Staatsanwaltschaft verfolgt nicht genehme Wissenschaft als Volksverhetzung

Wissenschaft, Forschung und Lehre sind nach Art. 5 des Grundgesetzes frei. Das bedeutet: Was als Wissenschaft gilt und welche Lehre Anerkennung findet, muss sich in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung bewähren. Es kann keine Instanz geben, die darüber autoritativ verbindlich entscheidet, – nicht in der Wissenschaft selbst und erst recht nicht beim Staat. Denn dann ist die Freiheit aufgehoben. Doch im anwachsenden Autoritarismus scheint das die Staatsanwaltschaften nicht mehr zu interessieren. Sie bestimmen, dass die überkommene Rassenlehre wissenschaftlich nicht haltbar sei und verfolgen strafrechtlich diejenigen, die sie geltend machen.

Ermittlungsverfahren

Am 13.8. 2018 hatte ich auf diesem Blog einen Artikel „Vom Anderssein des Schwarz-Afrikaners“ veröffentlicht. Am 19.2.2020 wurde bei der Polizei in Hannover Strafanzeige gegen mich gestellt, da in dem Artikel die Schwarzafrikaner verunglimpft würden. Die Staatsanwaltschaft Hannover eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB und übersandte die Akte dann an die für meinen Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft.
Diese listete mehrere Äußerungen aus dem Artikel als Beleg dafür auf, dass in meinem Beitrag Schwarzafrikaner als minderwertige Mitmenschen mit schlechteren charakterlichen Eigenschaften beschrieben würden, die sich aus einer Andersartigkeit der Rasse ergäben. Dies sei eine böswillige Verächtlichmachung dieser Menschen und Verletzung ihrer Menschenwürde.

Auf Antrag meines Rechtsanwaltes stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zwar schließlich am 30.11.2020 ein, da ein schuldhafter Vorsatz „nicht mit der für die Erhebung einer öffentlichen Klage erforderlichen hinreichenden Sicherheit erweislich“ sei, doch der objektive Tatbestand des § 130 StGB sei unzweifelhaft erfüllt. Daher hätte ich jetzt Kenntnis von der strafrechtlichen Bewertung solcher Artikel und könne bei einer Wiederholung und Veröffentlichung ähnlicher Artikel nicht mehr mit der Einstellung des Verfahrens rechnen.

Die Frage der Geltung wissenschaftlicher Erkenntnisse

Zur näheren Begründung der Einstellung führte der Staatsanwalt aus, ich sei, wie aus dem Eindruck der Vernehmungsbeamtin der Polizei hervorgehe, offenbar davon überzeugt gewesen, dass es sich um wissenschaftliche Erkenntnisse, also um erforschte Tatsachen handele, die ich referiert und zitiert hätte. Doch diese Erkenntnisse stützten sich auf „eine überkommene und wissenschaftlich nicht haltbare Rassenlehre“, seien daher keine Tatsachen, sondern Behauptungen, die nicht wahr seien. Und damit würden die Schwarzafrikaner „als minderwertig“ verächtlich gemacht.

Das ist der entscheidende Punkt, auf den sich die Behauptung der Erfüllung des objektiven Tatbestandes stützt: Die Schilderungen in meinem Artikel seien überhaupt nicht wahr, weil sie sich auf eine wissenschaftlich nicht haltbare Rassenlehre berufen würden. Daraus folgt, dass dann, wenn es sich um Tatsachen handeln würde, meine Darstellungen nicht strafbar wären.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet hier, welche unter den verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen der Anthropologie und Ethnologie in Bezug auf ihre Forschungen über Menschenrassen – oder wie immer man zusammengehörige Populationen auch bezeichnet – richtig und wahr sei und welche keine wahren Ergebnisse hervorbringe, sondern völlig falsche.

Eine Entscheidung darüber steht dem Staat, der Staatsanwaltschaft, aber überhaupt nicht zu. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisergebnisse richtig oder falsch sind, kann nur auf der Ebene der Wissenschaft selbst widerlegt oder bestätigt werden. Hier müssen sich die besten Argumente kraft ihres Wahrheits- und Wirklichkeitsgehaltes durchsetzen. Da kann es keine Instanz geben, die für alle verbindlich erklären könnte, welche wissenschaftliche Richtung jeweils recht hat oder nicht, weder in der Wissenschaft selbst, noch und erst recht nicht außerhalb. Das würde an die Stelle der Freiheit der Wissenschaft ein dogmatisches Papsttum setzen, das eigentlich überwunden sein sollte.

Es ist eine zentrale Errungenschaft des modernen demokratischen Staates, dass die Wissenschaft von staatlicher und kirchlicher Autorität unabhängig ist. Daher bestimmt Art. 5 des Grundgesetzes in Abs. 3 als fundamentales Grundrecht, das primär ein Abwehrrecht gegen den autoritativen Staat ist: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Wenn die Staatsanwaltschaft die Schilderungen eines Bürgers, der sich auf bestimmte wissenschaftliche Forschungsergebnisse beruft, deswegen kriminalisiert, weil sie diese Wissenschaftsrichtung für obsolet und falsch hält, verhindert sie die Geltung und Ausbreitung dieser wissenschaftlichen Ergebnisse. Sie greift damit in die Freiheit dieser Wissenschaft ein, wie auch in die Meinungsfreiheit des Bürgers, sie geltend zu machen, und verletzt in eklatanter Weise Art. 5 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes. Das bedeutet, ein solches Ermittlungs- und Strafverfahren ist verfassungswidrig.

Die Staatsanwaltschaft übernimmt hier wissenschaftliche Positionen, wie sie z. B. in Wikipedia (- Rassentheorie) vertreten werden. Dort heißt es, „molekularbiologische und populationsgenetische Forschungen“ hätten seit den 1970er Jahren gezeigt, dass „eine systematische Unterteilung der Menschen in Unterarten ihrer enormen Vielfalt und den fließenden Übergängen zwischen geographischen Populationen nicht gerecht“ werde. Zudem habe man herausgefunden, dass „die augenfälligen phänotypischen Unterscheidungsmerkmale der Rassentheorien nur von sehr wenigen Genen verursacht“ würden, „der größte Teil genetischer Unterschiede beim Menschen stattdessen innerhalb einer sogenannten ´Rasse` zu finden“ sei. … „Die Einteilung des Menschen in biologische Rassen“ entspreche damit „nicht mehr dem Stand der Wissenschaft“.

Eine solche Stellungnahme auf Wikipedia ist eine Argumentation innerhalb der Wissenschaft, mit der eine neuere Forschungsrichtung zur herrschenden, zum angeblichen „Stand der Wissenschaft“ erhoben wird. Das hat aber keinerlei maßgebende Verbindlichkeit. Demgegenüber wird jedoch die Verbindlichkeit dieser Richtung durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, wenn sie ihr folgen, strafrechtlich erzwungen. Das jedoch ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte.

Zur Frage der Wissenschaftlichkeit

Die Staatsanwaltschaft hat gar nicht zu entscheiden, ob „Wissenschaft“ vorliegt oder nicht. Nach § 130 Abs. 2 Nr. 1. c) StGB wird bestraft, wer die Menschenwürde von „rassischen Gruppen“ dadurch angreift, dass er sie böswillig verächtlich macht. Dies setzt voraus, dass Menschen das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten oder diese als unterwertig behandelt werden sollen (BGHSt 21, 371; 31, 231; 36, 90). Das geschieht aber nicht dadurch, dass eine Tatsachenfeststellung, um die es der Wissenschaft (namentlich der Anthropologie etc.) geht, verbreitet wird, weder eine wahre, noch eine unzutreffende. Wenn Wissenschaftler tatsächliche oder vermeintliche spezifische Eigenschaften oder Unterschiede zwischen Menschengruppen feststellen, die mit ihrer ethnischen Herkunft etc. korrelieren, folgt daraus nicht, dass Menschen unterschiedlich oder gar unterwertig behandelt werden sollen.

