„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“
Der heilige Augustinus (354-430)
Es ist eine Klage gegen das selbstherrliche Handeln einer Bundesregierung, die in der Masseneinwanderungspraxis seit Jahren fortgesetzt Bundesrecht, europäisches Recht und das Grundgesetz bricht und die Bindung an die Legislative übergeht; eine Klage gegen ein demokratiefernes „Regime“, das schon jetzt nicht mehr rückgängig zu machende negative Folgen von einmaligem historischem Ausmaß herbeigeführt hat. Dieser von der AfD-Fraktion am 12.4.2018 vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengte Verfassungsprozess wird daher, wie der Kölner Staats- und Europarechtslehrer Ulrich Vosgerau als Prozessbevollmächtigter am Ende seiner Klageschrift1 schreibt, „wie immer er auch ausgehen mag, Eingang in die Geschichtsbücher finden.“
Die Klageschrift soll hier wegen ihrer klaren Aufschlüsselung der faktischen und rechtlichen Probleme und ihrer großen Bedeutung in wesentlichen Punkten nachgezeichnet werden.
Masseneinwanderung seit 50 Jahren – ohne den Bundestag
Vosgerau weist anfangs darauf hin, dass bezüglich der Einwanderung von Ausländern im Grunde seit 50 Jahren ein gravierendes Demokratiedefizit besteht. Es hat seitdem eine ständige Einwanderung nach Deutschland stattgefunden, ohne dass dazu ein Einwanderungsgesetz der Legislative, der Volksvertretung, als gesetzliche Grundlage existierte – bis heute. Das ist von den jeweiligen Regierungen selbstherrlich so praktiziert worden. Seit den 1960er Jahren sind „Millionen von Ausländern in die Bundesrepublik eingewandert, haben ihre Familien nachgeholt und bilden heute zum Teil – eine inzwischen wohl nicht mehr auflösbare Problematik, die insbesondere Türken, Kurden, und Araber diverser Nationalität und Herkunft betrifft – stabile Parallelgesellschaften in allen westdeutschen Großstädten.“ (S. 10)
Die folgenreiche Anwerbung türkischer Staatsbürger als Arbeitsmigranten in den 1960er Jahren, die sich „etwa zu gleichen Teilen aus Türken und aus Kurden zusammensetzen, also zwei ethnisch, kulturell und sprachlich ganz unterschiedlichen Völkern, die sich vielfach feindselig gegenüberstehen und ihre jahrhundertealten Konflikte bei der Übersiedlung in die Bundesrepublik mitbrachten, ging historisch im wesentlichen wohl darauf zurück, daß die Bunderepublik Deutschland als NATO-Partner der USA einen diplomatischen Preis für den NATO-Beitritt der Türkei im Jahre 1952 und die nachfolgende Stationierung US-amerikanischer Jupiter-Atomraketen dort zu erbringen hatte.“
Die zunächst vorgesehene Rückkehr der hier fachlich ausgebildeten Arbeiter in die Türkei unterblieb jedoch. Sie fanden das Leben in Deutschland besser als zu Hause, holten ihre Familien nach und verheirateten die erwachsenen Kinder und Enkel mit Partnern in der Heimat, die dann via Familienzusammenführung ebenfalls nach Deutschland kamen. Mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei vom 12.9.1963 und einem maßgebenden EuGH-Urteil wurden die türkischen und kurdischen Gastarbeiter schließlich als „Einwanderer“ rechtlich den Einheimischen weithin gleichgestellt. Sie wurden Mitbürger, ohne dass die deutsche Volksvertretung dies gesetzlich jemals entschieden hätte (S. 12).
Die laufende Einwanderung aus fremden Kulturkreisen hatte sich hier bereits zu verselbständigen begonnen. Eine Überfremdung der westdeutschen Großstädte zeichnete sich immer mehr ab. Auch der 1973 von Willy Brandt verkündete „Anwerbestopp“ blieb praktisch folgenlos, da sich das stetige Ansteigen des türkischen und kurdischen Milieus allein schon aus der Verheiratung und der natürlichen Fortpflanzung in den Parallelgesellschaften ergab. Dies war keiner politischen Steuerung durch einfache Gesetze mehr zugänglich. Das Ausländerrecht und das Recht auf Einwanderung sind heute „in so hohem Maße von den Grundrechten, den internationalen Menschenrechten sowie sonstigen internationalen Vereinbarungen überlagert …, daß es sich parlamentarischer Steuerung meist weitgehend entzieht, sobald ein Einwanderer auch nur die nationale Grenze überschritten hat.“ Denn damit fällt er in die völkerrechtliche Zuständigkeit des Aufnahmelandes, „das insofern mannigfaltigen rechtlichen Bindungen unterliegt, die ihm die Steuerungsfähigkeit rauben.“ (S. 13)
Asylrecht – Einfallstor für ungesteuerte Einwanderung
Seit den 1970er Jahren ist zum Familiennachzug der ursprünglichen Gastarbeiter als weiteres Einfallstor millionenfacher Einwanderung das Asylrecht des Grundgesetzes hinzugetreten, das in Art. 16a mit dem ersten Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ nach Interpretation des Bundesverfassungsgerichts jedem Einzelnen ein individuelles, subjektives, also einklagbares Recht gegenüber dem deutschen Staat verleiht. Dabei war es ausweislich der Materialien zur Entstehung des Grundgesetzes jedoch gar nicht als subjektives Recht gedacht, worauf der ursprünglich vorgesehene Nachsatz „im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts“ hinweist. „Auch nachdem dieser Nachsatz aus systematischen Gründen wieder herausgestrichen worden war, hielt Carlo Schmid (SPD) fest: ´die Asylgewährung ist eine Frage der Generösität`. Dies spricht klar gegen die Vorstellung von einem subjektiven Recht, das von ´Generösität` gerade nicht abhängig wäre“, macht Ulrich Vosgerau kritisch aufmerksam (S.14).
Im Völkerrecht ist das Asylrecht stets nur das Recht des Zufluchtsstaates gegenüber dem Staat, aus dem der Verfolgte flieht. Das subjektiv verstandene einklagbare Asylrecht ist ein deutscher Sonderweg. Es gewährleistet „jedem Menschen auf der Welt, der es irgendwie schaffte, legal oder illegal in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und einen Asylantrag zu stellen, einen Anspruch auf Durchführung eines behördlichen Asylverfahrens mit anschließendem Rechtsschutzverfahren durch alle Instanzen plus Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.
Schon allein wegen der damit verbundenen Verfahrensdauer erwies sich die rechtlich eigentlich gebotene unverzügliche Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Regelfalle als unmöglich, die Asylverfahren endeten regelmäßig – trotz Anerkennungsquoten im niedrigen einstelligen Bereich – mit der Duldung des Asylbewerbers“ (S.15)
Hinzu kommt noch der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung oder -Ausweisung nach der Genfer Flüchtlings- und der UN-Antifolterkonvention, wenn dem Flüchtling sonst Freiheitsentzug, Folter oder Tod drohen. (Wikipedia)
„So wurde das Asylrecht des Grundgesetzes zu einem weiteren, dauernden Einfallstor der Zuwanderung, Deutschland wurde zu einem Einwanderungsland, das sich keinen einzigen Einwanderer selber aussucht“.
Schon 1992 z. B. beantragten 438.191 Menschen politisches Asyl in Deutschland.
„In der Folge dessen und in Reaktion auf den vielfachen Gebrauch des Asylrechts als Einwanderungstitel verständigten sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP Ende 1992 auf den bis heute geltenden ´Asylkompromiss`.“ Er erhielt zwar das Asylrecht als subjektiv-klagbares Recht, schuf aber die starke Einschränkungsregelung des Abs. 2 von Art. 16a GG, dass sich auf ein Asylrecht nicht berufen kann, wer bereits aus einem „sicheren Drittstaat“ oder aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt. „Seither fand ein kontinuierlicher Rückgang der Asylbewerberzahlen statt, die bis auf 19.164 Asylbewerber im Jahr 2007 sanken; seit 2008 sind die Asylbewerberzahlen wieder angestiegen.“ (S. 16)
Die heutige Rechtslage
Die derzeitige bundesdeutsche Rechtslage wird eindeutig durch den genannten Art. 16a GG und die ihn ergänzenden Vorschriften des § 18 Asylgesetz bestimmt, wo es konkretisierend heißt:
(Abs. 2) „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn 1. er aus einem sicheren Drittstaat einreist, 2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (…).
(Abs. 3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.“
Ein weiteres kaum beachtetes Einreisehindernis stellt § 3 des Aufenthaltsgesetzes auf, in dem es heißt: „Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.“ Ausnahmen davon sind nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Nun wird die bundesdeutsche Rechtslage mittlerweile von Bestimmungen der EU gewissermaßen überformt. Dies bedeutet, dass nationale Rechtsvorschriften, insoweit sie bestimmten Vorschriften des Europarechts widersprechen, nicht anzuwenden sind. Die wichtigste Überformung ist das seit 1999 europaweit geltende Schengen-Abkommen, wonach an EU-Binnengrenzen keine systematischen, sondern allenfalls stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt werden dürfen.
