Wie eine Rechtspflicht zur Souveränitätsaufgabe konstruiert und das Volk zum „Mythos“ gemacht wird

Eine Schar jüngerer einflussreicher Juristen – mit der Macht gut vernetzt und der Idee eines europäischen Superstaates verpflichtet – stellt die grenzenlose Zuwanderung und die damit verbundenen Souveränitätsverluste des eigenen Staates als rechtliche Verpflichtung dar, gegen die auch das deutsche Grundgesetz keine Möglichkeit der Selbstbehauptung eines „mythischen“ deutschen Volkes biete. Die fortgesetzten Rechtsbrüche der Bundesregierung seien keine, es bestehe eine „Herrschaft des Rechts“.

Im vorigen Artikel wurde nachgewiesen, dass dem deutschen Asylrecht nach Art. 16a GG und § 18 Asylgesetz, das eine Grenzkontrolle und Zurückweisung aller Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten vorschreibt, die EU-rechtlichen Bestimmungen des Schengener Abkommens und der Dublin-III-Verordnung nicht entgegenstehen. Eine weitere Behandlung des Themas wäre daher eigentlich überflüssig.

Aber selbst dann, wenn das EU-Recht zwingen würde, Personen, die in Deutschland Asylanträge stellen wollen, trotz Grenzkontrollen jederzeit über die Grenzen einzulassen, dürfte die Bundesregierung dieses Europarecht nach Auffassung vieler Staatsrechtler wie Paul Kirchhof, Udo Di Fabio, Hans-Jürgen Papier, Rupert Scholz u.a., in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nicht anwenden, weil es den Verfassungsgrundsätzen der Eigenstaatlichkeit und des Demokratieprinzips widerspräche, die dem gesamten EU-Recht vorgehen und von ihm nicht verdrängt werden können.
Damit sind so wesentliche Fragen des Selbstverständnisses des deutschen Volkes, seiner staatlichen Verfasstheit und seiner Existenz verbunden, dass es außerordentlich wichtig ist, auf diese Thematik noch näher einzugehen.

Erhaltung der Eigenstaatlichkeit

Deutlich haben Verfassungsrechtler den Verfassungsgrundsatz der Eigenstaatlichkeit formuliert. Z.B. Prof. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht:

„Der Bund (der deutsche Bundesstaat) hat im Rahmen seiner Kompetenzen dafür Sorge zu tragen, dass elementare Gefährdungen für den Bundesbestand unterbleiben und wirksam abgewehrt werden. Dem kann pauschal nicht entgegengehalten werden, die Bundesregierung sei aus Gründen des Schutzes der Menschenwürde zu Grenzöffnungen verfassungsrechtlich verpflichtet. Das Verfassungsrecht hat mit Art. 16a GG zwar eine klare Entscheidung für das Grundrecht auf Asyl getroffen; es gewährt gem. Abs. 2 aber kein subjektives Recht bei Einreise über einen sicheren Drittstaat.“
„Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflich-tungen dürfte der Bund auch nicht eingehen.“
„Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus.“ 1  

Der Staats- und Europarechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau konstatiert noch pointierter:
„Nach der Lissabon-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet die Anwendung des Europarechts seine Grenze in der hierbei jedenfalls zu wahrenden Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland; (nach geltendem Verfassungsrecht) darf Deutschland nicht zu einem bloßen Bundesland oder gar zu einer Verwaltungsprovinz eines gesamteuropäischen De-facto-Großstaates werden.“
Zur eigenen Staatlichkeit gehöre wesentlich die effektive Kontrolle des Zugangs zum Staat über die Grenzen. Dies sei gerade in Zeiten besonders wichtig, wo bei dem Ansturm großer Massen von Flüchtlingen und Migranten mit der Kontrolle der Grenzen faktisch die Kontrolle über die  Bevölkerungszusammensetzung zusammenfalle. Denn es entziehe sich heute die Abschiebung unerwünschter Ausländer aufgrund der vielfältigen grundrechtlichen, menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Bindungen der Bundesrepublik Deutschland mitsamt der mit ihnen verbundenen Verfahrens- und Rechtsweggarantien inzwischen weithin der staatlichen Kontrolle und der demokratischen Steuerung.
„Wer einmal drin ist, wird mit aller Wahrscheinlichkeit bleiben, jedenfalls wird er ohne seinen Willen kaum je mehr zum Verlassen des Landes gezwungen werden können, und über kurz oder lang wird er auch seine Familie nachholen können und dürfen. Die Frage nach dem „Ob“ der Einwanderung ist letztlich und meistens in Deutschland mit dem Grenzübertritt bereits entschieden; kontrollieren kann und darf Deutschland derzeit nur diesen Grenzübertritt.“
Daher dürfe die Regierung auf die Kontrolle der Grenzen und die Anwendung des deutschen Asylrechts, das eine Zurückweisung aller, die bereits aus sicheren Drittstaaten kommen, nicht verzichten.2

Gegenpositionen aus Rechtspositivismus

Die Verkünder eines grenzenlosen EU-Rechts wissen, dass da von Staatsrechtlern gewichtige Argumente geltend gemacht werden, die nicht leicht zu zerpflücken sind. In einem Buch, auf das wir schon im vorigen Artikel eingegangen sind, haben sich mit Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandfunks, und Maximilian Steinbeis, Betreiber von „verfassungsblog.de“, zwei lautstarke und einflussreiche EU-Rechts-Enthusiasten, die eine Schar Gleichgesinnter hinter sich wissen, zur Aufgabe gemacht, dagegen mit den verschiedensten Mitteln vorzugehen.3 Auffallend ist, dass sie ganz nach journalistischer Manier stets die Persönlichkeit der Staatsrechtler ironisierend und diskreditierend in ein schiefes Licht stellen, um damit zugleich auch indirekt ihre Argumentation zu schwächen.

Die Autoren sind Verfechter eines EU-Bundesstaates und Vertreter des Rechtspositivismus, einer Rechtstheorie, die für Entstehung, Durchsetzung und Wirksamkeit von Rechtsnormen allein deren positive Setzung (auch Gewohnheit) voraussetzt und keine außergesetzlichen, übergeordneten Rechtsquellen und Maßstäbe wie z. B. das Naturrecht anerkennt. Daher üben sie grundsätzliche Kritik an der deutschen Rechtswissenschaft und Staatsrechtslehre, die seit jeher ein „zutiefst romantisches Projekt“ sei, indem sie sich nicht gern mit dem zufrieden gebe, „was ihr der Gesetz- und Verfassungsgeber an geltendem, positivem Recht hinstellt“, sondern „dahinter nach dem Idealen und Eigentlichen“ suche. Das demonstrieren sie an einem historischen Beispiel:

Nach dem Untergang des alten Reiches 1806 waren es Professoren an den vielen verschiedenen Landesuniversitäten des zersplitterten Deutschlands, die aus der föderalen, vielfach noch absolutistisch und polizeistaatlich geprägten Vielfalt des öffentlichen Rechts sowie dem vergleichenden Studium anderer Verfassungsordnungen ein ´allgemeines Staats- und Verwaltungsrecht` extrahierten – ´ein Recht, das als solches nirgends galt`, das aber die ersehnte liberale Einheit Deutschlands sozusagen vorwegnahm.
Das war ein sehr deutsches Vorhaben. In keinem anderen europäischen Land wäre es der Rechtswissenschaft eingefallen, geschweige denn gelungen, sich in dieser Weise an Gesetzgeber, Bürokratie, Justiz und Anwaltschaft vorbei selbst zum Ausgangs- und Fluchtpunkt der Verfassungsordnung zu machen.“ 4

Das verstehen Positivisten offenbar nicht. Dieses „sehr deutsche Vorhaben“ ist eben Ausdruck der spezifisch deutschen Kultur, die nicht auf das Pragmatische geht, sondern zur Erkenntnis des Grundes und der Quellen des Rechts strebt. In Deutschland haben sich immer wieder Rechtswissenschaftler und auch Philosophen wie Hegel und Fichte Gedanken über die Ursprünge des Rechts gemacht.
Denn das Recht ist Teil der allgemeinen Moral, der ethisch-sittlichen Auffassungen der Menschen, und es bedarf immer der Überlegung, an welchen Punkten diejenigen moralischen Prinzipien, die besonders grundlegend für die Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, aus der Freiheit des Handelns herausgenommen und der allgemeinen Verbindlichkeit unterworfen werden müssen. Dieses ideale, noch nicht gültige Recht muss der Gesetzgebung vorausgehen, die aus ihm zu schöpfen hat. In ihm muss das Recht fortentwickelt werden, und aus ihm heraus müssen auch Interpretationen des gesetzlichen Rechts erfolgen.
Gesetztes Recht, das nicht aus diesen Quellen geschöpft wird, sondern pragmatisch funktional den politischen Willen der Herrschenden ausführt, verliert den Zusammenhang mit der Moral, so dass Recht und Gerechtigkeit auseinander triften – ein Kennzeichen des Positivismus.

