UN-Bericht: Grausame, erniedrigende Behandlung und Folter durch Polizeigewalt in Deutschland

Wieweit die Etablierung diktatorischer Verhältnisse in Deutschland bereits in offene Polizeigewalt „grausamer, unmenschlicher, erniedrigender“ Art und regelrechte Folter übergegangen ist, beschreibt der UN-Sonderberichterstatter über Folter, der Schweizer Prof. Nils Melzer, in seinem Abschlussbericht von Ende Mai 2022, in dem er die Ergebnisse seiner Untersuchungen über  Vorgänge des Jahres 2021 in Deutschland bei Demonstrationen veröffentlicht hat. Die detaillierten Schilderungen und rechtlichen Bewertungen Nils Melzers sind eine wichtige Dokumentation des totalitären Grundrechteverfalls in Deutschland. Nachfolgend übernehmen wir den Artikel von „Anthroblog“ darüber, wofür Lorenzo Ravagli herzlich gedankt sei.1a  (hl)

Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien

Nils Melzer, Sonderberichterstatter beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über Folter, veröffentlichte Ende Mai seinen abschließenden Bericht zur Polizeigewalt in Deutschland während der Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen im Jahr 2021. Da Melzer im März 2022 von seinem Amt zurücktrat, ist es zugleich der letzte Bericht, den der Schweizer, soweit ersichtlich, publizierte. Der Bericht ist ein erschütterndes Dokument über die Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien in der einstigen Vorzeigedemokratie, das sich zu all den anderen, hinreichend bekannten hinzugesellt.Bildschirmfoto der Netzseite des Berichterstatters über Folter

Melzer, der 2021 ein Buch über den Fall Assange veröffentlicht hat, wandte sich im August 2021 mit Fragen an die Bundesregierung, um von ihr Auskunft über einzelne Fälle und ein »allgemeines Muster übermäßiger Gewaltanwendung durch Strafverfolgungsbeamte gegen Demonstranten« zu erhalten, die, wie er schrieb, »offensichtlich gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge« verstießen.

Die Antworten der Bundesregierung auf seine Fragen genügten ihm nicht, vielmehr äußerte er erneut seine tiefste Besorgnis »über die praktische Einhaltung der Verpflichtungen Deutschlands in Bezug auf das Verbot und die Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe«. Konkret ging es um sieben beispielhafte Fälle von Polizeigewalt, einen in Dresden und sechs weitere in Berlin. Zwei weitere Berliner Fälle kamen später hinzu. Melzer kritisierte in seinem Bericht die Ausflüchte der Bundesregierung, durch die sie das unangemessene Vorgehen der Polizeibeamten zu rechtfertigen suchte.1

Da die von Melzer diskutierten Videos gelöscht wurden oder nicht mehr aufzufinden sind, hier stellvertretend ein anderes Beispiel, das verstörend genug ist:

https://www.youtube.com/watch?v=TnoqVtGgQAo&t=15s

Der Bericht Melzers:

1.   Bemerkungen zu den Antworten der Regierung auf die angesprochenen Einzelfälle

Fall 1 (Dresden): Mann liest auf einem öffentlichen Platz aus dem Grundgesetz und wird von Polizeibeamten tätlich angegriffen, während er seelenruhig auf sein Fahrrad steigt.

In ihrer Antwort zu diesem Fall erklärt die Regierung Ihrer Exzellenz 2: (a) dass die Polizei den betreffenden Mann »vorläufig festgenommen« hat, »um seine Identität« festzustellen, nachdem er »eine verbotene Versammlung initiiert« hatte, indem er »lautstark das Grundgesetz verlesen« hatte; (b) dass »die Festnahme mit unmittelbarer Gewalt durchgesetzt werden musste«, weil der Mann »Widerstand« leistete, indem er »versuchte, sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen und mit dem Fahrrad wegzufahren«; (c) dass »die Festnahme des Mannes insgesamt verhältnismäßig war, insbesondere um eine weitere Mobilisierung von Sympathisanten zu verhindern«.

In dieser Hinsicht bin ich besorgt, dass diese Antwort eine Fehlinterpretation sowohl der tatsächlichen Umstände als auch der geltenden internationalen Rechtsgrundsätze für die Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte widerzuspiegeln scheint.

Erstens kann der für die gewaltsame Festnahme angegebene Grund, nämlich »eine weitere Mobilisierung von Sympathisanten zu verhindern«, in sachlicher Hinsicht nicht als stichhaltig angesehen werden. Trotz der Anwesenheit zahlreicher Polizeibeamter und der scheinbar ruhigen und kontrollierten Umgebung wurde der betreffende Mann nicht daran gehindert, mit lauter Stimme aus dem Grundgesetz vorzulesen, sondern durfte diese Tätigkeit ungehindert ausüben, bis er freiwillig damit aufhörte und sich entschloss, den Ort des Geschehens zu verlassen, ohne irgendwelche Hinweise auf seine weiteren Absichten zu geben. Es gibt also keine vernünftigen Gründe, die eine plötzliche, dringende Notwendigkeit rechtfertigen, diesen Mann an der eventuellen Fortsetzung einer Tätigkeit an anderer Stelle zu hindern, die gerade von denselben Polizeibeamten in aller Ruhe beobachtet und lange geduldet wurde, ohne dass es zu einem physischen Eingriff kam.

Zweitens ist aus der Sicht meines Mandats die relevante Frage nicht, ob »die Verhaftung des Mannes insgesamt verhältnismäßig war«, sondern ob die dabei angewandte Gewalt den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Vorsicht entsprach, wie sie in den einschlägigen internationalen Instrumenten zur Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte festgelegt sind. Bedauerlicherweise wird diese Frage in der Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz überhaupt nicht angesprochen.

Drittens geht aus den vorliegenden Videoaufnahmen hervor, dass der Versuch des Mannes, auf sein Fahrrad zu steigen, weder überstürzt noch gewaltsam, sondern in langsamen und gemessenen Bewegungen erfolgt. Nichts in seinem bisherigen Verhalten deutet darauf hin, dass er eine unmittelbare Gefahr für die Polizeibeamten oder andere Umstehende darstellte. Die Polizeibeamten sprechen weder eine Aufforderung zum Anhalten noch eine Warnung aus, noch zeigen sie die erforderliche abgestufte Eskalation bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Insbesondere versuchen die Beamten, obwohl sie sich in unmittelbarer Nähe des Mannes und seines Fahrrads befinden, nicht, ihm den Weg zu versperren, seinen Arm oder das Fahrrad selbst festzuhalten, was alles leicht möglich gewesen wäre.

Stattdessen greift einer der Beamten das Opfer plötzlich von hinten an, zielt direkt auf seinen ungeschützten Hals und stößt ihn gewaltsam von seinem Fahrrad auf den Boden.

Da sich der Mann mit weniger als Schrittgeschwindigkeit bewegte, wäre es für die beteiligten Beamten ein Leichtes gewesen, ihn am Verlassen des Tatorts zu hindern, ohne dass sie ihr ganzes Körpergewicht unerwartet auf seinen Hals geworfen und ihn auf eine Weise zu Boden gezwungen hätten, die ganz offensichtlich ein ungerechtfertigtes Risiko für seine Gesundheit und körperliche Unversehrtheit darstellte, aber auch eine unangemessene öffentliche Demütigung für ihn bedeutete, da er unnötigerweise von mehreren Beamten auf einem öffentlichen Platz zu Boden geworfen und bekniet wurde.

Unabhängig davon, ob die vorläufige Festnahme des Mannes zum Zwecke der Identitätsfeststellung rechtmäßig gewesen sein mag, war die Art und das Ausmaß der von den beteiligten Polizeibeamten angewandten Gewalt, wie sie in den einschlägigen Videoaufnahmen objektiv dokumentiert ist, (a) eindeutig nicht erforderlich, um den angegebenen Zweck zu erreichen, (b) mit einem ernsthaften Risiko der Verletzung und öffentlichen Demütigung verbunden, das in keinem Verhältnis zu dem angegebenen Zweck stand, und zwar aus beiden Gründen getrennt, (c) verletzte sie die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde des Mannes in einer Weise, die unnötig und unverhältnismäßig ist und nicht mit dem bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen durch Strafverfolgungsbeamte erforderlichen Maß an Vorsicht vereinbar ist.

Viertens möchte ich unter dem Gesichtspunkt des Verbots von Folter und Misshandlung daran erinnern, dass jede Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte, die keinen rechtmäßigen Zweck verfolgt oder die für die Erreichung eines rechtmäßigen Zwecks nicht erforderlich ist oder die im Vergleich zum verfolgten Zweck übermäßigen Schaden verursacht, einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe und unter bestimmten Umständen sogar der Folter gleichkommt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die in diesem Fall angewandte Gewalt, wie sie in den einschlägigen Videoaufnahmen dokumentiert ist, eindeutig gegen das Übereinkommen gegen Folter (CAT)3 verstößt und daher die deutschen Behörden von Amts wegen verpflichtet, das Verhalten der beteiligten Beamten und ihrer Vorgesetzten unverzüglich und unparteiisch zu untersuchen (Artikel 12) und strafrechtlich zu verfolgen (Artikel 13), individuelle Sanktionen zu verhängen, die der Schuld jedes einzelnen Beteiligten entsprechen, sicherzustellen, dass das Opfer angemessen entschädigt und rehabilitiert wird (Artikel 14), und eine Wiederholung des Vorfalls durch wirksame Maßnahmen zu verhindern, einschließlich eines öffentlichen Eingeständnisses des Verschuldens und einer erklärten Politik der »Null-Toleranz« gegenüber Polizeibrutalität.

Das fortgesetzte Versäumnis der deutschen Behörden, dies zu tun, kann durchaus einer »Duldung«, wenn nicht gar einer stillschweigenden »Zustimmung« oder »Anstiftung« zu einem dokumentierten Akt der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe auf ihrem Hoheitsgebiet gleichkommen (Artikel 1, 2 und 16 CAT) und damit nicht nur die Verantwortung des Staates begründen, sondern auch eine individuelle strafrechtliche Verantwortung für die Mittäterschaft oder Beteiligung eines Beamten auslösen, der es versäumt, die Täter zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen, wie es das Völkerrecht verlangt (CAT, Artikel 4).
Soweit dies relevant ist, gelten diese Erwägungen auch für andere Fälle von Polizeibrutalität, die in meinen offiziellen Mitteilungen angesprochen wurden oder von denen die Regierung Ihrer Exzellenz auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, die aber nicht die nach den internationalen Menschenrechtsnormen erforderlichen raschen, unparteiischen und wirksamen Folgemaßnahmen erhalten haben.

Fall 2 (Berlin): Gewaltloser 75-jähriger Mann wird brutal von hinten angegriffen, zu Boden geworfen und schwer verletzt, weil er die Durchfahrt von Polizeifahrzeugen behindert.

Laut der Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz zu diesem Fall wird gegen den Polizeibeamten, der die Gewalttat begangen hat, derzeit durch das Landeskriminalamt 342 ermittelt. Obwohl ich die berichtete Einleitung von Ermittlungen in diesem Fall begrüße, habe ich die folgenden Bedenken.

Erstens scheint die Tatsache, dass die Ermittlungen vom Landeskriminalamt geleitet werden, nicht dem Erfordernis der Unparteilichkeit gemäß Artikel 12 und 13 des CAT zu entsprechen, wonach die Ermittlungsbehörde institutionell unabhängig von der Polizeibehörde oder dem zuständigen Ministerium sein sollte.