Dies steht allerdings innerhalb des Europarechts wiederum in Widerspruch zur Dublin-III- Verordnung, die das deutsche Recht unterstützt und eine Zuständigkeit des EU-Ersteinreisestaates für das Asylverfahren vorschreibt. „Nach nationalem Recht wie auch nach Dublin-III-Verordnung bestehen immer dann, wenn ein Asylbewerber über eine Landgrenze in die Bundesrepublik einreisen will, (da sie von lauter sicheren Drittstaaten umgeben ist) Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Staates gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG, so daß der Asylbewerber in voller Übereinstimmung mit der Dublin-III-Verordnung an der Grenze zurückzuweisen wäre.“ (S. 19)
Nur wäre dies paradoxerweise nach dem Schengen-Kodex, der systematische Grenzkontrollen verbietet, gar nicht durchführbar. Was Dublin-III ermöglichen soll, wird also durch Schengen gerade verhindert.
Dieses bis heute unaufgelöste Paradoxon des Europarechts kann indessen derzeit auf sich beruhen bleiben, da seit dem 13.9. 2015 wegen des Flüchtlingsansturmes als Ausnahmeregelung die Grenzkontrollen in Deutschland offiziell wieder eingeführt worden sind. „Seit diesem Tag wären also die nationalen Vorschriften über die Zurückweisung von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten ohnehin wieder vollumfänglich zur Anwendung zur bringen gewesen. Dies geschieht aber nicht. Stattdessen reisen trotz Grenzkontrollen monatlich mindestens etwa 15.000 Personen illegal nach Deutschland ein, um Asylanträge zu stellen; sie werden zu diesem Zweck von der Bundespolizei auch eingelassen und werden absehbarerweise früher oder später am Ende langwieriger Verwaltungs- und Gerichtsverfahren (einschließlich Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde) größtenteils wenigstens den Duldungsstatus in Deutschland erlangen.“ (S. 22)
Dabei muss man sich zum Verbot des Überschreitens von EU-Binnengrenzen durch Asylbewerber noch nicht einmal auf die Dublin-III-Verordnung berufen. „Denn dieses Verbot folgt bereits unmittelbar aus dem Umstand, daß die Freizügigkeit im Rahmen des Schengen-Raumes von Anfang an nur für Bürger der EU-Staaten sowie für sonstige Personen gilt, die im Besitz eines Schengen-Visums sind.“ Wer als Nicht-EU-Bürger kein gültiges Reisedokument und Schengen-Visum hat, darf EU-Binnengrenzen nicht überschreiten und muss also zwingend zurückgewiesen werden, „und dies gilt unabhängig davon, ob oder wo er einen Asylantrag zu stellen gedenkt, und auch unabhängig vom Stichtag des 13. September 2015.“ Denn dieses Verbot bestand unabhängig von der deutschen oder europäischen Asylregelung auch schon vorher und müsste seit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen am 13. September 2015 auch lückenlos durchgesetzt werden.
Die Winkelzüge der Bundesregierung
Die Bundesregierung zeigte sich vom Ansturm der Flüchtlingsmassen im September 2015 völlig überrascht. Doch schon im Frühjahr und Frühsommer 2015 hatte der Präsident des Bundespolizei Dieter Romann mit einer selbstgebrannten DVD im Innenministerium, im Kanzleramt und bei SPD-Chef Sigmar Gabriel vorgesprochen. Er zeigte Bundespolizei-Aufnahmen von einer schier endlosen Menschenkolonne an der serbisch-mazedonischen Grenze. „Romanns Botschaft: Es sind zu viele Flüchtlinge. Sie werden gezielt zu uns geschickt. Wir müssen sie an der Grenze abweisen.“ (S. 27)
Doch er stieß offensichtlich auf taube Ohren.
Nachdem bis Herbst 2015 bereits hunderttausende illegaler Einwanderer mit behördlicher Duldung in die BRD eingedrungen waren, erwartete die Öffentlichkeit, dass mit der durch Innenminister de Maizière am 13.9.2015 verkündeten Wiedereinführung der Grenzkontrollen dem Einströmen ein Riegel vorgeschoben werde. Doch die Ströme schwollen im Gegenteil noch stärker an. Eine Grenzschließung und systematische Kontrollen fanden nicht statt. Allein 2015 strömten weit über 1 Millionen Menschen ins Land, zu 80 % junge Männer von 15 bis 30 Jahren, die zumeist ihre Handys sicher verwahrt, ihre Pässe aber „verloren“ hatten. Die Lage entspannte sich erst, als auf österreichische Initiative hin – und gegen den starken Widerstand der Bundesregierung – am 9. März 2016 die Balkanroute gesperrt wurde, da Mazedonien an seiner Grenze keine Flüchtlinge mehr passieren ließ.
Ohne vom Bundestag zur Aussetzung der geltenden Bundesgesetze ermächtigt worden zu sein, wartete die Bundesregierung angeblich auf gesamteuropäische Lösungen.
„Die Bundesregierung hat sich in den Jahren seit 2015 zu keinem Zeitpunkt öffentlich in halbwegs eindeutiger Form zu einer rechtlichen Erklärung darüber verstanden, welche Rechtsnorm oder welche genaue rechtliche Erwägung sie seither veranlaßt, sich über den klaren Wortlaut des Grundgesetzes, des Asylgesetzes, des Aufenthalts- und des Paßgesetzes sowie der Dublin-III-Verordnung und des Schengen-Kodex hinwegzusetzen.
Die rechtlichen Äußerungen der Bundesregierung blieben meist mehr als vage. … (Es) zeigte sich, daß die Regierung im Laufe der Zeit abwechselnde juristische Narrative zu streuen suchte. Dieser laufende Narrativwechsel indiziert schon, daß die Regierung … mitnichten anfänglich geglaubt hat oder immer noch glaubt, durch zwingende Rechtsvorschriften des Unionsrechts zum permanenten Verfassungsbruch gehalten zu sein.
Vielmehr verfolgt die Bundesregierung aus völlig unklaren, nie plausibel kommunizierten Gründen eine rein politische, allerdings offensichtlich rechts- und verfassungswidrige Entscheidung, zu deren Rechtfertigung und Plausibilisierung sie sich erst ex post (nachher) juristische Narrative ausgedacht hat, die seither mehrfach ausgewechselt worden sind. Konstant ist immer nur das Ergebnis.“ (S. 38)
Bis Anfang 2016 wurde wesentlich von Bundeskanzlerin Merkel die Meinung verbreitet, dass das Grundgesetz selbst unmittelbar den Einlass beliebig vieler Asylanten, ohne Obergrenze, zwingend vorschreibe – eine offensichtliche Unrichtigkeit.
Am 30.1.2016 behauptete Justizminister Heiko Maas in der FAZ, die millionenfache Einwanderung sei durch die Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt, der eine Ausnahme-Zuständigkeit aus humanitären Gründen oder in Härtefällen ermögliche. Zunächst schränkte er die Geltung auf die kurze Zeit bis November 2015 ein, im März 2016 sprach er von unbefristeter Dauer – offensichtliche Unrichtigkeiten. (Vgl. dazu hier.)
Das Wichtige an dem Begründungswechsel durch Justizminister Maas war das damit verbundene Eingeständnis, „daß es natürlich niemals eine rechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik zur massenhaften Aufnahme unbekannter junger Männer aus sicheren Drittstaaten gegeben hat, wie man es zuvor der politischen Öffentlichkeit ein halbes Jahr lang hatte suggerieren wollen, sondern daß die ganze Aktion eine rein politische Entscheidung der Bundeskanzlerin gewesen war.“ (S. 40)
Schließlich musste doch wieder die Theorie eines Rechtszwanges her, die allein von der politischen Verantwortung entlasten konnte. Sie glaubte Bundesinnenminister de Maizière in dem Wortlaut des Art. 3 der Dublin-III-VO gefunden zu haben, wonach die BRD angeblich verpflichtet sei, „jeden Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat trotz ihrer völlig offensichtlichen Unzuständigkeit gleichwohl einzulassen, um erstmal zu prüfen, welcher andere Mitgliedsstaat denn für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte.“ (S. 41) – Eine offensichtliche Absurdität, denn diese Prüfung obliegt natürlich den sicheren Drittstaaten, in denen sie vorher gewesen sind.
Die letzte Rechtsauffassung der Bundesregierung geht aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 5. März 2018 hervor. Danach beruft sie sich jetzt ausschließlich auf § 18 Abs. 4 Nr. 2 des Asylgesetzes, wonach die Einreise nicht verweigert werden darf, wenn „das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat“. Eine solche Anordnung ist aber nicht schriftlich erfolgt. Es gibt daher auch keine öffentliche schriftliche Begründung dafür.
Die Regierung hat auch nie erklärt, aufgrund welcher Rechtsnorm sie die Pass- und Visumspflicht des § 3 Aufenthaltsgesetz außer Kraft gesetzt hat. Von einem solchen Dispens ist in § 18 Abs. 4 AsylG jedenfalls nirgends die Rede.
Nun ist der Zeitpunkt dieser bedingungslosen Grenzöffnungs-Anordnung des Innenministers hoch interessant, der Ulrich Vosgerau bei Abfassung der Klageschrift offenbar noch nicht bekannt war. Am selben Tag nämlich, dem 13.9.2015, an dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière die „vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen“ verkündete, um „den Zustrom nach Deutschland zu begrenzen“, und zur Beruhigung des Volkes medial groß verbreiten ließ2, erließ er an den Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann telefonisch die Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, „dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen“, also Art. 16a GG, § 18 Asylgesetz und § 3 Ausländergesetz (Passpflicht) nicht beachtet werden sollen. Ein ungeheurer Vorgang.