Abgesehen davon hat die Staatsanwaltschaft auch überhaupt keinen zutreffenden Begriff von Wissenschaft, der nicht durch den Gegenstand, sondern durch die Methode bestimmt wird.
Unser Erkennen hat es stets mit zwei Elementen zu tun: mit dem, was wir durch unsere Sinnesorgane wahrnehmen, und mit Begriffen, mit denen wir die Wahrnehmungen denkend durchdringen. Was auch Objekt unserer Erkenntnis werden soll: Es muss einerseits wahrgenommen und andererseits denkend erfasst und sozusagen auf den Begriff gebracht werden. Ein Baum oder ein Staatsanwalt als substanzielles Objekt kann nur wahrgenommen, nie aus dem Denken hervorgebracht werden. Der Begriff des Staatsanwaltes, mit dem wir ihn identifizieren und in seinem Wesen zu begreifen suchen, kann nur gedacht werden; er haftet der Wahrnehmung nicht an. Alle Erkenntnisse erweisen sich so als Verschmelzungsprodukte zweier Elemente, die im Wahrnehmen, Beobachten, und im Denken ihren Ursprung haben.
Darauf ist die alltägliche wie die wissenschaftliche Erkenntnis gegründet. Letztere geht nur mit einer strengeren Systematik vor, die logische Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit verlangt.

Ich stütze mich in meinem inkriminierten Artikel im Wesentlichen auf zwei Wissenschaftler: den deutschen Biologen Wolfgang Schad und den amerikanischen Philosophen Dr. Gedaliah Braun.
Die Schilderungen Wolfgang Schads sind das Ergebnis einer Forschungsreise nach Afrika im Jahr 1973, in der er ausgedehnte Erfahrungen unter ostafrikanischen Völkerschaften gesammelt hat. Aufgrund dieser Forschungen und weiterer wissenschaftlicher Arbeiten wurde W. Schad 1992 auf den Lehrstuhl für Evolutionsbiologie an die Universität Witten/Herdecke berufen.
Dr. Braun hat zwischen 1976 und 1988 in mehreren afrikanischen Universitäten Philosophie gelehrt und seither in Südafrika gelebt. Er weiß als Philosoph, was wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis und verantwortungsvolle Veröffentlichung bedeutet. Er ist zwar kein Anthropologe vom Fach, seine Ergebnisse sind aber aus mehr als 30 Jahren des Lebens unter Afrikanern gewonnen.
Beide Wissenschaftler gehen von ausgedehnten und intensiven Beobachtungen des Lebens und Verhaltens vieler Schwarzafrikaner unterschiedlicher Volksstämme aus, die sie detailliert beschreiben, vergleichen, gedanklich durchdringen und in denklogisch nicht anfechtbarer Weise zu Schlussfolgerungen und zusammenfassenden Ergebnissen kommen.

Dies habe ich versucht, soweit es in einem Artikel untergebracht werden konnte, ganz sachlich wiederzugeben. Der sachliche Tatsachen-Stil ist ein Spiegel des sachlich-wissenschaftlichen Stiles der referierten Autoren und zeigt, dass damit keine Wertungen verbunden sind. Doch der Staatsanwalt behauptet, Schwarzafrikaner würden per-se als gegenüber „weißen Menschen“ umfassend minderwertig dargestellt. Das werden sie nicht, es wird sachlich beschrieben, inwiefern bei einer Vielzahl von ihnen Unterschiede bemerkbar sind, die im Vergleich zu anderen Gruppen mit einer gewissen Häufigkeit oder Überdurchschnittlichkeit auftreten. Diese als minderwertig zu bezeichnen, ist eine subjektive Bewertung, die in dem Artikel nicht vorgenommen wird.

Zudem sagen solche Unterschiede noch nichts über den Einzelnen aus, wie auch in dem Artikel betont wird. Der Mensch ist eine geistige Individualität, die von ihrer leiblichen Prägung unterschieden werden muss. Diese beeinflusst, aber determiniert nicht den Einzelnen. Er kann sich daraus lösen und in andere Kulturen eintauchen und andere Verhaltensweisen annehmen, wofür es ja auch zahlreiche Beispiele gibt.
Schon deshalb ist es unzulässig, wenn die Staatsanwaltschaft aus den Aussagen des Artikels einen Angriff auf die Menschenwürde ableitet. Das Grundrecht der Menschenwürde schützt den Einzelnen gerade unabhängig von tatsächlichen oder behaupteten Unterschieden zwischen Menschen oder Menschengruppen.

Die Voreingenommenheit des Staatsanwaltes, die Schwarzafrikaner würden „umfassend minderwertig“ dargestellt, führt ihn dazu, gerade den sachlich-wissenschaftlichen Stil in sein Gegenteil zu verkehren: „Dass dies in einem pseudo-wissenschaftlichen Sprachduktus – ohne offenkundig beleidigenden Sprachgebrauch geschieht, steht einem Angriff auf die Menschenwürde nicht entgegen.“
Immerhin räumt er ein, dass die Sprache des Artikels nicht „offenkundig beleidigend“ sei. Beleidigend soll also der Inhalt sein, weil er angeblich nicht wahr ist, womit wir wieder beim zentralen Punkt sind.

Wahrheit und Wirklichkeit

Die Staatsanwaltschaft behauptet, die Schilderungen stützten sich auf eine wissenschaftlich nicht haltbare Rassenlehre. Ob eine wissenschaftliche Richtung generell nicht haltbar ist, hat, wie bereits dargelegt, die Staatsanwaltschaft nicht autoritativ zu entscheiden. Ein solcher grundsätzlicher Streit muss auf wissenschaftlichem Felde selbst ausgefochten werden.
Meine Darstellungen in dem Artikel beruhen auf intensiven, z.T. langjährigen Beobachtungen des Verhaltens der Menschen in Afrika durch ausgebildete Wissenschaftler, die Verhaltensweisen feststellen, welche nicht nur vereinzelt auftreten, sondern eine gewisse durchschnittliche Tendenz aufzeigen.

Das kann nicht dadurch widerlegt werden, dass man „molekularbiologische und populationsgenetische Forschungen“ ins Feld führt, wonach „die augenfälligen phänotypischen Unterscheidungsmerkmale der Rassentheorien nur von sehr wenigen Genen verursacht“ würden und „der größte Teil genetischer Unterschiede beim Menschen stattdessen innerhalb einer sogenannten ´Rasse`“ zu finden sei (Wikipedia).
Man kann nicht mit Beobachtungen im Bereich der Gene andere Beobachtungen im Bereich des  Sozialverhaltens der Menschen vom Tisch wischen. Beides sind Wahrnehmungsfelder, die wissenschaftlich zu durchdringen sind. Widersprüche zwischen beiden deuten auf noch zu Erforschendes hin und müssen in ihrem Verhältnis zueinander aufgeklärt werden. Aber man kann nicht die Feststellungen auf einem Wahrnehmungsgebiet mit Feststellungen auf einem anderen Wahrnehmungsgebiet aus dem Felde schlagen.

Wie unausgegoren die Forschungen im Bereich der Gene noch sind, zeigt der Vergleich zwischen Mensch und Affe. So berichtete RP-Online am 24. Juni 2012:
Aus naturwissenschaftlicher Sicht lässt sich heute zwischen Menschen und Menschenaffen keine eindeutige Grenze mehr ziehen. Die Studien belegen eine bis zu 99,4 prozentige genetische Gleichheit zum Menschen. So ist beispielsweise das Erbgut von Mensch und Schimpanse – je nach Analysemethode – zu 93,5 bis 99,4 Prozent identisch. Anders ausgedrückt: Im Durchschnitt bleibt ein Unterschied zwischen Schimpanse und Mensch von 1,5 Prozent. Die Differenz im Erbgut von Menschenfrauen und Menschenmännern kann zwei bis vier Prozent betragen. Es gibt demnach sogar Paare, bei denen der Mann einem Schimpansen-Mann ähnlicher ist als seiner Frau.“

Nun, da kann sich ja jeder nach seinem Belieben einordnen. –
Es ist doch offensichtlich, dass man die leiblichen, seelischen und geistigen Unterschiede zwischen den Affen und Menschen, die in der Realität tatsächlich bestehen, mit einem solchen Gen-Vergleich nicht aus der Welt schafft – es sei denn, man hat in seiner materialistischen Detail-Verbohrtheit den Kontakt zur Ganzheit des Lebens vollkommen verloren.