Zweitens zeigt das einschlägige Videomaterial einen Polizeibeamten, der zwar ein rechtmäßiges Ziel verfolgt (die Entfernung einer Person, die die Durchfahrt eines Polizeifahrzeugs behindert), dies aber unter Anwendung übermäßiger Gewalt tut, die mit den Grundsätzen der Vorsorge (keine abgestufte Eskalation der Gewalt), der Notwendigkeit (kein Einsatz des am wenigsten schädlichen Mittels zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels) und der Verhältnismäßigkeit (übermäßiger physischer und moralischer Schaden im Vergleich zu einer realen und unmittelbaren Bedrohung) nicht vereinbar ist.

Insbesondere die offensichtliche Standardpraxis der deutschen Polizei, gewaltlose Personen mit Gewalt zu Boden zu zwingen oder zu werfen, verstößt gegen das Erfordernis der abgestuften Gewaltanwendung und birgt die unnötige und unverhältnismäßige Gefahr von Körperverletzungen sowie eine unnötige Entwürdigung der angegriffenen Person unter Verletzung ihrer Menschenwürde. Eine solche Praxis stellt daher eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und in einigen Fällen sogar Folter dar, die nach den internationalen Menschenrechts-Vorschriften absolut verboten ist.

Auch nach dem ungerechtfertigten Angriff greift weder der verantwortliche Beamte noch ein anderer am Tatort anwesender Strafverfolgungsbeamter ein, um die erforderliche medizinische Hilfe zu leisten, oder zeigt anderweitig irgendeine Vorsichtsmaßnahme oder Sorge um die körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde des Opfers. In Anbetracht der Tatsache, dass die Art und das Ausmaß der angewandten Gewalt objektiv geeignet waren, schwere Verletzungen zu verursachen, und dass keine unmittelbare Bedrohung für den handelnden Beamten oder eine andere Person bestand, stellt das Zurücklassen einer vorsätzlich oder rücksichtslos verletzten Person ohne erste Hilfe und medizinische Versorgung einen schweren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und Vorsichtsmaßnahmen dar und sollte als Straftat nach nationalem Recht verfolgt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die deutschen Behörden trotz gut dokumentierter Videobeweise für einen eindeutigen Verstoß gegen die Anti-Folter-Konvention mehr als zehn Monate nach dem Vorfall immer noch kein öffentliches Schuldanerkenntnis abgegeben haben und keine Entscheidung zur Strafverfolgung getroffen wurde. Dies lässt sich nicht mit den Verpflichtungen Deutschlands vereinbaren, mutmaßliche Verstöße »unverzüglich« zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen und »unverzüglich« das Recht der Opfer auf Wiedergutmachung und Rehabilitierung zu prüfen, wie es in den Artikeln 7, 12, 13 und 14 des CAT festgelegt ist. Darüber hinaus verstößt jede unangemessene Verzögerung der Ermittlungen oder das Versäumnis, vorläufige Disziplinarmaßnahmen gegen mutmaßliche Täter zu ergreifen, wie z. B. Verwarnungen und vorübergehende Suspendierung vom Dienst, auch gegen Deutschlands Pflicht, »wirksame Maßnahmen« zu ergreifen, um eine Wiederholung der mutmaßlichen Verstöße gemäß Artikel 2 der CAT zu verhindern, und hinterlässt den Eindruck, dass polizeiliche Brutalität durch Zögern de facto straffrei bleibt (»justice delayed is justice denied« – »aufgeschobene Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit«).

Fall 3 (Berlin): Gewaltloser Mann brutal rückwärts zu Boden geworfen.

Laut Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz wurde das Videomaterial zu diesem Fall nach Abschluss der polizeiinternen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Auswertung weitergeleitet. Obwohl ich die gemeldete Einleitung von Ermittlungen in diesem Fall begrüße, liegen keine Informationen zum Ausgang der polizeilichen Ermittlungen vor und viele Monate nach dem Vorfall haben die deutschen Behörden immer noch keine Schuld anerkannt und keine Entscheidung zur Strafverfolgung getroffen. Diese erhebliche Verzögerung scheint mit der Verpflichtung zu »unverzüglichen« und »unparteiischen« Ermittlungen und zur »sofortigen« Prüfung des Rechts des Opfers auf Wiedergutmachung und Rehabilitierung unvereinbar zu sein. Auch in diesem Fall mag der beteiligte Polizeibeamte ein rechtmäßiges Ziel verfolgen, aber die verfügbaren Videoaufnahmen lassen keinen Zweifel daran, dass er dabei auf übermäßige Gewalt zurückgreift, die nicht mit den Grundsätzen der Vorsorge, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, wie in Fall 2 ausgeführt. Auch hier verstößt die offensichtliche Standardpraxis der deutschen Polizei, nicht gewalttätige Personen mit Gewalt zu Boden zu zwingen oder zu werfen, gegen das Gebot der abgestuften Gewaltanwendung, birgt unnötige und unverhältnismäßige Risiken von Körperverletzungen und demütigt die angegriffene Person unnötig und verletzt ihre Menschenwürde.

Eine solche Praxis kommt unweigerlich einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleich und kann, wenn es sich um ohnmächtige Personen handelt, sogar den Tatbestand der Folter erfüllen, der nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften absolut verboten ist.

Abschließend möchte ich noch einmal meine Besorgnis über die unangemessenen Verzögerungen bei den Ermittlungen und das offensichtliche Versäumnis, vorläufige disziplinarische oder andere wirksame Maßnahmen gegen den mutmaßlichen Täter zu ergreifen, um eine Wiederholung zu verhindern, wie es in Artikel 2 des CAT vorgesehen ist, zum Ausdruck bringen, die ein reales Risiko der faktischen Straflosigkeit durch Zögern mit sich bringen.

Fall 4 (Berlin): Wehrlose Frau, die von vier Polizeibeamten am Boden fixiert wird, wird mehrfach gewaltsam niedergeschlagen.

Laut Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz ist dieser Vorfall bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 231 UJs 2349/20 registriert, wurde vom Landeskriminalamt 342 als Fachstelle für Polizeidienststellen bearbeitet und »die Ermittlungen dauern noch an«.

Ich begrüße zwar, dass in diesem Fall Ermittlungen eingeleitet wurden, aber es wurden keine Informationen über das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen vorgelegt, und ich bin nach wie vor besorgt darüber, dass die Ermittlungsbehörde nicht über das für eine unparteiische Untersuchung erforderliche Maß an Unabhängigkeit verfügt. Auch in diesem Fall haben die deutschen Behörden mehr als ein ganzes Jahr nach dem Vorfall noch immer kein Verschulden eingeräumt, und es scheint keine Entscheidung zur Strafverfolgung getroffen worden zu sein. Diese erhebliche Verzögerung scheint unvereinbar mit der Verpflichtung zu einer »unverzüglichen« und »unparteiischen« Untersuchung und einer »unverzüglichen« Prüfung des Rechts des Opfers auf Wiedergutmachung und Rehabilitierung sowie mit der Pflicht, »wirksame Maßnahmen« zur Verhinderung einer Wiederholung des Vorfalls zu ergreifen, und verfestigt insgesamt den Eindruck einer faktischen Straffreiheit durch Verschleppung.

Fall 5 (Berlin): Ein gewaltloser Mann, der einen Polizeibeamten beleidigt haben soll, wird von dem Beamten brutal angegriffen und mit Unterstützung anderer Beamter zu Boden geworfen und anschließend in Handschellen abgeführt und festgenommen.

Ich bedauere zutiefst die Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz zu diesem Fall, in der es heißt, dass die »zuständige Polizeidienststelle des Landeskriminalamtes diesen Vorfall aufgrund der Fallbeschreibung bisher keinem konkreten Ermittlungsverfahren zuordnen« konnte.

In Anbetracht der in der vorangegangenen Mitteilung vorgelegten Videobeweise, die einen unwiderlegbaren Fall von übermäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte dokumentieren, deren ID-Nummern deutlich auf ihren Uniformen zu erkennen sind, kann diese Antwort nicht als überzeugend angesehen werden.

Ich möchte die Regierung Ihrer Exzellenz an ihre absolute und nicht abdingbare (von Amts wegen gegebene) Verpflichtung erinnern, eine unverzügliche und unparteiische Untersuchung einzuleiten, um die Verantwortlichen zu ermitteln, den Sachverhalt festzustellen, die Strafverfolgung einzuleiten und Maßnahmen zur Wiedergutmachung, Entschädigung und Verhinderung eines erneuten Auftretens zu ergreifen, unabhängig davon, ob das Opfer eine formelle Beschwerde eingereicht hat. Jedes Versäumnis der deutschen Behörden, dies zu tun, käme einer »Duldung« eines dokumentierten Aktes der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe auf ihrem Hoheitsgebiet gleich (Art. 1, 2 und 16 CAT), was nicht nur die Verantwortung des Staates, sondern auch die individuelle strafrechtliche Verantwortung für die Mittäterschaft und Beteiligung eines jeden Beamten auslöst, der es versäumt, die Täter zu ermitteln, zu verfolgen und zu bestrafen, wie es das Völkerrecht verlangt (Art. 4 CAT).

In der Sache sollte anerkannt werden, dass respektlose Äußerungen oder Beleidigungen von Demonstranten gegenüber Polizeibeamten durchaus gegen innerstaatliches Recht verstoßen und in hinreichend schwerwiegenden Fällen sogar Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Verursacher rechtfertigen können. Gleichzeitig müssen die Polizeibeamten geschult und angewiesen werden, auf provozierendes Verhalten mit Mäßigung, Zurückhaltung und Widerstandsfähigkeit zu reagieren. In keinem Fall kann ein bloßes respektloses oder beleidigendes Verhalten die Anwendung von Gewalt rechtfertigen, da die mit körperlicher Gewalt verbundenen erheblichen Risiken fast immer als unverhältnismäßig im Vergleich zu dem legitimen öffentlichen Interesse an der Beendigung des betreffenden Fehlverhaltens angesehen werden müssen.

Viele der Vorwürfe, die dem Sonderberichterstatter unter anderem durch Videobeweise zugetragen wurden, deuten darauf hin, dass die deutsche Polizei in Bezug auf die Anwendung von Gewalt durch ihre Beamten als Reaktion auf gewaltloses provozierendes Verhalten zu einer übermäßig freizügigen Haltung neigt oder diese toleriert.

In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass der Rückgriff auf körperliche Gewalt zu Rachezwecken nicht mit den allgemein anerkannten Standards für die Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte in Einklang zu bringen ist und somit gegen das absolute und nicht abdingbare Verbot von Folter und anderen Misshandlungen verstößt.

Fall 6 (Berlin): Wehrloser Mann, der von mehreren Polizeibeamten am Boden fixiert wird, wird bei der Festnahme weiter brutal geschlagen, was zu vorübergehendem Bewusstseinsverlust und schweren Verletzungen führt.

Laut Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz ist dieser Vorfall bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 231 UJs 1725/21 registriert, wurde vom Landeskriminalamt 342 bearbeitet und »der Fall steht kurz vor dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen«.

In der Antwort der Regierung heißt es weiter, dass »die Videosequenz nicht den gesamten Ablauf der Ereignisse zeigt, sondern im Wesentlichen nur die polizeiliche Verhaftung« und dass »Zeugenaussagen und andere Videoaufnahmen, die ein umfassenderes Bild der Gesamtsituation einschließlich der Handlungen des Geschädigten ermöglichen, sichergestellt und ausgewertet wurden«.

