Wir erleben im gegenwärtigen Corona-Totalitarismus, wie die Justiz als rechtsstaatliche Korrektur von Legislative und Exekutive weitgehend ausfällt. Das ist kein Wunder, denn die Judikative, die nach dem Grundgesetz von Legislative und Exekutive unabhängig sein soll, ist es in Wahrheit nicht. Politiker aus Legislative und Exekutive wählen die wichtigen Richter der obersten Bundesgerichte, welche die Rechtsprechung der gesamten Gerichtsbarkeit prägen, nach parteipolitischen Gesichtspunkten aus. Und die Ministerien der Exekutive stellen alle Richter der übrigen Gerichte ein, die zu ihnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, das dem Beamtenverhältnis ähnelt. Von einer rechtsstaatlichen Gewaltenteilung kann hier keine Rede sein. Weiterlesen „Die Justiz in der gleichschaltenden Obhut von Exekutive und Legislative“
Schlagwort: Exekutive
Fassade „Gewaltenteilung“ im Parteienstaat
Die Verteilung der staatlichen Gewalt auf Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte), die voneinander unabhängig sich gegenseitig kontrollieren sollen, gilt als tragendes Organisationsprinzip eines demokratischen Rechtsstaats. Sie ist daher auch im Grundgesetz verankert. Zum einen ist das in der Realität jedoch nicht sauber durchgeführt, und zum anderen halten die jeweils herrschenden Parteien alle drei Gewalten in einer Hand und heben die Teilung vollends auf. Eine Parteien-Clique beherrscht den Staat und macht ihn zu ihrem scheindemokratischen Herrschaftsinstrument. Weiterlesen „Fassade „Gewaltenteilung“ im Parteienstaat“
Der UN-Migrationspakt und die unverbindliche Verbindlichkeit
Der geplante „Globale Pakt für Migration“ der UNO soll die Migrationsströme in geordnete, legale und sichere Bahnen lenken und dafür sorgen, dass kein Migrant zurückgewiesen wird. Dies ist in einem vorigen Artikel beschrieben worden. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den vorbereitenden Verhandlungen über diesen Pakt und eine Beteiligung des Bundestages hat die Bundesregierung geantwortet, der Globale Pakt solle rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Eine förmliche Befassung des Bundestages sei daher nicht erforderlich. Weiterlesen „Der UN-Migrationspakt und die unverbindliche Verbindlichkeit“