Kapital-Macht und Lohnsklaverei – Das Versagen des Rechts

Die Stellung der Abhängig-Beschäftigten, die ihre Arbeitskraft auf dem „Arbeitsmarkt“ gegen einen oft zum Leben nicht oder kaum ausreichenden Lohn verkaufen müssen, ist nach wie vor das ungelöste Urproblem des sozialen Lebens. Es ist von den Herrschenden und ihrer willfährigen Bewusstseinsindustrie weitgehend in den Hintergrund gedrängt. Auch die Gewerkschaften thematisieren es nicht mehr. Sie sind offensichtlich angepasster Bestandteil des herrschenden Systems geworden.

„Im Altertum gab es Sklaven. Der ganze Mensch wurde wie eine Ware verkauft. Etwas weniger vom Menschen, aber eben doch ein Teil des Menschenwesens selber wurde in den Wirtschaftsprozess eingegliedert durch die Leibeigenschaft. Der Kapitalismus ist die Macht geworden, die noch einem Rest des Menschenwesens den Charakter der Ware aufdrückt: die Arbeitskraft“, formulierte 1919 eindringlich der Anthroposoph Rudolf Steiner. Das den Menschen in den Tiefen seines Wesens Verletzende, Erniedrigende dieser Tatsache mag vielfach bei den Betroffenen selbst wenig ins Bewusstsein dringen, aber in den unbewussten Empfindungen lebt es umso wirksamer als deprimierende oder empörende Lebensstimmung, die die sozialen Konflikte und Krisen niemals zur Ruhe kommen lassen wird, bis dieses menschliche Grundproblem gelöst ist. „Auf dem Vorhandensein der Empfindung eines menschenunwürdigen Daseins beruhen in Wahrheit alle Erschütterungen im sozialen Organismus.“ 2

Keine Wirtschafts-, sondern eine Rechtsfrage

Dieses fundamentale Problem der Lohnsklaverei wird durch das kapitalistische Wirtschaftssystem selbst nicht gelöst werden. Denn in ihm geht es um die Produktion von Waren, ihren Handel und die aus der Kosten- und Gewinnkalkulation hervorgehende Wertbildung, den Preis. Zur Herstellung der Waren werden Produktionsmittel, wie Gebäude und Maschinen, benötigt, die mit Investitionskapital als Waren so günstig wie möglich gekauft werden. Es werden für den Produktionsprozess aber auch menschliche Arbeitskräfte benötigt. Sie sind in dieser Sicht ebenfalls Produktionsfaktoren, die kostengünstig gekauft werden müssen, und ihr Kaufpreis ist der Lohn. Damit ist die Arbeitskraft zwangsläufig ebenfalls zur Ware geworden. Man muss sehen, dass in der Wirtschaf alles zur Ware werden muss, was in sie eingegliedert wird, auch das, was seiner Natur nach niemals Ware sein darf.

Die notwendige Konsequenz daraus ist, dass die grundsätzliche Regelung der menschlichen Arbeit in der Wirtschaft nicht dieser überlassen werden darf. Sie muss vom Rechtsleben erfolgen, mit deren Gesetzen, die an der Würde des Menschen orientiert sind, die Wirtschaft als mit rechtlichen Bedingungen zu rechnen hat, die ihr ebenso von außen gesetzt sind wie auf der anderen Seite die Naturbedingungen der Rohstoff-Gewinnung. „Wie der Wert einer Ware gegenüber einer anderen dadurch wächst, dass die Gewinnung der Rohprodukte (…) schwieriger ist als für die andere, so muss der Warenwert davon abhängig werden, welche Art und welches Maß von Arbeit zum Hervorbringen der Ware nach der Rechtsordnung aufgebracht werden dürfen.“ Damit wird erreicht, „dass die Wirtschaftsorganisation vom Menschen, nicht der Mensch von der Wirtschaftsordnung abhängig ist.“3 Zwar setzt der Staat dem Wirtschaftsleben zum Schutz des Arbeitnehmers bereits durch das heutige Arbeitsrecht z. B. in der Arbeitszeit, der Kündigung und neuerdings auch mit dem Mindestlohn gewisse Grenzen, und die Gewerkschaften erkämpfen Lohnerhöhungen. Doch damit werden überwiegend nur eingetretene Schäden behoben oder abgemildert, nicht aber die strukturellen Ursachen beseitigt.

Die Ursachen liegen in der Überdehnung des Eigentumsrechts der Arbeitgeber am Unternehmen. Dieses setzt sich aus dem Eigentum an den drei Kapitalformen des Investitions-, des Produktions- und des Gewinnkapitals zusammen. Das Investitionskapital besteht im Einsatz von Geldkapital, das in Produktionsmittel, d. h. in Produktionskapital verwandelt wird, und das Eigentum daran pflanzt sich mit scheinbarer Selbstverständlichkeit geradewegs in das Gewinnkapital hinein fort. In der Vereinigung des Eigentums an den drei Kapitalformen in einer Hand haben wir exakt die Quelle der betrieblichen und gesellschaftlichen Macht des Unternehmers, die ihm gegenüber den Angestellten und Arbeitern ein Übergewicht verleiht und ihm ermöglicht, deren Arbeitskraft wie eine Sache als Produktionsmittel für seine Profitziele einzuspannen.