Obwohl ich die Einleitung von Ermittlungen in diesem Fall begrüße, bin ich nach wie vor besorgt darüber, dass die deutschen Behörden mit dem Verweis auf die »Handlungen des Geschädigten« zu versuchen scheinen, polizeiliches Verhalten zu rechtfertigen oder zu bagatellisieren, das nach internationalem Recht einem absoluten und nicht abdingbaren Verbot unterliegt. Unabhängig davon, welches Verhalten der betreffende Demonstrant vor seiner Festnahme an den Tag gelegt haben mag, zeigen die uns vorliegenden Videoaufnahmen, wie mehrere Polizeibeamte, nachdem sie ihn überwältigt und am Boden fixiert haben, ihn wiederholt auf den Rücken und auf den Kopf schlagen, bis er das Bewusstsein verliert und sein Gesicht und seine Arme blutverschmiert sind. Während der gesamten Videosequenz zeigt der Mann keine sichtbaren Anzeichen von Gewalt, Widerstand oder bedrohlichem Verhalten.

Unabhängig von einem früheren Fehlverhalten des Opfers ist die von den Polizeibeamten angewandte Gewalt eindeutig unnötig für den Zweck der Festnahme, führt zu unverhältnismäßigen Verletzungen und Demütigungen und zeugt von mangelnder Vorsicht sowie einer schwerwiegenden Missachtung der körperlichen Unversehrtheit und der Menschenwürde. Darüber hinaus wird die Untersuchung einmal mehr von einer Behörde durchgeführt, der es offenbar an der erforderlichen Unabhängigkeit von der Polizei mangelt, und trotz zwingender Videobeweise für ein schweres Fehlverhalten der festnehmenden Beamten wurden mehrere Monate nach dem Vorfall weder eine Entscheidung zur strafrechtlichen Verfolgung noch vorläufige Disziplinarmaßnahmen getroffen, noch gab es ein Eingeständnis des Fehlverhaltens seitens der Behörden oder ein sonstiges öffentliches Bekenntnis zu einer »Null-Toleranz«-Politik gegenüber polizeilicher Brutalität im Einklang mit der Pflicht Deutschlands, »wirksame Maßnahmen« zu ergreifen, um eine Wiederholung der angeblichen Verstöße zu verhindern.
Nicht zuletzt versäumte es die Regierung in ihrer Antwort, auf alarmierende Behauptungen einzugehen, wonach Polizeibeamte versucht hätten, den medizinischen Bericht des Opfers zu beeinflussen, indem sie behaupteten, die erlittenen Verletzungen seien die Folge eines Sturzes und nicht auf schwere Schläge zurückzuführen. Auch hier sind die Behörden von Amts wegen verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen und, sollten sie sich als zutreffend erweisen, die Täter strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, weil sie versucht haben, einen Akt der Folter oder eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu vertuschen.

Fall 7 (Berlin): Gewaltlose Frau wird beim Versuch, eine Polizeiabsperrung zu passieren, lebensgefährlich zu Boden geworfen.

Laut Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz ist dieser Vorfall bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 271 UJs 1659/21 registriert und wird vom Landeskriminalamt 342 »derzeit noch bearbeitet«. Der Fall »steht kurz vor dem Abschluss der polizeilichen Untersuchung, der Geschädigte konnte jedoch noch nicht ermittelt werden«.

Ich begrüße zwar die gemeldete Einleitung von Ermittlungen in diesem Fall, bekräftige jedoch meine Besorgnis darüber, dass die Ermittlungen von einer Behörde durchgeführt werden, der es offenbar an der erforderlichen Unabhängigkeit von der Polizei mangelt, und dass trotz zwingender Beweise für ein schweres Fehlverhalten des verantwortlichen Polizeibeamten mehrere Monate nach dem Vorfall noch keine Entscheidung über eine Strafverfolgung und keine vorläufigen Disziplinarmaßnahmen getroffen wurden.

Es gab weder ein Schuldanerkenntnis seitens der Behörden noch ein anderes öffentliches Bekenntnis zu einer »Null-Toleranz-Politik« gegenüber polizeilicher Brutalität im Sinne der Verpflichtung Deutschlands, »wirksame Maßnahmen« zu ergreifen, um eine Wiederholung der mutmaßlichen Übergriffe zu verhindern.

Auch in diesem Fall mag der verantwortliche Polizeibeamte ein rechtmäßiges Ziel verfolgt haben, aber die verfügbaren Videoaufnahmen lassen keinen Zweifel daran, dass er dabei exzessive Gewalt angewendet hat, die mit den Grundsätzen der Vorsorge, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit, wie sie in anderen Fällen oben dargelegt wurden, nicht vereinbar ist.

Auch hier stelle ich mit Besorgnis fest, dass die Behörden nicht in der Lage waren, den Geschädigten zu identifizieren, was darauf hindeutet, dass selbst nach der Anwendung exzessiver Gewalt weder der zuständige Beamte noch ein anderer am Tatort anwesender Strafverfolgungsbeamter eingegriffen hat, um das Opfer zu identifizieren, die erforderliche medizinische Hilfe zu leisten oder anderweitig Vorsorge zu treffen oder sich um seine körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde zu kümmern.

2. Offensichtliche Diskrepanz zwischen normativen Bestimmungen und tatsächlicher Praxis

Ich danke der Regierung Ihrer Exzellenz für die ausführlichen Informationen über den bestehenden normativen, verfahrenstechnischen und institutionellen Rahmen für die Meldung und Untersuchung von mutmaßlichem Fehlverhalten von Polizeibeamten sowie für die Durchführung von Disziplinar- und Strafverfahren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Nach Angaben der Regierung werden disziplinar- und strafrechtliche Ermittlungen von Amts wegen – d.h. unabhängig vom Vorliegen einer Anzeige – immer dann eingeleitet, wenn ein glaubhafter Verdacht oder tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Polizeibeamter eine Straftat oder Pflichtverletzung begangen hat. Die Ermittlungen stützen sich auf Polizeiberichte, Video- und Audiobeweise sowie auf Beschwerden von Unbeteiligten und anderen Zeugen. Disziplinarrechtliche Untersuchungen werden von den zuständigen Stellen innerhalb der Polizei durchgeführt, während die strafrechtliche Verantwortung von Polizeibeamten von der Staatsanwaltschaft untersucht wird. Darüber hinaus bestätigt die Regierung, dass alle Opfer Anspruch auf Entschädigung für die ihnen zugefügten Schmerzen und Leiden sowie für die erlittenen Schäden haben.

Ich begrüße zwar das formale Vorhandensein eines ausgefeilten normativen, verfahrenstechnischen und institutionellen Rahmens für die Meldung und Untersuchung der Anwendung von Gewalt durch die Polizei, bin jedoch ernsthaft besorgt darüber, dass diese in der Praxis offenbar nicht zu einem realistischen Muster disziplinarischer und strafrechtlicher Sanktionen führen, das entweder der Zahl der tatsächlich eingereichten Beschwerden oder der Zahl und Häufigkeit der Sanktionen entspricht, die statistisch gesehen auch bei einem gut ausgebildeten und befehlshabenden Strafverfolgungsdienst, der aktiv an der Überwachung von Versammlungen in einem Land mit mehr als 80 Millionen Einwohnern beteiligt ist, zu erwarten wären.

Nach offiziellen Angaben der Regierung wurden mit Ausnahme einer einzigen strafrechtlichen Verurteilung, die mit einer Geldstrafe geahndet wurde (Bayern), alle anderen disziplinar- und strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt bei der Durchführung von Versammlungen in ganz Deutschland in einem Zeitraum von fast zwei Jahren (seit Januar 2020) entweder aus Mangel an Beweisen eingestellt oder sind noch nicht abgeschlossen, oft mehr als ein Jahr nach der mutmaßlichen Straftat. Drei weitere Fälle wurden gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt (einer in Bayern und zwei in Niedersachsen). Abgesehen von diesen vier Fällen wurden in ganz Deutschland offenbar gegen keinen Polizeibeamten Disziplinarmaßnahmen oder strafrechtliche Sanktionen wegen übermäßiger Gewaltanwendung bei der Durchführung von Versammlungen verhängt, noch hat die Regierung öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt oder die Bevölkerung beruhigt, indem sie eine »Null-Toleranz«-Politik für polizeiliche Brutalität erklärte.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Regelung, Ausbildung und Bewertung von Polizei- und Militäreinsätzen möchte ich die Regierung Ihrer Exzellenz an die Tatsache erinnern, dass auch die professionellste Polizei aus Menschen besteht, die unter äußerst schwierigen Bedingungen arbeiten müssen. Schuldhaftes Fehlverhalten von Polizeibeamten darf zwar niemals geduldet werden, aber es ist unrealistisch zu glauben, dass es jemals vollständig vermieden werden kann. Das fast vollständige Fehlen disziplinarischer und strafrechtlicher Sanktionen gegen Beamte der Strafverfolgungsbehörden nach fast zwei Jahren erhöhter Spannungen und häufiger Zusammenstöße mit Demonstranten in einem Land von der Größe Deutschlands spiegelt daher wahrscheinlich keine verlässliche Einschätzung der operativen Realität wider, sondern deutet vielmehr auf dysfunktionale Befehls- und Kontrollstrukturen hin, die zwar auf dem Papier alle normativen und institutionellen Anforderungen erfüllen, in der Praxis aber nicht in der Lage sind, auf behördliches Fehlverhalten wirksam zu reagieren.

Auch die Tatsache, dass selbst gut dokumentierte Fälle von Polizeibrutalität oft mehr als ein Jahr nach den jeweiligen Vorfällen immer noch »anhängig« sind, ohne dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung, einer Entscheidung zur Strafverfolgung oder einer Disziplinarstrafe gekommen ist, gibt Anlass zu erheblichen Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen, die von den deutschen Behörden ergriffen werden, um Prävention, Abschreckung und Rechtspflege in Fällen mutmaßlicher Polizeibrutalität sicherzustellen. Insgesamt scheinen erhebliche Verzögerungen ein häufiges – wenn auch nicht allgemeines – Merkmal der Ermittlungen bei mutmaßlichem disziplinarischem und strafrechtlichem Fehlverhalten von Strafverfolgungsbeamten zu sein, was zu einem strukturellen Muster von faktischer Straflosigkeit und Duldung durch Verschleppung führt.

Die systematische Verzögerung von disziplinar- und strafrechtlichen Ermittlungen gegen deutsche Polizeibeamte steht in besonders krassem Gegensatz zu den »beschleunigten Gerichtsverfahren«, die von den Behörden bei der Verurteilung von Demonstranten wegen ihrer Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen, einschließlich Gewalttaten, angewendet werden.

Ich bin zum Beispiel alarmiert über die Verurteilung von acht Demonstranten im Rahmen des so genannten »beschleunigten Verfahrens« innerhalb von nur 24 Stunden nach ihrer Festnahme im Zusammenhang mit einer nicht genehmigten Versammlung in Schweinfurt am 26. Dezember 2021.4 Vor diesem Hintergrund verstärkt die Tatsache, dass praktisch alle Vorwürfe gewalttätigen Fehlverhaltens gegen Polizeibeamte in derselben Situation entweder aus Mangel an Beweisen abgewiesen wurden oder bis in alle Ewigkeit »anhängig« gehalten werden, den Eindruck eines allgemeinen Musters der faktischen Straffreiheit und Duldung durch Verschleppung.

Ich fordere die Regierung Ihrer Exzellenz daher dringend auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ermittlungen über mutmaßliches disziplinarisches und strafrechtliches Fehlverhalten von Strafverfolgungsbeamten »unverzüglich« und »unparteiisch« durchgeführt werden und dass das Recht der Opfer auf Wiedergutmachung und Rehabilitierung »unverzüglich« geprüft wird, um so als »wirksame« Präventionsmaßnahme im Einklang mit den im Übereinkommen gegen Folter kodifizierten Verpflichtungen zu dienen. Jegliche unangemessene Nachsicht, Toleranz oder Duldung mutmaßlicher Folterungen und anderer Misshandlungen muss durch die Umsetzung einer strikten »Null-Toleranz«-Politik in Bezug auf polizeiliche Brutalität auf allen Ebenen der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren verhindert werden. Die unverzügliche und transparente Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Folter- und Misshandlungsvorwürfen durch die zuständigen Behörden ist unerlässlich, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit des Staates aufrechtzuerhalten und jeden Eindruck von offizieller Duldung, Zustimmung oder Komplizenschaft in Bezug auf rechtswidrige Praktiken zu vermeiden.