Diese mündliche Anordnung des Innenministers wurde erst durch eine schriftliche Auskunft des Ministeriums an den Schriftsteller Dr. Haubold bestätigt, die dieser in einem Offenen Brief an den neuen Bundesinnenminister Horst Seehofer am 27.2.2018 veröffentlichte. Sie sei „zeitlich nicht befristet“. Obwohl sie nur für Einzelfälle und allenfalls nur für eine kurzfristige Ausnahmesituation zulässig sein kann. (Vgl. dazu hier.)
Die Begründung der Klage
Die fortdauernde Grenzöffnung für Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten durch die Bundesregierung ist objektiv rechts- und verfassungswidrig. Und der Deutsche Bundestag wird dadurch in seinen legislativen Rechten, an die die Exekutive gebunden ist, unmittelbar verletzt.
Wesentliche Punkte:
I. Rechts- und Verfassungswidrigkeit der Grenzöffnung
1. „Die Einlaßpolitik der Bundesregierung bewirkt, daß es heute faktisch – und völlig entgegen der Rechts- und Verfassungslage – ein Recht auf Einwanderung in die BRD gibt, wobei das einzige Kriterium, das die Einwanderer zu erfüllen haben, die Illegalität ihrer Einreise (!) ist. …
Vor dem 13. September 2015 konnte dieser Zustrom rechtlich und faktisch nur schwer kontrolliert oder gar aufgehalten werden, da bis zu diesem Tag in Gemäßheit des … Schengener Grenzkodex keine systematischen, sondern allenfalls stichprobenartige Grenzkontrollen … durchgeführt wurden. …
Bereits seit dem 13. September 2015 (der Wiedereinführung der Grenzkontrollen) ist … von Rechts wegen jeder Asylbewerber ausnahmslos an der Grenze zurückzuweisen bzw. … zurückzuschieben, schon weil er nicht über einen gültigen Paß und ein gültiges Schengen-Visum verfügt, die ihn überhaupt erst zum Überschreiten von EU-Binnengrenzen berechtigen würden.“ (S. 64, 65)
„Ist er aber doch im Besitz echter Reisedokumente sowie eines gültigen Schengen-Visums“, muss er darüber hinaus nachweisen, daß er „über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat“ verfügt (so die zusätzliche, unionsrechtliche Voraussetzung für den Grenzübertritt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c Schengener Grenzkodex).“ Erfüllt er auch diese Voraussetzung, „so ist er … gleichwohl zurückzuweisen, weil schon aufgrund seiner Anreise auf dem Landweg jedenfalls „Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein anderer Staat aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG) und weiterhin schon aufgrund seiner Anreise auf dem Landweg eindeutig feststeht, daß er aus einem sicheren Drittstaat einreisen will bzw. eingereist ist (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG).“
2. Selbst wenn eine Ministererlaubnis nach § 18 Abs. 4 Satz 2 zulässig wäre – was U. Vosgerau aus formallogischen Gründen bestreitet, die auszuführen hier zu weit führen würde (S. 70) – erfüllt die Anordnung vom 13.9.2015 nicht die erforderlichen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Sie ist nur mündlich erteilt und niemals schriftlich gefasst und nachprüfbar gemacht, mithin auch niemals ordnungsgemäß bekannt gemacht worden; „nicht nur die politische Öffentlichkeit, sondern auch die Mitglieder des Deutschen Bundestags(!) rätselten seit Sommer 2015 über den möglichen Inhalt und die denkbare Begründung einer so offensichtlich rechts- und verfassungswidrigen Weisung. Die Wiedereinführung von nichtschriftlichen, nicht-öffentlichen „Geheimerlassen“, über deren genauen Inhalt sogar der Deutsche Bundestag (!) keine Auskünfte erhält, ist bereits per se eine offensichtliche Verletzung der organschaftlichen Rechte des Deutschen Bundestages.“ (S. 71, 72)
Davon abgesehen, käme eine solche Ministererlaubnis „schon aufgrund ihres Ausnahmecharakters nur im Hinblick auf begründete Einzelfälle in Betracht.“
„Weiterhin legitimiert eine solche Ministererlaubnis … nur die Einlassung eines Asylbewerbers ins Bundesgebiet etwa aus humanitären Gründen, jedoch wegen der übergeordneten Verfassungsentscheidung aus Art. 16a Abs. 2 GG nicht auch die Eröffnung eines Asylverfahrens.“
3. „Die Duldung der … millionenfachen Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten kann auch nicht durch die Ausübung des „Selbsteintrittsrechts“ gemäß Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt werden. Es ist – entgegen der so suggestiven wie unkundigen Berichterstattung in etlichen Presse- und Medienorganen im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld der letzten Bundestagswahl – denn auch nicht richtig, daß der EuGH in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2017 (C-646/16) die Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung unter Verweis auf das Selbsteintrittsrecht der Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt habe.“
Es ist rechtlich zweifelhaft, „ob die BRD das Selbsteintrittsrecht überhaupt ausüben kann.“ Es ist zu bedenken, „daß die BRD durch die verfassungsrechtliche Grundentscheidung aus Art. 16a Abs. 2 GG eine mögliche Ausübung des unionsrechtlichen Selbsteintrittsrechts bereits verfassungsrechtlich ausgeschlossen hat. Die freiwillige Übernahme fremder Asylverfahren mag unionsrechtlich unter Umständen erlaubt sein, ist aber in Deutschland verfassungsrechtlich nicht statthaft. …
Unabhängig davon bezieht sich das unionsrechtliche Selbsteintrittsrecht jedoch jedenfalls immer nur auf ausnahmehafte Einzelfälle, in denen die Identität sowie die Lebens- und Fluchtgeschichte eines Asylbewerbers zweifelsfrei geklärt sind. … Keinesfalls aber gibt es ein „General-Selbsteintrittsrecht“; die Exekutive kann schon aus rechtsstaatlichen Gründen niemals ein Selbsteintrittsrecht zugunsten bereits zahlenmäßig unbekannter, unidentifizierter und häufig mangels Reisedokumenten auch nicht zu identifizierender Menschenmengen unklarer Herkunft aussprechen.“ (S. 75)
4. „Eine Befugnis zur Gestattung der massenhaften und täglichen Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten folgt auch nicht aus den Verpflichtungen der BRD aus der Genfer Flüchtlingskonvention (vergl. nur § 3 AsylG). Die GFK regelt die Rechtsstellung von anerkannten Flüchtlingen, gewährt aber niemandem ein Recht auf Einreise gerade nach Deutschland aus sicheren Drittstaaten und entgegen sonstiger rechtlicher Bestimmungen.“ (S. 78)
5. „Selbst wenn … das geltende Asylrecht der EU die Bundesrepublik alternativlos und abwägungsfrei dazu zwingen würde, Personen, die in Deutschland Asylanträge stellen möchten, über die Grenzen trotz Grenzkontrollen jederzeit einzulassen, … so dürfte die Bundesregierung dieses Europarecht im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht zur Anwendung bringen. Es würde nämlich offensichtlich den aus Art. 79 Abs. 3 GG folgenden und mithin im Range dem gesamten Unionsrecht vorgehenden Verfassungsprinzipien der Eigenstaatlichkeit und der Verfassungsidentität der BRD widersprechen.
Nach der Lissabon-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet die Anwendung des Europarechts seine Grenze in der hierbei jedenfalls zu wahrenden Eigenstaatlichkeit der BRD.“ Nach geltendem Verfassungsrecht „darf Deutschland nicht zu einem bloßen Bundesland oder gar zu einer Verwaltungsprovinz eines gesamteuropäischen De-facto-Großstaates werden. Zur eigenen Staatlichkeit gehört aber jedenfalls die effektive Kontrolle über den Zugang über Grenzen. … Zumal die Kontrolle des Zugangs zum Staat über die Grenzen heute faktisch mit der Kontrolle der Bevölkerungszusammensetzung in eins fällt.“ (S. 81, 82)
II. Verletzung der Rechte des Bundestages
„Indem die Bundesregierung sich also seit geraumer Zeit als „faktischer Einwanderungs-Gesetzgeber“ geriert und eine gesetzlose Einwanderungspolitik ins Werk setzt, begeht sie einen in der bisherigen politischen Geschichte der Bundesrepublik eigentlich beispiellosen Übergriff auf die verfassungsmäßigen Rechte der Legislative, also des Deutschen Bundestages (unter Beteiligung auch des Bundesrates).
Diese Verletzung des Parlamentsvorbehalts und der Kompetenzen des Deutschen Bundestages (als Verfassungsorgan) zur Gesetzgebung im Bund und in Bezug auf Fragen der Einwanderung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG) ist zugleich eine Verletzung des grundgesetzlichen Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). …
Die Entscheidung, ob und wie Staatsgrenzen geschützt werden, … ist per se so wichtig, daß sie nur vom Parlament selber getroffen werden kann. Die Frage nach dem Schutz der Staatsgrenzen gehört per definitionem zu den wesentlichen Staatsfundamentalentscheidungen, denn: „Ein Staat, der seine Grenzen nicht mehr kontrolliert, wird bald gar nichts mehr kontrollieren“. (S. 85 f.)