Das heutige Eigentumsrecht ist ein aus dem römischen Recht stammendes Privat-Eigentum, das ein unbegrenztes Verfügungsrecht über die Sache beinhaltet. Sein ursprüngliches Ziel ist, die äußere Existenz des Menschen mit materiellen Gegenständen zu sichern, die er gebrauchen und verbrauchen und über die er deshalb auch ungehindert verfügen können muss. Dieses berechtigte Privateigentum unterstützt so die Entwicklung zur in sich geschlossenen Persönlichkeit, die sich insofern von den anderen abschließt, behauptet und notwendig egozentrisch auf den eigenen Vorteil bedacht ist.

Wird jedoch das Privateigentum auf Gegenstände ausgedehnt, die nicht dem persönlichen Gebrauch, sondern der Bedürfnisbefriedigung anderer Menschen dienen und für das Zusammenleben des einzelnen Menschen mit anderen von Bedeutung sind, wie das Unternehmenskapital, wird die Legitimation des Eigentümers, einen egoistischen Gebrauch davon zu machen, auch auf sozial bedeutsame Dinge übertragen und richtet hier für andere Menschen unermesslichen Schaden an. Da verliert das Privateigentum seine innere Berechtigung.4  Die alten römischen Rechtsstrukturen werden hier der modernen Lebenswirklichkeit nicht mehr gerecht. Es muss dafür eine neue Eigentumsform, ein soziales Verantwortungseigentum entwickelt werden, das treuhänderischen Charakter trägt. Allgemeine Gedanken wurden bereits im Artikel Arbeitsmarkt skizziert. Hier soll es um die Konkretisierung eines sozialen Eigentums an den Produktionsmitteln gehen. Mit diesen arbeitet ja nicht nur der Unternehmer, sondern direkt oder indirekt arbeiten an ihnen auch alle Arbeiter und Angestellten. Und ohne deren Mitarbeit wäre der Unternehmer aufgeschmissen.

Abhängigkeit und existenzielle Unsicherheit des Arbeitnehmers

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Arbeitnehmer, der eigentlich Arbeit-Geber heißen müsste, wird heute durch einen Arbeitsvertrag hergestellt, der Leistung und Gegenleistung regelt. Die wirtschaftliche Übermacht des Unternehmers als Eigentümer erlaubt es ihm, die Beziehung des Arbeitnehmers zum Unternehmen rein funktional auf den Einsatz seiner Arbeitskraft an den Produktionsmitteln als eines von ihm benötigten weiteren Produktionsfaktors zu reduzieren. Dadurch wird eine auf das äußerste Minimum beschränkte Bindung des Arbeitenden an den Betrieb gebildet, die prinzipiell jederzeit aufhebbar ist. Sie bedeutet für ihn eine dauernde Lebensunsicherheit, die er von sich aus nicht beseitigen kann, eine existenzielle Abhängigkeit vom Unternehmer, die zur treffenden Bezeichnung des Abhängig-Beschäftigten geführt hat.

Die Milderung durch das staatliche Arbeitsrecht und soziale Netz beseitigt nicht die strukturelle Unsicherheit der Lohnabhängigen und ihre ständige unter- oder oberschwellige Sorge, aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden. Folkert Wilken fasst das Problem eindringlich in seiner menschlichen Tiefe:

Das Bewusstsein der Lebenssicherheit entsteht noch nicht, wenn derjenige, der seinen Arbeitsplatz verliert, weiß, dass er nicht gerade zugrunde gehen muss, sondern immerhin auf der Grundlage des Existenzminimums versicherungstechnisch am Leben erhalten wird. Jedoch erschöpft sich der Sinn des Lebens nicht darin, dass der Mensch nur ökonomisch existieren will, einerlei unter welchen Voraussetzungen. Wer aus dem Arbeitsverhältnis entlassen wird, erlebt sich praktisch als aus seinem Beruf, d. h. aus seiner gesellschaftlichen Stellung im sozialen Organismus hinausgeworfen. Er existiert nur noch von Gnaden der Allgemeinheit, selbst wenn er Versicherungsbeiträge bezahlt hat. Wenn eine Sozialordnung ihre Mitglieder in diese Lage kommen lässt, dann führt sie einen entscheidenden Schlag gegen das Selbstbewusstsein des zur Freiheit erwachten Menschen. (…) Daran können weder die Gewerkschaften noch die staatlichen Sozialgesetze etwas ändern. Der Schaden liegt in einer Tiefe, in die beide nicht dringen können. Menschen, die daran gehindert werden, im sozialen Ganzen mitzuarbeiten, fühlen sich aus der menschlichen Gesellschaft ausgestoßen und revoltieren gegen sie mit der ganzen Kraft des erniedrigten Selbstbewusstseins.5