Diese Rolle, das öffentliche Recht fortzuentwickeln, hätten ab 1949 in der Bundesrepublik zum Leidwesen der Rechtswissenschaft zwar weitgehend das Bundesverwaltungsgericht und vor allem das Bundesverfassungsgericht übernommen, „was aber erhalten blieb, war der Drang zur Eigentlichkeit jenseits des geltenden positiven Rechts. So bestand etwa die bundesdeutsche Verfassungsdoktrin bis zuletzt darauf, dass hinter der vom Grundgesetz verfassten realen Bundesrepublik der eigentliche Nationalstaat weiter fortexistiere – das Deutsche Reich nämlich.“

Zusehends sei die Staatlichkeit der Bundesrepublik selbst zu etwas geworden, das theoretisch gegen das positive Verfassungsrecht habe in Stellung gebracht werden können. Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee habe es deutlich formuliert: Die „Entscheidung der Verfassung, die allen anderen ihrer Entscheidungen vorausliegt und sich in ihnen aktualisiert“, sei die „Entscheidung zur Staatlichkeit. Sie ist das Basisprinzip der Verfassung“.
Danach sei, so die Autoren, der Staat „selbst die Norm. Und zwar vor der Verfassung.“ (S. 103). –
Doch eine Eigenstaatlichkeit Deutschlands als Verfassungsprinzip, das es gegen alle Wechselfälle normierten Rechts zu erhalten gelte, gibt es für sie nicht.

Das Irrige des Prinzips der Staatlichkeit vor der Verfassung zeige sich insbesondere an der neuen Rechtsrealität der Europäischen Union, die sich immer mehr ins Bewusstsein der Staatsrechtslehrer geschoben habe und „ihre Doktrin von der Staatlichkeit als Verfassungsvoraussetzung massiv auf die Probe stelle“. Bis dahin habe das Europarecht den meisten deutschen Staatsrechtlern als eine Domäne von Sonderlingen gegolten. „Doch jetzt ließ sich die Realität einer neuen supranationalen Verfassungsordnung in Europa nicht länger ignorieren.“
Soll wohl heißen, dass diese immer mehr die nationalen Verfassungen verdrängen werde. Denn das Recht wird ihrer Meinung nach sozusagen über die Grenzen hinweg stets nur „im Austausch von Argumenten, Praktikabilitäten und Zielvorstellungen geformt“. (S. 14) Es ist also jeweiliges Ergebnis politischer Prozesse, politischen Willens der internationalen Eliten. Recht als Mittel der Machtpolitik.
Auch der amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, Vertreter einer liberalen Denkschule, habe die Vorstellung, „dass Staatlichkeit sich vor allem über Grenzen und ein Staatsvolk definiere, ´neunzehntes Jahrhundert`“ genannt. (S. 128)

Die Dominanz des Eigenstaatlichkeits-Flügels im öffentlichen Recht sei, so meinen die Autoren, ab den 90er Jahren, nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und seiner europapolitischen Konsequenzen, allmählich und dann immer schneller geschwunden. Eine jüngere Generation von Verfassungsjuristen habe an Einfluss gewonnen, die zumeist einen Teil ihres Studiums in London, Harvard, Chicago oder Yale verbracht und von dort nebst allerlei Critical Legal Studies (neue kritische Rechtstheorie) und Law and Economics (ökonomische Analyse des Rechts) die Erkenntnis mitgebracht habe, wie sehr die Fixierung auf den Staat als Rechtsmaßstab politischen Handelns eigentlich „eine deutsche Marotte“ sei, die man im Ausland niemandem erklären könne. Die Erkenntnisse dieser jüngeren Generation seien jetzt „zum Mainstream in der Staatsrechtslehre“ geworden. –
Ihnen ist eben das spezifisch deutsche Rechtsbewusstsein abtrainiert worden.

Demokratieprinzip und Volksidentität

Die Eigenstaatlichkeit hängt unmittelbar mit dem dahinter stehenden Volk zusammen, das sich im Staat einen rechtlichen Rahmen bildet. Das Recht auf Eigenstaatlichkeit ist das Recht des Volkes als Träger der Demokratie, sich eine eigene, ihm angemessene und von ihm bestimmte staatliche Verfasstheit zu geben. Das Volk darf daher in seiner Identität nicht beeinträchtigt oder gar verdrängt werden. So schreibt der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau dazu:

Auch das Demokratieprinzip des Volkes werde durch eine unionsrechtliche Pflicht „zum ungehinderten Einlass von de-facto-Einwanderern (mögen sie auch sprachlich als Asylanten, Flüchtlinge, Schutzsuchende usw. bezeichnet werden)“ verletzt. Dieses besage, dass die Gestaltung der inneren Angelegenheiten eines Landes aufgrund von Legitimationsketten auf Wahlentscheidungen des Volkes zurückgeführt werden müsse. In einer Demokratie müsse letztlich das Volk  – wenn auch vielfältig vermittelt – das Wesen der staatlichen Gemeinschaft prägen. Und es lasse sich schlechterdings nicht bestreiten, dass nichts das Wesen einer konkreten staatlichen Gemeinschaft so zwingend und so unverkennbar präge wie eben gerade die Bevölkerungszusammensetzung.
„Wenn also das Wahlvolk selbst auf einen so basalen und so fundamentalen Umstand wie die Bevölkerungszusammensetzung keinen durchgreifenden Einfluss mehr nehmen könnte, und die Auswahl der Personen, mit denen die Deutschen auf eigenem Grund ihr Leben teilen möchten, demokratischen Entscheidungen dieses Volkes für und über sich selbst entzogen wäre, so wäre das im Rahmen von Art.79 Abs.3 GG – selbst bei unionsrechtlich überlagerten Sachverhalten – erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation unterschritten und die Verfassungsidentität verletzt.“ 5

Und der Freiburger Staatsrechtler Prof. Murswiek konstatiert:
„Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimation verdankt, strukturell verändern. Das Volk ist das Subjekt der Demokratie. Die Regierung leitet ihre Legitimation von diesem Subjekt ab, aber darf nicht über das Subjekt verfügen. Indem die Bundeskanzlerin eine Entscheidung trifft, die sich auf die Identität des Volkes und auf den Charakter des Staates als des Nationalstaats dieses Volkes gravierend auswirkt, ohne das Volk zu fragen, macht sie sich selbst zum Souverän. Das ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität nicht vereinbar. …
Solange das Volk … nicht gefragt worden ist, ob es der Umwandlung Deutschlands in einen multikulturellen Staat zustimmen will, ist eine Politik der für alle wirklichen oder vermeintlichen Flüchtlinge ohne Obergrenze offenen Grenzen mit dem Grundgesetz unvereinbar.“
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Polemische Gegenargumente

Demgegenüber bestreiten die Autoren überhaupt die Existenz eines Volkes vor der Verfassung. Erst mit der Verfassung, die sich eine Menschengruppe gebe, entstehe ein Volk. „Demokratie heißt Selbstbestimmung des Volkes: Maßgeblich dafür, was und wer zum Volk dazu gehört, ist nicht die Natur, nicht die Kultur und nicht die Tradition, sondern allein die Verantwortung des Demos für sich selbst.“ (S. 157)
Also was das Volk ist und wer dazugehört, ist danach qualitativ durch nichts bestimmt. Es sei schlicht eine Ansammlung von Menschen, die für sich selbst Verantwortung haben und selbst bestimmen, was sie sein wollen. – Ein völlig entleerter Volks-Begriff, der keiner mehr ist.

