Nutzungsgewohnheiten sind, also ob sie die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach ihren eigenen Erkenntnissen gut oder schlecht finden, ob sie sie sehen wollen oder nicht.

Das ist entwürdigend und schlägt der Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen nach Art. 2 und ihrer Konkretisierung in Art. 5 Abs. 1 Satz 1, sich die Informationsquelle, aus der man sich unterrichten will, ungehindert selbst auszusuchen, ins Gesicht und verletzt daher auch in gravierender Weise die Würde des Menschen (Art. 1 GG), aus der alle Freiheitsrechte hervorgehen.

c)  Es ist aus diesem Grunde auch die Argumentation entlarvend, soweit sich die Beitragspflicht als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirke, sei dies hinzunehmen“. Betreute obrigkeitsstaatliche Informationsversorgung setzt das fundamentale demokratische Grundrecht der Informationsfreiheit außer Kraft. Der freie Bürger wird dadurch entmündigt. Ein Rundfunkbeitrag darf nicht über das fundamentale Grundrecht auf freie, ungehinderte Wahl der Informationsquelle gestellt werden. Das eben ist nicht hinzunehmen.

d) Nicht der Bürger hat sich nach einer von irgendjemand aufgestellten Programmvielfalt und Informationsbreite eines Rundfunksenders zu richten, sondern dieser hat sich nach dem Bedürfnis und der Freiheit des Bürgers zu richten. Der Bürger darf nicht gezwungen werden, Sendungen, die er nicht will, zu bezahlen, erst recht nicht solche, die er als Schrott oder Manipulation durchschaut. Ein freier Mensch kann nur zu dem verpflichtet werden, das er auch selbst haben will, d. h. er kann sich nur selbst dazu verpflichten. Dies muss in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft einzig die Art der Finanzierung bestimmen.

2.  Das Gericht schließt andere Arten hauptsächlicher Finanzierung wie die durch Werbung oder „Pay-TV“ kategorisch aus.

a) Die Rundfunkanstalten dürften nicht darauf verwiesen werden, „sich die erforderlichen Mittel für eine funktionsgerechte Ausstattung vorrangig ´auf dem Markt`, d.h. von der werbenden Wirtschaft, zu beschaffen.“ Die Finanzierung durch bezahlte Rundfunkwerbung dürfe nicht im Vordergrund stehen, „weil sie tendenziell zu einer Abhängigkeit von Einschaltquoten, d.h. von der Anzahl der Zuschauer oder Zuhörer, führt. Je höher die Einschaltquoten einer Sendung, desto höhere Preise können die Anstalten für die in ihrem Umfeld ausgestrahlte Werbung verlangen. Dies wiederum fördert die Neigung, auf Kosten der Breite des Programmangebots vermehrt massenattraktive Sendungen aus den Bereichen Sport und Unterhaltung auszustrahlen. Von einer Finanzierung durch Werbeeinnahmen gehen ´programm- und vielfaltverengende Zwänge` aus, wie sie im werbefinanzierten privaten Rundfunk zu beobachten sind.“ 5

Dem ist zuzustimmen. Der negative Einfluss der Werbung auf die Qualität des Programms ist ein großes Problem. Die privaten Sender greifen aber deshalb primär nach dieser einfachen Finanzierungsmethode, weil sie das Privileg staatlich angeordneter Beiträge nicht haben. Merkwürdig ist nur, dass die Werbung auch längst in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Einzug gehalten hat. Die satten Zwangsbeiträge reichen dem aufgeblähten Moloch nicht. Und die negativen Auswirkungen auf die Qualität sind auch von dieser Seite wahrnehmbar. Der Insider Wolfgang Herles, der fast 30 Jahre beim ZDF tätig war, schilderte in einem Interview:

Es ist heute leichter, im Vatikan mit einem Kardinal über die unbefleckte Empfängnis Marias zu diskutieren, als auf dem Lerchenberg über das Dogma der Quote. Das geht einfach nicht. Ich habe hunderte von Sitzungen erlebt, wo es nur um Zahlen ging. Wo man sich gegenseitig die Marktanteile vorliest, um dann darüber zu grübeln, was in Minute 5 der Sendung passiert ist, wo die Quotenkurve einen Knick hat. Das ist so lächerlich, dass man sich schämt. Und damit habe ich zu einem großen Teil meine Arbeitszeit vertan. Einmal im Jahr kriegen Sie eine Zielvereinbarung vorgelegt, auf der nur eine Zahl steht, ein Marktanteil. Da steht nichts drauf, was mit Ihrer Arbeit, mit Ihrer journalistischen Leistung zu tun hat, sondern eben nur diese Zahl, und die haben Sie zu unterschreiben. Wie dumm ist das?“ 6

b)  Nun aber überträgt das Gericht die Nachteile der Werbefinanzierung apodiktisch auch auf die Finanzierung durch Pay-TV und behauptet:
„Aus den gleichen Gründen verstößt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Entgelte der Zuschauer nur für tatsächlich empfangene Sendungen (Bezahlfernsehen bzw. „Pay-TV“) gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Auch sie fördert die Neigung zu massenattraktiven Sendungen zu Lasten der Programmvielfalt, weil die Rundfunkanstalten auch beim Bezahlfernsehen von Einschaltquoten abhängig wären.“ 7

Diese Gleichsetzung ist unzutreffend. Anders als bei der ausschließlichen Werbefinanzierung der privaten Sender, bei denen ein freies „Channal-Hopping“ vorherrscht, da der Zuschauer an keinen dieser Sender gebunden ist, gehen beim Bezahlfernsehen die Zuschauer ein Vertragsverhältnis mit dem Sender ein, sie abonnieren ihn. Die meisten werden sich auf diesem Wege mittel- oder längerfristig für einen öffentlich-rechtlichen Sender entscheiden, wenn ihnen die Qualität seiner Sendungen zusagt, genauso wie die allermeisten Abonnenten einer guten Zeitung das schon immer getan haben. Entscheidend ist hier nicht Zwang oder Verführung, sondern die Qualität der Sendungen. Und das ist das einzig Wünschenswerte.