Wie die Gen-Forschung noch ganz am Anfang steht und in ihr alles im Fluss ist, zeigt eine Meldung der Max-Plank-Gesellschaft bereits vom 27.5.2004:
„Bisher ging man davon aus, dass Mensch und Schimpanse sich in ihrem Erbgut nur geringfügig unterscheiden. Doch jetzt hat ein Team von Wissenschaftlern aus Deutschland, China, Japan, Korea und Taiwan beim direkten Vergleich des Schimpansen-Chromosoms 22 mit seinem menschlichen Gegenstück, dem Chromosom 21, festgestellt, dass im menschlichen Chromosom fast 68.000 Basenabschnitte verändert, also entweder hinzugekommen oder verloren gegangen sind. Während die meisten dieser Veränderungen keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Funktion der kodierten Proteine haben, fanden die Forscher bei immerhin 20 Prozent davon wesentliche strukturelle Unterschiede. Rechnet man diese Differenzen auf das gesamte Genom hoch, könnten sich Affe und Mensch in mehreren Tausend Genen unterscheiden – was die Unterschiede zwischen beiden Arten besser erklären würde (Nature, 27. Mai 2004).“ 2

Fazit

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, die Schilderung der Beobachtungen von Wissenschaftlern einer nach ihrer Ansicht nicht mehr haltbaren, also falschen Rassenlehre, durch die bestimmte von der weißen Rasse abweichende und als negativ erscheinende Eigenschaften beschrieben werden, seien eine „böswillige Verächtlichmachung“ und erfüllten daher den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB.
Das ist in verschiedener Hinsicht falsch.

Die Staatsanwaltschaft hat nicht das Recht und die Kompetenz zu entscheiden, dass eine wissenschaftliche Richtung nicht „haltbar“ sei und daher zu unwahren Ergebnissen komme. Sie greift damit in die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ein.
Zudem genügen bloße Tatsachen-Behauptungen nicht zur Erfüllung des Straftatbestandes, es kommt darauf an, ob sie in einem normativen Kontext stehen, der auf eine Abwertung gerichtet ist. Die Staatsanwaltschaft müsste bei falschen Behauptungen z.B. nachweisen, dass diese nicht auf einem Irrtum beruhen, sondern absichtlich falsch dargestellt worden seien, um die Schwarzafrikaner „böswillig verächtlich“ zu machen.
Dass ich selbst eine solche Absicht nicht hatte, hat sie selbst eingeräumt und deswegen das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Eine sachliche Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse, gleichgültig ob wahr oder irrtümlich, erfüllt aber auch nicht den objektiven Tatbestand des § 130 StGB.

Hier zeigen sich weitere Symptome eines allgemein zunehmenden Totalitarismus in der Gesellschaft.
(hl)
——————  
1   rp-online.de 24.6.2012
2   mpg.de 27.5.2004

 

45 Kommentare zu „Staatsanwaltschaft verfolgt nicht genehme Wissenschaft als Volksverhetzung“

  1. Über ein System, das religionsartige Lehren zum Dogma erhebt und als Keule den § 130 benötigt, muß man nicht philosophieren. Ganz klar ist zu erkennen, wie die Naturgesetze auf den Kopf gestellt werden, indem der Gleichheitsansatz für alle Menschen aufgestellt wird. Gib heute jedem 100 Euro und vergleiche den finanziellen Stand jedes einzelnen in 50 Jahren. Beim Keimtest wird die Beweislast auf den Kopf gestellt, von der irrsinnigen Uhrenumstellung rede ich erst gar nicht. Man könnte endlose Beispiele anführen, wo eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich ist, weshalb ich an eine Schönheitsoperation am System nicht mehr glaube. Es muß einfach weggeräumt werden, mit seinen Wurzeln, damit dieses die Hirne vergiftende Gewächs nie wieder entstehen kann.
    (… gelöscht, da abseits vom Thema hl)

  2. …. die Schilderungen seien überhaupt nicht wahr….

    Aber die Vergewaltigungen sind wahr. – Was den Volksverhetzungsparagraphen betrifft, der kann praktisch überall und jederzeit angewandt werden. Ein Freund von mir wurde verurteilt zu 5000,- € oder ersatzweise Sozialdienst, weil er die nachweisliche Wahrheit einer Tatsache geschrieben hatte !!!

    Der Richter erkannte den Beweis an, spracht trotzdem die Verurteilung aus !!! Weil diese Wahrheit, wenn sie verbreitet wird, eben so ausgelegt werden könne, dass die Deutschen dann Vergeltung üben könnten/würden !!! Es wäre für mich interessant gewesen, hätten Sie den Richter gefragt, mit welcher Zielsetzung Ihre wissenschaftliche Schlussfolgerung denn [künftig] in Urteil genommen wird?

  3. Hallo Falkenauge,
    Du hättest eine andere Überschrift wählen sollen:
    *Staatsanwaltschaft stellt demokratische Grundwerte über die Wissenschaft.*

    Die Einleitung des Verfahrens wegen Volksverhetzung, weil Du angeblich Schwarzafrikaner verächtlich gemacht hast, ergibt sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.
    Tempranillo

  4. @kw
    „…..weshalb ich an eine Schönheitsoperation am System nicht mehr glaube. “

    Ich auch nicht. Wenn die Wissenschaft keine Falsifizierung (Widerlegung) mehr zulässt und die staatlichen Organe dies unterstützen, sind wir per Definition im angestrebten (Neo-) Marxismus angekommen. Nur im totalitären Marxismus und in der Psychoanalyse ist Wissenschaft als Dogma ohne Gegenrede möglich, meinte einst auch Karl Popper. Die heutige Wissenschaft besteht aus Religionen, die Zweifel nicht mehr zulässt. Ein zivilisatorischer Rückschritt ungeheuren Ausmaßes. Was gesellschaftlich daraus wird, sehen wir gerade live an der Viren- und Klimareligion und an der Genderreligion. Es steht zu hoffen, dass am Ende die Menschheit doch noch die Kurve kriegt. Zweifel sind angebracht.

  5. Wo waren Sie, als die Staatsanwaltschaft über German Rudolf wegen seines Ausschwitz Gutachtens herfiel?

    „Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“ –
    Martin Niemöller

    Wann begreifen die Menschen, daß der Para 130 StGB abgeschafft gehört. Entweder gibt es Meinungsfreiheit oder es gibt keine. Selbst ein Noah Chomsky verteidigt das.

  6. „Es ist doch offensichtlich, dass man die leiblichen, seelischen und geistigen Unterschiede zwischen den Affen und Menschen, die in der Realität tatsächlich bestehen, mit einem solchen Gen-Vergleich nicht aus der Welt schafft.“ –

    Solange man nur auf die physischen Details guckt, die mit den Körpern verbunden sind, aber all das ausblendet, was die Menschen – vollkommen unabhängig von Geschlecht, Rasse
    usw. – vom Affen unterscheidet, ist man blind für das Geistige, denn Menschen können das Feuer gebrauchen, können z.B. einen Affen kochen, braten und verspeisen, und Menschen können das Feuer gebrauchen, um zu rauchen, was die Ureinwohner Amerikas tun, um dem Frieden zu dienen. Zwar sind die Pygmäen in Afrika körperlich kleiner als die Gorillas, aber sie sind Menschen, die es verstehen, das Feuer zu gebrauchen.
    Der geistige Unterschied zwischen Mensch und Tier hat mit Feuergebrauch zu schaffen. In der Bibel ist „Ruach“erwähnt.
    Und der seelische Unterschied zwischen Mensch und Tier hat mit Gefühlen zu tun.