3.   Berichten zufolge fehlt es an Kapazitäten für die Erstellung relevanter statistischer Daten

Laut der Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz sind die in meiner Mitteilung angeforderten statistischen Daten für vier der größten Bundesländer, die zu den wichtigsten in Bezug auf die polizeiliche Überwachung von Protesten und Versammlungen gehören (nämlich Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen) und die zusammen etwa 40 Millionen Einwohner oder die Hälfte der deutschen Bevölkerung ausmachen, »nicht verfügbar«.

Ich bin mir zwar bewusst, dass die geforderte Datenerhebung einige Nachforschungen und Anstrengungen erfordert, hätte aber zumindest einen statistischen Überblick über die Anzahl der Fälle erwartet, in denen Beamte der betroffenen Polizeikräfte seit Januar 2020 Disziplinar- oder Strafverfahren und Sanktionen wegen angeblicher Anwendung übermäßiger Gewalt bei der Überwachung von Versammlungen unterworfen wurden. Da die Behörden Berichten zufolge nicht in der Lage sind, diese Art von statistischen Daten zu erstellen, scheinen sie nicht in der Lage zu sein, die Einhaltung der internationalen Normen für die Anwendung von Gewalt durch ihre eigenen Strafverfolgungsbeamten realistisch zu bewerten und festzustellen, was sich negativ auf die Fähigkeit auswirkt, Mängel zuverlässig zu ermitteln und durch Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zu beheben.

Das Fehlen relevanter statistischer Daten untergräbt auch die Verlässlichkeit pauschaler Behauptungen in der Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz, wie etwa, dass in Hessen »straf- und disziplinarrechtlich relevantes Verhalten von Polizeibeamten daher in allen Fällen überprüft und systematisch straf- und disziplinarrechtlich verfolgt wird.« Ohne verlässliche statistische Daten lässt sich nicht feststellen, ob diese Bestimmungen in der Praxis wirksam angewendet werden. Die von anderen Bundesländern vorgelegten Statistiken sowie die Antworten auf die in meiner ersten Mitteilung angesprochenen Einzelfälle deuten meines Erachtens vielmehr auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativen Vorgaben und praktischer Realität hin.

Ich fordere daher die Regierung Ihrer Exzellenz auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Behörden in ganz Deutschland in der Lage sind, systematisch und transparent Daten über die Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte zu erheben, auszuwerten und zu verarbeiten, um ihrer internationalen Verpflichtung zur wirksamen Verhütung, Untersuchung, Verfolgung und Wiedergutmachung von Gewalttaten, Folter und Misshandlung sowie der systematische Überprüfung von Vorschriften, Anweisungen, Methoden und Praktiken im Zusammenhang mit der Strafverfolgung gemäß den Artikeln 10 und 11 des CAT nachzukommen.

4.   Bedenken in Bezug auf Rechtsbehelfsmechanismen

Darüber hinaus möchte ich meine Besorgnis über die in der Antwort der Regierung beschriebenen Wiedergutmachungsmechanismen zum Ausdruck bringen, die das Recht auf Wiedergutmachung auf Aspekte der Entschädigung der Opfer und die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden eine Klage einzureichen, um eine Entschädigung für materielle oder immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden zu erhalten, zu beschränken scheinen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung Ihrer Exzellenz daran erinnern, dass das Recht auf Wiedergutmachung, wie es in Artikel 14 des CAT niedergelegt ist, die Konzepte des wirksamen Rechtsbehelfs und der Wiedergutmachung umfasst. »Das umfassende Wiedergutmachungskonzept beinhaltet daher Rückgabe, Entschädigung, Rehabilitation, Genugtuung und Garantien der Nichtwiederholung und bezieht sich auf die gesamte Bandbreite der Maßnahmen, die erforderlich sind, um Verstöße gegen das Übereinkommen wiedergutzumachen« (Ausschuss gegen Folter, Allgemeine Bemerkung Nr. 3 [2012], Absatz 2). Auf der Grundlage dieser Definition möchte ich betonen, dass die individuelle und institutionelle Rechenschaftspflicht für Handlungen, die Folter und Misshandlung darstellen, die strafrechtliche Verfolgung der Täter sowie Garantien für die Nichtwiederholung grundlegende Bestandteile des Rechts auf Wiedergutmachung sind, das allen Opfern unmissverständlich gewährt werden sollte.

Daher möchte ich die Regierung Ihrer Exzellenz an ihre Pflicht erinnern, den Opfern verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Wiedergutmachung zu gewähren. Auf der Verfahrensebene beinhaltet dies die Pflicht, wirksame und zugängliche Beschwerdemechanismen und Untersuchungsstellen einzurichten, die in der Lage sind, Opfer von Folter und Misshandlung zu ermitteln und ihnen Wiedergutmachung zu gewähren. Auf der materiellen Ebene »stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Opfer von Folter oder Misshandlung vollständige und wirksame Wiedergutmachung und Entschädigung erhalten, einschließlich Entschädigung und der Mittel für eine möglichst vollständige Rehabilitation« (Ausschuss gegen Folter, Allgemeine Bemerkung Nr. 3 (2012), Abs. 5). 5).

Gerade in einer Situation, wie sie seit Januar 2020 in Deutschland herrscht, wo es zahlreiche Vorwürfe schweren Fehlverhaltens von Polizeibeamten bei Versammlungen gibt, gehört zum Recht auf Wiedergutmachung und Rehabilitierung auch die eindeutige Garantie der Nichtwiederholung, wie z.B. das öffentliche Eingeständnis von Schuld, eine erklärte »Null-Toleranz-Politik« gegenüber polizeilicher Brutalität und ein unmissverständliches Bekenntnis zur Menschenwürde aller Einwohnerinnen und Einwohner, auch derjenigen, die sich an Protesten, zivilem Ungehorsam oder gar Straftaten beteiligen.

5.   Fehlinterpretation der Grundsätze für die Anwendung von Gewalt

In der Antwort der Regierung Ihrer Exzellenz wird behauptet, dass die deutsche Polizei bei der Bewältigung öffentlicher Proteste im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung zur Anwendung von Maßnahmen der Deeskalation und eines versammlungsfreundlichen Verhaltens verpflichtet ist. Die in meiner Mitteilung vorgelegten Einzelfälle sowie weitere Fälle, die mir im Rahmen meines Mandats zur Kenntnis gebracht wurden, dokumentieren jedoch zahlreiche Fälle, in denen Beamte der Strafverfolgungsbehörden offenbar in einer Weise gehandelt haben, die mit diesen Vorgaben nicht vereinbar ist insbesondere durch den Einsatz physischer Gewalt, die unter den gegebenen Umständen weder notwendig noch verhältnismäßig war, aber auch dadurch, dass sie nicht eingriffen und wehrlose Demonstranten vor der Gefahr oder den Folgen exzessiver oder anderweitig missbräuchlicher Gewalt seitens ihrer Polizeikollegen schützten.

Aus den verfügbaren Videoaufnahmen geht hervor, dass die deutsche Polizei anscheinend ein übermäßig freizügiges und hartes Vorgehen an den Tag legt und bei einer sehr niedrigen Einsatzschwelle überwältigende physische Gewalt anwendet. Dazu gehört auch der häufige Rückgriff auf Gewalt als Reaktion auf verbale Provokationen oder Meinungsverschiedenheiten mit uneinsichtigen, aber ansonsten gewaltlosen Demonstranten.

Insbesondere die offensichtliche Standardpraxis der deutschen Polizei, ungehorsame, aber gewaltlose Demonstranten mit Gewalt zu Boden zu zwingen oder zu werfen, verstößt gegen das Gebot der abgestuften Gewaltanwendung und birgt unnötige und unverhältnismäßige Risiken von Körperverletzungen sowie unnötige Demütigungen.

Obwohl solche Praktiken auf grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und in einigen Fällen sogar auf Folter hinauslaufen, lassen die Reaktion der Regierung Ihrer Exzellenz auf den in meiner Mitteilung angesprochenen Fall 1 sowie die persönlichen Gespräche mit hochrangigen Polizeibeamten über das Videomaterial eines anderen Falles (siehe Erörterung von Fall 8 unten) auf eine konsequente Fehlinterpretation der Erfordernisse von Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge schließen.

Konkret zeigen viele Videosequenzen, aber auch Erklärungen meiner direkten Gesprächspartner bei der Polizei, Einsatzregeln, die schwerwiegende Risiken für die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde außer Acht lassen und oft übertriebenen oder spekulativen Sicherheitsbedenken fast uneingeschränkten Vorrang einräumen, sowie formalistische Forderungen nach absolutem Gehorsam, auch in Fällen, in denen der Zweck oder die Berechtigung von polizeilichen Anweisungen fraglich sein könnten.

Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, um an die wesentlichen Grundsätze für die Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte zu erinnern:

Rechtmäßiger Zweck: Je nach den rechtlichen und faktischen Umständen in einer bestimmten Situation können rechtmäßige Strafverfolgungsmaßnahmen durchaus Zwecke wie die Verhinderung der Durchbrechung von Polizeikordons durch Demonstranten, die Freigabe der Durchfahrt für Polizeifahrzeuge, die Durchsetzung der Verpflichtung zur sozialen Distanzierung und zum Tragen von Gesichtsmasken oder die Auflösung rechtswidriger Versammlungen umfassen. Zwar kann es auch legitim sein, zur Verteidigung der eigenen Person oder anderer Personen gegen rechtswidrige Angriffe und anderes unrechtmäßiges Verhalten sowie zur Durchsetzung der Rechtsordnung im Allgemeinen Gewalt anzuwenden, doch dürfen einzelne Beamte der Strafverfolgungsbehörden unter keinen Umständen rechtmäßig Gewalt oder Zwang zu reinen Straf- oder Vergeltungszwecken anwenden, auch nicht als Reaktion auf respektloses, provozierendes oder sogar unrechtmäßiges Verhalten. Beamte der Strafverfolgungsbehörden müssen jederzeit eine professionelle Einstellung und ein professionelles Verhalten an den Tag legen, das der öffentlichen Macht und dem Vertrauen, das ihnen entgegengebracht wird, angemessen ist.

Erforderlichkeit: Auch wenn Strafverfolgungsbeamte einen rechtmäßigen Zweck verfolgen, dürfen sie nur dann auf Gewalt und Zwang zurückgreifen, wenn und solange dieser Zweck nicht durch weniger schädliche Mittel erreicht werden kann. Selbst wenn die Anwendung von Gewalt grundsätzlich notwendig ist, können Art und Ausmaß der Gewaltanwendung nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung eines rechtmäßigen Zwecks erforderlich ist, und sie dürfen zeitlich nicht über den Zeitpunkt der Zielerreichung hinausgehen. So darf beispielsweise ein Demonstrant, dessen vermutetes oder tatsächliches Fehlverhalten durch eine Vorwarnung, einen verbalen Befehl oder eine abgestufte Gewaltanwendung wirksam angegangen werden kann, nicht gewaltsam gestoßen, zu Boden geworfen, geschlagen oder mit Reizstoffen besprüht werden; und ein wehrloser Demonstrant, der zurückgehalten oder anderweitig eindeutig überwältigt wurde, darf nicht mehr geschlagen oder im Würgegriff gehalten werden, selbst wenn er sich zuvor gewalttätig, unrechtmäßig oder respektlos verhalten hat.