Das Bezahlfernsehen bietet die technische Möglichkeit, dass Rundfunkbeiträge nur derjenige bezahlen muss, der das Programm eines Senders in Anspruch nehmen will. Dies allein entspricht den freiheitlich demokratischen Grundsätzen des Grundgesetzes.

Natürlich fürchten die Interessenten staatlich-politischer Berieselung und Propaganda zu recht, dass sich dann der gewaltige Komplex der öffentlich-rechtlichen Sender in diesem Umfang nicht aufrechterhalten ließe. Er würde auf das Maß schrumpfen, nach dem Nachfrage besteht. Und die Nachfrage wird von seinen journalistischen Tugenden, also der „Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“ und von der Attraktivität seiner Sendungen abhängig sein. Damit würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk erst wirklich dem Wettbewerb um das Interesse des freien Bürgers ausgesetzt. Dann bedürfte es nur noch des letzten notwendigen Schrittes, auch noch seinen Status als öffentliche-rechtliche Institution abzuschaffen, welche ihm eine Machtstellung gibt, die ihm in einer Demokratie nicht zusteht.
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1   Den wenigsten Zuschauern ist die suggestive Wirkung des elektronischen  Mediums Fernsehen bewusst, ganz abgesehen von den Manipulations-Techniken der Fernsehmacher. Doch das ist ein eigenes Thema. Siehe dazu hier.
2   BVerwG Urteil vom 16.3.2016  Abs. 50
3   a.a.O. Abs. 18 – 20
4   a.a.O. Abs. 17, 50
5   a.a.O. Abs. 21
6   planet-interview.de
7   a.a.O. Abs. 22

                                                                                                                                    

32 Kommentare zu „Rundfunkzwangsbeitrag – oder die betreute Informationsfreiheit“

  1. Da sich hier jemand sehr gut aus kennt, eine Frage: wie steht es eigentlich mit der 24/7 Werbung im ÖRR für FACEBOOK? Kaum eine Sendung ohne Werbung für dieses (Wirtschafts-) Unternehmen, das sich in NICHTS von Coca Cola oder P&G unterscheidet. Trotzdem wird dies nicht als Werbung angezeigt. Wie kann das sein? Bei Haribo in Gottschalks Sendung hat die Nation aufgeschrien.

  2. Mich wundert, dass, zumindest im Bereich des Fernsehens, niemand das Kirchhof-Gutachten angreift. Denn der Zwangsbeitrag basiert juristisch auf diesem, es wurde aber von der technischen Entwicklung längst überholt, geht also von völlig falschen Annahmen aus. Die dortige Begründung für die erlaubte Typisierung (fast alle haben einen Fernseher, also darf „alle“ unterstellt werden), dass nämlich der nachträgliche Einbau einer Zugangshürde (Grundverschlüsselung) unzumutbar wäre, traf technisch nur beim Analogfernsehen zu.
    Die Zeiten des Analogfernsehen sind aber längst vorbei, heute erfolgt die Ausstrahlung (terrestrisch und Satellit) nur noch digital, die Grundverschlüsselung ist sogar fester Bestandteil des Systems und muss nur aktiviert werden. Es ist jetzt im Widerspruch zu dem Kirchhof-Gutachten auch dem GEZ-Konzern zumutbar, diese Grundverschlüsselung zum Schutz vor Schwarzempfang zu nutzen, wie es die Privatsender schon lange vormachen.

    Der GEZ-Konzern verhält sich wie ein Künstler, der aus Angst vor zu geringer Nachfrage seine Werke statt in einen geschlossenen Raum mit Eintrittsgeld in die Fußgängerzone stellt und von jedem zufällig vorbeikommenden Passanten eine „Gebühr“ verlangt mit der Begründung, er hätte sich ja an den Werken erfreuen können. Und bei Zahlungsverweigeren die Staatsgewalt einschaltet, um bei Androhung von Gefängnis die „Gebühr“ herauszupressen. Vielleicht wagt ein Künstler mal den Versuch und verlangt juristische Gleichbehandlung.

  3. zum Zwang zur Zahlung des Rundfunk-Beitrags, Stichwort ‚ungehinderter Zugang‘ (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, GG): Wir werden per Gesetz gezwungen, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, ob wir konsumieren oder nicht. Wir können nicht frei (und ungehindert, da Androhung von Zwangsmaßnahmen) entscheiden, ob wir für den NICHT-Konsum auch NICHT zahlen wollen. Da liegt m.E. der Knackepunkt.

  4. witzig und augenöffnende Vergleiche (Zeitung / Künstler in der Fußgängerzone).
    Der Sachverhalt ist den meisten klar oder wird zumindest als Ungerechtigkeit empfunden.