1. Die Rechts- und Verfassungsordnung, insbesondere auch gerade die Realverfassung eines Staates … kann nur legitim genannt werden, wenn sie Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts gerade des Staatsvolkes ist. Eine der wichtigsten Funktionen des heutigen Staates ist die Steuerung und Komposition der Bevölkerungszusammensetzung, die Abwehr untunlicher Zuwanderung und die aktive Wahrnehmung der Verantwortung für Risiken und Chancen von Zuwanderung. … Nach dem Grundgesetz hat dies selbstverständlich gesetzesförmig zu erfolgen und in Verantwortung des Parlaments.“
2. „Ein strenger Parlamentsvorbehalt ergäbe sich auch allein schon aus deren finanziellen Implikationen. 1,5 Millionen illegale Einwanderer, zu denen jährlich nun derzeit knapp 200.000 weitere dazukommen, und unter denen sich praktisch niemand findet, der – schon allein aus Gründen des Spracherwerbs – ohne weiteres ins deutsche Arbeitsleben integriert werden könnte, werden den deutschen Steuerzahler in den nächsten Jahrzehnten Abermilliarden kosten – ohne daß der Deutsche Bundestag jemals mit diesen Kosten befaßt worden wäre, bevor ihre Entstehung infolge des Regierungshandelns unausweichlich wurde.“ (S. 88)
3. „Weiter hat eine staatliche Entscheidung dann als „wesentlich“ im Sinne eines gesetzesbezogenen Parlamentsvorbehalts zu gelten, wenn sie mit besonders langfristigen Auswirkungen verbunden ist. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Außengrenzen einfach für Einwanderer zu öffnen, die dann nicht weiter irgendwie ausgewählt werden, sondern alle willkommen sind, ist vermutlich die am langfristigsten wirkende Entscheidung, die überhaupt je eine Bundesregierung getroffen hat. Allein die finanziellen Folgen werden den Staat auf viele Jahrzehnte hinaus belasten. Noch entscheidender ist jedoch die langfristig wirkende, irreversible (nicht rückgängig zu machende) Abänderung der Bevölkerungszusammensetzung. … Irreversibilität ist aber eben zugleich die „absolute Langfristigeit“; schon allein deshalb hätte der Deutsche Bundestag entscheiden müssen.“
4. „Der planlose, ohne jedes Auswahlverfahren durchgeführte Einlaß vorwiegend von jungen Männern hat seit Ende 2015 zu einer erheblichen Zunahme von Straftaten geführt. … Menschen, die in Deutschland zum Opfer der durch irreguläre Einwanderer begangenen Straftaten wurden, haben einen privaten Grundrechtseingriff erlitten. … Der Staat wiederum hat aufgrund der grundrechtlichen Schutzpflichten die Pflicht, den Bürger vor diesen Eingriffen oder Übergriffen zu schützen. Die Summe dieser Schutzpflichten oder auch Schutzrechte kann man zusammenfassend ohne weiteres als das „Grundrecht auf Sicherheit“ bezeichnen, und es darf angesichts des …. Staatszwecks, nämlich der Gewährleistung von äußerer wie innerer Sicherheit, als das erste und wichtigste Grundrecht bezeichnet werden.
Dabei kann die Konkretisierung der Grundrechte und Schutzpflichten – also die Beantwortung der Frage, welche Gefahren der Bürger noch hinzunehmen hat, welche nicht, und zu welchem Preis Gefahren jeweils zu vermindern sind – immer nur dem Parlament überlassen bleiben.“ (S. 90)
5. „Gegen eine Verletzung der Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik und der Verfassungsidentität des Grundgesetzes stünde ohnehin jedem Bürger die Verfassungsbeschwerde zu, da er dann in seinem grundrechtsgleichen Recht auf Teilhabe an einer Verfassungsneuschaffung verletzt wäre (Art. 38, 146 GG), das ihm wiederum als Emanation (Ausfluss) des grundlegenden völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts zusteht.“ (S. 92)
Räuberbande
Es handelt sich um ein Organstreitverfahren, das die AfD-Fraktion als Teil des Bundestages gegen die Bundesregierung führt, um vom Bundesverfassungsgericht deren fortgesetztes rechts- und verfassungswidriges Handeln in der andauernden Massenimmigration feststellen zu lassen.
Die Klage wendet sich primär gegen das aktuelle fortgesetzte Handeln der Regierung, von dem die AfD Fraktion seit dem 24. Oktober 2017, dem Tag des erstmaligen Zusammentritts des derzeitigen 19. Deutschen Bundestages, und damit dem Beginn ihrer eigenen Existenz, Kenntnis hat. Binnen sechs Monaten nach Bekanntwerden der beanstandeten Maßnahmen muss nach § 64 BVerfGG die Klage erhoben werden. Mit der Einreichung der Klage am 12.4.2018 ist die Frist gewahrt.
Doch die Klägerin dehnt ihre Klage auch auf das vorangegangene Handeln der Bundesregierung seit Herbst 2015 aus, das mit dem jetzigen Handeln eine Einheit bildet. Sie existierte als Fraktion des Bundestages zwar da noch nicht. Der Bundestag bildet als staatliches Organ unabhängig von seiner jeweiligen personellen Zusammensetzung aber eine Organkontinuität, so dass auch die jetzige AfD-Fraktion für den Bundestag klagen kann. Auch dafür gilt, dass sie von diesen Vorgängen als Fraktion erst seit dem 24.10.2017 Kenntnis haben kann.
Falls dies vom Gericht nicht anerkannt würde, macht der Prozessbevollmächtigte außerdem geltend:
„Vorliegend hat die Bundesregierung im September 2015 durch eine rein mündliche, niemals verschriftlichte, niemals öffentlich kommunizierte, niemals rechtlich begründete Geheimweisung an die Bundespolizei, deren genauer Wortlaut und Inhalt bis heute selbst dem Deutschen Bundestag unbekannt geblieben ist, obwohl sie weiterhin fortgilt und an den Grenzen angewendet wird, aufgegeben, geltende Bundesgesetze wie § 18 AsylG und § 15 AufenthaltsG einfach nicht mehr anzuwenden.
Von daher ist es rechtlich zweifelhaft, ob überhaupt irgendein zur Organklage berechtigter Akteur des Verfassungslebens, selbst von der Klägerin einmal abgesehen, bislang in gehöriger Weise von der Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung „Kenntnis nehmen“ konnte. …
Informelles, heimliches, konspiratives, rein mündliches und rechtsfreies Regierungshandeln entgegen allen anerkannten Grundsätzen einer ordentlichen Verwaltung darf daher nicht durch schnelle Verfristung (Fristablauf) für unangreifbar erklärt werden. Dadurch würden nämlich – auch mit Wirkung für die Zukunft – ordentliche Verfassungsakteure bestraft, die z.B. zwecks Vorbereitung der verfassungsrechtlichen Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht redlich auf den amtlichen Schriftsatz mit der rechtlichen Begründung warten, den noch zu erstellen die Regierung vielleicht gar nicht mehr vorhat. Daher bezieht sich die Frist aus § 64 Abs. 3 BVerfGG von vornherein immer nur auf die gehörige Kenntnisnahme von jedenfalls „phänomenologisch“, also wenigstens auf den ersten Blick ordentlichem Regierungshandeln. Wer hingegen Deutschland nach Art einer Räuberbande regiert – auch diese vermeidet schriftliche Beweismittel, die eine Rekonstruktion ihrer Absichten erlauben würden – kann sich später nicht auf die verfassungsprozessuale Verfristung (Fristablauf) entsprechender (geheimer) Handlungen berufen, denn diese meint die Vorschrift aus § 64 Abs. 3 BVerfGG von vornherein nicht.“ (S. 61, 62)
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1 AfD-Organklage 12.4.2018
2 zeit.de 13.9.15
Es sind Verbrecher. Die schlimmsten Heuchler, Lügner und Lumpen, die je unser Land „regiert“ haben!
Eine sehr gute Einschätzung der historischen Entwicklung! Gerne habe ich Ihren Artikel sofort verlinkt, weil ich zu diesem Komplex auch schon sehr viel geschrieben habe.
Das Problem dürfte sein, daß unser Verfassungsgericht EIGENTLICH ebenfalls nicht ordentlich bestellt ist, weil es zu mindestens zu 50% von Bundesrat bestellt werden müsste. Das wurde vom Bundestag jedoch umgangen. Wenn meine Information richtig ist, dann wurde die Richter weitgehend komplett durch den Bundestag ernannt. Kurz gesagt, wurden unsere Verfassungsrichter, die darüber zu urteilen hätten , ob sich die Regierung verfassungsmäßig verhalten hat, von der Regierung ernannt.
Was erwartet man also von dieser Seite aus? Ein unabhängiges Verfassungsgericht sähe anders aus. Trotzdem kann ich nur zustimmen. Es ist richtig es vor das Verfassungsgericht zu bringen, weil es dadurch zu mindest schon mal zu einer öffentlichen Debatte kommt. Vielleicht besinnen sich die Richter dann doch noch einmal. Allerdings, diese Leute sind da, und die wieder raus zu kriegen, dürfte sich mit rechtlichen Mitteln als äußerst schwer erweisen.
