Freiheitseinschränkungen der Ungeimpften als indirekter Impfzwang sind verfassungswidrig

„Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, das im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ 1 erstellt wurde. ´Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig`, so Murswiek.“ (Text: Initiative freie Impfentscheidung) Weiterlesen „Freiheitseinschränkungen der Ungeimpften als indirekter Impfzwang sind verfassungswidrig“

Wenn Machtwille das Denken verdrängt – Ein Psychogramm des Bayern-Führers

Kein Politiker der herrschenden Parteien-Kaste verkörpert so den unbedingten Willen zur absoluten Lenkung der Bevölkerung durch freiheitseinschränkende Maßnahmen wie der Bayern-Fürst Markus Söder. Er hat die evidenzfreie Theorie der Regierungs-Virologen vom lauernden pandemischen Killervirus vollkommen verinnerlicht, ohne dass sein unterdrückter Verstand daran noch rütteln könnte. So befindet er sich in steter Kampfhaltung gegen das Person gewordene listige Virus, das keinen Urlaub kenne und jede Sorglosigkeit nutze, erneut verheerend zuzuschlagen. Niemand setzt so selbstverständlich und bedenkenlos die unantastbaren demokratischen Menschenrechte außer Kraft, die gerade gegen totalitäre Übergriffe des Staates errichtet worden sind. Weiterlesen „Wenn Machtwille das Denken verdrängt – Ein Psychogramm des Bayern-Führers“

Epidemische Willkür von nationaler Tragweite

Die seit dem 28.3.2020 geltende Fassung des § 5 des Infektionsschutzgesetzes enthält die totalitäre Selbstermächtigung, dass der Bundestag „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen kann, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Und so wurde auch gleichzeitig der Beschluss gefasst, dass „aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuen Coronavirus“ eine solche epidemische Lage bestehe, obwohl sie trotz großer Hysterie und Panikmache nicht bestanden hat und bis heute nicht besteht (vgl. hier). Was dagegen herrscht, ist eine epidemische politische Willkür von nationaler Tragweite.

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