    Wenn z.B. am Blitz bei Gewitter oder durch Vulkanismus ein Feuer entsteht, laufen Tiere ängstlich davon, weil die es nicht beherrschen können, denn sie laufen auf vier Beinen oder kriechen auf dem Bauch. Der aufrecht gehende Mensch kann ein Feuer entfachen. Und dieser körperliche Unterschied, auf zwei Beinen schreiten zu können, gibt einen
    anderen Blickwinkel her, was mit der Stellung des Kopfes und den damit verbundenen Möglichkeiten zu tun hat, eine Hand zu gebrauchen oder zwei!! Handel zu treiben.
    Solange wir zwar von Freiheit des Geisteslebens reden, aber nichts vom Geist/Ruach wissen wollen, halten wir uns evtl. für klüger als Ochsen, sind aber dümmer als die Polizei erlaubt. Zwar tragen wir noch keinen Nasenring an der Kette, aber einen Maulkorb wie ihn Polizeihunde tragen müssen, sollen auch Menschen tragen.
    Wer will uns erniedrigen? Es ist NICHT der Gott, es sind die, welche Ihn uns ausblenden möchten.

  7. Wenn die Wissenschaft keine Falsifizierung (Widerlegung) mehr zulässt

    @ hubi, 1. ist es dann keine Wissenschaft mehr, sondern eine verordnete Religion, der Marxismus verfährt ähnlich, und 2. gibt es diese Verfahrensweise des Staates schon lange. Wer die staatlich verordneten Geschichtslügen in Zweifel zieht, ist ein Revisionist, wer Fragen stellt, wird dafür eingesperrt. Wenn das keine Diktatur ist. Und Sie haben völlig Recht, der Wahnsinn ist nicht nur auf die BRD beschränkt, die ganze Menschheit muß aufwachen und mit der verordneten Religion Schluß machen. Das Lügengestell klebt nur noch das Geld der Marktschreier zusammen. Deshalb erwarte ich nichts sehnlicher als das Platzen der Finanzblase. Dann kann unser Leben vom Kopf auf die Füße gestellt werden, ideologisierte Berufe dürfen in der Praxis keine Arbeit mehr finden.

  8. Ela, die Richter waren zu meiner Zeit im Referendariat schon meist weichgespülte Idioten, die nur einen gutbezahlten Job haben wollten. Das ist jetzt 21 Jahre her.

  9. Genehm sind heutzutage nur all jene Ideen und Anschauungen, die einen bestimmten, gesellschaftlich gewünschten Standpunkt (Ideologie) widerspiegeln! Dieser “richtige” Standpunkt vertritt zum Beispiel jene These, dass “Afrikaner weißgesichtigen Menschen die Zivilisation beigebracht haben”, wie diesem Video zu entnehmen ist. https://t.me/GWisnewski/10416
    Wehe dem, der diese Behauptung nicht gelten lässt!

  10. Wenn man bei Menschen von Rassen spricht, dann gibt es die nicht, oder habt ihr schon mal jemanden mit einem zb Elefantenrüssel gesehen. Kulturelle oder geographische Unterschiede sind lediglich ortsbedingte ganz normale Unterschiede der jeweiligen Gebiete geschuldet. Übrigens, das könnte sogar die Wissenschaft feststellen. Und um das abzurunden unterscheiden wir Menschen uns lediglich durch unsere Berufe, durch mehr nicht.

  11. Die Staatsanwaltschaft spiegelt hier die heute leider vorhandene linke, totalitäre Politische Korrektheit.

  12. Eindrucksvoller Spielfilm: „Der König und sein Narr“ (mit Götz Gorge und Wolfgang Kieling), siehe

    Da war die Wissenschaft auch dem Herrscher (König in Preußen) untertan gemacht worden. Parallelen zum Heute sind rein zufällig.

  13. Da haben Sie die marxistische Lehre ja bis ins Knochenmark aufgesogen, Glückwunsch an das System. Im Psychologiestudium in der DDR, Gott hab sie selig, war man ja auch der Ansicht, daß Intelligenz nicht vererbt wird, sondern vom sozialen Umfeld abhängt, was mich schon als 20 Jährige durch meine Begegnung mit der Realität und dem entstandenen Widerspruch zur vermittelten Lehre in erste Konflikte warf. Nebenbei, ich habe die Diskussion aufgeben müssen, wie heute eben auch, denn es wurde ein Dogma vermittelt. Warum konnte für das leukämiekranke Kind unserer Nachbarn nur Knochenmark aus Europa verwendet werden? Warum kann an der DNS bei einer 1000 Jahre alten Moorleiche in Dänemark festgestellt werden, daß sie aus dem Schwarzwald stammte? Erzählen die uns vielleicht doch nicht alles?

  14. Geehrter Herr Ludwig,
    es ist müßig, über das Recht oder die Berechtigung zur Anwendung des Denkvermögens in der BRD zu debattieren. Man läßt sich einfach nicht auf deren geisteskrankes Spiel ein. Im Umgang mit den Machtinstitutionen empfehle ich grundsätzlich, jeweils Widerspruch bei allen juristischen Schein-Institutionen einzulegen, mit Verweis auf die Beschlüsse der höchstinstanzlichen Bundesgerichte.
    Schriftformerfordernis im Rechtsverkehr: „Nach geltendem Recht sind nicht unterschriebene Schreiben, Bescheide, Erlasse, etc. lediglich Entwürfe und entfalten keine Rechtskraft. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.
    Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 06. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87;BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003,1544).
    Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege der gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 §81 VwGO Nr. 15); die gilt aber nur in Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)
    § 126 a BGB regelt die elektronische Form der Unterschrift, wonach der Aussteller der Erklärung (Bescheid, etc.) seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen muss. Bzgl. der Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ gibt der Unterzeichner, im Gegensatz zur Unterzeichnung mit „i.V.“ zu erkennen, dass er für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. (BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 – BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02 – BGH, Urteil vom 05. November 1987 – V ZR 139/87) Für den Fall, dass Sie sich auf § 37 Abs. 5 VwVG beziehen wollen, wonach „bei maschinell erstellten Behördenschreiben (Verwaltungsakte) eine Unterschrift verwaltungsrechtlich entbehrlich ist“, ist festzustellen, dass diese Vorschrift zivilrechtlich jedoch durch die Formerfordernisse des § 126 BGB überlagert wird. Erst wenn die dem Betroffenen zugestellte Ausfertigung eines Schreibens, Erlasses, Bescheides, etc. den vollen Namen des Unterzeichners trägt, liegt damit ein ordnungsgemäßer schriftlicher Verwaltungsakt vor.
    Ich würde jede Wette mit Ihnen eingehen, daß jedes Ihnen zugestellte Schriftstück diesen Formmangel (fehlende volle Unterschrift mit Vor- und Familiennamen) aufweist und die Aussteller auch nicht bereit sind, diesen Mangel zu beheben. Die Aussteller solcher Verwaltungsakte haften, seit Aufhebung der Staatshaftung persönlich und können sich der pserönlichen Haftung nur entziehen, durch Verweigerung der Unterschrift -vgl. Ausführungen hier: https://newstopaktuell.wordpress.com/2016/06/30/staatsvortaeuschung-bundesrepublik-deutschland-die-brd-luege/

  15. Oh mann, mein Beileid, dass Du Dich mit der enddegenierten Totalkonformismusdegeneration solchen Meinungswächter sogar noch gerichtlich rumschlagen musst, weil die offenkundig dümmer als eine Scheibe Brot sind.

    Ich weiss schon, warum mein Visier seit jeher unten bleibt…. WEnn die kommen, dann schicken sie eh gleich ein Spec-Ops-Kommando der CIA.