Verhältnismäßigkeit: Selbst wenn die Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte zur Erreichung eines rechtmäßigen Zwecks erforderlich ist, kann sie nicht die Zufügung von Schmerzen, Leiden oder anderen Schäden rechtfertigen, die im Vergleich zur Bedeutung des zu erreichenden rechtmäßigen Zwecks als unverhältnismäßig angesehen werden müssen. Unter bestimmten Umständen kann die Durchsetzung von Vorschriften zur Verhinderung potenziell lebensbedrohlicher Infektionen die Anwendung maßvoller und abgestufter körperlicher Gewalt rechtfertigen, wie z. B. die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, nicht aber die Anwendung exzessiver Gewalt, die zu Risiken führen kann, oder die Zufügung von Schmerzen, Leiden und Verletzungen, die in keinem Verhältnis zu der unmittelbaren Gefahr stehen, die von der betreffenden Person ausgeht, gegen das Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen oder mit dem Schutz des Rechts auf Leben nicht vereinbar sind. Unter bestimmten Umständen kann dies bedeuten, dass Strafverfolgungsbeamte die Durchsetzung des rechtmäßigen Zwecks ihrer Mission aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ablehnen müssen.

Vorsichtsmaßnahmen: Beamte der Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Einsätze stets so planen, vorbereiten und durchführen, dass der Rückgriff auf unnötige, unverhältnismäßige oder anderweitig ungesetzliche Gewalt oder Nötigung so weit wie möglich vermieden oder minimiert wird. Dazu gehört, dass Strafverfolgungsbeamte einen abgestuften Ansatz bei der Anwendung von Gewalt verfolgen, dass sie deeskalierende Maßnahmen anwenden und dass sie Personen und Umstehenden, die durch Zwangsmaßnahmen verletzt oder anderweitig beeinträchtigt wurden, Schutz und medizinische Versorgung bieten. Bei Strafverfolgungsmaßnahmen müssen die Risiken, die sich aus der Anwendung von Gewalt gegen schutzbedürftige Personen wie Kinder, Frauen, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen ergeben, angemessen berücksichtigt werden.

Nichtdiskriminierung: Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, einschließlich der Überwachung von Versammlungen, dürfen Strafverfolgungsbeamte niemanden aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Behinderung, Vermögen oder Geburt oder anderer ähnlicher Kriterien diskriminieren. Dies gilt auch für kritische Stellungnahmen zur Politik der Regierung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, zu Umweltfragen, zur Wohnungsnot oder zu anderen öffentlichen Kontroversen.

6.   Neue Vorwürfe wegen übermäßiger Gewaltanwendung

Im Anschluss an meine Mitteilung vom 25. August 2021 (AL DEU 6/2021) gehen bei meinem Mandat weiterhin Zeugenaussagen von Opfern und Videobeweise ein, die neue Fälle von Polizeibrutalität dokumentieren, die demselben Muster folgen wie die ausgewählten Fälle in meiner ersten Mitteilung. Als Beispiel sollen zwei besonders aufschlussreiche Fälle als Fälle 8 und 9 beschrieben werden, die die Fälle 1 bis 7, die ich in meiner ursprünglichen Mitteilung dargelegt und in diesem Schreiben präzisiert habe, ergänzen und veranschaulichen.

Fall 8: Gewaltlose Frau und Männer bei Identitätskontrolle brutal angegriffen 5 (Berlin)

Nach direkt von der Berliner Polizei bestätigten Informationen soll es am 29. August 2021 am Rande einer nicht genehmigten Demonstration in Berlin zu einem mutmaßlichen Vorfall von übermäßiger Gewalt gekommen sein, bei dem bei einer routinemäßigen Kontrolle der Fahrzeugpapiere die Beifahrerin des Fahrzeugs, eine gewaltlose Frau, die sich verbal bei den Polizeibeamten beschwert hatte, unnötigerweise bewusst schmerzhaften Methoden körperlicher Nötigung (erzwungenes Heben durch »Nasengriff« durch drei männliche Beamte) ohne vernünftige Rechtfertigung ausgesetzt wurde, während ihr Ehemann und ein Freund, die versuchten, einzugreifen und die Frau in einem Versuch legitimer Selbstverteidigung zu schützen, brutal zu Boden geschlagen wurden. Nach dem Videomaterial lauten die ID-Nummern von fünf der sechs beteiligten Polizeibeamten: BE 15310; BE 15314; BE 15315; BE 15316; BE 15317.

Ich hatte Gelegenheit, die Videobeweise zu diesem Fall in einem längeren Telefongespräch mit leitenden Beamten der Berliner Polizei persönlich zu besprechen. Trotz des überzeugenden Videomaterials und einer ausführlichen Erörterung der geltenden internationalen Normen für die Anwendung von Gewalt zeigten meine Gesprächspartner eine starke Voreingenommenheit, als sie versuchten, diesen offensichtlichen Fall exzessiver Polizeigewalt durch Verweis auf völlig spekulative Szenarien zu verharmlosen, indem sie insbesondere behaupteten, dass die Frau, die sich völlig gewaltlos verhalten hatte und weder verhaftet noch einer Straftat verdächtigt wurde, möglicherweise eine »Bedrohung« darstellen könnte, möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zu einer »Bedrohung« hätte werden können oder möglicherweise versucht haben könnte, vom Tatort zu »fliehen« und deshalb mit »allen Mitteln« physisch gesichert werden musste, einschließlich des absichtlich schmerzhaften »Nasengriffs«, der ihr von drei männlichen Beamten gleichzeitig auferlegt wurde, um sie unnötigerweise auf die Beine zu zwingen, anstatt sie freiwillig neben ihrem Auto auf dem Boden sitzen zu lassen.

Ich bin der Meinung, dass diese absichtliche Zufügung von schweren Schmerzen und Demütigung einer wehrlosen Person zum Zwecke völlig ungerechtfertigter Nötigung (d.h. unnötig, unverhältnismäßig und nicht einem rechtmäßigen Zweck dienend), wenn auch am unteren Ende des Intensitätsspektrums, bereits alle definierenden Elemente von Art. 1 CAT und stellt daher Folter oder zumindest eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar.

Fall 9: Festgenommener, gewaltloser und wehrloser Demonstrant wird von einem begleitenden Beamten absichtlich in sein ungeschütztes Gesicht »getreten« 6 (Berlin)

Während nicht genehmigter Proteste in Berlin am 29. August 2021 wurde ein gewaltloser und wehrloser Mann von einem begleitenden Beamten (ID: BE 11100) brutal ins Gesicht »getreten«, während er von zwei anderen Beamten sicher transportiert und an seinen Armen gehalten wurde. Keiner der anderen Beamten versuchte, diesen brutalen Akt zu verhindern oder das Opfer zu schützen. Wie aus dem Videomaterial eindeutig hervorgeht, wird diese Gewalttat vorsätzlich gegen eine wehrlose Person verübt und verfolgt absolut keinen legitimen Zweck. Es handelt sich daher eindeutig um einen Akt der Folter im Sinne von Art. 1 CAT, und jedes Versäumnis, sofortige Ermittlungen durchzuführen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen, würde Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich Duldung, Zustimmung und Mittäterschaft geben.

7.   Neue Vorwürfe im Zusammenhang mit Überwachung

Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BfV) hat am 15. Juni 2021 eine bundesweite Observation gegen die »antidemokratische und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates« durch »gewaltbereite Rechtsextremisten« angekündigt 7,wobei er sich auf die Gruppe »Querdenken« bezog, die als Hauptorganisator der Proteste gegen COVID-19-Maßnahmen und behördliche Auflagen gilt.

Ich bin besorgt, dass das angekündigte Überwachungsprogramm Demonstranten, die gegen die COVID-Maßnahmen protestieren, einem höheren Risiko von Repressalien oder präventiven Sicherheitsmaßnahmen auszusetzen scheint und daher Opfer von Polizeibrutalität einschüchtern und davon abhalten könnte, bei den zuständigen Behörden Strafanzeige zu erstatten.

Besonders beunruhigt bin ich über die Ankündigung solcher Maßnahmen, bei denen nicht zwischen gewalttätigen extremistischen Gruppen und gewaltlosen Demonstranten unterschieden wird, die lediglich ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben.

Eine solche wahllose öffentliche Bloßstellung, Diffamierung und Stigmatisierung kann ungerechtfertigte Ängste, Stress, Scham und Schuldgefühle hervorrufen und dazu führen, dass den Opfern aufgrund von Einschüchterung, Angst vor Überwachung und anderen Formen von Repressalien, die nicht mit den Menschenrechten vereinbar sind, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Rehabilitierung verweigert werden.

Im Zusammenhang mit den oben genannten Vorwürfen und Bedenken verweisen wir auch auf den diesem Schreiben beigefügten Anhang über den Verweis auf internationale Menschenrechtsnormen 8 in dem die für diese Vorwürfe relevanten internationalen Menschenrechtsinstrumente und -standards aufgeführt sind. […] 9

Nils Melzer, Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

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Artikel auch zum Hören –
Sprecher: Nikolas Gerdell:


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Anmerkungen:
1a
https://anthroblog.anthroweb.info/2022/erosion-rechtsstaatlicher-prinzipien/
1
   Quelle des englischen Berichts: https://spcommreports.ohchr.org/TmSearch/Results. Dokument DEU 2/2022 (direkter Download). Früherer Bericht: DEU 6/2021 (direkter Download). Netzseite des Berichterstatters: https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-torture. Die hinhaltende Antwort der Bundesregierung auf den zweiten Bericht Melzers erfolgte am 31. Mai 2022 (direkter Download).
2   Melzers Berichte sind an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen in Genf gerichtet, die durch die Botschafterin Katharina Stasch wahrgenommen wird, daher die Anrede Exzellenz. Siehe https://genf.diplo.de/genf-de/botschaft/-/1685960 .
3   »Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment« (CAT). Die Konvention ist ein internationaler Menschenrechtsvertrag, der 1984 verabschiedet wurde. Siehe: https://digitallibrary.un.org/record/74216?ln=en
4   https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/022003/index.html
5   Videobeweis: geschwärzt.
6   Videobeweis: geschwärzt.
7   https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/reden/DE/2021/statement-haldenwang-vorstellung-des- verfassungsschutzberichts-2020.html
8   Hier weggelassen.
9   Abschließende Bemerkungen hier weggelassen.

38 Kommentare zu „UN-Bericht: Grausame, erniedrigende Behandlung und Folter durch Polizeigewalt in Deutschland“

  1. Hat dies auf moneyjoker informiert rebloggt und kommentierte:
    Schlimm, wenn von offizieller Seite Bestätigung für den Polizeiterror in der BRD bekommt. Wir dürfen auch nicht die seelischen Strapazen vergessen, die viele Menschen und auch ich zu ertragen hatten, durch die Anzeigenwillkür der sogenannten „Beamten“

  2. Ihre Ausführungen in Ehren, Professor Melzer, und fast alles kann ich unterstreichen, was auf den Strassen und Plätzen der Bundesrepublik VON Deutschland stattgefunden hat. Auch wenn viele Videos, meist auf Tube, gelöscht sind, habe ich diese gesehen.
    Das ‚fast‘ bezieht sich nicht auf den Inhalt (der (Un)Taten), sondern die Form, wie sie es geschrieben haben.
    Leider muß ich ganz, ganz vorn anfangen. Nein, 1918 bis 1945 tue ich den Mitlesern nicht an, obwohl …….
    1945 wurde das Beamtentum in Deutschland (die Bezeichnung der Alliierten für das Deutsche Reich),von der SHAEF, VERBOTEN. Im selben Atemzug, wo Preußen in Verwaltungsgebiete aufgeteilt wurde. Alle, Post-, Bahn-, etc -Beamte behielten ihren Status- bis zur Pension. Somit gibt es in der federal republic OF Germany (so die Bezeichnung der Alliierten) keine Beamte mehr.
    1949 wurde durch die Treuhand Bundesrepublik VON Deutschland installiert. Die BRvonD ist KEIN Staat, hat KEINE Ämter, und ergo auch KEINE Beamten. Professor Carlo Schmid 1948- die Rede kann sich jeder im Internet ansehen/ -hören.
    Die BRvonD ist immer noch fremdbestimmt, egal was die Vasallen und Kollaborateure, seit 1949, sagen. Die Deutschen sind belogen und indoktriniert seit der Installation der BRvonD.
    Da wäre noch ein Punkt. 1990 wurde die BRvonD als Germany/ NGO bei der UNO gelistet- sonst noch Fragen?!
    Soviel zu ‚Deutschland‘ und ‚Beamte’/ ‚Amt’/ ‚Ämter‘.
    Werter Professor, als Schweizer müssen sie die deutsche Historie nicht kennen.