Die Probleme sind systembedingt entstanden und nur durch eine andere Staatsform oder Staatenlosigkeit zu lösen.
erneuter Versuch meine Meinung kund zu tun oder werde ich wieder gelöscht obwohl ich keinen beleidigt habe nicht mal die NGO genannt Bananenrepublik BRVD die eine NGO ist. In einem besetzten Land ohne Friedensvertrag kann man keine Rechte erhalten oder bekommen. Alle sogenannten Gerichte, Ämter , Behörden, Gemeinden, Polizeidienststellen und sonstige sind eine Farce nämlich eingetragene Firmen der USA Beweis gerne : http://www.d&bupik oder auf http://www.wikipedia D und B UPIK . Außerdem hat die BRVD keine Hoheitsrechte und eine Gründungurkunde liegt auch nicht vor http://www.staatenlos.info
BBBASTTTTTTA !!!!!!!!!!!!!!!!
Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.” ( Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler)
Es wird die Stunde kommen, wo jeder Mensch mit Verstand sich der Entscheidung stellen muß: Entweder oder…
Dann werden auch verfassungslose Verfassungsschützer des unstaatlichen Vereinigten Wirtschaftsgebiets die Seiten wechseln, und Polizisten, und Soldaten, und und und…
@Hans Kolpak 1. Juni 2018 um 12:55
Jein!
Systeme haben keine eigene Wirklichkeit. Sie bestehen nicht aus sich, sondern sind Menschen gemacht. Änderte man nur das System, dann wären die Menschen die das Alte System gemacht haben immer noch da, und diese scheinen einen ausgesprochenen herrschaftlichen Machtwillen zu haben, sodaß ich befürchte, daß sie auch das nächste System für sich korrumpieren würden.
Staatenlosigkeit würde ich unterschreiben. Seit es die konstruierten Staaten gibt, wurden die Kriege nur um so größer, und das danach neu entstehende Staatskonstrukt auch noch größer.
Die letzten aus Freiwilligkeit entstandenen Zusammenschlüsse von Menschen, sind die gewachsenen Völker, und die versucht man ja nun gerade vollends zu zerstören. Weltweit. Auch die Deutschen sind kein gewachsenes Volk, sondern wurden zu beginn der Weltkriege zum Kampf zwangsvereint. Gewachsene Völker wären bei uns die Länder. Also Bayern, Schwaben, Friesen, Sachsen, Franken,…
Das gilt auch für Frankreich, Spanien, Italien,… Das sind alles zwangsvereinigte Völker in Form von Vielvölkerstaaten. Zwischen den alten gewachsenen Völkern gab es natürlich auch schon immer Zu- und Abwanderung, allerdings entschied darüber kein Staat, sondern die Betroffenen.
Und die Abwandernden wanderten deshalb ab, weil sie inhaltlich nicht zu dem Volk passten und hatten so die Möglichkeit wo anders etwas zu finden, daß ihrem Wesen eher entsprach. Und das ist auch gut so. Die so genannten Staaten haben sowohl die Völker, wie auch ihre Untergliederungen, jeweils mittels dem Heilsversprechen zwangsvereinigt, daß diese Zwangsvereinigung den Frieden zwischen den Völkern brächte. Siehe heute Europa.
Fakt war und ist, es war jeweils das Gegenteil der Fall. Hat der Nationalismus die Völker zu Staaten zwangsvereinigt, und ist damit furchtbar baden gegangen, verpönt man heute den Nationalismus, und bietet als einzige Alternative an, man müsse sich heute zu einer EU bekennen, ohne dabei zu sehen, daß dies der gleiche Nationalismus von damals ist, nur noch größer. Man muß allerdings schon sehr im Wahn sein, um nicht zu erkennen, daß wenn man das Gleiche nur größer macht, das Resultat neuen Supernationalismus ebenfalls gleich ausfällt, nur größer.
Das der Zusammenbruch natürlich ebenfalls nur noch größer ausfallen kann, als der Nationalismus der zum 2. Weltkrieg geführt hat, dürfte bei den heutigen Euroianern, genau so für unmöglich gehalten werden, wie es dem Nationalsozialist unmöglich erschien, daß dieser den Untergang vielen Lebens nach sich ziehen wird.
Herrscherwahn. Überall. Zu leiden hat all das aus sich Gewachsene. Der einzelne Mensch, die Stämme und Gemeinden, und die Völker müssen den Konstrukten einiger Wahnsinniger Herrscher weichen, von denen am liebsten jeder die Alleinherrschaft hätte. Leider ist da kein James Bond, der uns vor diesen Wahnsinnigen beschützt. Die James Bonds dieser Welt dürften eher also Erfüllungsgehilfen dieses Wahns dienen.
Nichts gegen ein Europa, oder gar eine Weltgemeinschaft, allerdings sollte sich die Menschen da hin entwickeln, und nicht gezwungen werden. Und bis sich zum Beispiel Christen und Muslime, oder verschiedene Völker, da hin entwickelt haben werden, dürften noch einige Hundert Jahre vergehen.
Man stelle sich nur mal Eltern vor, welche nicht auf die Bedürfnisse ihrer Kinder achten, und schauen wen man denn da noch adoptierend mit in die Familie nehmen kann, sodaß es auch passt, sondern das Kriterium, wer mit hinein kommen darf, ausschließlich ihrer eigenen Vorstellung einer zukünftigen Großfamilie unterwerfen.
Das kann nur in der Zerstörung des Ganzen enden. Niemand fühlt sich mehr wohl, weder die hier schon länger Lebenden, noch die neu hinzu Gekommenen, sondern der Menschen ist zum Kalkül der Herrschenden geworden. Ein willkürlich verschiebbares Objekt. Alles tanzt nach ihrer Vorstellung, bis der Wahn an der Wirklichkeit zerbricht.
Denn natürlich ist die Wirklichkeit so, daß man Chinesen genetisch von einem Afrikaner unterscheiden kann, und so lange sie die genetisch unterscheiden können, sind die auch inhaltlich anders. Auch noch nach einigen Generationen von Mischungen. Und dieses Anderssein, braucht einen jeweils anderen Raum mit anderen Regeln zur Entfaltung. Man kann Entwicklung nicht erzwingen ohne Gefahr zu laufen Kretinismus zu erzeugen.
Ich komme soeben aus dem Gelben, wo ich Ihre Einlassung lesen konnte. Dazu mal wieder eine weitere, spannende Quelle, diesmal der FAZ entnommen:
GASTARBEITER
Die Kunst des Missverstehens
Necla Kelek in der FAZ, 29.10.2011
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/integration/gastarbeiter-die-kunst-des-missverstehens-11502703.html
Vielen Dank für die wichtige Ergänzung der notwendig knappen verfassungsrechtlichen Schilderung im Artikel und der Klageschrift.
Diese Verfassungsklage ist nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wird. Das Regieren der Räuberbande ist logengeführt und nichts und niemand wird dieser Bande mit einer Verfassungsklage aufhalten. Der Meister, der Europa am Nasenring führt ist derjenige: https://new.euro-med.dk/20180531-nwo-antifaschismus-aka-faschismus-aka-kommunismus-mit-entgegengesetztem-zeichen-regiert-die-welt-durch-soros-city-of-london-hier-ist-wie-kaiser-soros-es-schafft.php
Passend zu diesem Irrsinn, schreibt heute Armstrong „GDPR führt zur Zerstörung des deutschen Internets“. Ich stelle den Artikel ein, auch wenn ich Gefahr laufe, dass er nicht veröffentlicht wird. Aber diese realistische Einschätzung zur Lage findet man nirgends. Die besten Blogs findet man immer noch in den USA.
„Nach der ersten Woche hat die neue Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) in Europa weit mehr Schaden angerichtet, als Brüssel je erwartet hatte. Diese Regelung, mit der das politische Marketing gegen die Regierung wirklich verhindert werden sollte, zerstört das deutsche Internet. Die Betreiber haben sich aus Angst vor Rechtsstreitigkeiten dafür entschieden, ihre Websites einfach abzuschalten. Viele Online-Dienste haben sich dafür entschieden, die Konten ihrer Benutzer zu löschen. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen den Unternehmen Bußgelder in Höhe von vier Prozent ihres Umsatzes.
Gleichzeitig lecken sich Anwaltskanzleien die Lippen und sehen ein ganz neues Glück beim Händereiben. Rechtsanwälte sind in Aktion getreten und haben mit dieser neuen Verordnung bewaffnete Verbraucherschutzverbände gegründet, die ausdrücklich das Recht der Verbraucher auf Schadenersatz vorsehen. Aktivisten haben Unternehmen im großen Stil ins Visier genommen, die alle auf der Suche nach riesigen Gewinnen sind.
