Die seit dem 28.3.2020 geltende Fassung des § 5 des Infektionsschutzgesetzes enthält die totalitäre Selbstermächtigung, dass der Bundestag „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen kann, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Und so wurde auch gleichzeitig der Beschluss gefasst, dass „aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuen Coronavirus“ eine solche epidemische Lage bestehe, obwohl sie trotz großer Hysterie und Panikmache nicht bestanden hat und bis heute nicht besteht (vgl. hier). Was dagegen herrscht, ist eine epidemische politische Willkür von nationaler Tragweite.
Schlagwort: Infektionsschutzgesetz
Staatsrechtler: Grundrechte-Suspendierung in der Corona-Krise ist verfassungswidrig
Der renommierte Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat jetzt zur Corona-Krise und den staatlichen Maßnahmen Stellung genommen, mit denen in einem seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Umfang elementare Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt wurden und ganz Deutschland gleichsam in einen Ausnahmezustand versetzt worden ist. Weiterlesen „Staatsrechtler: Grundrechte-Suspendierung in der Corona-Krise ist verfassungswidrig“