Es geht um weit mehr als nur um eine wirtschaftliche Frage. Es geht um die gerechte, vollwertige Einordnung des arbeitenden Menschen als freie Persönlichkeit in die menschliche Gesellschaft. Der Unternehmer „kann im Wirtschaftsleben seinen ganzen Menschen zur Geltung bringen und seine persönliche Freiheit voll ausleben.“ Von der Persönlichkeit des Arbeitnehmers wird nur seine Arbeitskraft beansprucht. Also nur ein Bruchteil dessen, was seine Person hergeben könnte, ist von Interesse. Das hat zur Folge, dass er selbst ebenfalls weitgehend interesselos seine Arbeit verrichtet, die ihn persönlich nicht ausfüllt.6

Das auf die Instrumentalisierung und Ausnutzung der Arbeitskraft zielende Abhängigkeitsverhältnis wird durch das heutige Arbeitsrecht wie naturgegeben voraussetzt und quasi sanktioniert und nur mit sozialer Politur versehen. Es isoliert den Arbeitnehmer mit seiner Leistung gegenüber dem gesamtwirtschaftlichen Prozess und engt sein eigenes ökonomisches Interesse auf den Gegenwert seiner Leistung ein, seinen Sklavenlohn und dessen größtmögliche Steigerung. Das kann nur dadurch geändert werden, dass „der mit den Produktionsmitteln Arbeitende in die Verantwortung für den Gebrauch der Produktionsmittel mit einbezogen wird.“ Hier liegen die entscheidenden Aufgaben eines sozialen Arbeitsrechtes. „Es hat die rein kommerzielle Beziehung des Arbeiters zu seiner Arbeit und zu dem Produktionskapital in eine mitverantwortliche zu verwandeln. Das ist heute zu einer sozialen Frage erster Ordnung geworden“.7

Das Problem der unternehmerischen Mitbestimmung

Das bedeutet nicht, den Arbeiter oder Vertreter der Arbeiterschaft in die Leitung des Unternehmens, also in die Verantwortung des Unternehmers für den Einsatz des Investitionskapitals einzubeziehen, wie es heute bis zu einem gewissen Teil aus einem falsch verstandenen Demokratie-Verständnis von den Gewerkschaften durchgesetzt worden ist, indem Aufsichtsratsstellen und Vorstandsposten besetzt werden. Es geht hier nicht um demokratische Mitbestimmung wie in einem Parlament, das für Jedermann beurteilbare allgemeine Rechtsbestimmungen zu beschließen hat, sondern um die sachkundige Realisierung von Wirtschaftsprozessen, für die Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zusammenkommen, um ihren jeweils sachkundigen Beitrag zum Ganzen zu leisten. Es ergibt sich so rein aus den sachlichen Notwendigkeiten eine innerbetriebliche Arbeitsteilung, „eine Art Hierarchie von Verantwortungsbereichen“, die sich von der unternehmerischen Gesamtleitung „nach unten hin immer mehr verengen und sich zuletzt in die einzelnen Arbeitsplätze spezialisieren. Die an der Spitze stehende Leitung verantwortet das Ganze, der an der Drehbank schaffende Arbeiter verantwortet seinen Arbeitsplatz“.8

Die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeiterschaft (die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrates ist damit nicht gemeint) ist ein fehlgeleiteter Kampf am falschen Ort. Sie „stellt nichts anderes dar als eine Methode im Kampf um höhere Lohnanteile. (…) Es ist die antisoziale Reaktion auf eine antisoziale Arbeitsordnung, wenn die Arbeiter sich in die Unternehmerfunktionen hereindrängen.“ Es gilt, die Arbeit der „Arbeitnehmer“ durch eine neue Eigentumsgestaltung auf die Stufe der echten, gleichberechtigten Zusammenarbeit zu erheben. Diese aber bezieht sich nicht auf die Beteiligung am Investitionskapital, das der Unternehmer allein aus seinen Fähigkeiten heraus als soziales Verantwortungseigentum zu handhaben hat, sondern am Produktionskapital, den Produktionsmitteln, die den Betrieb im engeren Sinne ausmachen. Sie sind die materiellen Grundlagen ihrer Arbeit, an denen sie täglich tätig sind und die sie deshalb überschauen können. Durch eine Eigentumsbeziehung zu ihnen tritt eine Bindung ein, die über das nur kommerzielle Interesse des Lohnverhältnisses hinausgeht.9

Nutzungseigentum an den Produktionsmitteln

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um diese falschen Polaritätsbezeichnungen noch einmal zu gebrauchen, arbeiten gemeinsam, organisierend oder materiell hantierend an und mit den Produktionsmitteln für die Herstellung eines Produktes. Vom Erfolg hängt ihrer aller wirtschaftliche Existenz ab. Auf dieser Ebene der gemeinsamen Arbeit gibt es keinen Unterschied, alle sind notwendig und den Produktionsmitteln gegenüber gleich berechtigt und gleich verpflichtet. Diese Tatsache muss sozial in einer rechtlichen Gleichstellung, einem, wie der Freiburger Volkswirtschaftler Wilken vorschlägt, gemeinsamen Eigentum an den Produktionsmitteln ihren Ausdruck finden, durch das auch die „Arbeitnehmer“ so mit dem Betrieb verbunden werden, dass sie ihre Arbeit mit lebendigem Interesse leisten können. „Das historisch überkommene Lohnverhältnis bindet den arbeitenden Menschen nur durch den Erwerbsegoismus, d. h. nur ökonomisch, aber nicht menschlich an die Produktionsmittel. Dadurch trägt es in alle Arbeitsverhältnisse die kämpferischen Impulse und mit ihnen die unvermeidliche Interesselosigkeit an der Arbeit.“