Hier wird dem Begriff Selbstbestimmung unvermerkt eine andere Bedeutung untergeschoben. Gewöhnlich versteht man darunter: Unabhängigkeit von jeder Art der Fremdbestimmung, das Vermögen, aus dem eigenen Selbst heraus seine Handlungen (eben selbst) zu bestimmen. Die Autoren wenden die Bedeutung in: das eigene Selbst bestimmen, also entscheiden, wer und was man selbst ist. Eine Sophistik von höchstem Raffinesse.

Das Selbst des Menschen, das eigene Wesen, ist als Geschöpf, so wie es ist, von der Natur oder von Gott vorgegeben. Es ist von daher bereits bestimmt. Auch ein Volk, in das wir hineingeboren werden, finden wir als ein bestimmtes Volk vor, wie es sich historisch mit einer bestimmten Art der Kultur, einer bestimmten Sprache entwickelt hat. Es ist nie von Menschen bewusst bestimmt worden. Das Besondere, wie die Menschen eines Volkes in einer besonderen Weise seelisch konfiguriert sind, dass wir von typisch italienisch, typisch britisch oder typisch deutsch sprechen, wird nicht zwischen den Menschen abgesprochen und bewusst herbeigeführt. Es gibt keine Vereinbarung, dass sich jetzt alle so verhalten wollen, weder irgendwann in der Vergangenheit noch später. Erst recht nicht entspringt die Sprache mit ihrem weisheits- und kunstvollen Aufbau irgendeiner bewussten menschlichen Konstruktion.7

Was Vosgerau, „eine akademisch gescheiterte Existenz“, und Murswiek, „ein Einzelgänger und Sonderling mit einerseits respektierten wissenschaftlichen Leistungen (…) und andererseits politischen Standpunkten, über die selbst Konservative den Kopf schütteln“, vorbrächten, sei vom Grundgesetz nicht gestützt, das die Kriterien selbst nicht festlege, wer zum Staatsvolk gehöre und wer nicht. Es überlasse dies dem einfachen Recht. Es gehe also nicht von einem Volk aus, das schon vor der Verfassung bestehe.

Dabei hat jedoch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil, auf das Murswiek hinweist, es als „die Grundentscheidung“ des Parlamentarischen Rates bezeichnet, nicht einen neuen Staat zu errichten, sondern das Grundgesetz als Reorganisation des von Bismarck gegründeten Staates auf einem Teilgebiet zu begreifen. „Dieses Verständnis der politischen und geschichtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland“ liege dem Grundgesetz zugrunde.
Damit kann natürlich“, folgert Murswiek treffend, „nicht eine politische Identität mit überwundenen und überlebten Verfassungen und Regimes gemeint sein, sondern nur die Identität des Staates als desjenigen Staates, in welchem sich das deutsche Volk als durch seine Geschichte, Kultur und Sprache geprägte politische Willensgemeinschaft organisiert hat.“
Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates hätten sich auch auf das „unvernichtbare Recht des deutschen Volkes auf eigene Gestaltung der Formen und Inhalte seiner politischen Existenz“ berufen, wie ein Abgeordneter formuliert habe, und ein anderer: „Als ein Volk einheitlicher Kultur und Geschichte, einheitlicher Sprache und einheitlicher Grundgesinnung wollen wir diese Gemeinschaft auch in der staatspolitischen Ebene wieder werden.“ 8

Daher heißt es ja auch in der Präambel des Grundgesetzes, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ habe. Das durch Geschichte und Kultur geprägte Volk geht also selbstverständlich der Verfassung voraus.

Das Verschwinden des Volkes

Doch dies ignorieren die Autoren geflissentlich und nehmen nun das alte Argument aufs Korn, die Zugehörigkeit zum Volk sei durch gemeinsame Abstammung bestimmt. Und triumphierend berufen sie sich auf ein frisches Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017, in dem die NPD als verfassungsfeindlich charakterisiert wurde, weil sie ausschließlich nach ethnischen Kriterien bestimme, wer Deutscher sei und sein könne.

Das Grundgesetz“, schreibt das Gericht in der Begründung, „kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht.“ Das Volk, von dem nach Art. 20 GG alle Staatsgewalt ausgeht, bestehe aus denen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und ihnen nach Art. 116 Gleichgestellte. „Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes.“ Der Träger der deutschen Staatsgewalt sei durch die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen zu definieren. (S. 173)

Daraus schließen die Autoren: „Im demokratischen Verfassungsstaat beantwortet sich das Volk selbst die Frage, wer es ist und sein will, durch seine Verfassung und daraus abgeleitete Gesetze. Wodurch auch sonst?“ Ohne Verfassung seien die Deutschen, was immer sie sonst verbinde, nur ein Haufen Leute, die sich voneinander überhaupt nichts sagen zu lassen brauchten. „Das Volk als verfassungsgebende Gewalt, als reale, natürliche Einheit von Menschen und der Verfassung vorgelagerte und übergeordnete Macht ist ein Mythos im ganz buchstäblichen Sinne: eine Schöpfungs- und Gründungserzählung, die nicht wahr sein muss, um ihren Zweck zu erfüllen, nämlich Identität zu stiften und die Möglichkeit, den eigenen Anfang und sein Dasein in der Zeit zu begreifen. Dem verfassten Volk hat dieses mythische verfassungsgebende Volk nichts zu befehlen – dafür hat es sich schließlich zu einem Staat verfasst.“

Der Denkfehler ist offensichtlich. Wenn das Volk keine reine Abstammungsgemeinschaft ist, so ist es damit nicht verschwunden. Es muss vorhanden sein, wenn Aufgenommene, die die Staatsangehörigkeit erwerben, damit „Teil des Volkes“ werden. Und wenn es keine ethnisch-physische Gemeinschaft ist, dann muss es eine sein, in der die Menschen durch seelische Gemeinsamkeiten miteinander verbunden sind. Das Volk ist also eine Seelen- oder Kultur- und Sprachgemeinschaft, die sich in einer spezifischen Art der Dichtung und Literatur, der Musik und Malerei, Philosophie und Wissenschaft, der religiösen Auffassung und auch einer besonderen Art der Rechtsgestaltung real wirksam auslebt. Das ist eine kulturhistorisch gewachsene und nachgewiesene Realität. Es ist nicht erst dann etwas real vorhanden, wenn es rechtlich gefasst ist.

Die seelisch-geistige Gemeinschaft des Volkes für sich betrachtet, ist noch keine verfasste Rechtsgemeinschaft. Sie bildet sie sich für die zwischenmenschlichen Beziehungen erst aus. Wer auch sonst? Das ist die Auffassung des Grundgesetzes, wenn es in der Präambel heißt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ habe.

Dass sich das Volk erst mit der Verfassung bilde, ist die Phantasie von halbgebildeten juristischen Philistern, für die die Wirklichkeit nur aus Paragraphen besteht, für die ein Mensch auch erst existiert, wenn er dies durch eine rechtliche Urkunde nachgewiesen hat. Dass ein der Verfassung vorgegebenes Volk in den Bereich der mythischen Erzählung gehöre, ist ihre eigene mythische Erzählung, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Die Erhaltung des Volkes als Kultur- und Sprachgemeinschaft erfordert, dass jemand, der in die Volksgemeinschaft aufgenommen werden und die Staatsbürgerschaft erwerben will, sich zuvor nicht nur in die Arbeitswelt, sondern vor allem in das kulturelle Leben des Volkes wirklich integriert hat. Dies muss Voraussetzung der Staatsangehörigkeit sein. Dies ist ja auch die Auffassung der oben geschilderten Staatsrechtler. Doch diese Integration findet bei der heutigen Massenmigration in hohem Maße nicht statt, weil der Begriff des Volkes als Kulturgemeinschaft weitgehend verloren gegangen ist, auch bei der gegenwärtigen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts.