    Daraus resultiert die Handlungsweise der Polizeibediensteten(!). Die behandeln die Menschen nicht als Bürger, sondern als Personal- in der fremdbestimmten Treuhand BRvonD.
    Sehen ‚wir‘ im Öffentlich Rechtlichen Lügenmedium Krimis an (ja, ich sehe auch DORT rein); und setzen die Handlungsweise ins Verhältnis zu den Vorgängen (wie im Artikel) der Polizei!?

  3. ZITAT @ moneyjoker:
    „Schlimm, wenn von offizieller Seite Bestätigung für den Polizeiterror in der BRD bekommt.“

    Ich sehe das POSITIV – denn es gibt den DEMOKRATEN & AUFKLÄRERN der kriminell geplanten & kriminell organisierten Volksverhetzung & Volksverletzung rund um die von KILL BILL Gates im Vorlauf zum „Corona-Genozid in Zeitlupe“, gnadenlos korrumpierte, weil raffiniert gekauften Politiker, Staatsdiener & Journalisten, nun ein weiteres Werkzeug – um neben den weltweit immer erdrückenderen, weil klarer werdenden BEWEISEN, für ein lange im Vorraus geplantes MEGA-Verbrechen – nun eine weitere wertvolle Quelle, um die nicht nur MEDI-ZYNISCH sondern auch POLITISCH, JURISTISCH & MEDIAL organisierte Menschenjagd auf QUERDENKER & ECHTE Demokraten wie Prof Hockertz, Dr. Andreas Noack & Cristian Dettmer ENDLICH in das RECHTE, also in das RICHTIGE Licht zu rücken & die AUFKLÄRUNG dieser Verbrechen gegen die DEMOKRATIE & die Menschlichkeit endlich zu beginnen, statt dem perfiden Versuch durch einen „ALLE GEGEN PUTIN-KRIEG“ der dringend nötigen Anklage zu entkommen zu versuchen!
    http://www.einsicht-aktuell.de/index.php?svar=1&ausgabe_id=387&artikel_id=4525
    https://reitschuster.de/post/jagd-auf-sensationsrichter-von-weimar-erst-razzien-jetzt-anklage/

    Titel:
    „Dr Andreas Noack. Die Minuten vor dem Zugriff durch SEK Kräfte.“

  4. Von politischer Seite bisher nur vorsichtige Kritik von der AFD – ALLE Anderen sind bereits „GLEICHGESCHALTET“ – und mit Hilfe der „Beobachtung durch den Verfassungsschutz“ will diese kriminelle Polit-MAFIA nun auch die letzten mutigen Demokraten von der AFD, als letzte noch halbwegs funktionierende Instanz der Demokratie, auf die Knie zwingen . . . !

    Titel:
    „Alice Weidel bei der Generaldebatte zum Bundeshaushalt 2022 am 01.06.22“

  5. Für die Schlafmützen im Land:
    Den ZWEITEN SEK-Überfall in seiner Privatwohnung hat dieser brillante Kohlenstoff-Chemiker NICHT überlebt – DER HELD, dem wir das WISSEN & die AUFKLÄRUNG über die verheerende Wirkung des GRAPHENS in den Corona-Impfstoffen verdanken – die er als die Bildung von „Rasierklingen“ beschrieb & bezeichnete, was die vielen jungen Impftoten nach plötzlichem Herzstillstand erklärt!
    DAS wissen wir spätestens seit April 2022 aus dem unverdächtigen Israel als Impfweltmeister!
    https://sciencefiles.org/2022/04/29/herzinfarkt-herzstillstand-die-kosten-von-mrna-impfstoffen-werden-immer-klarer-israelische-studie/

  6. ZITAT @ Karl aus Oberschlesien:
    „Daraus resultiert die Handlungsweise der Polizeibediensteten(!)“

    Ihre Gedanken zum Status von Deutschland – rund um die Rede von Carlo Schmid von 1948 – sind sicher interessant, aber aus meiner Sicht NICHT zielführend, bei der AUFKLÄRUNG der im UN-Bericht von Professor Nils Melzer aufgelisteten Verbrechen deutscher Beamter mit dem Titel: „Grausame, erniedrigende Behandlung und Folter durch Polizeigewalt in Deutschland“

    Begründung:
    Gäbe es derartige Verbrechen der Politik & ihrer Staatsdiener NUR in Deutschland – DANN wäre Ihre Analyse immerhin eine „Heiße Spur“ – aber die GLEICHEN Staatsverbrechen im Umgang mit Corona-Kritikern finden wir in Kanada, in Neuseeland & vor allem in Frankreich!
    Daher liegt HIER ein ganz anderer Verdacht nahe – denn Justin Trudeau als Kanada’s Premierminister wird sogar von prominenter Seite mit dem Diktator Adolf Hitler verglichen!
    https://www.rnd.de/panorama/elon-musk-vergleicht-trudeau-mit-hitler-empoerung-nach-tweet-von-tesla-chef-ITOJVF43OFFYFO64LTJP7QLA2U.html

    In Neuseeland wütet Jacinda Ardern:
    https://hinter-den-schlagzeilen.de/der-corona-knast
    Und im unverdächtigen Alliierten GEGEN Deutschland von damals, Frankreich – wütet Präsident Emmanuel Macron gegen Gelbwesten, Kritiker & Impfgegner mit brutalster Polizeigewalt – die er regelmäßig von seinem geheimen schwarzen Block entfachen läßt – den die Polizei schont, weil es seine eigenen Schläger sind, wie damals die SA von Adolf Hitler.

    ALLE DREI sind „YOUNG GLOBAL LEADERS“ von Klaus Schwab vom ANTI-demokratischen WEF in Davos – und auch unsere deutsche KRIEGSGEILE Außenministerin Annalena Baerbock ist von diesem NICHT gewählten Satanisten Klaus Schwab ausgebildet worden, im globalen KRIEG gegen die Demokratie!

  7. „Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien“

    Wenn etwas „erodiert“, bedeutet es, daß etwas „abbröckelt“: Z.B. bröckelt von einem Berg oder von einer Steilküste
    etwas ab, und die Steilküste oder der Berg verschwinden. Rechtsstaatliche Prinzipien brauchen den Schutz von der Polizei und dem Heer. Das Heer soll gegen äußere Feinde schützen, und die Polizei schützt gegen Räuber und Verbrecher im eigenen Land.
    Geschichte wird zur Farce, zur Mogelpackung, wenn die Sieger die Geschichtsbücher schreiben, weil immer NUR die Sieger die Verlierer von Kriegen als ganz böse Untermenschen in Geschichtsbüchern und in Ausweisen darstellen und sich selber als die Guten bezeichnen. Die Verlierer sind nur noch deren „Personal“

    @ Karl aus Oberschlesien ist ein Realist. Bin selber kein Rechtsanwalt, nur besteht ein Unterschied zwischen Landrecht und Seerecht. Sofern Seeräuber Völkern deren Heimatländer rauben, dient denen das übrig gebliebene „Personal“ quasi als Diener. In „Asterix und Obelix“ wurde das auf den Kopf gestellt, und die Seeräuber – Schiffe wurden immer wieder zerstört. Die bösen Seeräuber klammerten sich nur noch an übrig gebliebene Bretter und Balken. Da gehörte das Seerecht den Haifischen.

  8. Ich kenne einige Polizeibeamte. Es sind meist schlichte Gemüter, die nicht selber denken und für ihren Gehorsam versorgt werden wollen. Wer mit einer gewissen Intelligenz geht schon zur Polizei.

  9. @Karl aus Oberschlesien,
    in ihrem Kommentar reihen Sie eine Desinformation an die nächste.
    Hier die Fakten:
    1. Die BRD ist ein Staat. Korrekt ist, daß dieser Staat ein Vasall der USA ist, genauso wie alle sonstigen NATO-Mitglieder auch.
    Die USA ist selbst fremdbestimmt, wie praktisch alle Staaten weltweit auch. Wer sie fremdbestimmt, darf nicht geschrieben werden, darauf stehen Strafen. Die Wahrheit ist zu gefährlich für die Hintermänner.
    2. Der Staat BRD hatte von Anfang an Beamte und hat sie heute noch.
    3. Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD, welche seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    4. Die BRD wurde nicht als NGO bei der UNO gelistet.
    5. Die Polizisten aller Staaten behandeln die Bürger exakt so , wie es ihnen befohlen wird.
    Man sieht knüppelnde Polizisten rund um die Welt gegen Systemkritiker vorgehen.
    Je nach Ausprägung einer Diktatur foltern Polizisten Bürger und ermorden sie.
    Das hat nichts mit einem angeblichen „Personal“ des Staates zu tun.

    Die Begründungen für die obigen Fakten werden von Hr. Ludwig gelöscht, weil sie zuviel Platz beanspruchen. Man kann diese typischen Reichsbürger-Falschbehauptungen, welchen Sie aufgesessen sind, nicht in 2 Sätzen widerlegen, deshalb empfehle ich Ihnen und allen sonstigen Lesern, welche der Meinung sind, daß an Ihren Falschbehauptungen etwas dran ist, die Lektüre des Buches „Vorwärts in die Vergangenheit“, welches sie kostenlos als PDF hier herunterladen und lesen können:
    https://workupload.com/file/2pNUfez4FyU

  10. ZITAT @ Professor Nils Melzer:
    „Ich bin zum Beispiel alarmiert über die Verurteilung von acht Demonstranten im Rahmen des so genannten »beschleunigten Verfahrens« innerhalb von nur 24 Stunden nach ihrer Festnahme im Zusammenhang mit einer nicht genehmigten Versammlung in Schweinfurt am 26. Dezember 2021. Vor diesem Hintergrund verstärkt die Tatsache, dass praktisch alle Vorwürfe gewalttätigen Fehlverhaltens gegen Polizeibeamte in derselben Situation entweder aus Mangel an Beweisen abgewiesen wurden oder bis in alle Ewigkeit »anhängig« gehalten werden, den Eindruck eines allgemeinen Musters der faktischen Straffreiheit und Duldung durch Verschleppung.“

    Klartext:
    Die immer GLEICHEN Rechtfertigungen & Ausreden der Politik bei der perfide vertuschten & verschleierten, aber immer, immer, immer praktizierten NICHT-Verfolgung von POLIZEI-BRUTALITÄT in Deutschland – werden von den Vereinten Nationen offen & öffentlich als plumpe LÜGEN zur feigen TARNUNG von Polizei-Verbrechen entlarvt – wenn gewaltlose Demonstranten in Schweinfurt sogar am 2. Weihnachtstag ermittelt & innerhalb von nur einem Tag verurteilt werden!
    DAS erinnert an Deutschland`s schrecklichste Zeit – als kindlich-jugendliche Kriegs-Dienst-Verweigerer (heutige Querdenker!) im Münchner Justiz-Palast angeklagt, verurteilt & im Keller erschossen wurden – innerhalb von nur elf Minuten! (DAS war vor 1945)