Eine solche Rechtsordnung erhebt den Mitarbeiter, in dessen Bezeichnung noch die Priorität des Unternehmers mitschwingt, zum Betriebsangehörigen. „Damit wird eine Stufe der Betriebsverbundenheit erreicht, die für alle Betriebsangehörigen gleich eng ist, für den Unternehmer nicht enger als für die Angestellten und Arbeiter.“ 10 Das heißt, der Unternehmer ist in dieser Beziehung auch nur Mitarbeiter. Sein alleiniges Privateigentum an den Produktionsmitteln wird in ein gemeinschaftliches Nutzungseigentum weiterentwickelt, das nicht mehr dem persönlichen Egoismus unterliegt, sondern nur zu einem bestimmten Gebrauch berechtigt und verpflichtet, der durch den wirtschaftlichen Zweck des Betriebes vorgegeben ist. Damit würde dem bisher völlig unbeachteten Auftrag des Grundgesetzes in Art. 14 entsprochen, der als schon lange unmittelbar geltendes Recht (!) vorschreibt: „Eigentum verpflichtet.“ Es verpflichtet zu einer Art des Gebrauchs, die „dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ soll. Das schließt bei sozial relevanten Gegenständen die privatrechtliche unbeschränkte Verfügungsgewalt in egoistischem Interesse aus.

Anteiliges soziales Gemeinschaftseigentum

Erst durch das Miteigentum an den Produktionsmitteln, „in denen sich die materielle wirtschaftliche Kapazität des Betriebes verkörpert“, wird eigentlich die Betriebsangehörigkeit begründet. „Jedem in die Betriebsgemeinschaft aufgenommenen Mitgliede wächst eine Quote, d. h. der soundsovielte (Eigentums-) Anteil am Produktionskapital zu, jedes sie verlassende Mitglied verliert seine Quote.“ Am Anfang einer entsprechenden Betriebsverfassung werden die Bedingungen stehen, unter denen das anteilige Sozialeigentum und die damit verbundene Betriebsangehörigkeit erworben werden können und auch wieder verlorengehen.11

Im zweiten Komplex wird die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz aller Betriebsangehörigen einschließlich des leitenden Unternehmers zu regeln sein. Nicht kauft der Unternehmer den Mitarbeitenden, die dann mit allem anderen nichts mehr zu tun haben, ihre Arbeit wie eine Ware ab. Die Produktion der Waren erfolgt ja durch das Zusammenwirken aller. Und der im Verkauf erzielte Gegenwert der von allen gemeinsam produzierten Waren muss die Grundlage für das Einkommen jedes Betriebsangehörigen bilden. Aus dem Produkterlös steht jedem, einschließlich des Unternehmers, ein Anteil zu.12  Als Maßstab für die Höhe des Einkommens werden einerseits die Bedürfnisse zu gelten haben, die jeder aufgrund seiner persönlichen und familiären Situation hat und zum anderen das Maß der Verantwortung, wie es die einzelnen Arbeiten erfordern.13

Das Einkommen ist für den persönlichen Verbrauch bestimmt. Es wird Privateigentum für den Konsum zur individuellen Lebenssicherung. Das schließt für den Unternehmer aus, dass er darüber hinaus einen einseitigen Anspruch auf den Reingewinn geltend machen könnte. Denn das Gewinnkapital kann auch nur soziales Verantwortungseigentum sein, dessen Verwendung noch gesondert zu betrachten ist.

Fazit

Das wesentliche ist die Erkenntnis, dass die Macht des Kapitals und damit die Ausbeutung der Abhängig-Beschäftigten durch das Privateigentum ermöglicht werden. Es ist das Versagen des Rechts, das mit der unbegrenzten Verfügungsmacht des privaten Eigentums jahrtausendealten Rechtsstrukturen verhaftet bleibt, die den Erfordernissen der heutigen Menschheit und ihrer Lebensverhältnisse längst nicht mehr gewachsen sind. Goethe geißelte das bereits in seinem „Faust“ mit den Worten: „Es schleppen sich Gesetz und Rechte wie eine e´wge Krankheit fort.“ Was in alter Zeit Gutes bewirkt hat, wird heute, wo die Menschheit in ihrer Entwicklung fortgeschritten ist, zur zerstörerischen Krankheit. Die Ursachen dieser Krankheit müssen endlich beseitigt werden, weil sie wie ein soziales Krebsgeschwür mit grenzenlos wuchernder Profitgier Erde und Menschheit zu zerstören drohen.