Fazit

Der Verlust des Volksbegriffs als seelische Kulturgemeinschaft geht darauf zurück, dass eben die innere Verbindung zu dieser spezifisch deutschen Kultur verloren gegangen ist. Dies kennzeichnet weitgehend die Angehörigen der herrschenden politischen Klasse. Sie sind formal Deutsche, ohne es in Wirklichkeit zu sein. Im Gegenteil, die meisten hassen das Deutsche und wollen, dass es in einer „multikulturellen“ Gesellschaft verschwindet und der deutsche Staat in einem europäischen Superstaat aufgeht. Die Autoren dienen ihnen, ob sie es wissen oder nicht, als servile juristische Handlanger zu diesen beiden Zielen.

Ihre Methode ist, mit sophistischen juristischen Argumentationen den Begriff des Volkes jeglichen qualitativen Inhaltes zu entleeren – ein Prinzip, das der dreisten Vorgehensweise ihrer politischen Führerin Merkel entspricht, als sie sozusagen von oben herab bestimmte: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“
Mit dieser Neudefinition des Volksbegriffs, aus dem der Inhalt verduftet ist, wird der rechtliche Weg für das reale Verschwinden des Volkes durch die unentwegt fortdauernde Massenimmigration freigemacht, wie es von den Globalisten in UNO und EU beabsichtigt ist.9

Mit einer solcherart nicht in einer gemeinsamen Kultur verankerten Bevölkerung ist es dann ein leichtes, den bisher eigenen souveränen Staat in einen übernationalen EU-Staat aufgehen zu lassen, in dem die sich selbst bestimmende freie Individualität vollends ausgeschaltet wird.
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1     Gutachten Prof. Di Fabio, S. 118, 119, 90
2    AfD-Organklage 12.4.2018, S. 82, 83
3    Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandfunks, und Maximilian Steinbeis, Betreiber von „verfassungsblog.de“, in dem „verfassungsrechtliche Fragen auch im Kontext der europäischen Integration verhandelt werden“ (Wikipedia): „Die Zauberlehrlinge“, Stuttgart 2019
4    a.a.O. S. 101
5    Anm. 2, a.a.O.
6    D. Murswiek: Staatsvolk und Einwanderung, in Depenheuer/Grabenwarter (Hg.): Der Staat in der Flüchtlingskrise, Paderborn 2016, S. 135-136
7    Siehe näher: Volk oder Bevölkerung
8    a.a.O. S. 124, 125 mit Nachweisen
9    Siehe UNO, EU und USA-Kreise planen

 

 

18 Kommentare zu „Wie eine Rechtspflicht zur Souveränitätsaufgabe konstruiert und das Volk zum „Mythos“ gemacht wird“

  1. Dies ist eine sehr interessante, sorgfältig recherchierte Darlegung. Großen Dank dafür. Ich erkenne dahinter eine geistige Auseinandersetzung von gewaltiger Tragweite. Zur näheren Erläuterung, welchen Kampf zwischen welchen Geisteshaltungen ich meine, möchte ich einige Sätze aus dem Text nochmals anführen:

    „Gesetztes Recht, das nicht aus diesen Quellen geschöpft wird, sondern pragmatisch funktional den politischen Willen der Herrschenden ausführt, verliert den Zusammenhang mit der Moral, so dass Recht und Gerechtigkeit auseinander triften – ein Kennzeichen des Positivismus…..
    …. Denn das Recht wird ihrer Meinung nach sozusagen über die Grenzen hinweg stets nur „im Austausch von Argumenten, Praktikabilitäten und Zielvorstellungen geformt“. (S. 14) Es ist also JEWEILIGES ERGEBNIS POLITISCHER PROZESSE, POLITISCHEN WILLENS DER INTERNATIONALEN ELITEN. RECHT ALS MITTEL DER MACHTPOLITIK. [Großschreibungs-Hervorhebung von mir].
    ……Eine jüngere Generation von Verfassungsjuristen habe an Einfluss gewonnen, die zumeist einen Teil ihres Studiums in London, Harvard, Chicago oder Yale verbracht und von dort nebst allerlei Critical Legal Studies (neue kritische Rechtstheorie) und Law and Economics (ökonomische Analyse des Rechts) die Erkenntnis mitgebracht habe, wie sehr die Fixierung auf den Staat als Rechtsmaßstab politischen Handelns eigentlich „eine deutsche Marotte“ sei, die man im Ausland niemandem erklären könne. Die Erkenntnisse dieser jüngeren Generation seien jetzt „zum Mainstream in der Staatsrechtslehre“ geworden. – Ihnen ist eben das spezifisch deutsche Rechtsbewusstsein abtrainiert worden.“ (Ende Zitat)

    Und wo ist es ihnen abtrainiert worden? In London, Harvard, Chicago oder Yale, also in rein angelsächsischen und angloamerikanischen Elite-Universitäten! Dort sind die Zentren, in denen die Denk-Vorgaben zum Erhalt des angloamerikanischen Imperiums geschmiedet werden. Interessant auch, wie die gedanklich-philosophische Vorleistung, die Hegel und Fichte und andere deutsche Philosophen über das Rechtsleben allgemein erbracht haben, als „sehr deutsches Vorhaben“ herabgewürdigt wird. Hier zeigt sich deutlich, dass ein zentraler Angriffspunkt von Seiten elitärer, angloamerikanischer Gelehrsamkeit gegen „das Deutsche“ eben gerade die deutsche Philosophie, das deutsche Geistesleben und dessen ideeller Ansatz ist. Dies ist meiner Ansicht nach ein zentraler Welt-Konflikt zwischen dem positivistischen Pragmatismus einerseits, der von den Angelsachsen und Angloamerikanern so stark vertreten wird und weltweit so siegreich erscheint – und dem sich scheinbar immer weniger behaupten könnenden Idealismus, der versucht, die Ideale aufzufinden und die Sachverhalte erst gedanklich-ideell zu durchdringen und danach erst die Gesetze zu formen versucht. Dies scheint von Menschen andere Völker nicht verstanden zu werden – und offenbar auch immer weniger von Deutschen selbst verstanden zu werden.

  2. Jener Satz der „Verfassungsbloggler“ und „eine deutsche Marotte“ Projizierender wirkt nachgerade entlarvend: „…Das war ein sehr deutsches Vorhaben. In keinem anderen europäischen Land wäre es der Rechtswissenschaft eingefallen, geschweige denn gelungen, sich in dieser Weise an Gesetzgeber, Bürokratie, Justiz und Anwaltschaft vorbei selbst zum Ausgangs- und Fluchtpunkt der Verfassungsordnung zu machen.“

    Folgte man meiner unten ausgeführten Argumentation, so passiert genau dies, allerdings in einer pervertierten Form, veranlaßt NICHT durch „deutsches Vorhaben“ sondern durch jenes der alliierten Siegermächte, nämlich: Frühere aber weiterhin geltende und bindende „Rechtssprechung“ der Sieger des WK II, mogelt sich am offiziell zur Schau gestelltem „…Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft vorbei..:“ und macht eine hintergründige „Verfassungsordnung zum Ausgangspunkt“ von Rechtssprechung im aktuellen BRD System.

    Wie das?

    Alle aufgeführten rechtlichen Argumentationsstränge im Sinne der Kritik an der Rechtsverletzung aktueller Regierung und deren Organe sind nämlich richtig, nachprüfbar und auch Rechtens. Wie kann es also sein, dass offensichtlich und offenkundig in einem Rechtsstaat trotzdem von dessen Organen dagegen verstoßen wird?!? Liegt es an dem, was gerne nicht genannt wird, nämlich die Frage ob die BRD überhaupt ein souveränes Staatswesen ist, welches in wesentlichen oder bestimmten Angelegenheiten eigenständig, via Volk, über dessen Schicksal entscheiden kann und darf? Es wäre ja ein Absurdum und scheinbar die Untergrabung eigener Existenz, wäre es nicht so.