    Wünsche Dir, dass der Irrenzirkus damit erledigt sei.

  16. Eine Freundin hat einen Sohn, der Jurist wird. Dieser sagte seiner Mutter, dass er gelernt hat, dass es die absolute Gerechtigkeit gibt. Ich sah die Mutter nach dieser Mitteilung an und verbot mir, laut zu lachen. Entweder der Junge wird ein Gerichtstrottel, sorry, oder er wird eines Tages seinen Verstand verlieren….. Wie kann man bei den Erfahrungen, welche die Menschen laufend am Gericht machen, dieses noch ernst nehmen? Die Freunde von Ghislaine Maxwell boten dem Gericht Millionen Dollar an, damit sie auf Kaution frei kommt. Woher kommen die Millionen? Sind die überhaupt versteuert? Aber Whistleblower und Systemkritiker sitzen jahrelang ein, weil sie angeblich Steuer hinterzogen haben. Das kann doch nicht gerecht sein ????

  17. „Es wäre für mich interessant gewesen, hätten Sie den Richter gefragt, mit welcher Zielsetzung Ihre wissenschaftliche Schlussfolgerung denn [künftig] in Urteil genommen wird?“ ~

    .. ich meine, NUR die Beleidigung, reicht das? Immerhin darf heute j e d e r uns Deutsche beleidigen…..

  18. Hallo wei,
    haben Sie schon einmal nachgeschlagen, was Rasse biologisch bedeutet? Ist doch eindeutig, oder.
    Ich hatte zwei wunderschöne Hunde, für den einen mußten wir viel Hundesteuer zahlen, er war ein „Kampfhund“. Der andere, genauso groß und schön, war ein „normaler Hund“.
    Und unsere Hunde unterschieden sich auch nur durch ihre Erziehung. Warum dann der staatliche Unterschied? Es gibt doch keine Rassendiskriminierung.
    Auch da entschieden nicht Fachkompetente, sie wurden nur gesetzmäßig/ richterlich geadelt anstatt fachlich qualifiziert erkannt. Welch ein Rassismus selbst bei Hunden!!

  19. Genau das Gleiche erleben wir doch in der Physik und der Klimahysterie. Es gibt Physik, die der Staatsanwaltschaft genehm ist, und welche, die zur Anklage führt. Wenn jemand im öffentlichen Bereich vorrechnet, dass es keinen menschengemachten Klimawandel geben kann, sondern dieser eine Erfindung der Klimamodellierer ist, die Rechenmodelle erfinden, wie es ihnen passt, dann muss man ernsthaft mit Ärger rechnen: Entlassungen, Diffamierung, Benachteiligung, Veröffentlichungsverbot usw. Wer sich juristisch dagegen wehren möchte und auf die Grundrechte pocht, hat es dann bei der Staatsanwalt genau mit solchen hirntoten Menschen zu tun (siehe jüngstes Urteil des BVG).
    Es ist die verkehrte Welt! Diktatur, so wie damals vor der Wende. Es gab kapitalistische Physik und sozialistisch- kommunistische Physik. Jedes naturwissenschaftliche Lehrbuch der DDR hatte eine 10-20 seitige Einleitung zu diesem Thema. Wer die Guten und wer die Bösen dabei waren, ist klar. Solche Bücher füllen heute noch den Bestand mancher Hochschulbibliothek. Bis vor kurzem hatte ich auch noch solche alten Physikbücher im Schrank.

  20. Besten Dank für die tiefe Einsicht in die Untiefen deutscher Jurisdiktion! Die ist absolut nicht ausgelastet u. macht Treibjagd auf nichtregimekonforme Bemerkungen. Bei Anzeigen z. B. gg. ihre Schlägertruppen, erlahmt ihr Feuereifer urploetzlich. Was ein Mensch ist oder nicht – das schenke ich mir hier. Könnte 6 Mio Jahre Haft nach sich ziehen. Da ist man im nordamerikanischen Bereich besser aufgehoben – der Meinungs-u. Diskussionsfreiheit wegen. Die ist auffälligerweise deutlich sachlicher als in D, man pöbelt da lieber rum. In D ergebnisorientiert diskutieren – nie gesehen. Bildungsniveau? – vielleicht.

  21. PS: Denunziation ist immer noch ein urdeutsches Herzensbedürfnis. Hier gibts für „Schadenfreude“ kein Wort in English und wurde daher übernommen….sagt doch was.

  22. @Klaus von Weizäcker
    Es gibt unendliche Beispiele, die das System entlarven, nur hinschauen muss man selbst. Das beste ist m.E. der Prozess um die 100.000,-€- Auslobung von Dr. Stefan Lanka zum Nachweis des Masern-Virus. Hier musste man einen Weg finden, der einerseits das Virus-Narrativ aufrecht erhält, andererseits diese lästige Geschichte aus der Welt schafft. Und das ging so:
    Aus dem Urteil in 2. Instanz, nachdem Lanka die erste verlor:
    „Der Auslober (Lanka) habe sich eine einzige Arbeit mit dem Beweis gewünscht, der Kläger habe hingegen mehrere Publikationen geliefert, die nur in der Summe den Nachweis erbringen können. Daher wurde der Berufung im Wesentlichen stattgegeben.“
    https://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Lanka#Verschwörungstheorien

    So konnte man verhindern, dass das Viren-NARRATIV den Boden unter den Füßen verliert, obwohl die beschriebenen „mehreren Publikationen“ auch zusammengenommen keinerlei Beweis im Sinne der Wissenschaftlichkeit liefern konnten.

  23. Aber die hauptsächlichste Hauptsache (doppelt hält besser) in allen öffentlich rechtlichen Angelegenheiten ist: ALLES läuft „vordergründig“ (reicht!) nicht rassistisch, nicht antisemitisch, nicht diskriminierend, migrationsfreundlich, klimaneutral, fein gegendert und somit POLITICAL CORREKT – d.h. zusammengefasst: PC als (nicht mehr ganz so neue) Erscheinungsform der Macht übertrifft/ überlagert hiesige BRD und heute/hier mal wieder einfach alles – auch (wenn es die Macht erfordert) jede Wissenschaft und das freie Denken sowieso.
    PC als Spiegel der wahren Machtverhältnisse – und wenn beispielsweise CORONA als politisch korrekte PANDEMIE von den weltweiten Organen der Macht ausgerufen wurde, werden hier widerspruchslos alle wie KRANKE behandelt – GESUND ist dann wie selbstverständlich abgeschafft. Und man darf raten, was passiert, wenn das – so als POLITISCH KORREKT AUSGERUFENE – mit dem sinnlich Wahrgenommenen und im Denken erarbeiteten wissenschaftlichen Ergebnis zusammenstösst? Siegt dann die Wissenschaft? Oder wird dann die Wissenschaft einfach korrumpiert, gekauft und umgedreht (wie ein Fähnchen nach dem politischem korrektem Winde) oder politisch korrekt vor Gericht gezerrt und vernichtet? – Alle wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis für die effiziente Steuerung der Massen, für die PC geopfert – wie im Mittelalter mithilfe der Inquisition?
    PC ist heuer der Macht unersetzlich geworden, nicht so die Ironie – die hat man nicht mehr zu haben, die ist ausverkauft und unverstanden. Im Gegenteil – alles stur grün-weltmeisterlich-weltrettend und „todernst“ und bürokratisch wie der römische Passierschein „A 38“ bei Asterix. Und wem das Denken bei der Verarbeitung all seiner Eindrücke und Sinneswahrnehmungen noch nicht vollständig abhanden gekommen ist, der landet als braver Bürger/ Preuße/ Deutscher automatisch bei Christian Morgenstern:
    „Und er kommt zu dem Ergebnis:
    nur ein TRAUM war das Erlebnis.
    Weil, so schließt er messerscharf,
    NICHT SEIN KANN, WAS NICHT SEIN DARF.“