    Selbst Menschen in den Behörden – auch Gerichtsvollzieher – nutzen Möglichkeiten und Lücken, um GEZ nicht oder immer wieder stark verzögert zu zahlen – oder unterstützen mit hilfreichen Insiderinformationen diejenigen, welche verweigern …

    Und so kann es auch nur funktionieren: solidarisieren und einfach nicht mehr diese menschenverachtenden Befehle ausführen!
    Menschen, welche Widerstand gegen die GEZ-Abzocke und GEZ-Unrecht leisten, ins Gefängnis stecken, sagt alles (wie schlimm es im „Recht“ geworden ist) jedem, der noch ein Überbleibsel von Rechtsempfinden hat, sollte klar sein: GEZ ?- nicht mit mir!
    Und also entsprechend handeln …

  5. Auch ich habe der GEZ gezeigt, wo der Hammer hängt, und dies zog ich ca. 2 1/2 Jahre durch, bis meine Ehefrau darauf kam, wo sie einen gelben Brief von der Firma Post erhielt. Dann war die Hölle los, was sie mir auf gut deutsch sagte, kann ein Denkender sich wohl klar vorstellen. Auch meine Argumentation: das betrifft doch nur mich – nein auch mich, und deshalb bezahle ich jetzt alle monatlichen Gebühren. Mir blieb die Spucke weg, und ich entgegnete ihr, dass die GEZ ein Mafia – Verein sei, ohne rechtliche Basis und ich keine Unterschrift für einen Vertrag mit der Propaganda – Club geleistet habe. Ergebnis: weiterer Streit mit ihr oder nachgeben für eine staatstreue und dumme Sklavin !!!!!!!!!!!!!!!1

  6. 😉
    mein beileid wg der vertraglichen liebesbeziehung, aber so sind halt alle programmiert.
    es gibt nur einen einzigen grund, diesen vertrag zu unterzeichnen, zur persönlichen legalen steuerhinterziehung! und wenn sich das nicht mehr ausgehen sollte, kündigt man den vertrag wieder, kann man bei bedarf ja wieder erneut unterzeichnen u.s.u.s.f

    wenn deine prinzessin nicht selber anschaffen geht um ihren zwangsabgabenteil zu zahlen, würd ich den vertrag umgehend kündigen….

  7. hallo falke

    ich weiss dass du weisst, dass das ganze zu nix führt, es sei denn du kommst waffentechnisch an die willfährigen vollstrecker heran.

    solange die sklaven alle irgendwas zu verlieren haben, sei es ihr meist zu min. 99% vollkommen sinnloses da sinnfreies leben, ihr „eigentum“ oder sonst einen scheiss, ist ALLES vergebene müh.

    solange die kritische masse nicht bereit ist, voll mit ihrem leben einzustehen, wird sich NIX ändern.

    einfach nicht zahlen und irgendwann ab in den staatssimulationlichen 😉 all inkl urlaub ohne pool.
    ich wäre sofort bereit in den bau zu gehen, aber nicht mehr in diesem land.
    es gibt auf diesem planeten kein auch nur ansatzweise so dämliches lebewesen wie den michel und für dieses arrogante, wohlstand debile&übermütige pack ganz bestimmt nicht.
    die müssen alle noch viel viel mehr leiden und auch ja brav anschaffen gehen, damit ich es nicht muss.
    wenn man es sich leisten kann, sollte man es so wie ötzi handhaben, sprich wenn man diesem bolschewistischen tanker nicht versenken kann, dann zumindest entern 😉

    ich habe NULL mitleid mehr für den deutschen michel und hätte ich an dieser lustigen kasperle veranstaltung von neulich mitmachen dürfen, hätte ich unsere führerin „gewählt“, in der hoffnung dass noch milliarden fachkräfte importiert werden, in dem traum, dass dieses ganze pack diese aufnehmen und aufziehen muss, natürlich auf eigene kosten.
    das ganze wird dann an dem sklavenmarkt modelle aka h4 bemessen: jede nachdem wie viele affen2.0 im haushalt leben, wird dann der überschüssige wohnraum an die fachkräfte abgegeben.
    dazu dann bitte auch noch eine grundsteuererhöhung von 1000% 😉
    ach, was wär das fein……

    opfere nicht deine heilige lebenszeit für dieses pack, hat es nicht mal im ansatz verdient!
    guck dir an wie es dem nonkonformen mit seiner ollen geht, was kein einzelfall ist und mit den eigenen göhren nicht anders.

    spread your love!

  8. Hallo a. maas,
    ich bin nicht so pessimistisch, habe aber auch keine euphorischen Hoffnungen. Vor allem erlaube ich mir keine Resignation und richte mich immer wieder an Goethe auf:

    Feiger Gedanken
    Bängliches Schwanken,
    Weibisches Zagen,
    Ängstliches Klagen
    Wendet kein Elend,
    Macht dich nicht frei.

    Allen Gewalten
    Zum Trutz sich erhalten,
    Nimmer sich beugen,
    Kräftig sich zeigen,
    Rufet die Arme
    Der Götter herbei!

  9. @ hallo falke: “ mit den eigenen göhren nicht anders“

    Bei uns ist es umgekehrt wie bei bei Nonkonformist. Ich wollte boykottieren, einfach mal nicht mehr überweisen, aber mein Partner ist dagegen. Und die eigene Göre verklagt mich seit Jahren schon – erfolglos bisher – um Kohle. Zwei Prozesse parallelel wären schon stressig. Habe gehört, dass die bei Verweigerern sogar die Geschäftskonten lahmlegten.
    Aber man kann ja auch mal vergessen, zu überweisen. Oder man kann sich in der Summe vertun und vielleicht sechs Cent einbehalten und schauen, ob die wegen sechs Cent einen Zwergenaufstand proben. Was würden die tun, wenn man die Hälfte über weist mit Vermerk: “ Shit happens: Mir juckt die Butter, die Margarine wird teurer.“ ???