    Insbesondere was die Zusammensetzung seiner „Bevölkerung“ betrifft, wie dies immer mehr genannt wird. Nicht nur symbolisch kann man aber hierfür den Reichstag her nehmen. Außen dran steht immer noch in alten Lettern: „Dem deutschen Volke“. Im inneren, verdeckt und von außen nicht einsehbar, als „Kunstwerk“ getarnt, die große Grafik im Lichthof. „Der Bevölkerung“. Welches sich auf das geflügelte Wort von Berthold Brecht bezieht: „Wer in unserer Zeit statt Volk Bevölkerung […] sagt, unterstützt schon viele Lügen nicht.“ Dieser Satz erscheint in der heutigen Entwicklung quasi grenzenlos staatlich geförderter Migration, wie eine Perversion auf alles was an Kultur, Leistung und Entwicklung in seiner originären Gestalt und reichen Vielfalt von einer bestimmten Menschengruppe, nennen wir sie Volk, in einer bestimmten Region und Land mit seiner langen und auch widersprüchlichen Geschichte hervorgebracht wurde. Alles soll Eins sein im Rahmen der von Eleanor Roosevelt am 10.12.1948 um drei Uhr Nachts verkündeten und heute mit kybernetischer List verwendeten allgemeinen Menschenrechte, flankiert durch ebenso wirkmächtigen allumschlingenden Humanitarismus?!?

    Dazu die geschwurbelte Formulierung eines Rechtsgutachtens des deutschen Bundestages zum 2+4 Vertrag: „Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist.“

    Klicke, um auf wd-2-108-06-pdf-data.pdf zuzugreifen

    „Verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen“ betreffen aber wesentlich die „Rechtssprechung“ des Nürnberger IMG nach dem Kriege, woraus sich zum großen Teil unsere heutige Geschichtsschreibung und deren Folgen ergießt.

    Setzte man an Stelle der vom Wissenschaftlichen Dienst gesetzten Souveränität (der BRD) aber jenes Procedere eines Vasallen Staates wie es aus dem „Notenwechsel“ des 2+4 Vertrages vom 27/28 September 1990 zu schliessen ist, so stellt sich die Frage ob die BRD überhaupt dazu angehalten ist, jenseits ihres Grundgesetzes auch noch anderen fremdbestimmten Regeln und Mächten zu folgen, die nicht offen kommuniziert werden.

    Hier wird nämlich klar und deutlich auf die Bindungskraft jenes Artikel 7/1 des Überleitungsvertrages vom Oktober 1954 Bezug genommen um den es eigentlich geht.
    Artikel 7 (1): „Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.“ Also auch zukünftige Rechtssprechung der drei Mächte.

    „…Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Über- leitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag…“ Zitat: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

    Man lasse sich das auf der Zunge zergehen: Von Siegermächten gefällte Rechtssprechung bleiben bei den Besiegten, nach deren „deutschem Recht“ rechtskräftig….Die Eier legende Wollmilchsau.

    Daraus sollte endlich klar werden dass die BRD KEIN souveräner Staat ist der über seine Belange z.B. was die Zusammensetzung seiner „Bevölkerung“ angeht, überhaupt entscheidungsbefugt ist.
    Deswegen kann in einem Rechtsstaat laufend Recht gebrochen werden, weil anderes verschleiertes „Recht“ im Hintergrund für die Justiz bindend ist. Und es sind nicht nur die originären Sätze jenes Rechtes aus den Nürnberger Prozessen sondern daraus bereits abgeleiteter „Rechtssprechung“. Und es ist hiervon nicht nur die „Rechtssprechung“ in sog. Holocaust Prozessen betroffen, sondern viel weitere Gebiete die mit der Entwicklung oder pessimistische gesehen, dem Niedergang, dieses Landes verbunden sind. z.B. Migrationspolitik, offene Grenzen u.s.w. Es gibt eben keine Teilsouveränität. Entweder – Oder.
    Zu empfehlen ist die Lektüre von: „Denken und Sprechen ein Verbrechen – Analyse zur Sach- und Rechtslage“ von Sylvia Stolz, in dem diese und andere Problematik umfassend und fundiert behandelt wird.

    Ergo: Weil wir gar nicht entscheidungsbefugt sind können wir unter Umgehung scheinbar geltenden Rechtes auch in einen andere Zustand, z.B. EU / UNO Gesetzgebung überführt werden.

    Abschließend ein Zitat eines ehemaligen Parlament Players:

    „Ich sage Nein zu diesem simplen und für unser Haus unwürdigen Kunstwerk. Ich sage Nein dazu, dass der Versuch unternommen wird, das deutsche Volk verächtlich zu machen, auf eine kurze Zeit seiner Geschichte zu reduzieren. Ich sage Nein zu dem Versuch der Distanzierung des Deutschen Bundestags von seinem eigenen Volk.“

    Volker Kauder damals einziger Gegner, bei Einführung des „Kunstwerkes“ „Der Bevölkerung“

    Klicke, um auf haacke_flyer-data.pdf zuzugreifen

    (Jetzt erst, 26.9., im Spam entdeckt. hl.)

  3. Sehr beeindruckt von dem in die Tiefe gehenden Artikel und dem alles verdichtenen Kommentar von A. Eberl.
    Einiges neues noch an Details, die viele Zusammenhänge erklären und verdeutlichen mit Konklusion und Fazit. Wer über die Jahre den Fassadenkratzerblog verfolgt hat, findet hier ein dichtes, fein gesponnenes Netz an Information, gewoben mit feinem Geist, Intellekt, Präzision und Gründlichkeit. Möge dies alles erhalten bleiben für kommende Generationen. Denn: ,,Es ist nicht erst dann etwas real vorhanden, wenn es rechtlich gefasst ist.“
    Des Volkes Betrachtung von Juristen als ,,Rechtsverdreher“ hat einen durch Realität bewiesenen Kern.
    An anderer Stelle des weiteren belegt: die NWO ist in Wahrheit die säkulare Fassung einer tora-talmudischen Weltregierung, wie u.a. in der symfonia roja offenbart.

  4. ZITAT @ Herbert Ludwig:
    „Eine Schar jüngerer einflussreicher Juristen – mit der Macht gut vernetzt und der Idee eines europäischen Superstaates verpflichtet – stellt die grenzenlose Zuwanderung und die damit verbundenen Souveränitätsverluste des eigenen Staates als rechtliche Verpflichtung dar, gegen die auch das deutsche Grundgesetz keine Möglichkeit der Selbstbehauptung eines „mythischen“ deutschen Volkes biete.“

    Herbert Ludwig entzaubert wie immer – mit geschliffener Sprache & glänzender Logik – diejenigen perversen & perfekt organisiert operierenden Macht-Psychopathen einer weltweit GEHEIM & bestens vernetzt operierender Gangster-Bande, die ich klar & deutlich als die „KRIMINELLE GLOBALISTEN-SEKTE“ bezeichne, die professionell den BÜRGER-WILLEN & die BÜRGER-RECHTE ignoriert, die WAHLEN MANIPULIERT, das RECHT BEUGT, die FAKTEN LEUGNET & koste es was es wolle, ihre GEHEIME, weil KRIMINELLE AGENDA von Armageddon & den angeblich „neuen“, aber in Wahrheit SATANISCHEN 10 Geboten auf den teuflischen „Georgia Guide Stones“ der religiösern Fanatiker & Sekten-Extremisten mit DIKTATORISCHER GEWALT durchzieht, in dem sie jegliche KRITIK & alle KRITIKER sytematisch unter dem von unseren Regierungen geduldeten & bezahlten MISSBRAUCH staatlicher GEHEIM-Dienste & ausufernder ZENSUR ausschaltet.