    Die satanische, weil alttestamentarische RACHE-JUSTIZ des Auge um Auge, Zahn um Zahn-Teufelskreises – blühte also nicht nur zu Hitler’s kriminellen NAZI-Zeiten – sondern dieser staatliche SATANISMUS blüht immer noch bis HEUTE im scheinheiligen, grünen Deutschland, wo die angeblich „unantastbare Würde des Menschen“, zu einer hohlen LÜGEN-Phrase der ANTI-christlichen & ANTI-demokratischen Gewalt-Regierung verkommen ist!
    https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/236724/die-wuerde-des-menschen-ist-unantastbar/

  11. @waltomax sagt:
    17. Juni 2022 um 10:41
    „Ich kenne einige Polizeibeamte. Es sind meist schlichte Gemüter, die nicht selber denken und für ihren Gehorsam versorgt werden wollen. Wer mit einer gewissen Intelligenz geht schon zur Polizei.“

    Es werden solche schlichten Gemüter schon bewusst bei der Personaleinstellung hinzugezogen. Selbst denkende Menschen sind heute nicht mehr erwünscht. Man möchte nur noch treue Befehlsempfänger und Ausführer.
    Ich habe einige kennengelernt, die sind wirklich weitgehend sehr nett, aber einen Horizont eines Kleinkindes.
    Glück, wer einem älteren begegnet, der schon lange im Amt ist, die durchschauen meist dieses perfide Spiel, was heute abgeht, und gehen mit vielen Situationen gelassener um.
    Auf Demos sind ausschließlich die Jüngeren dabei, ganz besonders die, die vorne hinprügeln und Gewalt anwenden.

  12. @ waltomax
    „Wer mit einer gewissen Intelligenz geht schon zur Polizei?“

    Wissen Sie, wieviele Jungs einen Frauenhass haben, weil die Lehrerin sie in der Schule via Machtmissbrauch unterdrückt hat? So fängt es an – die missglückte Kindheit, in der die Liebe nicht präsent war. Auf dieses Unglück kann man einen korrupten Staat aufbauen. Ganz leicht.

  13. „…sogar den Tatbestand der Folter erfüllen, der nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften absolut verboten ist.“

    In den USA wird ja sogar mit doppeltem Recht gesagt: In unserem Land wird nicht gefoltert!! Erste Lüge ist, Amerika als ihr Land zu benennen, denn sie haben Amerika den Ureinwohnern gestohlen! Zweite Lüge ist eine „Wahrheit“ zu äußern, die im Gewand der Lüge erscheint, denn zwar ist wahr, daß in Amerika nicht gefoltert werden darf. Wahr ist allerdings auch, daß es Inseln gibt, die nicht zu den USA gehören, die aber den USA dienen, wo die foltern lassen !

    Wenn wir nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften fragen, fragen wir nach Schriften. Welche Sprachen kommen da in Frage? Welche etwa nicht? Wer bestimmt es? Rußland und Deutschland?
    Es wäre ja schön, wenn jeder Krieg in dieser Welt überflüssig wäre, auch jeder Wirtschaftskrieg. Wäre jeder Wirtschaftskrieg bereits überflüssig, wäre die NATO nicht nach Osten gewandert, sondern längst abgeschafft, und das viele Geld würde nicht für Kriegsgeräte verballert. Nein. Nein.

    Es wäre dieses viele Geld für Frauen und Kinder da, und keiner käme auf die irre Idee, Frauen deren Kinder wegzunehmen, damit junge Mütter arbeiten MÜSSEN. Aber Irrsinn scheint keine Grenzen zu kennen, denn solches MÜSSEN kann man sogar manchen Leuten als Freiheit vorgaukeln.
    Wem man MÜSSEN als Freiheit vorgaukeln kann, dem kann man auch den Zutritt zu einer neuen Rakete „erlauben“, die zum Mars fliegt, wo bekanntlich NOCH NIE GEFOLTERT WURDE.
    (…)

  14. Irgendwie erübrigt sich ja jegliche Diskussion darüber ob es sich um bedauerliche Einzelfälle oder systematisches Vorgehen handeln könnte, wenn man Vergleiche anstellt zum Vorgehen gegen Clanstrukturen oder die sogenannte Partyszene.
    So schnell bin ich zu dem Thema leergedacht, es fällt mir nichts mehr weiter ein.

  15. „Da Melzer im März 2022 von seinem Amt zurücktrat, ist es zugleich der letzte Bericht, den der Schweizer, soweit ersichtlich, publizierte.“

    Herzlichen Dank für das Teilen dieses Berichts und schön, dass wenigstens Herr Prof. Melzer noch seine Arbeit gemacht hat – der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit bei der UN zum Trotz. Der Bericht ist klar und unmissverständlich.

  16. Deutschland war „vom Start weg“ kein RechtsStaat, weil (nur ein Beispiel!) die deutschen Staatsanwälte NICHT FREI handeln dürfen, sondern den örtlich zuständigen Politikern „unterstellt“ sind. –
    UND PolizeiBeamte sind Beamte und haben ihren Vorgesetzten bzw der StaatsAnwaltschaft als dientvorgesetzte Behörde -fast- bedingungslos zu gehorchen.

    Die deutsche Demokratie war also vom Start weg „abrufbereit“ – und -fast- beliebig „modellierbar“!
    Also ist die hier beschriebene -gesetzwidrige- PolizeiBrutalität „von oben gewollt“.

    Insbesondere wundert mich die -scheinbar naive- Dauer-Höflichstkeit des be-klagenden Autors! Was soll mit dieser „komisch-naiven“ Art, brutalste Gesetzwidrigkeiten zu „hinterfragen“ – anstatt klar „an-zu-klagen“ eigentlich „Sinn-Volles“ zustande gebracht werden?!

    Wolf Gerlach, Rentner, Ingenieur — homepage: scheinbar.org

  17. Penibel und aufwendig zusammengestellter Bericht der Zustände, in der besten Demokratie die je auf Erden mit Gewaltenteilung existierte😂😂 . Herr Ludwig, Ihre Energie kann man nur bewundern.

    Oswald Spengler beschrieb in seinem epochalen Werk „Der Untergang des Abendlandes“, den schleichenden Kulturverfall von der Hochkultur bis zur bloßen egozentrischen Zivilisation, die sich im unumkehrbaren Modus der Selbstzerstörung befindet. In diesem Sinne ist die unverhältnismäßige Polizeigewalt nur der Ausdruck einer Volksseele, die ihren Zenit überschritten hat und hoffentlich möglichst wenig Verwüstung hinterlässt, um Platz zu machen.

    Während eines Zusammenbruchs von Hochkulturen ist die Gewalt auf allen Ebenen präsent und gesellschaftlich als Mittel der Auseinandersetzung akzeptiert. Das ist das Aufgeben von Kultur, das Aufgeben der inneren Volksseele zugunsten einer Zivilisation der Äußerlichkeiten, einer Präsenz erzwungener praktischer Ethik, die sich bei uns durch Schmalspurphilosophen wie Richard David Precht über die Massenmedien Bahn bricht. Kann man das noch aufhalten? Ich denke, NEIN!

  18. @hubi Stendahl
    In diesem Fall ist der Artikel von mir ja nur von einer fleißigen anderen Seite übernommen worden. Insofern hat er für mich nur prüfendes Lesen, eine Einleitung und technische Arbeit gekostet. Aber vielen Dank, ich könnte allerdings noch etwas mehr Energie gebrauchen, angesichts der immer mehr anschwellenden Welle des Totalitarismus. Das ist die eigentliche „Welle“, nicht die „Sommerwelle“, von dem ein wie im Delirium phantasierender Grenzfall verkündet, von dem das geflügelte Wort umläuft: „Je lauter der Bach, desto stiller die Wahrheit“.

  19. #Wolfgang Gerlach, DAS haben sie wo erfahren? Eben weil die Polizei KEINE Beamten sind, müssen DIE diensteifrig den DIENSTLEITERN folgen. DIE haben eben KEIN Widerspruchsrecht (Remonstration). DIE dürfen den Zeigefinger erheben und auf (un)Verhältnisse zeigen. Ein Dienstherr/ Dienstleiter kann sich das anhören, muss aber nicht.
    Ein Polizeibediensteter ist BESTELLT!
    Ein Polizeibeamter erhält eine BESTALLUNG! Das hat mit Stall, Staat, und handeln nach RECHT zu tun; nicht mit handeln auf Anweisung, wie bei der Polizei der BRvonD. Ist nicht ganz richtig. Es ist die Polizei der Verwaltungsgebiete. Der lange Arm der ‚Staat’sanwaltschaft, die auch nicht nach Recht handelt, sondern auf Anweisung.
    Hat jemand den Unterschied von einem Beamten zu einem Bediensteten bemerkt.LOL.

  20. ZITAT @ Hubi Stendahl:
    „Kann man das noch aufhalten?“

    Jetzt, wo unsere „Kultur“ mit & durch den globalen Corona-Betrug zumindestens in den Augen von echten hardcore-Aufklärern, zu einer kriminellen MAFIA-Kultur mutiert ist, stellt sich für mich die Frage, WER dem VOLK mehr & besser helfen kann: Querdenker, BEWEISE, Zeugen, Anklagen & Kriege – oder sanfte, einfühlsame Kritik, die „mainstreamfähig“ ist, wie sie der in Ihren Augen als „Schmalspurphilosoph“ bezeichnete Richard David Precht, zum Beispiel bei Marcus Lanz im ZDF äußert, um wenigstens unsere Kinder äußerst medienwirksam aus dem globalen Massenmord-Programm auszunehmen?
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article234754900/Richard-David-Precht-wuerde-Kinder-niemals-impfen-lassen.html

    Wir großspurigen Europäer haben es ja mit unseren teilweise deutlichen, weil glasklaren BEWEISEN & Zeugnissen NICHT einmal geschafft – Julian Assange vor der Auslieferung an die USA zu beschützen – WAS JA DIE HAUPTURSACHE FÜR DIE GRASSIERENDE FEIGHEIT UNSERER JOURNALISTEN VOR DEM INNEREN FEIND IN DEN „GEKAUFTEN“ EU-MEDIEN IST! (copyright: Dr. Udo Ulfkotte)
    https://www.bild.de/politik/2022/politik/britische-regierung-bestaetigt-julian-assange-wird-in-die-usa-ausgeliefert-80429126.bild.html

    Meine Frage an Sie:
    „WILL man das aufhalten?“
    Oder ist es längst eine Realität – daß diese extrem dekadente UN-KULTUR, des mit spektakulär schillernder Hollywood-Soße nur oberflächlich GETARNTEN US-IMPERIALISMUS – längst im Suizid-Modus dem eigenen Ende zustrebt, wo wir nur noch den Kindern diesen Wahnsinn so gut wie möglich ersparen können, aber das sinkende Schiff, längst unrettbar verloren ist?
    Sie schreiben:
    „Während eines Zusammenbruchs von Hochkulturen ist die Gewalt auf allen Ebenen präsent …“
    Sollten wir bei DIESER Sachlage – nicht ALLE Helfer unterstützen – auch wenn diese in Ihren Augen „nur“ als „Schmalspurphilosophen“ den Kindern helfen?
    Und NACH jedem Sonnen-Untergang kam bisher ein neuer Sonnen-Aufgang, DAS IST BEI KULTUREN NICHT ANDERS – nur die atomare Verseuchung unserer Umwelt, wie die grünen Psychopathen sie mit ihrer KRIEGS-GEILHEIT & mit „schweren Waffen“ nun um jeden Preis herbei bomben – DIESEN Wahnsinn sollten wir STOPPEN, statt erfolgreiche „Schmalspurphilosophen“ die unsere Kinder schützen, zu bekämpfen.