    Ich höre noch das Motto der KPdSU und der SED: Die Partei, die Partei, die hat immer recht! … Auch ehem. Spitzenbeamte wie Hans-Georg Maaßen oder Spitzenwissenschaftler wie Sucharit Bhakdi werden 2021 in der Öffentlichkeit wieder wie Verbrecher diskreditiert und als „Antisemiten“ gebrandmarkt, nicht etwa weil sie solche „Strolche“ wären – nein, weil man es kann u. den „Gegner“ vernichten will und dieser WILLE siegreich ist. (…)
    „Höre den Rath den die Leyer tönt;
    Doch er nutzet nur wenn du fähig bist;
    Das glücklichste Wort es wird verhöhnt
    Wenn der Hörer ein Schiefohr ist.“ (J.W.v.G.- Stuttgart 1819)

    1819 im Unterschied & Gleichklang zu 2021: …“Wenn der Hörer ein politisch korrektes (d.h. PC-gesteuertes) Schiefohr ist.“ Schließlich muss sich ja wenigstens ETWAS (und sei’s nur durch WortNEUschöpfungen) entwickelt haben, oder kommt das Narrenschiff wirklich überhaupt nicht vom Fleck, nicht vorwärts? Aber:
    „Lieber! Was wäre das Leben ohne Hoffnung? Ein Funke, der aus der Kohle springt und verlischt, und wie man bei trüber Jahreszeit einen Windstoß hört, der einen Augenblick saust und dann verhallt?“ (Hölderlin)

  24. Malicious Joy

    glee [malicious]
    spitefulness
    gloating
    mischievousness
    schadenfreude
    lulz {pl} [coll.] [malicious glee]Internet
    epicaricacy [archaic] [rare] [also: epicharicacy]
    malicious joy
    malicious glee
    malicious pleasure
    luls {pl} [coll.] [spv.]
    unverhüllte Schadenfreude {f}
    naked spite
    seine Schadenfreude über jds. Missgeschick / Unglück zeigen [schadenfroh sein]
    to gloat over sb.’s misfortune

    Schadenfreude ist kein „urdeutsches Herzensbedürfnis“.

  25. Ja wenn es ums Nachrechnen geht, da kenne ich einen, der hat das gemacht in der Schweiz, da kam es dann ganz dick. Harry Heutschi:

    „Wenn du die Beweise hast …. die dürfen das nicht bringen….. „

  26. Absicht läßt sich nicht beweisen, läßt sich aber in den seltensten Fällen bei „Delikten“ um den sogenannten „Volksverhetzungsparagraphen“ beweisen. Ich schreibe dies weil ich den Artikel auf meinem blog geteilt hatte.
    Deshalb verstehe ich insgesamt diesen Artikel hier auch nicht: Schließlich wurde das Verfahren eingestellt.
    Wie korrupt „die da oben“ sind wissen wir alle selber. Und wenn man sich schon deshalb beschwert, weil man unter Verdacht gerät, aufgrund dieses Paragraphen belangt zu werden, dann sollte man sich schon bei allen Verfahren diesbezüglich einbringen, und nicht nur, wenn es die eigenen Belange betrifft. Warum sitzt ein Horst Mahler, eine U. Haverbeck, nur, weil sie eine andere Meinung haben, und das gilt dann automatisch als Volksverhetzung. So weit sind wir also hier in Deutschland schon lange.

  27. „…,wenn es sich um Tatsachen handeln würde, meine Darstellung nicht strafbar wäre.“

    Tatsache ist, dass jeder Mensch, der in dieser Welt lebt, altert. Wenn man sich 7o Jahre lang darüber streiten würde, ob ein Mensch jung und klein oder alt u. gross sei, hätte derjenige „recht“, der vor 70 Jahren behauptet hatte, dieser bestimmte Mensch sei jung und klein. Obwohl mittlerweile derselbe Mensch alt und gross ist und Pfeife raucht.
    Jemand, der uns die Tatsache der Reinkarnation einer Ichheit lehrt, die einmal in Amerika lebte, einmal in Afrika lebte, dann in Europa lebte, mal als Mann, mal als Frau lebte,
    kann kein Rassist sein.

    Nur müssen wir beachten den Unterschied zwischen buddhistischer Lehre und Lehre, die auf Freiheit basiert, die wir dem Christus verdanken. Vielleicht interessiert das die Parteien mit dem hohen C im Logo??

  28. @bernd

    Frankreich leistet „Widerstand“:
    “Im benachbarten Frankreich macht nun auch die größte Gewerkschaft des Landes, die CGT, gegen den „Grünen Pass“ mobil. In Krankenhäusern weiten sich Streiks aus, und auch die Eisenbahner wollen zukünftig keine Kontrollen des „Gesundheitspasses“ durchführen.” https://de.rt.com/europa/121526-streik-gegen-impfpflicht-in-frankreich-weitet-sich-aus/

    Und so sieht der „Widerstand“ in Deutschland aus:
    “Zusätzlich wurde die Straße des 17. Juni in insgesamt 21 Quadranten eingeteilt, die einzeln über Ordner- und Deeskalationsteams angesprochen werden können.” https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/verbot-der-demonstration-am-01-08-2021/

  29. „Deshalb verstehe ich insgesamt diesen Artikel hier auch nicht: Schließlich wurde das Verfahren eingestellt.“

    Das verstehe ich wiederum an Ihrem Kommentar nicht. Ich halte diesen Artikel für informativ und an den vielen Kommentaren ist zu sehen, dass es auch anderen Lesern so geht. . Jedenfalls ist das kein Erlebnis, das in die Kategorie „Hoppala“ fällt. Derjenige, der in die Mühlen der Justiz fällt, fühlt sich womöglich nicht nur mies, unsicher und gestresst, sondern wird womöglich mit einer Verurteilung eingereiht in die Liste „Verbrecher“. So leicht hakt man das nicht ab, und ich sehe es auch als eine Art Aufarbeitung, einen Artikel zu schreiben, der kommentiert wird.
    Nur weil wir – angeblich – alle wissen, wie „korrupt die da oben sind“, bin ich immer noch offen für weitere Facetten dieser Art von Gerechtigkeit, wie sie offiziell im Moment betrieben wird. Wenn Sie – wie ich annehme – im Netz diskutieren, eröffnen sich Welten, wie die Menschheit ihre Sichtweise verteidigt und als richtig hinzustellen vermag, da kann man wirklich oft genug staunen.

    Ich denke auch nicht, dass man das so einfach formulieren kann – wie „korrupt die da oben sind“, weil in dem Fall wie es geschildert wurde, kein Geld geflossen ist, um irgendeine Form der Beeinflussung zu nehmen… Wenn ich so betrachte, wie ein junger Mensch Jus studiert und am Gericht das Praktikum macht und in diese Welt eingeführt wird, dann hat er ja nicht von Grund auf die Intention, einen rechtssprechenden Weg des Irrtums zu gehen? Jeder will doch seine Arbeit gründlich und nach Art der angewandten Gepflogenheit machen. So, wie es eben im Moment richtig ist, die Gesetze verwaltend anzuwenden, ist es in meinen/unseren Augen schon abstrakt und unwirklich, während diejenigen, die das ausführen, einfach nur ihre Pflicht getan haben…

  30. Hallo Eva,es geht in erster Linie nur ums Geld und um Macht, eben weil zusammen mit der Gier alles über der Moral angesiedelt scheint und deshalb geht man auch über Leichen— obwohl Geld schon morgen nichts mehr wert sein könnte, können Sie diese Leute nicht bewegen, ihre Dogmen zu ändern, Sie können auch niemand zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber man kann sie zum lügen zwingen. Mit Ihren Hunden gebe ich Ihnen recht, allerdings denke ich dass das Erziehungssache ist.

  31. @Ela

    Natürlich nicht.