    DAS global ausgesendete Start-Signal war die von langer Hand vorbereitete & vorsätzliche Sprengung des World Trade Centers am 11. September 2001 mittels dem ULTRA-GEHEIMEN US-IS-Militär-Sprengstoff „NANO-THERMITE“ durch eine GEHEIME Kooperation des Moosad & der CIA unter der inzwischen höchst durchsichtigen TARNUNG einer angeblichen „Verschwörung“ von 12 per militärische Drogen-Hypnose Gehirn-gewaschenen Arabern mit Teppichmessern, von denen 14 mit dem selben Visum & von der selben US-Botschaft aus Saudi-Arabien einreisten & die nach der wie ein Mantra immer wieder herunter gebeteten offiziellen „Verschwörungs-Theorie“ der amtlichen REGIERUNGS-STRAFTÄTER, und ihrer ebenso kriminellen Hintermänner aus dem „Tiefen Staat“, angeblich die am besten gerüstete & vor Waffen & Sicherheitssystemen geradezu WAFFEN-STARRENDSDE Nation der Welt im Alleingang ausgeschaltet haben soillen . . . ?

    Nur von der LÜGEN-PRESSE Gehirn-gewaschene Vollidioten glauben dieses Märchen noch immer, denn die BEWEISE & die ZEUGEN sprechen eine ganz andere Sprache! Aber da 9/11 einzig & allein dazu dient – ALLE seither rund um Israel „rein zufällig“ausgebrochenen ANGRIFFS-KRIEGE Amerikas auf diesem kriminellen Umweg als angebliche „Notwehr“ UM ZU LÜGEN – werden die sich gegenseitig DECKENDEN Straftäter aus ANGST vor „NÜRNBERG 2.0“ ihre monströsen LÜGEN bis zum letzten Atemzug verteidigen . . . !

    DAS ist genau DAS – wovor George Orwell uns zu seiner Zeit sehr eindringlich gewarnt hat.
    Jetzt ist es für uns Bürger ein Ritt auf der Rasierklinge geworden:
    Gewinnen wieder einmal die zynischen & rücksichtslos verlogenen MASSEN-MÖRDER – die uns seit tausenden von Jahren mit der GLEICHEN Scheinheiligkeit, Hinterlist & Heimtücke – in immer wieder die gleichen blutigen Kriege führen . . . ?

    Oder gewinnt endlich einmal das RECHT & der gesunde Menschen-Verstand & und die Liebe zum Leben . . . ?

  5. # K.Möllmann
    Danke für diese Essenz.
    Die UN setzt Recht und Normen aus dem Nichts, eine Rechtsanmaßung ungeheuer-lich.
    (Man gesteht fiktive Rechte zu – ohne jede Legitimation- , schränkt im Gegenzug bestehende, reale Rechte ein und generiert außerdem noch Pflichten).
    Die Akteure haben die gleiche Gesinnung und ähnliche Methode, also hier zum Vergleich:
    https://sciencefiles.org/2019/09/14/globalinquisition-wie-die-un-sie-erziehen-will/
    Denke, dass dieser Hinweis nicht zu weit weg führt, verstehe aber natürlich das Anliegen des Verfassers des Artikels, diesen im Kommentarbereich diskutiert zu sehen.

  6. Mindestens ebenso verlogen ist der GEHEIM von der Globalisten-Sekte organisierte MISSBRAUCH unserer Kinder durch diese kranke & kriminelle UN – und den bereits seit 1972 den Weltuntergang herbei betenen „Club of Rome“ – der JETZT zusammen mit „EXTINCTION REBELLION“ die perverse show mit Greta Thunberg aus dem GEHEIMEN Untergrund der UN organisiert . . .

    DAS ist ULTRA-GEHEIME militärische GEHIRN-WÄSCHE – wie sie HIER dokumentiert ist:

    https://archive.org/stream/pdfy-Mv-q4qGq8_TBPcwL/Michael%20Aquino%20%28US%20Satanist%29%20-%20From%20PSYOP%20to%20MindWar%20-%20The%20Psychology%20of%20Victory%20%281980%29#mode/2up

    Der Pädophile & gerade angeblich im Hochsicherheits-Knast in New York ermordete „Präsidenten-AGENT“ – nachdem mindestens 15 unterschiedliche Sicherheits-Vorschriften & -Auflagen „AUSSER KRAFT“ gesetzt wurden – der für den Mossad & die CIA arbeitende GEHEIM-AGENT Jeffrey Epstein, dessen GEHEIM-Dienst Aufgabe für die GEHEIMEN Dienste des Westen es war, die wichtigen politischen Schwergewichte & Schlüssel-Politiker wie Bill Clinton, mit minderjährigem „Frischfleisch“ in die GEHEIMDIENST-FALLE der ERPRESSBARKEIT zu locken – damit sie für den Rest ihres Lebens nach der Pfeife der kriminellen Globalisten-Sekte tanzen . . .

    DIESE Methode ist 1:1 die Methode der MAFIA – die auch einen bewiesenen MORD als Eintritts-Karte in die Reihen der MAFIA fordert – denn echte Mörder sind keine Zeugen, sondern willige Werkzeuge sastanischer Kräfte . . .

    Jetzt hat der Teufel das KLIMA als KRIEGS-WAFFE entdeckt – und wier immer werden keine Gegangenen gemacht – es reicht „VERBRANNTE ERDE“ . . .

  7. „Normale“ Bürger nennen so eine kriminelle Veranstaltung „DIKTATUR“ – allerdings geben sich die finsteren, weil vom Teufel inspirierten Herrschaften große Mühe – um eine perfekte TARNUNG . . .

  8. „Souveränitätsverluste“

    Die Deutschen allgemein betrachtet scheinen den Verlust von Freiheit und Selbstbestimmung auch noch zu begrüssen, als sei die Abschaffung der Freiheit und somit des Individualismus genau das, was sie ersehnen. Wodurch entsteht solcher Irrtum ?
    Auch ich selber habe Irrtümer im Leben begangen,für die ich aufwachte, und es kann wehtun, eigenen Irrtümern ins Auge zu blicken. Aber es muss der Mut da sein, eigene Fehler zu erkennen und zu korrigieren und zur Wahrheit zu stehen.
    Die Erkenntnis der Wahrheit macht uns frei.

    Man könnte ja mal sich selber fragen, warum uns Deutschen abverlangt wird, „Verantwortung* zu übernehmen,während diejenigen, die solche Phrase dreschen, uns die Freiheit nehmen, ohne die nicht möglich wäre, Verantwortung zu übernehmen.
    Es sind diejenigen, die die Freiheit fürchten, mit lauter Lügen und Irrtümern und Halbwahrheiten solange „zufrieden“, bis es rummst im Karton.

  9. ZITAT @ Herbert Ludwig:
    „Die Verkünder eines grenzenlosen EU-Rechts wissen, dass da von Staatsrechtlern gewichtige Argumente geltend gemacht werden, die nicht leicht zu zerpflücken sind. In einem Buch, auf das wir schon im vorigen Artikel eingegangen sind, haben sich mit Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandfunks, und Maximilian Steinbeis, Betreiber von „verfassungsblog.de“, zwei lautstarke und einflussreiche EU-Rechts-Enthusiasten, die eine Schar Gleichgesinnter hinter sich wissen, zur Aufgabe gemacht, dagegen mit den verschiedensten Mitteln vorzugehen.“
    .
    Ich denke DIESE Sichtweise ist naiv – wenn Sie Steinbeis & Detjen als „EU-Rechts-Enthusiasten“ bezeichnen – statt sie als perfekt GETARNTE Mitglieder & U-BOOTE der Globalisten-Sekte einzuordnen.

    Erstens ist die gesamte Seite nach dem Schema F der GEHEIMEN Netzwerke ALLER Globalisten-Seiten aufgebaut, zweitens FEHLT ein Impressum, und drittens klingt auch ein grtoßspurig auf englisch daher kommendes „Center for Global Constitutionalism“ NICHT nach zwei durchgeknallten Besserwissern im Alleingang . . .

    Ich kenne auf Anhieb drei deutsche Rechtsanwälte – die unter den fadenscheinigsten Begründungen ihre Anwalts-Zulassungen verloren haben – weil sie eine EIGENE Rechtsauffassung brillant vertreten haben.