  10. 😉
    ja, der gute olle göthe 😉
    wasn held, schade dass wir damals als kinder mit sowas in der umerziehungsanstalt aka schule gelangweilt wurden.
    ganz spontan kommt mir da in denn sinn, dass dies vielleicht absicht war, denn nicht nur ich konnte damals damit null irgendwas anfangen, geschweige denn, dass man es inhaltlich überhaupt auch nur im ansatz hätte begreifen können.
    genau wie mit brecht und den anderen grossen denkern, die ja auch die grössten saatsmachtsfeinde waren, was ich bis vor ein paar jahren nicht wusste oder ante.
    sprich, man wird als kind mit diesen alten nazis (neusprech für dispoten jeglicher art) genervt, so dass für die zukunft „kein bedarf“ daran besteht, sich nochmal damit zu beschäftigen.
    dabei ist es für jeden freiheitliebenden geist ein muss, denn man sich jegliche aufklärerei und verständnisssuche sparen, da sie es alle damals schon komplett auf den punkt gebracht haben: die erbittersten feinde der freiheit etc pp

    ich habe in sofern jegliche hoffnung aufgegeben, als dass die glaubenstrukturen aka prägungen je älter sie sind, nicht mehr ohne chemische hilfsmittel ändern lassen und konditionierungen nur willentlich überschrieben werden können, was aber keiner will weil keine bedarf/schmerz besteht.
    und die jungen? um gottes willen, die sind ja alle so dermaßen krass indoktriniert, da ist nicht mal im winzigsten ansatz sowas wie eine kritische form von intelligenz zu erahnen. die sind so strunz dämlich, dass müsste noch mehr schmerzen, als bei den ganzen „alten“ die sich daran im laufe des lebens wohl gewöhnt haben.
    wie sagte mein weiser geliebter alter herr immer: dumm geboren und nix dazu gelernt!

    da du einer der wenigen im gelben bist, die was merken und zumindest versuchen sich selber in frage zu stellen und kein absoluter realist/materialist bist, wünsche ich dir viel spass und kraft bei der sache.

    liebe grüsse

  11. ja ja, kenn ich auch alles.
    selbst meine halbe schwester hat mich auf pflichtansprüche verklagt, <4k.
    das kommt bestimmt recht häufig vor, denn geld/materielles stopft ja zumindest für eine kurze zeit die seelich/emotionallen löcher.
    aber, seitens ihrer familie sind millionen im spiel….

    und ja, genauso sollte es eigentlich jeder machen, da es nix kostet und kein risiko.
    also verspätet sowieso, mach ich inzwischen bei allen so, bezahlt wird frühstens nach der 2ten mahnung, bei jeden und allen.
    dann mal zuviel überweisen, dann mal zuwenig, dann mal den betreff ändern (da gibs doch bestimmt irgendeine mitglieds nr oder so).
    keine ahnung ob die wie vadda staat das guthaben umgehend zurück überweisen müssen, egal ob 10 cent oder euro?

  12. natürlich hängt alles mit allem zusammen und läuft in zyklen ab, so dass auch astrologische ereignisse dazu gehören.

    aber ich verwette mein drittes ei, dass sich an der grundsätzlichen zwangsabgabe bei uns niemals was ändern wird, denn da wir in der mit abstand aller grössten lüge auf erden leben, ist die mediale indoktrinierung unabdingbar, deshalb ja auch der schulzwang!!!!

    wir sind das am krassesten belogene und VOLLSTÄNDIG manipulierteste volk der erde, aber keiner merkts, was zeigt wie gut es funktioniert.
    und da deutschland zu klein für die welt, aber zu gross für europa ist, muss und wird es auch so weitergehen, zumindest so lange, bis die deutschen an dem punkt sind, sich einzugliedern, dann wird das ganze wohl mal als abgeschlossen gelten.

  13. „Große Nationen steigen auf und gehen unter. Das Volk schreitet

    1. ↑   Von der Knechtschaft zur spirituellen Wahrheit (Glauben),
    2. ↑   Von spiritueller Wahrheit / Glauben zu großem Mut,
    3. ↑   Vom Mut zur Freiheit,
    4. ↑   Von der Freiheit zum Überfluss,
    5. ↓   Vom Überfluss zum Egoismus,
    6. ↓   Vom Egoismus zur Selbstgefälligkeit,
    7. ↓   Von der Selbstgefälligkeit zur Teilnahmslosigkeit,
    8. ↓   Von der Teilnahmslosigkeit zur Abhängigkeit,
    9. ↓   Von der Abhängigkeit erneut zur Unfreiheit.“

    Quelle => http://de.spiritualwiki.org/Wiki/Astrologie#toc5

  14. @ a.maas: „…schulzwang!!!“

    Mediale Indoktrinierung scheint mir der verlängerte Arm der Zwangsschule zu sein.
    Und Zwang funktioniert besonders „gut“, wenn man beim Geld ansetzt und uns zwingt, für die politisch ferngesteuerten GEZ Medien zu zahlen, die uns lauter Desinformationen geben.
    Und diese Desinformationen betreffen ja nicht nur diese „mit abstand aller grösste lüge auf erden“, was wohl mit Geschichte zu tun hat. Sondern sie betreffen ausserdem auch noch diese
    „chemischen hilfsmittel“.
    Jahrhunderte hindurch wurde die Wissenschaft von der katholischen Kirche ferngesteuert, und heutzutage ist die Wissenschaft schon so geistig – seelisch konditioniert, dass sie auch ohne direkten Einfluss der Kleriker schwarz für weiss „erklärt“.