Der Oberste Gerichtshof der USA, Warren E. Burger, sagte einmal: „Wir könnten auf dem Weg zu einer Gesellschaft sein, die von Horden von Anwälten, hungrig wie Heuschrecken und Richtern in nie dagewesener Zahl überrannt wird.“ Diese Worte scheinen in Europa sehr wichtig zu sein. Eines Tages können wir nur hoffen, dass Brüssel einen schweren Fehler zugibt, indem es einfach fragt: Was haben wir getan? Aber da sie sich weigern, Fehler einzugestehen, wenn es darum geht, ein föderalisiertes Europa zu schaffen, ohne die Schulden zu konsolidieren oder das Flüchtlingsproblem, das Europa auseinanderreißt, scheint es, als sei GDPR nur ein weiterer Nagel im Sarg der EU.“
https://www.armstrongeconomics.com/international-news/europes-current-economy/gdpr-resulting-in-destroying-german-internet/
@Tom
„Diese Verfassungsklage ist nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wird. Das Regieren der Räuberbande ist logengeführt und nichts und niemand wird diese Bande mit einer Verfassungsklage aufhalten.“
Das ist Quatsch, mit dem man sich selber lähmt und wie das Kaninchen vor der Schlange hockt. So richtig die Logenlenkung sein mag, so falsch ist ein solches Absolutheitsdenken. Die Direktiven müssen immer von Menschen umgesetzt werden. Das geht selten 1:1 und oft gelingt es auch nicht oder nur bruchstückhaft.
Und darum geht es mit der Verfassungsklage. Die Klage ist sehr gut. Und es wird diesem politisch besetzten Gericht nicht leicht fallen, dagegen einen Ausweg zu finden, der auch in aller Öffentlichkeit gerechtfertigt werden muss. Dieser öffentliche Kampf um die Wahrheit ist es, an dem wir uns alle helfend beteiligen können, indem wir die Argumente mitdenken und den Prozess innerlich begleiten. Je mehr Menschen das tun, eine umso größere geistige Kraft wird damit gebildet, die einen realen Widerstand bildet gegenüber der geistigen Kraft von der anderen Seite.
Dies ist die Intention meines Artikels.
Danke, Tom!
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/besatzrberg/BJNR261410007.html
BesatzRBerG
Ausfertigungsdatum: 23.11.2007
Vollzitat:
„Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614)“
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 30.11.2007 +++)
Das G wurde als Artikel 4 des G v. 23.11.2007 I 2614 vom Bundestag erlassen. Es ist gem. Art. 80 Abs. 1 dieses G am 30.11.2007 in Kraft getreten.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Es werden aufgehoben:
1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104–1),
2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104–2),
3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104–3) und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104–4).
BRD ++ Die Entstehung des Grundgesetzes
Bevor es zu irgendwelchen Reformen kommen kann, muss das System, wie Armstrong immer wieder schreibt, abstürzen und zugrunde gehen. Das ist der Crash und Burn, der nicht aufgehalten werden kann. Die menschliche Natur hat sich nicht geändert, und sogar der Fahrplan für diesen Crash und Burn kann man rauslesen, sofern man Armstrong und ein paar sehr wenig Andere liest.
Unsere EU-Freimaurerdiktatur ist das Kälteste aller Ungeheuer, wie Nietsche so schön formuliert hat. Und wer soll bitte Soros in all seinen Aktivitäten bremsen, wenn nicht sogar stoppen. Im sozialistischen Block EUSA gibt es meiner Meinung nach niemand.
@Tom
Das sind Behauptung, denen Sie als einer Autorität folgen, weil die äußere Entwicklung darauf zuzulaufen scheint. Warum? Weil ein ausreichender innerer geistiger Widerstand fehlt.
Die „Diktatur der Logen“ arbeitet mit okkulten Kräften in das Bewusstsein der Menschen, das äußere Wirken ist dann nur die Folge. Das Entscheidende ist, dass diesen okkulten Kräften auch nur mit positiven geistigen Kräften begegnet werden kann. Da nützt auch kein Crash, wenn dannh nicht positive Gestaltungskräfte vorhanden sind.
Sehen Sie Herr Ludwig mit Ihrer Aussage positive Gestaltungskräfte kommen wir auf einen gemeinsamen Nenner. Diese wie Sie es formulieren können nur in diesem Crash und Burn entwickelt werden und der Grund liegt in der menschlichen Natur, anderenfalls gehen wir in ein sehr dunkles Zeitalter. Sie können gegen einen gesteuerten kollektiven Massenwahnsinn nichts ausrichten. Das sieht auch Wolfgang Eggert sehr ähnlich, der vor kurzem geäußert hat, dass es keine echte Opposition gibt und man sich zurückziehen sollte.
Und Martin Armstrong ist nicht irgendwer. Er ist der genialste Zyklenanlytiker den es gibt. Und seine Computermodelle sind einzigartig. Informieren Sie sich bitte ausführlich über diese Persönlichkeit und schauen Sie sich die Dokumentation „The Forecaster“ an. Armstrong hält nichts von Verschwörungstheorien, obwohl er Opfer einer Verschwörung geworden ist. Diese Verschwörung gegen ihn (durch Goldman Sachs und dem Staate New York) wird in dem Film The Forecaster unter anderem gezeigt. So nebenbei bemerkt, hat ein Deutscher den Film produziert.
Aldous Huxley, 1958:
„Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie.
Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.“
Verfassungsklagen, Schreiben an Präsidenten sind letztlich immer die kindlichen „Briefe an den Weihnachtsmann“ von denen, die das System nicht verstanden haben oder dafür bezahlt werden, es nicht wirklich verstehen . (Ich würde einfach einmal die BAR-Gesetzgebung anschauen).
„Aber worum es in einem geschichtlichen Ereginis wirklich geht, und warum bestimmte Prozesse so laufen und nicht anders, bleibt ihnen meistens verborgen. Zweifelsfrei werden richtigerweise unmittelbar bezogene Zusammenhänge auf der dreidimensionalen Schiene erfaßt, die verdimensionale Steuerung bleibt in der Regel unentdeckt.“ Johann Köstner, S. 11/12 „Maya-Kalender – Was ist das“?
Buchempfehlung: H.G.Wells, Die offene Verschwörung für ein Weltimperium“.
Glauben sollte niemand etwas, einfach selbst suchen, finden und denken und wachsen.
Die Perlen sind ausgestreut. Man kann sie aufheben. Aber es gibt auch einen anderen Weg …
Der Blick nach Innen lohnt sich übrigens am meisten. Die wirklich guten Fragen sind: Wer sind wir und woher kommen wir?
Wer hat wen über Dich ermächtigt? Das könntest Du nur selbst tun!
Schaut einfach an, wer sich über euch ermächtigt, sich eurer bemächtigen will und warum Knechtschaftsgesetze möglich sind.
Vielleicht noch etwas zu den Selbstermächtigten:
https://www.epochtimes.de/politik/welt/die-hierarchie-der-verschwoerer-das-komitee-der-300-a2305523.html
Opposition24 bzw. freie-presse.net hat meine Übersetzung in ihr Portal eingestellt. Ich habe nochmal einen Blick auf die Übersetzung geworfen. Die Überschrift des Artikels könnte man auch so übersetzen: GDPR könnte als Konsequenz das deutsche Internet zerstören. Der Konjunktiv ergibt sich auch aufgrund des zweiten Satzes des Artikels, „Diese Regelung, mit der das politische Marketing gegen die Regierung tatsächlich verhindert werden sollte, zerstört momentan das deutsche Internet.“ (This regulation, which was intended to really prevent political marketing against the government, is actually destroying the German Internet.)
Ich habe heute morgen Armstrong gelesen und für meinen persönlichen Bedarf übersetzt. Wenn ich geahnt hätte, dass das Portal 24 meine Übersetzung einstellt, hätte ich mir etwas mehr Zeit gelassen.
Kurze Zusammenfassung zu Armstrong von heute morgen:
Kapitalströme nicht Zentralbanken halten US-Wirtschaft aufrecht (Wirtschaftsdaten sind alle manipuliert, aber die Märkte stört das nicht)
Westküste & die durchgeknallte sozialistische Steuerjagd (Warnung vor einer Exit Tax)
Ein mögliches zukünftiges (futuristisches) Szenario , wenn es auch trivial und „abenteuerlich“ erscheint, ist der aktuelle Artikel bei henrymakow.com . Die Amerikaner sind uns immer ein wenig voraus.
Nun Tom, es war so: Ich sah Ihren Text als sehr wichtig an und habe ihn bei mir veröffentlicht und anschließend an 57 freie Medien verteilt.
Wenn Ihnen das gefällt, können wir das wiederholen. Meine E-Mail-Adresse steht in meinem Impressum.
Der Text ist in der Tat sehr wichtig, wie ich gerade be MM gesehen habe. Als es die Inselpresse noch gab, hatte der Blogbetreiber wichtige englishsprachige Artikel ins Deutsche übersetzt, darunter auch Armstrong. Ich habe mir 2 Artikel als Lesezeichen gesetzt (natürlich auch ausgedruckt) die ich zu der Zeit als sie veröffentlicht wurden als richtungsweisend eingestuft habe. Die Zeitqualität gibt mir leider Recht. Ich kann nur empfehlen diese Artikel zu lesen, auszudrucken und immer wieder zu lesen:
1.) Der Krieg der Globalisten gegen die Menschheit erreicht eine neue Stufe
http://1nselpresse.blogspot.com/2016/12/der-krieg-der-globalisten-gegen-die.html
2.) Über die Kriminalisierung der finanziellen Unabhängigkeit
http://1nselpresse.blogspot.com/2017/02/uber-die-kriminalisierung-der.html
Auf Ihr Angebot komme ich bei Bedarf zurück.