    Wer derart RUF-MÖRDERISCH unsere anerkannte GERMANISCHE Elite der VERFASSUNGS-RECHTLER entwürdigt – der hat MÄCHTIGE Freunde & Alliierte in der GEHEIMEN Globalisten-Sekte – unter deren GEHEIMER Schirm-Herrschaft sie zweifellos derart unverschämt & ungestraft unser Recht beugen dürfen & gegen ehrwürdige Deutsche Staatsrechtler hetzen dürfen . . !

    Am Ende stellt sich dann heraus – wie bei der angeblich „deutschen“ Umwelt-Hilfe von TOYOTA’s & US-TESLA’s GNADEN – daß sie mit Millionen von der GEHEIMEN Konkurrenz ´gekauft & geschmiert werden!

    Die zwei Hanseln lassen sich mit echter LOGIK schnell auseinandernehmen – ihre perfekte TARNUNG macht sie aber so gefährlich – weil wir in Deutschland einfach viel zu gutgläubig sind & daher so leicht hinter’s Licht geführt werden können . . .

  10. Fazit
    Der Verlust des Volksbegriffs als seelische Kulturgemeinschaft geht darauf zurück, dass eben die innere Verbindung zu dieser spezifisch deutschen Kultur verloren gegangen ist. Dies kennzeichnet weitgehend die Angehörigen der herrschenden politischen Klasse. Sie sind formal Deutsche, ohne es in Wirklichkeit zu sein. Im Gegenteil, die meisten hassen das Deutsche und wollen, dass es in einer „multikulturellen“ Gesellschaft verschwindet und der deutsche Staat in einem europäischen Superstaat aufgeht. Die Autoren dienen ihnen, ob sie es wissen oder nicht, als servile juristische Handlanger zu diesen beiden Zielen.
    Ihre Methode ist, mit sophistischen juristischen Argumentationen den Begriff des Volkes jeglichen qualitativen Inhaltes zu entleeren – ein Prinzip, das der dreisten Vorgehensweise ihrer politischen Führerin Merkel entspricht, als sie sozusagen von oben herab bestimmte: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“
    Mit dieser Neudefinition des Volksbegriffs, aus dem der Inhalt verduftet ist, wird der rechtliche Weg für das reale Verschwinden des Volkes durch die unentwegt fortdauernde Massenimmigration freigemacht, wie es von den Globalisten in UNO und EU beabsichtigt ist.9
    Mit einer solcherart nicht in einer gemeinsamen Kultur verankerten Bevölkerung ist es dann ein leichtes, den bisher eigenen souveränen Staat in einen übernationalen EU-Staat aufgehen zu lassen, in dem die sich selbst bestimmende freie Individualität vollends ausgeschaltet wird.

    Rufen wir uns kurz die Entstehung der sich in alle Belange der einzelnen Völker einmischenden UNO ins Gedächtnis:

     Alger Hiss: Nach Abschluss seiner Universitätsstudien in den dreißiger Jahren machte Hiss in den USA Karriere. 1939 wurde er von einem anderen ehemaligen Kommunisten, der sich nach dem gemeinsamen Angriff Hitlers und Stalins auf Polen vom Kommunismus losgesagt hatte, als Sowjetagent entlarvt – was die beiden amerikanischen Präsidenten Roosevelt und Truman freilich nicht daran hinderte, ihn weiterhin emsig zu protegieren.
    In Jalta gehörte er zu Roosevelts Entourage (auch bei separaten Treffen mit Stalin) und die Auslieferung Osteuropas an die Revolution ist untrennbar mit seinem Namen verbunden; hieran ließ sein Prozess, der ein grelles Licht auf seine Aktivitäten warf, keine Zweifel. Die internationale Verschwörergruppe, die während jener chaotischen Zeit die Fäden zog, brachte ihm so großes Vertrauen entgegen, dass er im April 1945 zum ersten Generalsekretär der in San Francisco gegründeten Vereinten Nationen ernannt wurde. Somit stand ein Agent der Revolution Pate, als die UNO das Licht der Welt erblickte!
    Der Zweite Weltkrieg gab den Anstoß zu einer Neuauflage des Völkerbundes , der seinerseits aus der „Liga zur Erzwingung des Friedens“ hervorgegangen war.
    Es ist offenkundig, dass die Vereinten Nationen als ein Instrument zur Kontrolle über die Nationen geplant war, das nach Belieben gehandhabt werden kann.
    Interessant und aufschlussreich ist in jedem Fall, welche Rolle die Herren Alger Hiss, Harry Dexter White und Konsorten bei der Gründung und Gestaltung dieser Organisation gespielt haben. Ihr Ziel war augenscheinlich, die „weltweite Verbreitung der Revolution“ (Lenin) sowie die Umwandlung der UNO in die vorausgesagte Weltregierung.
    Weitere Informationen zu Alger Hiss:
    http://conservapedia.com/Alger_Hiss

    Wie sagte Bernhard Baruch am 14. Juni 1946 bei der Eröffnungssitzung der Atomenergiekommission der Vereinten Nationen:

     „Wir haben die Wahl zwischen weltweitem Frieden und der Zerstörung der Welt… Wir müssen einen Mechanismus schaffen, der garantiert, dass die Atomenergie für friedliche Zwecke, unter keinen Umständen aber für kriegerische Ziele genutzt wird. Um dies zu erreichen, müssen wir dafür sorgen, dass jene, welche die von den Nationen erzielten Vereinbarungen verletzen, unmittelbar und unfehlbar bestraft werden. Solche Strafmaßnahmen sind unabdingbar, wenn der Friede mehr sein soll als ein unruhiges Zwischenspiel zwischen Kriegen. Die Vereinten Nationen haben die Möglichkeit, die Fehlbaren persönlich verantwortlich zu machen und in Übereinstimmung mit den Prinzipien zu bestrafen, die in Nürnberg von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und den Vereinigten Staaten angewandt werden – eine Formel, die mit Sicherheit segensreich für die Zukunft der Welt sein wird. In dieser Krise vertreten wir nicht nur unsere Regierungen, sondern in weiterem Sinne auch die Völker der Welt…Die hier versammelten Völker dieser Demokratien fürchten sich nicht vor einem Internationalismus, der sie schützt; sie sind nicht gewillt, sich mit Phrasen über eine engstirnig interpretierte Souveränität abspeisen zu lassen, die das heutige Modewort für das ist, was gestern noch Isolationismus hieß.“

     
    So trat Bernard Baruch bereis 1946 nicht nur als Repräsentant der USA, sondern darüber hinaus als selbsternannter Vertreter der „Völker der Welt“ auf und propagierte in dieser Eigenschaft ein permanentes Tribunal, das „mit Sicherheit segensreich für die Zukunft der Welt“ sein werde.

    Weitsichtig war der Mann oder eher in Kenntnis langer festgelegter „globaler Pläne“!?

    Sie können auch das, was Herr Schäuble hier so eindringlich darlegt, mit dem, was Bernard Baruch bereits 1946 sagte, vergleichen:

    Der Volksbegriff ist nach Auffassung der Globalisten ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten, gleichzusetzen mit „Inzucht“ frei nach Schäubele und „Isolationismus“. Den gängigen Phrasen der Neuzeit.

  11. Merkel:“Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“

    Nein, nein, denn ein Schwede, der in diesem Lande lebt während seines Urlaubes, lebt zwar in diesem Lande, aber er ist deshalb kein Deutscher sondern ein Schwede ! Setzen Merkel. Sechs.
    Deutsch hat weniger mit Biologie zu tun, sondern hat mit der Sprache zu schaffen, mit der Liebe zur deutschen Heimat und Kultur samt Dichtern, Denkern und Künstlern.
    Wo ist Merkel zur Schule gegangen ?
    Ach ja, das war in einem Zoo namens „DDR“

  12. ZITAT @ Angelika Eberl:
    „Hier zeigt sich deutlich, dass ein zentraler Angriffspunkt von Seiten elitärer, angloamerikanischer Gelehrsamkeit gegen „das Deutsche“ eben gerade die deutsche Philosophie, das deutsche Geistesleben und dessen ideeller Ansatz ist. “

    Eine brillante Analyse!
    Allerdings melde ich Widerspruch an bei Ihrer Vermutung: „Dies scheint von Menschen andere Völker nicht verstanden zu werden – und offenbar auch immer weniger von Deutschen selbst verstanden zu werden.“

    ES WURDE GENAU VERSTANDEN – und zwar in genau DER anglsächsischen Elite-Universität – die Sie bei Ihrer Aufzählung „vergessen“ haben: STANFORD !
    Bereits beim „Stanford-Prison-Experiment“ von 1971 wurden alle ethischen Grundlagen der HUMANITÄT außer Kraft gesetzt – um für Abu Ghraib & für Guantanamo & andere GEHEIME CIA-FOLTER-GEFÄNGNISSE im „arabischen Frühling“ den Weg in den Terror zu ebnen . . .