Das zentrale Problem ist nur, dass in der Legislative, wo das Recht in Gesetze gegossen wird, die Abhängig-Beschäftigten kaum noch politische Fürsprecher haben. Von der SPD, ihrer ursprüngliche Interessen-Partei und deren gewerkschaftlichen Anhängseln sind sie längst im Stich gelassen und verraten.
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1    Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage, Dornach 1961, S. 53
2    a.a.O., S. 79
3    a.a.O., S. 79
4    Vgl. Folkert Wilken: Die Entmachtung des Kapitals durch neue Eigentumsformen, Freiburg, 1959, S, 28
5    Folkert Wilken a.a.O., S. 42, 43
6    a.a.O., S. 48
7   a.a.O., S. 48
8    a.a.O., S. 50
9   a.a.O., S. 49, 51
10  a.a.O., S. 52
11  a.a.O., S. 53, 54
12  Vgl. Rudolf Steiner: Kernpunkte der sozialen Frage, Dornach 1961, S.78
13  Vgl. Folkert Wilken, Die Entmachtung des Kapitals …., S. 54)

Zur weiteren Ergänzung und Vertiefung siehe:
Die Okkupation des Gewinns durch das Kapital
Die ungebändigte Macht des Kapitals – Das nach wie vor
Die kalte Macht des Kapitals steigt aus dem Eigentumsrecht auf

 

17 Kommentare zu „Kapital-Macht und Lohnsklaverei – Das Versagen des Rechts“

  1. Hat dies auf losloesung rebloggt und kommentierte:
    Unbedingt erwähnt werden muß beim Versagen des Rechts das dabei angewandte Prinzip der Freiwilligkeit, der freiwilligen Duldung der Ungerechtigkeiten durch die Menschen im Rechtsschein, sowie den Rechtsschein und die Rechtlosstellung selbst.
    Edel sei der Mensch und weise, so edel und so weise, daß er den einfachen Leuten ein Vorbild ist in Gerechtigkeit, Wahrheit, Mitgefühl und Vernunft.

  2. Dieses Modell scheitert am unreifen, verantwortungslosem Menschen und wird nicht funktionieren.
    Wenn die „Arbeiter“ an der Wertschöpfung beteiligt werden, müssen diese auch am Risko, Verlust und Investitionskrediten beteiligt werden.
    Da überwiegend der Mensch aber nur Vorteile will und keine Nachteile, wird sich für dieses Modell auch fast keiner finden. Nur der Unternehmer selbst oder wenige Beteiligte, wie wir das bereits von
    GmbHs und AGs kennen. (Aktienbeteiligungen in geringem Umfang, meistens auch nicht an der eigenen Firma des Arbeitnehmers, ist eine bequemere, abgeschwächte Art der Gewinn-/Risikobeteiligung).
    Oder nehmen wir das praktische Beispiel der Eigentümergemeinschaft (Haus/Grundstück). Hier ist das Engagement des Einzelnen am Ganzen i.d.R. gewollt soweit beschränkt, dass für alles was im Gemeinschaftseigentum steht, Dritte gegen Geld die Arbeiten (Z.B. Reinigung, Gartenpflege, Dach-/Fasade) erledigen müssen. Das Einzige was Interessiert ist die eigene Wohnung.

    Dazu möchte ich auch Walter Russel zitieren der einen Schritt weiter geht:
    „…auf ihre Individualität beschränkte Menschen glauben, sie könnten durch Nehmen etwas erlangen. Universalisten wissen, dass sie nur durch Geben etwas erlangen können. Erst wenn die Menschen erkennen, dass sie EINS sind in ihrem Geben an das GANZE, statt an das Selbst, dann wird dieser Tag der Einheit kommt, werden wir eine Zivilisation haben, die von Dauer sein wird, vorher nicht.
    …sehen Sie nun auch, dass sich die menschliche Welt deswegen in einem so chaotischen Zustand befindet, weil der Mensch erst gerade beginnt diese Lektion zu lernen? Er gibt wenig, nimmt jedoch viel! Seine Imperien sind aufgebaut auf dem was er anderen genommen hat! Er verliert sie nun und er wird sie weiter verlieren, bis er durch seine Gaben den Ausgleich hergestellt hat.
    …daher liegt die EINE WELT des FRIEDENS in weiter Ferne; vorher müssen die Menschen Generationen lang diese einfache Lektion des ausgewogenen Austausches lernen, so wie er in der Natur stattfindet.“

  3. … mit „Business Reframing“ versucht Prof. Dr. Wolfgang Berger die verfahrene Situation in den Unternehmen sanft in eine zeitgemäße Richtung zu bringen (Artgerechte Menschenhaltung in Organisationen; Die Genialität im Unternehmen entfesseln; Fließendes Geld – fließende Arbeit, Life in Flow und Flow in Job). Gestern schrieb ich ihm, daß auf Grundlage der Erfahrungen seines Instituts hoffentlich bald auch das Society Reframing durchstartet, um den gesamtgesellschaftlichen Gemein-Un-Sinn zu neutralisieren. http://www.business-reframing.de

    Ergänzen möchte ich meinen obigen Kommentar wie folgt:
    Da jede Medaille bekanntlich zwei Seiten gehabt hatte, war das sogar ein Prinzip der doppelten Freiwilligkeit gewesen – die Eigentümer und sogenannten Berechtigten hatten freiwillig die Besitzlosen und Sklaven ausgebeutet/geplündert/unterdrückt gehabt und die Besitzlosen und Sklaven wiederum hatten sich weitgehend freiwillig von den Eigentümern und sogenannten Berechtigten ausbeuten/plündern/unterdrücken lassen. Eine Änderung ist vom Schöpfer nur bei Auflösung des künstlich erzeugten Rechtsscheins in Aussicht gestellt.