    Studenten vom “ University College London“ verlangen, dass die Philosophen Plato,Kant, Russell und Descartes aus dem Lehrplan gestrichen werden, „weil sie weiss sind.“
    Wie ist die Kunst verkommen ! Der „Künstler“ namens Cassils, Kanadier, sammelte mehr als 750 Liter seines Urins, die in einem Behälter in der „Feldman Fine Arts“ Galerie in New York ausgestellt werden. Name des „Kunstwerkes“ lautet: „Pissed“. Soll vielleicht auch suggerieren, Kunst habe nichts mit Können zu tun sondern mit Müssen ? Nichts mit Freiheit sondern mit Zwang ? Ich würde dafür keinen Eintritt bezahle.

    In Dänemark diskutieren sie bereits über legale Sodomie und ausserdem über Mensch – Tier – „Ehe“ !!! I Dänemark ist verboten, einen Pitbull zu halten, aber man darf mit einem Schäferhund ein „intimes Verhältnis“ eingehen.
    Ob das auch mit einem Stachelschwein erlaubt ist, darüber werden uns demnächst etwa ARD und ZDF „aufklären“..

  15. @Michaela Wolff
    »Ob das auch mit einem Stachelschwein erlaubt ist«

    Frau Wolff, Sie müssen doch nicht die Pointe vorwegnehmen: wer ahnt denn schon, daß es sich beim Spießbürger um den Aufgespießten handelt ?
    Schwein gehabt …

  16. Kleiner ergänzender Hinweis zum Beitrag: Das „Neue Deutschland“ gehörte nur für die Parteigenossen zur Pflichtlektüre. Ansonsten konnte man unter dem beschränkten Angebot frei auswählen. Und wenn am Montag Abend nach dem alten Film „Es folgt der Schwarze Kanal von und mit Karl Eduard von Schni…“ angekündigt wurde, war man ganz ohne Fernbedienung wie ein geölter Blitz an der Glotze, bevor die zweite Silbe des Familiennamens des nervenden Chefkommentators ausgesprochen war und stellte ein anderes Programm ein.

    Wie ich kürzlich mitbekam, hat Schweden seinen ÖRR auf Steuerfinanzierung umgestellt. Ist so wenigstens einigermaßen sozial verträglich. Geht doch!

    Hier mal etwas zu den Auswüchsen unseres Systems:

    https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/grafing-ort28746/grafinger-landwirt-bezahlt-fuer-seine-kuehe-gez-oeffentlich-knechtlich-8134388.html

    Ziviler Ungehorsam und Zahlungsverweigerung bzw. -verzögerung ist eine Möglichkeit. Auf jeden Fall sollte man das beim gelegentlichen Urnengang berücksichtigen. Und sein soziales Umfeld für diesen groben Unfug sensibilisieren.

    @ Michaela Wolff:

    Anfrage an Radio Eriwan: Machen es die Stachelschweine auch so wie die anderen Tiere?

    Antwort: Im Prinzip ja, aber gaaanz vorsichtig.

    Wenn Cassils eine Schwimmvorstellung in seinem Kunstwerk dargeboten hätte, wäre mir das vielleicht auch noch 50 Ct. wert gewesen.

    Wenigstens ist Konfuzius nicht mit dem schrecklichen Makel behaftet, ein europäisch-stämmiger Weißer gewesen zu sein.

  17. @ Jürgen Elsen: „nicht die Pointe vorwegnehmen“ Ja, stimmt ! Die gehört ja an den Schluss:
    Po-Ente ? Nein, ich mag mir`s nicht wirklich vorstellen, Herr Elsen.
    Bin zwar selber verrückt genug, aber auch das hat seine Grenzen.
    Es soll in England auch so eine Art von „GEZ“ geben, und ein Engländer soll nach 9.11. dagegen geklagt haben. Der Mensch soll angeblich von den Pflichtbeiträgen befreit worden sein.
    Er hatte (angeblich) das begründet, indem er argumentierte, das öffentlich – rechtliche TV habe
    schon den Einsturz des Turm Nr. 7 gesendet, als dieser noch stand. Etwa 25 Minuten vorher sei der Einsturz schon behauptet worden.
    Das sei aber zuwider dem Auftrag gewesen, über Tatsachen zu informieren.
    Es gibt natürlich auch in Deutschland diesen Auftrag zur Information. Vielleicht kann man auch dem öffentlich – rechtlichen TV hierzulande nachweisen, desinformiert zu haben und kann damit dann begründen, warum man die GEZ nicht mehr bezahlt ?

  18. @Michaela Wolff
    „Es gibt natürlich auch in Deutschland diesen Auftrag zur Information. Vielleicht kann man auch dem öffentlich – rechtlichen TV hierzulande nachweisen, desinformiert zu haben und kann damit dann begründen, warum man die GEZ nicht mehr bezahlt ?“

    Der Nachweis soll im nächsten Artikel erfolgen.

  19. @ herbertweissinfogmxde: “ Schwimmvorstellung“ Der Schwachsinn scheint sich zur Epidemie auszuweiten. „Tages – Anzeiger“ Zürich berichtete: “ Zürich machts möglich: 80 Tonnen getrocknete Fäkalien werden zur Kunst. Offen ist, ob es deswegen dicke Luft gibt.“ Das betrifft das „Kunstwerk“ des Konzeptkünstlers Mike Bouchet aus Amerika, und es soll das bislang „grösste und aussergewöhnlichste Werk seiner Karriere“ sein.
    Das Projekt wird vom Zürcher Stadtrat gefördert !!! Corine Mauch -SP – Stadträtin – betrachtet es als eine „Ehre“, dass die „Manifesta“ in Zürich stattfindet.Diese biete die grosse Chance, dass die Stadt von aussen gespiegelt werde und neue Erkenntnisse gewinnen könne..
    Zürich zahlt 2 Mio. Franken ins Budget.
    Wie schön, dass das GEZ – Bezahlfernsehen noch keine Gerüche überträgt !