    Trösten Sie sich damit, dass diese Soziopathen zuletzt immer „self destruction“ begehen, und dafür habe ich sogar wissenschaftliche Belege und Erklärungen.
    Bin nur gerade sehr müde, daher ein anderes Mal.

  32. @teutoburgswaelder
    Sie verstehen nicht, weshalb Hr. Ludwig den Artikel geschrieben hat, denn „schließlich wurde das Verfahren eingestellt.“

    Ich finde, daß Hr.Ludwig den Kern auch für Laien verständlich erklärt hat und danke ihm ausdrücklich für die Veröffentlichung dieses Artikels.
    (Die Einstellung des) (hl) Das Ermittlungsverfahren(s) ist meines Erachtens rechtswidrig, verfassungswidrig, unethisch, verstößt gegen die Grundrechte von Hr. Ludwig, verstößt gegen die Menschenwürde und gegen alles, was Wahrheit und Gerechtigkeit und Anstand genannt wird. Es handelt sich um Willkür, um Rechtsbeugung, also um Straftaten der Staatsanwaltschaft.
    Hier einige Zitate, wo das deutlich wird:

    Auf Antrag meines Rechtsanwaltes stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zwar schließlich am 30.11.2020 ein, da ein schuldhafter Vorsatz „nicht mit der für die Erhebung einer öffentlichen Klage erforderlichen hinreichenden Sicherheit erweislich“ sei, doch der objektive Tatbestand des § 130 StGB sei unzweifelhaft erfüllt. Daher hätte ich jetzt Kenntnis von der strafrechtlichen Bewertung solcher Artikel und könne bei einer Wiederholung und Veröffentlichung ähnlicher Artikel nicht mehr mit der Einstellung des Verfahrens rechnen.“
    ….
    Die Staatsanwaltschaft entscheidet hier, welche unter den verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen der Anthropologie und Ethnologie in Bezug auf ihre Forschungen über Menschenrassen – oder wie immer man zusammengehörige Populationen auch bezeichnet – richtig und wahr sei und welche keine wahren Ergebnisse hervorbringe, sondern völlig falsche.
    Eine Entscheidung darüber steht dem Staat, der Staatsanwaltschaft, aber überhaupt nicht zu. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisergebnisse richtig oder falsch sind, kann nur auf der Ebene der Wissenschaft selbst widerlegt oder bestätigt werden. Hier müssen sich die besten Argumente kraft ihres Wahrheits- und Wirklichkeitsgehaltes durchsetzen. Da kann es keine Instanz geben, die für alle verbindlich erklären könnte, welche wissenschaftliche Richtung jeweils recht hat oder nicht, weder in der Wissenschaft selbst, noch und erst recht nicht außerhalb. Das würde an die Stelle der Freiheit der Wissenschaft ein dogmatisches Papsttum setzen, das eigentlich überwunden sein sollte.

  33. @wei
    „oder habt ihr schon mal jemanden mit einem zb Elefantenrüssel gesehen“

    Das ist die falsche Sicht der Dinge. Nicht nur weil sich der Begriff Rasse nicht nur auf körperliche Merkmale bezieht, sondern weil der Begriff sinnvollerweise in der Wissenschaft zur Kategorisierung in Biologie, Soziologie und Psychologie Verwendung findet.
    Jede Kategorisierung ist eine Notwendigkeit, um in der wissenschaftlichen Forschung eine gemeinsame Sprache sprechen zu können. Es beginnt beim Lebewesen, geht über Familie und Gattung bis zur Art- So wie sich Mathematiker darauf geeinigt haben, das Dezimalsystem zu verwenden. Der Mensch wird in der Gattung „Homo“ geführt und gehört zu den „Säugetieren“.

    Die Beschreibung der Arten von Menschen, also der Rassen ist in Misskredit geraten, weil die Menschen so dumm waren, ihre eigene Art in Werten zu messen. Beim Gorilla haben wir z.B. den Flachland- und Berglandgorilla, mit seinen spezifischen Merkmalen, die offen diskutiert werden. Beim Menschen werden mindestens seit der 68er Bewegung Unterschiede kategorisch abgelehnt. Diese Simplifizierung, die für das 68er Gedankengut typisch ist, führt stets zu einem Gegeneinander innerhalb der Art, da es einem Denkverbot über Herkunft und Entwicklung des Menschen gleichkommt und der Homo deshalb das einzig bekannte Säugetier ist, dass sich gegenseitig auffrisst. Im physischen, wie im mentalen Sinne.

    Heute kann man pseudowissenschaftliche Abhandlungen en masse lesen, in dem man zum Schluss kommt, dass es Rassen nicht gibt. Man begründet es mit biologischen Bocksprüngen. So ist die Sonne für die Hautfarbe verantwortlich, wie deren Fehlen blaue Augen verursacht. Dass ist aber wie stets bei den 68er-Ideologen nur eine simplifizierte benötigte Wahrheit und damit streng genommen erlogen. Auch Weglassen ermöglicht Lügen. Denn Entwicklungsunterschiede in geistig-mentaler Hinsicht werden komplett ausgeblendet, um der Globalisierung keine unnötigen Steine in den Weg zu legen. In neudeutsch Framing.

  34. Es muß nicht Geld fließen, damit man von Korruption sprechen kann; es gibt wesentlich mehr und wirksamere Beeinflussungsmöglichkeiten von Menschen.

    Ich habe den Artikel gelesen und darauf geantwortet, weil ich diesen Artikel auf meinem blog geteilt hatte; weil ich diesen Artikel für wichtig halte. Das war der einzige Grund.
    Wir haben das Thema schon mal öfter: Was ist eine Rasse, und was ist keine, und gibt es überhaupt Rassen, und es ist allgemein bekannt, wer behauptet, daß es sie eben nicht gebe, und das ist eben falsch.
    Hauptziel ist hier immer noch die Wahrheit, und nicht ideologisch verbrämte „Wissenschaftlichkeit“.

  35. Womit bewiesen ist, daß die 68er und die Globalisten aus demselben Nest gekrochen kamen/kommen.

  36. Da sind wir bei der Evolution gelandet, weil nicht wenige sehr gescheite Leute der Evolutions t h e o r i e von Darwin anhaften. Ich dagegen bin sehr skeptisch, und wenn ich hier lese:
    „So ist die Sonne für die Hautfarbe verantwortlich, wie deren Fehlen blaue Augen verursacht. “

    Damit treffe ich mit Ihnen einen, der es so sieht wie ich. Nicht die Menschen im Norden sind weiß, sondern im Norden sind Weiße. Aber diskutieren Sie das mal mit einem, der, ausgenommen von „out of afrika“ alles übernimmt, was Darwin und Haeckel ausgeschnapst haben! Wie schön, dass es Sie gibt. DANKE

  37. Dieser Gedankengang ist interessant. Wir haben uns leider schon zu sehr gewöhnt an diese Miss – Stände und weil es so praktiziert wird, ich meine, hilf dir, wenn es draufankommt. Mit Argumenten kommt man nicht weit und der Anwalt bestimmt ja die Mittel der Gegenwehr.

  38. Es war im Jahr 1978, DDR. Mein (nunmehr schon lange Ex-)Mann hatte einen Studienkollegen aus Lesotho, der damals exakt dieselben Thesen verkündete. Das ging bis zu der Behauptung, dass die Afrikaner Amerika entdeckt und die ersten Karten gezeichnet hätten. Allerdings war damals BLM noch nicht erfunden und die Frage an diesen Studenten, ob er wieder schwarzgefahren sei, erzeugte regelmäßig auf beiden Seiten große Heiterkeit (natürlich war er).

  39. Hubi,
    woher wollen Sie wissen was die falsche Sicht der Dinge ist, und welche ist dann die richtige? Alle Wissenschaft ist schon da, wir müssen sie nur noch entdecken.Jede weitere Komponente schafft ein Spannungsfeld zwischen den Menschen.