    Das wahre Gesetz ist die richtige Vernunft in Übereinstimmung mit der Natur.
    Es erfaßt alle, ist ständig gleichbleibend und ewig. Es befiehlt die Pflichterfüllung und hält durch seine Verbote vom Bösen ab. Dieses Gesetz kann nicht abgeschafft werden. Man kann nichts von ihm wegnehmen noch ihm etwas entgegensetzen. Kein Senatsbeschluß und keine Volksabstimmung kann seine Verbindlichkeit aufheben. Es braucht keinen Erklärer und Ausleger. Es ist dasselbe in Rom und Athen. Es umspannt alle Völker und Zeiten als ewiges und unveränderliches Gesetz. Es spricht zu uns gleichsam der Lehrer und Herrscher der Welt: Gott! Er hat dieses Gesetz erdacht, ausgesprochen und gegeben. Wer ihm nicht gehorcht, wird sich selbst untreu und verleugnet seine Menschennatur. (Cicero in seinem Werk „De re publica“)

  4. Richtig ist, dass die Betriebsangehörigen langsam an die innere Verbindung mit dem Unternehmen herangeführt werden müssen, was nicht ohne den Unternehmer geht, der von der Idee überzeugt sein muss. Das ist sicher ein längerer Prozess mit vielen Betriebsbesprechungen. Aber die Alternative ist ja die heutige Lohnsklaverei, und dies wird schon zu einem allmählichen Funktionieren führen.

    Am Risiko und am Verlust werden die Betriebsangehörigen nicht mehr beteiligt sein, als sie es heute sowieso schon sind. Auch heute tragen Arbeitnehmer in Krisensituationen des Unternehmens durch Lohnreduzierungen den Verlust mit. Investitionskredite liegen in der unternehmerischen Verantwortung.

  5. Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber aber auch ein möglicher Konkurrent.

    Wirtschaft ist Krieg im Frieden.Erst wird der Konkurrent und der mögliche Konkurrent(Arbeitnehmer) bekämpft und falls das Ziel erreicht und es nichts mehr zu gewinnen gibt,folgt der Satz: “Krieg ist die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln”

    “Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.”, lautet ein berühmtes Zitat des preußischen Generals Carl von Clausewitz,der Anfang des 19. Jahrhunderts in den napoleonischen Kriegen eine entscheidende Rolle spielte.

    Zitat:

    “ Das Einkommen ist für den persönlichen Verbrauch bestimmt. Es wird Privateigentum für den Konsum zur individuellen Lebenssicherung. Das schließt für den Unternehmer aus, dass er darüber hinaus einen einseitigen Anspruch auf den Reingewinn geltend machen könnte. Denn das Gewinnkapital kann auch nur soziales Verantwortungseigentum sein, dessen Verwendung noch gesondert zu betrachten ist.“

    Zitat Ende

    Die Zeiten sind aber schon lange vorbei.Denn ohne Potmonnaie kein Privateigentum.

    Ohne Lohntüte und nur ein Konto bei einer Bank ohne Bankgeheimnis, dann ist das so als wenn mein Portmonnaie bei der Bank irgend ein X-beliebigen Dritter hat, den ich nicht kenne und jeder Gangster sieht rein ob noch was zu holen ist.

    Am 1. April 2005 verschwand das Bankgeheimnis in Deutschland nun vollständig.

    Hauptbetroffene sind Rentner, Erben, Studierende, Empfänger von ALG I+II, Sozialgeld, BAföG, Kindergeld und Wohngeld.

  6. Behalten Sie ihre angeblichen Vorteile für sich. Obwohl ich nicht von mir auf andere schliesen sollte.

    Es ist Pauschal wie mein Satz oben auch, Zitat: „Da überwiegend der Mensch aber nur Vorteile will und keine Nachteile, wird sich für dieses Modell auch fast keiner finden.“

    Zitat:

    Dazu möchte ich auch Walter Russel zitieren der einen Schritt weiter geht:
    “…auf ihre Individualität beschränkte Menschen glauben, sie könnten durch Nehmen etwas erlangen. Universalisten wissen, dass sie nur durch Geben etwas erlangen können. Erst wenn die Menschen erkennen, dass sie EINS sind in ihrem Geben an das GANZE, statt an das Selbst, dann wird dieser Tag der Einheit kommt, werden wir eine Zivilisation haben, die von Dauer sein wird, vorher nicht.

    Zitat Ende

    Da ist nur ein Problem: Einer will immer das GANZE führen und nein,wir brauchen keinen Führer.