  20. Die “Ständige Publikumskonferenz”,
    http://forum.publikumskonferenz.de/viewforum.php?f=30&sid=16be50e3a5f01d191ea7113dc2be94fa (Verein von Maren Müller ins Leben gerufen, die mit einer hundertausendfach gezeichneten Online-Petition gegen ZDF-Moderator Markus Lanz für einige Aufregung sorgte): reicht formal (juristisch) ausgefeilte Programmbeschwerden bei ARD und ZDF ein. 40 sollen es im vergangenen Jahr 2016 gewesen sein …

    Einen Überblick über die Klagen gegen die GEZ findet man hier:
    http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html

    Darunter sind z.B. auch solche, die sich auf den Informationsauftrag beziehen (Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag wegen mangelnder Objektivität und mangelnder Staatsferne)

    Solche Informationen und Initiativen halte ich auch für gut und wichtig. Doch ersetzen sie keine Handlungen! Wir werden nur damit nichts ändern am: Monopol der Waffengewalt und Finanzherrschaft und auch nichts an dem „Organisationsaufbau“ der BRD.

    Dieser neue Aufbau kann nur vom Volk DIREKT geleistet werden (das Grundgesetz und Völkerrecht gibt dazu eine legale Vorlage!). In diesem legalen Sinne gibt es bereits seit 2012 Ansätze und Umsetzungen 😉

    ABER: sobald Menschen(gruppen) die Säulen der Macht TATsächlich beeinflussen (könnten), zählt leider nur mehr das Gesetz des Stärkeren (Rechtsordnung wird außer Kraft gesetzt), sprich Waffengewalt und/oder finanzielle Sanktionen.

    Diese Gewalt (z.B in Form von Zoll- und/oder Polizeieinsätzen – demnächst Bundeswehr, wie grotesk!!! – gegen das eigene Volk) können nur die verhindern, die sie vollziehen – sprich: Ungehorsam, Folgschaft aufkündigen! Doch da kommt ja dann wieder die Geld(Existenz)frage ins Spiel… wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing …

    „Die Systembürger scheinen also dasselbe stets durch ihre Handlungen – basierend auf einem durch Geld angetriebenem Angstdämon – zu stützen“ und es scheint kein Entrinnen zu geben…

    Tatsächlich existiert jedoch noch eine weitere Möglichkeit: die Bevölkerungs-Mutmasse wächst auf ca. 30.000 an: Menschen, die dazu bereit sind, DIREKT die Organisationssache anzugehen (Suchmaschine: Deutschland neu gründen) – dann könnte das ganze alte, Menschenundienliche, ausgemistet werden … da eine solche große Zahl – zur Zeit – noch nicht „abgefertig“ werden könnte – bzw. es ein Problem ist, genügend Mörder für diese Anzahl zusammenzubekommen … (noch)

    Ich sehe keine andere Möglichkeit als diese zuletzt geschilderte, lasse mich aber gerne mit anderen konkreten, EXISTIERENDEN Alternativen/Beispielen belehren …

  21. ob das so schön ist, daß keine Gerüche übertragen werden, möchte ich bezweifeln.
    Denn, wenn doch, würden die Geräte bald dort stehen, wo ihre echten »Duftkollegen« sich aufhalten …
    Zumindest scheinen die Bürger sich zur Zeit noch mehr auf den Wahrheitsgehalt ihrer Nasenempfindungen verlassen zu können, denn auf den ihres Verstandes …

  22. @michaela:

    „Und Zwang funktioniert besonders „gut“, wenn man beim Geld ansetzt und uns zwingt..“

    korrekt und der EINZIGE kernpunkt wo alles begraben und damit auch die lösung zu finden ist.
    da mir mein leben zu kostbar ist, um mich jetzt auch noch als hobby ökonom autodidaktisch soweit zu schulen, um eine konkrete lösung anbieten zu können, habe ich abgebrochen.
    allerdings gehöre ich wohl zu der zukünftigen affen2.0 variante, die sich unter zwang null bewegt.
    wie otte es ja so passend bezeichnet sind wir alle „geldsklaven“ aufgrund des geldSYSTEMS, nicht des geldes an sich. dieser zwang ist systembedingt, da der zins ja immer nachreicht werden muss.
    d.h. so lange dieses zinsgeldsystem als status quo glaubenssystem akzeptiert wird, sind wir alle vollständig erpressbar, was ja auch perfekt funktioniert.
    deshalb scheisst sich ja auch jeder unserer wohlstandsdebilen die hose voll und geht doppelmoralisch durchs leben. macht ja inzwischen eigentlich jeder, den kindern wird wasser gepredigt, aber sobald man die haustür von aussen hinter sich zu macht, wird wein gelebt.
    etwas vedeutlicht, die tollen moralischen werte werden den kindern rein theoretisch einprogrammiert, gelten aber ohne diese ausserhalb nicht mehr, sondern da wird wie es sich gehört nach unten getreten und nach oben kriechen (hinein) bzw buckeln. denn letztendlich ist sich doch jeder der nächste, siehe hier (also weitere oben @mythopoet):
    5. ↓ Vom Überfluss zum Egoismus,
    6. ↓ Vom Egoismus zur Selbstgefälligkeit