  40. „Es kann keine Instanz geben, die darüber autoritativ verbindlich entscheidet,- nicht in der Wissenschaft selbst und erst recht nicht beim Staat. Denn dann ist die Freiheit aufgehoben.“

    Schon vor über hundert Jahren hat Rudolf Steiner uns darauf hingewiesen, Wer uns die Freiheit geben kann: „Wenn wir frei sein wollen, müssen wir das Opfer bringen, die Freiheit dem Christus zu verdanken.“
    Ein Volk, das noch tief schläft, bringt dieses Opfer immer noch nicht, sondern es bringt sich selber als „Opfer“ dar, im Glauben, besseres Opfer zu sein.

  41. @wei
    Und warum wurden und werden wohl immer noch Blutspenden von Migranten für Migranten gesucht, weil deren Blutgruppen nicht kompatibel sind mit den europäischen Blutgruppen?
    https://www.blutspendedienst-west.de/magazin/wissen/andere-menschen-andere-gene-gleiche-chancen

    Wenn wir alle auf ein und denselben Genstamm zurückgingen, hätten wir alle dieselbe Blutgruppe und würden alle identisch aussehen. Im Blut liegt das Leben, liegt das Wesen, und nicht ohne Grund spricht man von heißblütigen Menschen und kaltblütigen Menschen und warmblütigen Menschen – das wird nur alles gleich gemacht in dieser m. E. irren Gleichmacherei.
    Das ist ja keine Bewertung, ob ein Mensch einen guten oder schlechten Charakter hat – denn die Sozialisation der verschiedenen Völker spielt ja dazu auch eine Rolle.
    Auch innerhalb Europas und sogar innerhalb der verschiedenen Regionen bis hin zu den Nachbarorten in einer Region weisen Menschen unterschiedliche Eigenarten auf, was auf unterschiedliche Sozialisation in den verschiedenen Ländern und Regionen zurückzuführen ist aufgrund gewachsener Lebensbedingungen dort.

    DAS macht für mich eigentliche Vielfalt aus – wie sie im alten Europa vor dieser Gleichmacherei im positiven Sinne existierte. – Wenn ich nach Frankreich fuhr, dann wollte ich die französische Kultur und die Eigenheiten der Franzosen kennenlernen wie deren „C’est la vie“ und „Laissez faire“-Haltung zum Leben, alles etwas lockerer zu nehmen.
    Und so war es doch viel spannender, andere Länder und andere Sitten (keine barbarischen Sitten, aus solchen Ländern bleibt man halt weg) kennenzulernen. – Das, was uns heute als Vielfalt verkauft wird, ist m. E. Gleichmacherei, die langweilig ist und dröge und wie die Blutspenden zeigen auch nicht wahr ist – das ist der schiere Wahnsinn.
    Hierzuland kann man auch die Bayern in Süddeutschland vom Wesen nicht mit denen Leuten im Norden vergleichen – selbst die Baden-Württemberger, die an Bayern grenzen, sind anders als die Bayern. – Was ist schlimm daran?
    Wir haben zwei Asiatinnen in der Familie – ja, liebe, nette, gebildete, sanftmütige, fleissige, anständige Menschen – ebenso wie die chinesische Schwiegertochter einer Freundin. – Eine andere Bekannte hat eine ebensolche tolle Schwiegertochter aus Ecuador und erfuhr durch diese, dass dieses Land in vielerlei Hinsicht viel moderner ist als sie dachte. –
    Da ist man doch eher neugierig und fragt, wie die Menschen dort leben und sieht solche Menschen als eine echte Bereicherung und Freude an – aber nicht Menschen, die hierherkommen mit bösesten Absichten – über solche Zuwächse würden sich auch andere Länder bzw. deren Einheimischen wohl kaum freuen. – Sehe ich jedenfalls so.
    Meine Vermutung ist, dass diese sogenannten 12 abrahamitischen Stämme in Wahrheit die 12 Basisgenstämme aller Menschen sind, die sich dann bei den Völkerwanderungen etc. kreuz und quer vermischten.

  42. Wenn alle Menschen um die Re-inkarnation wüssten und wüssten, dass sie nicht immer im selben Geschlecht, nicht immer im selben Land, nicht immer in derselben Religion, nicht immer in derselben Kultur, nicht immer reich und nicht immer arm und nicht immer im Mittelstand und generell nicht immer unter denselben Bedingungen wiedergeboren werden und sich auch an ihre früheren Leben erinnern würden – wenigstens an einige -, dann würde sich einiges relativieren.
    Wenn sie dann noch verstehen würden, dass das ganze All ein einziges lebendiges Wesen ist und zwar das einzige, das existiert bzw. das es gibt – wie die Quantenphysik und Astrophysik es schon lange erkannt haben, aber wenig bis garnicht publizieren (warum nicht können wir uns sicher denken) – und wir alle wie alle Wesen im ganzen All Teilwesen dessen sind und uns daher alles selbst antun bzw. dieses eine Allwesen sich in allen seinen Teilwesen alles selbst antut in seinem illusionären Trennungsspiel mit sich selbst, dann würde all dieser Wahnsinn, dieser ganze Hickhack, würden alle Kriege, alle Kämpfe, würde alles Böse möglicherweise sofort enden, denn das impliziert, dass alles, was das eine Allwesen sich in all seinen Teilwesen, in denen es sich in seinem Spaltungszustand unbewusst selbst gegenübersteht, mit sich selbst interagiert, auf es selbst früher oder später zurückfällt – im Guten wie im Bösen – denn es ist nunmal alles was je war, ist und sein wird und außer ihm gibt es nichts – gaaarnichts. – Es ist buchstäblich in Wahrheit ALL-EIN.
    Die ganze Spaltung dient nur seiner Illusion, nicht all-ein zu sein – ein Gegenüber zu haben, das ES in Wahrheit als Ganzes nicht hat.

    Wenn ich mich im Geiste mal in die Situation eines hochbewussten Teilwesens aus hochbewussten Dimensionen, in denen das alles bewusst ist, versetze und aus dieser Perspektive mal auf die Menschheit schaue, dann kommt mir das alles vor wie ein Kindergarten voller noch unbewusster Kinder, die sich um das Sandförmchen kloppen, sich mit dem Schippchen hauen und herumschreien: „Duuu bist böse – NEEEIIIN, Du bist böse“ und „Duuu hast angefangen – neeeiiin, DUUU hast angefangen“ und sich an den Haaren ziehen und wetteifern, wer den größten Sandkuchen hat und wer den größten Teil vom Sandkasten für sich hat und wer der Liebling von der Kindergartentante ist und wer nicht, etc. etc. etc..
    Wirklich – es kommt einem genau so vor – nur, dass leider diese Kinder erwachsen gewordene Kinder in erwachsenen Körpern sind und leider nicht mehr nur mit den Schippchen aufeinander losgehen und es sich nicht mehr nur um den größeren Teil vom Sandkasten oder wer zuerst auf die Rutsche darf oder um die Gunst der Kindergärterin handelt, sondern sie leider immer noch diese kleinen Kinder mit leider viel zu großer Macht und viel gefährlicherem Spielzeug und sich die machtvolle Rolle der Kindergartentante/des Kindergartenonkels angeeignet haben, die/der dann die Macht ausnutzt, seine Gunst willkürlich zu erteilen, zu verteilen oder sie kurzerhand wieder zurückzuziehen.

    Tja – so stellt sich das vereinfacht aus dieser Perspektive dar – m. E. jedenfalls.
    Mir hat mal ein Psychotherapeut gesagt: alle suchen in Wahrheit nur die Mama – die bedingungslose Liebe der Mama – und da liegt vermutlich bei allen Menschen, die einfach keinen Frieden leiden können, weil sie mit sich selbst nicht in Frieden sind – die einfach andere nicht glücklich und in Liebe und Ruhe ertragen können und deshalb ständig für Zwist und Streit und Kriege sorgen, der wahre Hund begraben.

Kommentare sind geschlossen.