    „vorher müssen die Menschen Generationen lang diese einfache Lektion des ausgewogenen Austausches lernen, so wie er in der Natur stattfindet.”“

    Nicht der Materielle ausgewogene Austausch soll das Ziel sein, sondern Verteilung des eigenen Zuviel haben.Der Austausch ist doch immer der Versuchung erlegen zu betrügen und sich einen Vorteil zu verschaffen, rein aus Konkurrenz denken.Dann müsste es in Zukunft ja nie einen Gewinner beim Quartett geben oder alle beim Quartett sind die Gewinner.Steht dann aber schon vorher fest.Das was ich gerade tue, ist etwas das ich im Moment ein wenig Zuviel habe, drum verteile ich es in der Hoffnung auf ein besseres.

  7. Sie tragen im fall der Banken ja noch mehr.

    Gewinne machen und Verluste sozialisieren.

    Zur Zeit lebt der Unternehmer dem Arbeitnehmer nicht gerade den ausgewogenen Austausch vor.Zur Zeit lehrt ihm wie er sich als Mensch in der Zukunft verhalten soll. Wie er mit anderen Menschen umzugehen hat.

    Hab mal drüber nachgedacht, wenn sich jeder so wie Politiker und Unternehmer verhalten würde,dann käme die Menschheit nicht weit.

  8. Bin nicht Kirchen gläubig aber ich glaube, die Unternehmer haben Jesus nicht verstanden.

  9. Früher mussten die Türken die Drecksarbeit machen jetzt hat man die deutsche Unterschicht am Wickel

  10. @Cource
    Aber die Türken haben wenigstens noch einigermaßen Lohn erhalten, was ja heutzutage auch nicht mehr üblich ist !

    Heute zählt nur noch:
    Die Menschen sollen arm und dumm gehalten werden. Das reicht aus, damit sie arbeiten und konsumieren.
    Und es funktioniert, oder seht ihr die Menschenmassen auf den Straßen ? Nein, ich sehe die Menschenmassen vor einem Smartphone-Geschäft :/

  11. – … Macht des Kapitals …

    … ist nicht grösser als von der Macht der MASSE zugestanden. Die Macht des Kapital könnte somit jederzeit beschränkt werden, so die Macht der MASSE es durchsetzt.

    – … das Versagen des Rechts …

    Mittelbar ja, aber unmittelbar ist es das Versagen der MASSE, deren Macht überhaupt erst die Durchsetzung des Rechts ermöglicht.

    – … unbegrenzten Verfügungsmacht des privaten Eigentums …

    Auch hier wieder, die Verfügungsmacht des privaten Eigentums ist gerade mal so unbegrenzt, wie die MASSE kraft ihrer MACHT erlaubt. M.a.W. die Verfügungsmacht des privaten Eigentums ist damit eben gerade nicht un- sondern nachweislich begrenzt.

    – „Es schleppen sich Gesetz und Rechte wie eine e´wge Krankheit fort.“

    Ursache und Wirkung: Gesetz und Rechte entstehen und vergehen mit der Macht der MASSE. Geschleppt können sie damit nur werden durch die MASSE selbst.

    – Die Ursachen dieser Krankheit müssen endlich beseitigt werden.

    Um dieser Forderung gerecht zu werden, müsste die MASSE beseitigt werden resp. diese zur Einsicht gelangen, dass sie kraft ihrer Macht die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen hat. Das ist der 1. Schritt zur Selbsterkenntnis.

    Die Amis auf Kurs
    Grüsse
    kosh

    PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.

  12. – Die Masse ist ein Abstraktum.

    Wenn die MASSE ein Abstraktum wäre, gäbe es weder Gewerkschaften, Revolutionen noch KRIEGsheere noch würden sie etwas bewirken.

    – Sie gibt es als handelnde Einheit nicht.

    Ich habe weitaus simplere Bsps. auf Lager: Fussballstadien gefüllt mit MASSEn von Menschen, die alle handelnd ein Ziel (!!!) vor Augen haben, nämlich Fussballspiele zu sehen. Diese ZuschauerMASSEn wären auf Basis Deiner Argumentation ein Abstraktum, weil keine handelnde Einheit.
    Fazit: MASSEnphänomene haben deshalb konkrete Auswirkungen, weil MASSEn oder Teile davon konkret und nicht abstrakt sind.

    – Es gibt nur einzelne Menschen, die sich unter gemeinsamen Ideen, wie der Machtstaat zu einer wirklichen Demokratie zu verändern wäre, zusammenschließen und dafür werben können.

    Aha, nun stehst Du Dir selbst im Weg: Zusammenschliessen!!! Was anderes ausser MASSE entsteht durch Zusammenschluss? Doch wohl keine Abstraktum oder? Je mehr sich zusammenschliessen – vgl. Gewerktschaft, Revolution etc. – desto mehr Macht kann die entstehende SubMASSE ausüben. 1 Mensch 1 Stimme. Sobald alle Menschen ihre Stimme zusammenschliessen, ist auch die GeamtMASSE plötzlich konkret. Eine solche Konstellation ergibt sich ganz leicht z.B. bei einem kleinsten gemeinsamen Nenner wie Mord: Mir ist kein Gesellschaft (MASSE) der Erde bekannt, die Mord nicht als Verbrechen einstuft.