  21. In der Tat. In Bayern ist es sogar so, dass rotiert wird. Das heißt ein Richter ist morgen Staatsanwalt oder er wird in ein Ministerium versetzt. Damit gibt es keinerlei richterliche Unabhängigkeit. Gleiches Thema ist das Wählen der Bundesregierung durch wählen des Bundeskanzlers durch das Parlament (das gleiche aber auch in den Landesparlamenten). Auch hier werden ja systematisch zwei Ebenen miteinander vermischt. Anstatt den Bundeskanzler direkt wählen zu lassen. Natürlich kann dieser sich dann nicht mehr auf die Legeslative stützen und sich Gesetze zurechtschneidern zu lassen, was ja auch richtig ist, denn Gesetze sollen ja nicht nach Tagespolitik gemacht werden.

  22. Niemals im Leben würde ich auch nur 1 Minute lang glauben – der UN-Beauftragte für FOLTER, Prof. Nils Melzer wäre freiwillig zurückgetreten – denn „freiwillig“ treten in unserer „MAFIA-UN-KULTUR“ nur echte Risiken für die MAFIA zurück, oder gefürchtete Aufklärer wie der Mossad-Agent Jeffrey Epstein, wenn Clinton & Co die Aufklärung ihrer ECHTEN Verbrechen befürchten müssen. …
    Ein „freiwilliger“ Rücktritt durch Erpressung oder Mord – wird dann immer als Selbstmord GETARNT – wenn CIA & Co. einen EX-AGENTEN als reuigen AUFKLÄRER fürchten müssen, der das gesamte LÜGEN-Gebäude der kriminellen MAFIA des Tiefen Staates zum Einsturz bringen könnte, wie der CIA-Mord am eigenen Mitarbeiter Dr. Olson BEWEIST, der ZEUGE wurde, als die USA mitten in Südfrankreich (Pont-Saint-Esprit) die Wirkung von LSD bereits 6 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, am 16. August 1951 zur Vergiftung von unschuldigen & NICHT informierten Bürgern Frankreichs „testete“.
    Weil er das Ausmaß dieser GEHEIMEN GEWALT-VERBRECHEN der USA kapierte & OFFEN LEGEN WOLLTE – wurde Dr. Frank Olson, als CIA-Mitarbeiter, von seinen eigenen Kollegen am 28. November 1953 um 2:30 Uhr früh in New York ermordet – indem man ihn heimlich mit LSD ÜBER-dosierte & aus dem Hotel in den Tod stürzte, was dann mit gößter Sorgfalt als angeblicher Selbstmord GETARNT wurde, wie auch bei Jeffrey Epstein!
    HIER eine Einführung von VOLTAIRENET.org über Hank. P. Albarelli, jr. – der die LSD-Versuche der Amerikaner in Südfrankreich an unschuldigen „Freunden“ in den CIA-ARCHIVEN über 10 Jahre lang recherchiert hat.
    https://www.voltairenet.org/article164447.html
    HIER das Standardwerk über die wahre Identität der CIA:
    https://de.scribd.com/book/160953669/A-Terrible-Mistake-The-Murder-of-Frank-Olson-and-the-CIA-s-Secret-Cold-War-Experiments

    Aber erst durch CORONA – fangen wir an DIESE Art von perfiden militärischen GEHEIM-Verbrechen der USA zu erkennen – und Putin scheint uns da ein paar Schritte voraus zu sein, wenn er von 30 GEHEIMEN US-BIO-Laboren in der Ukraine spricht, deren Aktivitäten auf Russland zielen. …

  23. ZITAT @ Herbert Ludwig:
    „… ich könnte allerdings noch etwas mehr Energie gebrauchen, angesichts der immer mehr anschwellenden Welle des Totalitarismus. “

    Vielleicht hilft die Verschiebung des Blickwinkels – um Energie zu gewinnen – was bei mir funktioniert.
    NICHT die „Welle des Totalitarismus“ schwillt an – sondern die Welle der durch Aufklärung der bisher GEHEIMEN Machenschaften nun erstmals SICHTBAREN Totalitarismus schwillt an – weil bisher weitgehend UNSICHTBARES, nun mit Macht an’s Licht drängt.
    Diese Welle der Aufklärung lässt sich aber – zwecks besserer Verdaulichkeit – auch jederzeit verlangsamen.

  24. hwludwig, egal, alle Artikel, die ich bisher gelesen habe hatten ‚Hand und Fuß‘.
    Au, jetzt bin ich ausgeglitten. LOL.
    Es gibt einige Artikel, die ich verlinke – weil die halt gut sind.

  25. „wie damals die SA von Adolf Hitler.“

    Mit dem Unterschied, dass Adolf Hitler ein Verbrecher war/ ist, ein Satan war/ ist, und der Mensch nicht nur (Zeit Wissen, Podcast, 21.04.2019) „Ja, man kann sogar zum Nazi werden, ohne es überhaupt zu bemerken.“ – sondern auch zum Linken werden kann, ohne es zu bemerken, zum Schlägerpolizisten werden kann, ohne es zu bemerken, zum Gewaltverherrlicher werden kann, ohne es zu bemerken, jedoch immer schön aufpassen muss, ob es ins jeweilige Narrativ passt, weil genau DAMIT kann einem GAR NICHTS PASSIEREN, immer schön mit dem Zeitgeist schwimmen!!! Damit ist man im Voraus entschuldigt, wenn man dem allgemeinen Betrug aufgesessen ist, was geht einen das an? Weil immerhin werden ja alle gleich betrogen!

  26. Trotzdem denke ich, wenn alle unsere Energie richtig eingesetzt würde, könnten wir viel erreichen. Denn wer das Problem erkannt hat, muss doch handeln? Wer das Ur-Problem erkannt hat, hält sich nicht mehr mit den daraus folgenden Schäden und Symptomen auf, sondern kommt zum Punkt. Gashahn abstellen. Fertig. …. Der „richtige“ Gashahn ist gemeint. Keine Energie mehr in den Betrug. Alle Energie in den Weg aus der Misere lenken !!!

  27. ZITAT @ Oliver García:
    „Die deutsche Justiz tut sich seit jeher ungewöhnlich schwer mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von polizeilichem Fehlverhalten.“

    Die Ursache ist nur scheinbar einfach! Die Polizei, das sind die Guten – die Kriminellen, das sind die Bösen!
    DIESER fatale Denkfehler zieht sich durch die gesamte Kultur der globalen Gesellschaft, ist die Ursache für Terror, Sanktionen & Kriege – hat aber noch niemals in der Geschichte der Menschheit – irgend ein Problem nachhaltig, also dauerhaft gelöst!

    Es gibt tatsächlich ZWEI Arten von Menschen – aber das sind NICHT die Polizei auf der einen Seite – und die Kriminellen auf der anderen Seite! Erst Hubbard gelang es in den 50’er Jahren des letzten Jahrhunderts – dieses ewig alte Rätsel zu knacken – als er mit seiner Psycho-Therapie systematisch „frühere Leben“ seiner Studenten erreichen & erforschen konnte! Psychopathen gibt es in ALLEN menschlichen Gruppen – egal die Herkunft, egal die Rasse, egal die Intelligenz, egal die Religion, egal die Erziehung – und zwar in JEDER menschlichen Gruppe, etwa im selben Verhältnis von 2-3 Personen auf 100, finden sich perfekt GETARNTE Psychopathen, die spirituell in der Vergangenheit „hängen“ geblieben sind, und NICHT in der Gegenwart leben, sondern nur so tun, als ob sie normal wären. …
    Und genau diese Art von Mensch hat derzeit zum wiederholten Male die Spitzen der Macht erobert, und will mit Corona & Krieg nun die TOTALE MACHT & die TOTALE DIGITALE KONTROLLE ÜBER ALLE & ALLES!

    Darum macht es Sinn, sich mit der Forschung von Sigmund Freud zu beschäftigen und endlich zu erforschen – WIE & WARUM immer mehr Menschen die Realität haben – bereits vor diesem Leben gelebt zu haben. Denn wenn wir tatsächlich immer wieder die GLEICHEN sind, weil wir nur die Körper von alt zu neu eintauschen – wie der halbe Planet sowieso seit Jahrtausenden zum Beispiel im Buddhismus denkt – dann ergeben sich daraus gravierende Konsequenzen. Menschen oder Kriminelle zu töten ist dann einfach nur totaler Quatsch – weil speziell Kriminelle im nächsten Leben mit dramatisch besserer TARNUNG wieder ihr Unwesen treiben, bis wir sie erneut entlarven, nachdem sie erneute Verbrechen begangen haben.

    Zurück zum Artikel:
    Zu glauben, unter Polizisten gäbe es weniger Kriminelle, als unter Kaufleuten oder Ärzten, oder Maurern oder Hausfrauen – ist einfach nur dem NICHT-Wissen um unsere GEISTIGE Existenz geschuldet – die in der angeblich „modernen“ Schulmedi-Zynik das größte unterdrückte TABU von allen TABU’s ist. DARUM „passieren“ in jeder neuen Generation auch immer wieder die gleichen Fehler – weil wir immer noch nicht begreifen wollen – daß wir GEISTIGE Wesen sind, die eine ewig lange Vergangenheit in sich tragen, und diese Vergangenheit hat bei 2-3 Prozent der Erdenmenschen verheerende, aber zugeschüttete Schäden zurückgelassen, was diese OHNE FRÜHERKENNUNG & OHNE THERAPIE zu hoch gefährlichen Psychopathen macht, die sich perfekt TARNEN, und uns immer wieder mit ihren MEGA-Verbrechen überraschen!
    Denn die Schul-Medi-Zynik verschlimmbessert diese Psychopathen sehr oft mit ANTI-DEPRESSIVA bis zur Unkenntlichkeit, und bei Ritalin für Kinder immer öfter bis zum Suizid oder bis zum AMOK-Lauf!
    DIESEN organisierten Wahnsinn unserer „Experten“ wie dem Klabautermann – sollen dann ÜBERFORDERTE Polizisten wieder ausbaden – was leider nur schiefgehen kann!

  28. ZITAT @ Ela:
    „Wer das Ur-Problem erkannt hat, hält sich nicht mehr mit den daraus folgenden Schäden und Symptomen auf, sondern kommt zum Punkt.“

    SORRY, Ela – ich steh‘ auf der Leitung – könnten Sie mich bitte zu Ihrem „Punkt“ führen?

  29. „Verstoß gegen die Anti-Folter-Konvention“

    Warum braucht es überhaupt die Anti-Folter-Konvention? Weil wir eben GAR NICHT alle gleich sind. Manche sind NICHT GANZ GAR, wie wir in Deutschland Verrückte nennen. Unabhängig davon, ob die Uniformen tragen. Es gibt Leute, die Lust am Foltern haben, und es gibt deren Opfer, die sich gerne foltern lassen. Die verrückt danach sind, gefoltert zu werden, OBWOHL es die Anti-Folter-Konvention gibt.

    Besonderen Spaß scheint es zumindest manchen Uniformierten zu machen, wenn Leute mit dem Grundgesetz unterm Arm daher kommen. Als hätten Uniformierte das diesen „Kindern“ nicht verboten.
    Papier ist geduldig. Wären die mit Büchern über das Züchten von Ameisen oder Kohlmeisen unterwegs gewesen, hätt es Verrückte nicht so VERRÜCKT GEMACHT.
    Beim GG ist denen alles Glühbirne. Da denken die nur noch an Aluhut.

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