Ja, John Coleman ist gut. Die Truman Show zeigt, dass soziale Realität sorgfältig kontrolliert wird. Laut Coleman ist das Tavistock Insitut dafür verantwortlich, dass den moralischen, spirituellen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Niedergang der Vereinigten Staaten gestaltet (Tavistock Institute of Human Relations so der Titel eines seiner Bücher). Das Tavistock-Institut ist eine parafreimaurerische Institution, wie der Enthüller der Urlogen, Gioele Magaldi, der Öffentlichkeit in seinem Werk mitteilt.
Interparlamentarische Union (IPU). Habe ich noch nie gehört. Jetzt weis ich was es bedeutet:
https://new.euro-med.dk/20180604-geheime-ultimativ-verraterische-130-jahrige-interparlamentarische-union-ipu-untergrabt-absichtlich-staatlice-souveranitat-euromediterranien-eine-welt-und-migrationsbewegung.php
Knackiger Kommentar von Armstrong und sein Ausblick auf 2019 gibt ein wenig Hoffnung!
Steht Deutschland vor einer politischen Krise im Jahr 2019?
Blog/Deutschland
Geschrieben 4. Juni 2018 von Martin Armstrong
Die deutsche Bildzeitung, die Bundeskanzlerin Angela Merkel treu unterstützt, berichtete am Sonntag mit der Überschrift „Merkel wusste um Asylversagen“, dass ihre Unterstützung stetig abnimmt und die gesamte Flüchtlingskrise in Europa sie einseitig gemacht hat, ohne jemals die Führer anderer Mitgliedsstaaten um ihre Zustimmung zu bitten. Frank-Jürgen Weise war von 2004 bis 2017 Geschäftsführer der Bundesagentur für Arbeit und leitete auch 2010 die Ad-hoc-Strukturkommission der Bundeswehr, ab 2015 auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Bild berichtet, dass Merkel die von ihr geschaffene Katastrophe kannte und dort als „geheime Dokumente, die unter Verschluss zu halten sind“.
Offenbar soll Weise seit Anfang 2017 festgestellt haben, dass die neue Leitung des Amtes „in ihrer beruflichen Erfahrung noch nie einen so schlechten Zustand der Autorität erlebt hat“. Er hatte das Bundesinnenministerium, das von Merkels Vertrautem Thomas de Mazière geleitet wurde, wegen Misswirtschaft kritisiert. Die Agentur kann nicht erklären, wie sie mit den Flüchtlingen umgehen kann, ebenso wenig wie die Erhöhung der Flüchtlingszahlen. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil fordert Merkels (CDU) auf, rasch zu den Ereignissen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Stellung zu beziehen: „Angela Merkel trägt auch die Verantwortung für die Verhältnisse im Bamf.“
Seit 2000 ist Merkel Vorsitzende der CDU in Deutschland und seit 2005 Bundeskanzlerin. Zyklisch (Konjunkturbedingt) ist es sehr wahrscheinlich, dass Deutschland wieder in eine politische Krise gerät und Merkel 2019 nicht mehr Staatsoberhaupt sein wird.
Quelle: https://www.armstrongeconomics.com/international-news/politics/is-germany-heading-to-a-policial-crisis-in-2019/
@Tom
Wir stehen vor der Neuen Weltordnung, die mit Briefchen nicht aufzuhalten sein wird.
Über das Tavistock-Institut hat Dr. Coleman übrigens das Buch „Das Tavistock-Institut, Auftrag: Manipulation“ geschrieben. Interessant ist für Aufklärung Mark Lombardi, der künstlerisch Strukturen gemalt hat, was zu seinem frühen Ableben geführt haben könnte. Die Braintrusts haben, wie alle Parteien einen „harten Kern“, der immer wieder gewählt wird. Die Besetzung der wichtigen Posten in den Parteien ist Sache der Hintergrund-Herrschaftsstruktur.
Wir stehen vor der „Neuen Weltordnung“, die mit Briefchen nicht aufzuhalten sein wird.
Das bisher laufende Weltsystem wurde sichtbar ab 1688 ausgerollt und läuft jetzt aus.
Es beinhaltete eine Macht, das englisch-amerikanische Weltsystem, daß über das private Zentralbankensystem auch in den anderen Ländern ausgerollt wurde. Mit Syrien dürfte das letzte Land im Jahr Ende 2013/Anfang 2014 seine private Rotschild-Zentralbank bekommen haben.
Historisch wurde in England die sogenannte „freimaurerischen Revolution“ 1688 gestartet, Im Jahre 1694 wird die private „Bank of England“ gegründet. Amerikas „freimaurerische Revolution“ folgte 1776, Frankreich war 1789 dran. Die französische Revolution soll übrigens mit 23 Millionen Pfund Sterling finanziert worden sein (City of London), wie von einem englischen Politiker der Neuzeit zu vernehmen war. Der rote Bankenschild wurde vor dem roten Schwert der „City of London“ in allen wichtigen Ländern etabliert, deren zweiter Teil die rote Freimaurerei zu sein scheint. Die Weltordnung des grenzenlosen Wachstums mit der grenzenlosen Vernichtung auf der anderen Seite konnte beginnen.
Im sichtbaren Bereich wurde das horizontale Tarnsystem Parteien-Demokratie verbreitet, daß die vertikale Herrschaftsstruktur kaschiert. An dieses Tarnsystem wegen der Maßnahmen des globalen Prädiktors Briefe zu schreiben oder Klagen einzureichen, beschreibt das traurige Ergebnis der Steuerung der Menschen über die Medien, über Manipulation: Eine völlige Verkennung der Situation.
Die Struktur des bisherigen Weltsystems wird vielleicht hier einfach sichtbar.
Die neuen Strukturen, die sich aus dem kommenden Friedensvertrag und der Abschaffung der UNO und der NATO
erwachsen sollen, sind hier in Ansätzen beschrieben:
Sollten solche Klagen in den Medien auftauchen, dann werden sie zu dem Teil gemacht, den das internationale Projekt-Management der Ur-Loge „Golden Eurasia“ mit dem Teilprojekt „Strahl“ zur „Wiedervereinigung“ mit der DDR verwendet hat.
Schauen Sie sich heute auf amerikanischen bzw. englischsprachigen Blogs um. Ich kann es leider nur kryptisch formulieren.
Ich komme von der Harmonieseite, allerdings kann ich mir vorstellen, was sie meinen, man könnte bei Sonnentempeln anfangen und bei Bardon weitermachen – es gibt auch OTIII – ist aber nur von der Erkenntnisseite interessant für mich. Die weiße Seite ist aber auch nicht gerade freundlich gegen Menschen. Deshalb bleibt nur die eigene Entwicklung.
Deutschland sollte ab November in die kritische Phase kommen, so vermute ich – egal wieviele Zuwanderer drin sind.
Das wird nur benutzt.
@Argonautiker: „Auch die Deutschen sind kein gewachsenes Volk, sondern wurden zu beginn der Weltkriege zum Kampf zwangsvereint. Gewachsene Völker wären bei uns die Länder. Also Bayern, Schwaben, Friesen, Sachsen, Franken,…“
—
So ein Unsinn!
„Was mich aber am meisten aufrichtet und guten Mutes erhält, ist,
daß ich ein ehrlicher Deutscher bin.“
(W. A. Mozart; Quelle: https://www.aphorismen.de/zitat/179471)
Und was ist jetzt so herausragend an diesem Kommentar von Herrn Armstrong?
Es war spätestens mit Beginn der Masseneinwanderungswelle klar, dass der „Merkel-Mohr“ irgendwann verbrannt sein wird und abtreten wird müssen.
„Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen!“
Die Systemmedien, die den Welome-Refugees-Wahn tatkräftig mit herbeigeschrieben haben, gerieren sich nun als Merkel-Kritiker.
Allein durch den Abgang Merkels von der politischen Bühne wird sich noch nichts zum Positiven ändern.
Wird die Alimentierung eingestellt, ändert sich sehr viel von einer Sekunde zur anderen.
Was geschieht, wenn die Alimentierung und die Versorgung von Menschen eingeschränkt ist oder gar zusammenbricht, die weder eine europäische Landessprache beherrschen, noch einer legalen bezahlten oder honorierten Arbeit nachgehen können? Jeglichen Diebstahl, Handel mit illegalen Drogen und illegale Prostitution klammere ich bewusst aus, weil dies allesamt Straftaten sind.
Sollen die bereits hier lebenden Menschen deshalb Krisenvorräte anlegen, damit die Behörden im Krisenfall über die Vorräte verfügen können, um sie zu verteilen? Anders ausgedrückt: Wer glaubt, für sich und seine Familie vorzusorgen, gibt Geld aus, schafft Lagerplatz und verschenkt das Essen und Trinken im Krisenfall an die Sorglosen und Verantwortungslosen.