    na ja, ist eh alles latte, da das gesamte leben für 99% eh ein einziges und komplettes missverständniss ist, welches für den kurzen augenblick einer ewigkeit nach dem aller letzten atemzug erkannt wird (im idealfall).
    kleiner hinweis, wir sind keine materiellen wesen, sondern geistige.
    das ich ist eine reine illusion und reine biochemische programmierung, sprich alles was man glaubt zu wissen, hat nix mit fakten (gibt es in dem sinne nicht) zu tun, deshalb bringt „aufklärung“ im idealfall nur marginal etwas, da man nur an der oberfläche rumkaspert.
    daher auch der aberwitzige reflex von oliva in bezug auf barbara, er kann gar nicht anders, da etwas in seinem glaubenssystem getriggert wurde.
    teile und herrsche beruht ja auf der annahme des dualismus, aber gibt es auf dem planten nazitaurus abseits einer sonne ohne schwerkraft auch hell und dunkel, oben und unten etc pp
    das affen2.0 bewusstsein beruht weiterhin auf newton, obwohl die quantenphysik inzwischen ja schon ein „klein“ wenig weiter ist und dieses modell transzendiert hat. komischerweise wird dieses glaubensmodell von sowohl als auch meinem wissen nach in den einrichtungen des wissen und lernens noch immer nicht ge“lehrt“.
    ist aber auch wieder nur einer diesen blöden zufälle……

  23. ich nochmal 😉

    da du ja ein augeschlossener gelber bist, vielleicht kannst du ja mal reichlich meditieren/philosophieren über den begriff und das konzept „macht“ und das ganze in deiner tollen art aufdröseln?!

    denn irgendwie scheint es ja für viele ein riesiges kognitives dissonanz problem zu sein, zu begreifen, dass macht nur macht verschwindet und diese beruht wie wir wissen ja nunmal auf gewalt in seiner reinsten unmittelbaren form.
    sprich ohne gabeln und fackeln wird sich das ganze gemäss der bewusstseinswerdung (danach beginnt erst die vergösserung) der affen2.0 erst in vielen vielen tausend jahren ändern.

    es gibt nur diese 2 möglichkeiten!!!!!!!

    wählen gehört defintiv nicht dazu 😉
    ganz im gegenteil, es ist die umfangreichste verantwortunslosigkeit schlechthin. niemand würde irgendjemanden eine generalvollmacht ausstellen, aber diesem ganzen staatsschmarotzern geben sie eine.
    klar, bei kleinkindern gilt ja auch das konzept hoffnung 😉

    ich schreibe das, weil ich vermehrt feststelle, wie das gelbe von einseitg interessenbehafteten unterwandert wird und teile/herrsche praktiziert wird.

    gewalt ist nicht per se böse/schlecht, fühlt sich halt nicht so gut an wie die einzig mögliche form von souveränität ab zu geben um sie in einer urne zu beerdigen aka „wählen“ (rofl) gehen.
    deshalb haben ja auch alle ein problem mit monterone bzgl des heutzutage fälschicherweise benutzen begriffs der demokratie, fühlt sich halt auch irgendwie doof an, wo man doch sein leben lang wie die ewige schuld, diesen begriff einprogrammiert bekommen hat, natürlich ohne sich damit zu beschäftigen. es gibt nirgendwo auf diesem planeten eine wahre demokratie, restliche überreste vielleicht noch im ansatz in der schweiz, obwohl diese mit hilfe der modernen technik seeeeeeehr einfach umzusetzen wäre, aber stattdessen wird man in dieser diktatur zur propagandasteuer genötigt 😉

    so long

  24. @ a.maas: “ …, wir sind keine materiellen wesen, sondern geistige, das ich ist eine reine illusion und eine biochemische programmierung..“

    Wie ist das zu verstehen ? Wenn gesagt wird, wir sind geistige Wesen, wenn aber dann auch hinzu behauptet wird, das Ich sei eine Illusion, was ist denn dieses Geistige, wenn nicht das Ich des Menschen ?
    Wenn wir keine materiellen Wesen sind, ist dann nicht – konsequent zuende gedacht – die materielle Chemie die Illusion ? Also die Dimension des Vergänglichen ?
    Das menschliche Ich entstammt dem Göttlichen. Wenn wir es entwickeln, finden wir die Ichkraft, die es braucht, um sich gegenüber Sklaventreibern und GEZ – Eintreibern, gegenüber staatlich gesteuerten Besserwissern und anderen Nullen irgendwie durchzusetzen.
    Wenn wir es nicht entwickeln würden, könnten wir nicht frei denken und müssten noch unter die Tierstufe absinken. Da müssten wir uns nicht wundern, wenn man uns chippt, irgendwo festbindet und verwurstet. Tiere markieren mit Kot und Urin ihr Terrain, bis ein noch höheres Alpha Tier daherkommt und seine Duftmarke drüber gibt. Wenn ein rangniederes Tier dann das parfümierte Terrain betritt, muss es “ Fersen- oder Eintrittsgeld“ bezahlen. Oder es bezahlt mit dem Leben.
    Der Affe hat nicht den Schneidbrenner erfunden. Sondern der Mensch ! Deswegen sitzt auch der Affe hinter Gitterstäben im Zoo, und der Mensch geht draussen frei spazieren.
    Dank an Christus für die Freiheit.