    1972 fand dann im GEHEIMEN Stanford Research Institute (SRI) durch die CIA die Ultra-GEHEIME Untersuchung der scientologischen „Exteriorisation“ (mit voller Wahrnehmung aus dem Körper gehen) statt – unter der Leitung des Scientologen auf OT VII, Prof. Dr. Harold (Hal) Puthoff.

    Weiter beteiligt waren zwei andere Scientologen auf OT VI (damals die höchste, jemals von Menschen erreichte Bewußseinsstufe, bei der die „Exteriorisation“ zuum Standard gehört) – der als bestes US-MEDIUM geltende Ingo Swann & Pat Price.

    Das Ultra-GEHEIME CIA-Projekt begann direkt nach der Ermordung von L. Ron Hubbartd im Knast in New York – und lief unter dem GEHEIMEN Code-Namen „Remote-Viewing“ – was zur damaligen Zeit gleichzeitig die perfekte TARNUNG versprach!
    „Remote Viewing“ suggeriert nämlich, daß es um so etwas wie „Fernsteuerung“ geht, bei diesem ursprünglich einmal natürlichen Prozess – der am ehesten von den immer seltenener werdenden „Hellsehern“ in unseren menschlichen Kulturen verstanden wird – durch Elektro-Smog, G5, Alkohol, Medikamente & Drogen aber inzwischen im Westen systematisch ausgerottet wird.

    Tatsächlich lernt man mit Hubbards Technologie das Herausgehen des Bewußtseins aus dem Körper – wie es auch beim Nahtod oder beim echten Tod zwangsweise „passiert“ – aber unter voller Selbst-Kontrolle & mit voller Wahrnehmung – und man kommt genauso leicht & spielerisch zurück . . .
    DIESE Werbe-Aussagen standen so oder so ähnlich bis zu den 70’er Jahren in jeder Werbebroschüre der Science of Logos – und die CIA, die bereits damals mit MK-ULTRA und ähnlichen GEHEIM-Projekten der Nazi’s die GEHIRN-Wäsche probten – waren elektrisiert & schockiert zugleich, weil Hubbard regelmäßig die GEHIRN-Wäsche der kriminellen CIA-GEHIRN-Wäscher wieder rückgängig machen konnte, und die Opfer davon wieder befreite . . .

    Um DEM ein Ende zu setzen wurde Hubbard schließlich ermordet, die Technik dieser „Exteriorisation“ dann in GEHEIMEN CIA-Versuchen im Stanford Research Institut streng wissenschaftlich überprüft, und als „wahr“ & voll funktionsfähig erkannt – und weil die GEHEIME US-Militär-Spionage eine derartige Fähigkeit als den vermeintlichen Schlüssel zur Weltherrschaft zu erkennen glaubte – wurde die SCIENCE of LOGOS komplett verwüstet & die traurigen, weil nur noch materiellen Reste, im GEHEIMEN von der US-Regierung zwecks TARNUNG des spirituellen MASSAKERS übernommen & seither eher trostlos verwaltet . . .

    Weil spirituelles Wissen & spirituelle Fähigkeiten am Ende das Tages sehr viel mit der eigenen ETHIK zu tun haben – sich also bei MISSBRAUCH verflüchtigen oder sich sogar GEGEN den sie Missbrauchenden wenden – liegt das ethisch von innen heraus verfaulte & verrottete US-Imperium genau darum heute im Sterben . . .
    Immer verzweifelter werden die Versuche mit LÜGEN & mit primitiver GEWALT – zu retten was noch zu retten ist – aber das wird Asien nicht daran hindern, die neue & bessere Weltmacht zu sein . . .

    Denn wer auch nur einmal seinen eigenen Körper mit vollem Bewußtsein und voller Wahrnehmung verlassen hat – der weiß für immer, daß er unsterblich ist – und genau DAS ist die Erklärung für die unerschrockenen Aufklärer, die immer häufiger, wie aus dem Nichts zu kommen scheinen, und an immer mehr Orten auftauchen & aufräumen . .

    Wir sollten also frohen Mutes sein, und „das Deutsche“ & eben gerade diese deutsche Philosophie & das deutsche Geistesleben und dessen ideellen Ansatz auch in Zukunft als unser „heiliges“ Vermächtnis mit Stolz in die Welt hinaus tragen – denn auch in Amerika & bei mir in Frankreich traf ich derartig gepolte „Deutsche“ – die sich aber SELBST gar nicht als „Deutsche“ sahen, sondern als ganz normale Menschen . . .

    Unsere deutschen Vorfahren waren einfach nur vor langer Zeit bereits sehr nahe an der Wahrheit – aber Buddha & Jesus waren das ja auch – also denke ich wir sollten dieses IDEAL nicht nur als unser deutsches Heiligtum verehren, sondern es auch in die Welt hinaus tragen als unseren deutschen Beitrag zum Welt-Frieden & den deutschen Weg zu einer besseren Welt . . .

  13. Wenn alle Menschen gleich sind, dann ist es doch egal, wer in einem Staat lebt. Ausserdem ist es dann unverständlich, dass nicht alle Staaten die gleichen Gesetze haben bzw. dass es überhaupt unterschiedliche Staaten geben soll.
    Aus linksgrünguter Sicht ist doch einzig relevant, dass sie möglichst viele Unterstützer haben für ihre Revolution, ihren Klassenkampf, ihre Umverteilung des Vermögens von denen, die es haben, zu denen, die es bekommen wollen.
    Deshalb arbeiten sie auf der Ebene des Verfassungsrechts daran, dieses bzw. seine Interpretation umzuformen, von einer den Vermögensaufbau begünstigenden zu einer die Vermögensumverteilung begünstigenden Form.
    Und auf der Ebene der Demographie bzw. der Bevölkerungszusammensetzung arbeiten sie an der Umformung von einer leistungsbereiten zu einer umverteilungsfordernden Grundeinstellung, in der Erwartung, dann Wahlen zu gewinnen.

  14. „Fazit – Der Verlust des Volksbegriffs als seelische Kulturgemeinschaft..“

    Mein Eindruck ist – aber es könnte auch ein Irrtum sein – folgender: Globalisierung ist besonders für diejenigen von Vorteil, welche weltweit Handel treiben wollen, ohne dass ihnen lauter Zollgrenzen usw. im Weg stehen.
    Solche Kreise haben Vorteile davon, wenn die Völker als lästige Relikte der Vergangenheit hingestellt werden. Das betrifft sie selber als englisch sprechendes Volk bzw. Angloamerikaner „natürlich gar nicht“.
    Und wenn wir auf die Georgia Guidestones sehen, finden wir zwar diverse Völker und Landessprachen, aber das deutsche Volk samt deutscher Sprache kommt nicht vor.

    Der Verlust des Volksbegriff als seelische Kulturgemeinschaft ist auch ein Verlust von Geist, denn Sprache ist etwas Geistiges.

    Die LÜGE gegen uns Deutsche geht von angloamerikanischen Kreisen aus, die ihren eigenen Nationalismus als „Globalismus“verschleiern. Sie wollen verhindern, dass Deutschland, indem es mit Russland kooperiert, etwas bekommt, was Angloamerikaner NICHT haben: Die neue Seidenstrasse. Den Landweg.

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