27. August 2016 | Bundesregierung will Hamsterkäufe stark regulieren
“ Nach Auskunft der Regierungs-Notbesetzung bewirken Hamsterkäufe rein gar nichts zur Unterstützung der eingangs geforderten Notbevorratung. Inzwischen scheint es einen akuten Hamstermangel zu geben. Im Einzelfall mag es schön sein, nette Hamster daheim zu haben, aber Lebensmittel und praktische Gegenstände des täglichen Bedarfs wären in besagtem Fall viel zielführender. Einerseits mag nicht jeder Hamster, weder im Haus, noch auf dem Grill … meist auch nicht auf Toast. Andererseits verschlingen die Tierchen in erwähntem Notfall selbst noch Futtermittelreserven, die besser für den Eigenbedarf reserviert bleiben sollten. Kurzum: Hamsterkäufe sind keine Lösung.“
Merkel geht noch nicht so schell, weil es keinen Ersatz für sie gibt. Ansonsten hätte man sie schon längst abgeschoben. Ihr Abstieg ist langsam (viel zu langsam meiner Meinung nach) und wenn die Krise sich verschärft muss etwas passieren. Dafür sorgen schon gewisse Kreise. Demokratien sind Scheindemokratien; das waren sie schon immer und genau aus diesem Grunde mussten Monarchien „sterben“. Dies war von der Weltrevolution geplant und wurde durchgeführt. Sehr aufschlussreich ist hier die russische Revolution und die Ermordung der Zarenfamilie, die Douglas Reed (setze ich als bekannt voraus) sehr ausführlich beschreibt. „Robert Wilton war Augenzeuge der damaligen Geschehnisse und Korrespondent der Londoner Times. In der französischen Ausgabe seines 1920 erschienen Buches The Last Days of the Romanows wurden die (in der englischen Originalausgabe getilgten!) offiziellen bolschewistischen Listen, die Auskunft über die Zusammensetzung der revolutionären Führungsorganisationen vermittelten, vollumfänglich abgedruckt.“
Kaum einer beachtet die weltweiten Kapitalströme. In Europa fliesst das meiste Kapital ab. Der Euro kann nicht funktionieren. Die Gründe kann man bei Armstrong nachlesen oder selber denken.
Hier wird etwas geschildert, dass man sehr aufmerksam beobachten sollte: https://freie-presse.net/amsterdam-migranten-dringen-in-bewohnte-haeuser-ein-und-wollen-sie-besetzen/
Man muss nur einen Blick nach Spanien und in die USA schauen, z.B. die Firma Starbucks.
Die Vergangenheit lehrt, dass die Herrschenden/Elite vor nichts zurückschrecken und wenn man Geschichte kennt, weis man von der bolschewistischen Revolution, dass sie (die Revolutionsführer) alle Kriminelle aus dem Gefängnis liessen. Dr. Schiwago lässt grüssen.
Interessant wird es ab Donnerstag, wenn die Bilderberger (parafreimaurerische Institution) tagen. Ganz oben auf der Agenda steht Rechtspopulismus und die Herausforderung der Ungleichheit=nette orwellsche Sprachperle .
Hier Themen und Teilnehmerliste aus dem gelben Forum:
Teilnehmerliste
http://www.bilderbergmeetings.org/participants.html
Themenüberblick
http://www.bilderbergmeetings.org/press-release.html
In Deutschland nur in Ausnahmefällen , da Schulpflicht besteht: https://www.naturalnews.com/2018-06-05-homeschooling-skyrockets-as-more-parents-get-fed-up-with-left-wing-social-engineering.html
Der Spiegel titelte bereits in seiner Ausgabe 31 im Jahre 1973:
„Die Türken kommen – rette sich, wer kann“
Und am 17.06.1981 wandten sich sehr besorgte Professoren mit dem Heidelberger Manifest an die Öffentlichkeit.
Hierzu schreibe ich gerade an einem Artikel:
https://www.dzig.de/DER-SPIEGEL-31-1973_Die-Tuerken-kommen-rette-sich-wer-kann
Die Tragweite des irischen Abtreibungsreferendums wird überhaupt nicht erkannt. Hier wurde die kommunistische Blaupause, der unseren kulturellen Niedergang zeichnet erfolgreich umgesetzt. Wenn man den Artikel auf theoccidentalobserver.com liest: https://www.theoccidentalobserver.net/2018/06/06/irelands-abortion-referendum-a-move-to-halal-irish-stew/ weis man warum bzw. der erste Kommentar von George Kocan ist bezeichnend. Auch die Seite Morgenwacht, einer der informativsten Seiten in Deutschland, hat sich diesem Thema angenommen: https://morgenwacht.wordpress.com/2018/06/01/irland-treibt-seine-zukunft-ab/
Geschichte versteht man eigentlich nur, wenn man sich an die Empfehlung von Ezra Pound hält.
@ valjean72 vom 5. Juni 2018 um 15:17
Nein, es ist schon so, es gibt und gab die deutschen Völker. Vereint zum deutschen Volk wurden sie zu Kriegszwecken. Das hielt für eine Weile, und zerfiel dann wieder. Die deutschen Völker wurden schon seit Karl dem Großen immer wieder zu Friedens- Kriegszwecken vereinigt, aber sie sind doch nie aus sich in einem Volk aufgegangen, sondern haben ihre Eigenheiten beibehalten. Und das ist auch gut so.
Das „Mia, san mia“ Volk unterscheidet sich vom „Schaffe schaffe Häusle bauen Volk“ auch heute noch inhaltlich. Auch wenn die Neutralisation der Identitäten durch das künstlich geschaffene gemeinsame Mantra des“ Gewinns“ schon arg an ihnen genagt hat. Und Final möchten die Globalisierungsbefürworter natürlich, daß sich alle nur noch wie sie, dem „Gewinn“ Wahn unterwerfen, und jegliche Identität ihm zu Liebe aufgeben und Identität durch „kaufen können“ ersetzt wird.
Aber Sie haben natürlich schon recht, es gäbe eine Annäherung der deutschen Völker zu einem Deutschen Volk, so man sie dazu wachsen ließe, und nicht versuchte vorzuschreiben, was deutsch ist, sondern sie sein ließe, und was dann als Gemeinsamkeit der deutschen Völker entstünde, als Deutsches Volk bezeichnen würde. Haben tun wir jedoch eine staatlich wirtschaftliche Zuchtanstalt, die im 3. Reich vorschrieb, so und so ist ein Deutscher, und aktuell vorschreibt, daß man weder sein darf, der man ist, noch sein darf, wie man im 3.Reich sein mußte, sondern nun globalistisch EU getreu sein muss.
Völker wachsen, Staaten werden konstruiert. Ein Grund warum die EU scheitern wird. Man versucht etwas zu Konstruieren, was aber keinen Inhalt hat. Gäbe es ein europäisches Leibgericht, so wie es in Bayern die Haxe und in Schwaben die Spätzle gibt, und gäbe es eine europäische Sprache, einen europäischen Tanz, eine europäische Weise,… und nicht nur ein europäisches Geld, dann würde Europa gelingen, aber die EU wird an ihrer eigenen Inhaltslosigkeit zerbrechen, und auch das national Deutsche, Französische, Italienische, Spanische, (siehe Katalonien),… wird alles wieder zerbrechen, weil es nicht gewachsen ist.
Im kommenden Krieg werden die Menschen wieder auf ihr wirklich gewachsenes Gemeinschaftsmaß zurückgeworfen werden. Ob sich die Bayern, Schwaben, Franken, Sachsen,… danach inhaltlich auf eine Weise zu einem Deutschland einigen werden, indem ihre Identität nicht unter ein Deutsches Konstrukt einiger ideologischer Wirrköpfe unterworfen wird, sondern man sich lediglich da einigt, wo man eben inhaltlich auch einig ist, wird sich noch zeigen.
Ein Motiv erzeugt eine Bewegung. Man kann aber mittels Bewegung kein Motiv erzeugen. Ein Volk kann durch gemeinsam entwickelte Sitten Regeln hervor bringen, aber man kann keine Regeln erzeugen und dann meinen, die Völker werden sich dann schon da hinein zwängen. Das ist Ideologie. DDR 2.0. Nur ist nicht der Staat, der Ideologievorschreiber, sondern die Wirtschaft. Das alles wird unweigerlich an der Wirklichkeit des Seins des Gewachsenen zerschellen, weil, auch wenn das Gewachsene sehr zerbrechlich ist, auf Dauer gesehen, ist es das Stabilste.
Das Mozart als Österreicher diesen Ausspruch getan haben soll, dürfte ungefähr so einzuordnen sein, daß er über das regional völkische hinaus dachte, aber nicht, daß es ein einheitliches Deutsches Volk gab, wobei es natürlich auch zu seiner Zeit Bestrebungen einiger Herrscher, (Wittelsbacher / Habsburger) gab, möglichst viel unter die eigenen Fittiche zu kriegen. Aber ein gewachsenes deutsches Volk hat es nie gegeben, immer nur über Herrscher mehr oder weniger zwangsvereinigten deutsche Völker.
Einverstanden! Seit Jahren schreibe ich immer nur von deutschen Völkern und angeregt von Georg Kausch von germanischen Völkern.
Hat dies auf POST – Leine-Weser-Land rebloggt.
Zur Türkei, vielleicht sollte man noch erwähnen, daß die Türkei unter dem Ur-Logenmitglied der „Hathor Pentalpha“, Erdogan, das Militär zielgerichtet für den Konflikt – beginnend schon vor mehr als 10 Jahren – vervielfacht hat, in drei Stufen.
Schröder, der ISIS-Chef Abu Bakr al-Baghdadi und Cheney sollen ebenfalls in der genannten Ur-Loge sein (die das Projektmangenagement für die gegenwärtigen Konflikte darstellt.
Das Folgende nur zur Einordnung:
Zweite Karriere: Schröder berät die Investmentbank Rothschild – FAZ
http://www.faz.net › Wirtschaft › Unternehmen
24.03.2006 – Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder wird Berater der Investmentbank Rothschild