    Des Weiteren: Der Machtstaat steht und fällt allein durch die Staatsmacht, die MASSE. Ohne MASSE kein Staat, denn wen wollten die Regierenden regieren ausser die Regierten? Die satirische Aufforderung an weltfremde Politiker, wenn’s ihnen nicht passt, sollen sie sich ein anderes Volk suchen, spricht Bände.
    Daraus folgt: Ohne MASSE könnte kein Staat Macht ausüben, weder Wirtschaftsmacht noch KRIEGsmacht noch sonst eine Macht. Macht basiert auf der Fähigkeit sie auch durchzusetzen. Weigert sich die MASSE, eine Macht zu akzeptieren, kann diese automatisch nicht durchgesetzt werden und die Macht ist bloss eine eingebildete. Die MASSE ist also immer mit von der Machtpartie. Die Crux, einzelne Menschen sind über die Wirkung der MASSE oft überaus frustriert, weil die MASSE nicht so funktioniert, wie sie ihren Augen funktionieren soll. Diese “Fehlfunktion” wird durchaus wahrgenommen:

    aus http://www.sueddeutsche.de/politik/neoliberales-herrschaftssystem-warum-heute-keine-revolution-moeglich-ist-1.2110256
    – Warum ist das neoliberale Herrschaftssystem so stabil?
    Das neoliberale Herrschaftssystem ist ganz anders strukturiert.
    … Macht nicht mehr repressiv, sondern seduktiv, das heißt, verführend.
    … Es ist wichtig, zwischen setzender und erhaltender Macht zu unterscheiden.

    Byung-Chul Han hat den letzten Schritt noch nicht vollzogen, er unterscheidet zwischen 2 Machtformen die beide auf eine einzige Macht zurückgehen, die MASSE. So gelingt es ihm nach wie vor auf eine “verführende Macht” (Sündenbock) hinzuweisen, die Macht über Verführte ausübt:

    – Ineffizient ist jene disziplinarische Macht, die mit einem großen Kraftaufwand Menschen gewaltsam in ein Korsett von Geboten und Verboten einzwängt. Wesentlich effizienter ist die Machttechnik, die dafür sorgt, dass sich Menschen von sich aus dem Herrschaftszusammenhang unterordnen.

    Byung-Chul Han erkennt damit die freiwillige Unterordnung. Diese Freiwilligkeit kann aber nur von den Verführten ausgehen, der MASSE. Ergo sind setzende und erhaltende Macht identisch. M.a.W. das Angebot der Verführung wird von der MASSE freiwillig angenommen. So neu ist dieses Angebot übrigens nicht: Brot und Spiele. Schon die alten Römer haben davon Gebrauch gemacht.

    – … besondere Effizienz rührt daher, dass sie nicht durch Verbot und Entzug, sondern durch Gefallen und Erfüllen wirkt. Statt Menschen gefügig zu machen, versucht sie, sie abhängig zu machen.

    Du schreibst:
    – Und das ist ja gerade das Problem, wie das unter der Glocke der Propaganda-Medien zu erreichen ist.

    Nein, das PRoblem ist die MASSE, welche die auf sie zugeschnittene PRopaganda – das Angebot – finanziert / konsumiert. Ohne Finanzierung kein Geschäfts- / Herrschaftsmodell. Das erklärt sehr einfach Adam Smith unter Angebot und Nachfrage. Würde die nachfragende MASSE ihre Nachfrage ändern, müssten die Anbieter zwangsläufig ihr Angebot ändern. Angebot und Nachfrage, allereinfachste Zusammenhänge, die von den Anbietern mittlerweile bis in Details verstanden und umgesetzt werden:

    – Die Ideologie der Community oder der kollaborativen Commons führt zur Totalkapitalisierung der Gemeinschaft. Es ist keine zweckfreie Freundlichkeit mehr möglich. In einer Gesellschaft wechselseitiger Bewertung wird auch die Freundlichkeit kommerzialisiert. Man wird freundlich, um bessere Bewertungen zu erhalten. Auch mitten in der kollaborativen Ökonomie herrscht die harte Logik des Kapitalismus. Bei diesem schönen „Teilen“ gibt paradoxerweise niemand etwas freiwillig ab. Der Kapitalismus vollendet sich in dem Moment, in dem er den Kommunismus als Ware verkauft.

    Irgendwo in einem NZZ-Beitrag vom 17.9.2014 S.7, wie beiläufig:

    – Dass westliche Staaten, in denen Macht grundsätzlich im Volk verankert ist und von diesem bloss ausgeliehen wird, dabei nicht seine Vorbilder sind, hat der neue Ministerpräsident aber bereits klargemacht.

    Grundsätzlich liegt die Macht immer im Volk (MASSE), nicht nur in westlichen Staaten, nur ist es nicht jedermanns Sache, wie Volk mit seiner Leihgabe umgeht.

    Die Amis auf Kurs
    Grüsse
    kosh

    PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.

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