  25. oh, das werde ich mir mal in ruhe anschaun 😉

    ich weiss dass du noch gelber bist, deshalb ja.
    der neue fred von barbara (wiedervereinigung) ist wieder ein tolles beispiel, wo ein agent sein unwesen treibt.
    für mich ist lechner der derzeit gefährlichste spalter im gelben, der sehr geschickt aggiert.
    die plumpen tölpel die sonst so unterwegs sind, würde im gelben ja keinen tag überleben 😉
    monte/tempra ist DER wichtigste und konsequenteste schreiber, der das problem konkret benennt, während die meisten anderen genau darin die lösung sehen und wählen gehen.
    in erster linie geht es ja darum das problem zu erkennen und deutlich zu benennen, was er dankenswerter weise immer und immer wieder tut. aber man sieht ja wie wenige damit klar kommen, weil es halt grundsätzlich alles geglaubte auf den kopf stellt.
    aber leute die unser gefängniss als demokratie bezeichnen, sind nicht wirklich ernst zu nehmen.
    stattdessen wird eine genralvollmacht erteilt, um typisch deutsch, hinterher rumzunöhlen und das obwohl, und das macht es so extrem enttäuschend, die meisten im gelben wissen, was unsere führerin öffentlich hinsichtlich wahl versprechern gesagt hat.
    dieses verhalten ist hochgradig geisteskrank und beruht einzig und allein auf angst.
    bisher hatte auch noch niemand eine antwort, wenn ich frage was es soll, eine nicht notwendige wahl zwischen pest und cholera zu treffen…..

    na ja, wäre halt nur schade ums gelbe, da es die einzige plattform mit einer gewissen grundintelligenz ist.

    weiterhin dir alles jute!

  26. das ganze äussere, materielle ist eine illusion!
    an dem punkt ist die quantenphysik nun ja auch endlich angekommen.
    d.h. der verstand ist nix weiter als eine form von künstlicher intelligenz, die den krassesten quantenrechner so gaaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam anfängt zu benutzen, datt hirn.
    den spruch von einstein, wir nutzen maximal 10% der leistung, halte ich für maßlos übertrieben, die menschheit beginnt gerade erst es quasi auszupacken, um es dann irgendwann zu benutzen.
    im moment wird es als banaler taschenrechner missbraucht 😉

    und von welcher freiheit sprichst? die auswahl bei amazon 😉 ?
    bitte komm jetzt nicht mit den klassischen gegen „beispielen“ von den schurkenstaaten, achse des bösen, china etc pp

    freiheit ohne ketten, ist nicht nur ein klasse blog bzw ebook, sondern auch die passende bezeichnung für die nutzvieh gattung „affe2.0“

    frau eschenbach hat es seinerzeit schon auf den punkt gebracht 😉

  27. hab ich eben erst gesehen: christus?
    ernsthaft???

    dann hätte ich mir die antwort eben ja gleich sparen können…
    und ja, ich glaube zutiefst an die schöpfung, aber bestimmt nicht an einen bärtigen ollen sack, der wertet und urteilt.

  28. »ich glaube […] aber bestimmt nicht an einen bärtigen ollen sack, der wertet und urteilt.«
    Mit der Aussage machst Du genau das: werten und urteilen – auch wenn Du jetzt nicht bärtig bist und kein oller Sack …
    Hier gibt es jetzt rein logisch formal ein Problem: wenn Du an Dich selbst glaubst, dann an jemand, der wertet und urteilt.
    Wenn Du Dich selbst aber gemäßt der eigenen Satzbedeutung behandelst, darfst Du nicht an Dich glauben …

    Beweisen tut das aber gar nichts – genauso wenig wie Deine Aussage etwas mit dem Christus zu tun haben muß – oder eher mit dem Bild, was irgendwelche Menschen sich von ihm machen oder unterstellen.

    Frau Wolff, so wie ich es fühle, geht von der Christuswesenheit aus und die ist völlig unabhängig von dem, was wir Menschen in sie hineinprojizieren oder nicht …

    Und meines Erachtens ist es so, wie schon Angelus Silesius sagte:
    »Und wird der Christ an Weihnachten tausendmal geboren,
    so lange nicht in Dir, bleibt er ewiglich verloren.«

    Und dieses „verloren“ ist äußerst mehrdeutig …

    Der Christus ist in dem Sinne auch ein Freiheitswesen, daß er nämlich seine eigene Existenz nicht als unumstößliche Tatsache vor die Menschen hinstellt, sondern nur dann in Erscheinung tritt, wenn der Mensch ihn aus seinem freien Willen begegnen möchte …

    Und was die Medien und die mit dem Mediengeist verbundene GEZ macht, ist ja genau das Gegenteil: hier sollen alle urteilen und glauben, was dort „angeboten“ wird als „Tatsache“.

    Und dadurch, daß dies uns so eingeimpft wird, urteilen und glauben wir – in der Meinung, wir selbst würden ja nie urteilen und glauben …

  29. @ Jürgen Elsen: „Angelus Silesius“ Laut „Aphorismen.de“ soll Angelus Silesius es anders formuliert haben, nämlich: “ Und wäre Christus tausendmal in Bethlehem geboren, und nicht in dir: Du bliebest doch in alle Ewigkeit verloren.“
    Goethe dichtete: “ Und solang du das nicht hast, dieses Stirb und Werde, bist du nur ein trüber Gast auf der dunklen Erde.“
    Wenn wir Mitteleuropäer all das mit Füssen treten, was an Grösstem eben in unserer Kultur hat werden und entstehen können, dann sind wir es selber, die dem Kulturtod den roten Teppich ausrollen. Da wird Schluss gemacht werden mit Geistes-Freiheit
    Da müssen wir uns nicht wundern über Zwangsveranstaltungen aller Art wie GEZ, über Abschaffung der deutschen Sprache durch Anglizismen und über Abschaffung jeder Freiheit durch antichristliche Horden, die nur den Vatergott kennen, nicht aber den Sohnesgott kennen. Die werden gemäss dem Motto handeln;: Und willst du nicht mein (Glaubens) Bruder sein, dann schlag`ich dir den Schädel ein.

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