Nach der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg besteht im Ländle schon länger eine Maskenpflicht in den Arztpraxen, mit Ausnahme für diejenigen, die ein ärztliches Befreiungs-Attest vorweisen können. Doch obwohl mit diesem nach der Verordnung das Vorliegen gesundheitlicher Gründe glaubhaft gemacht wird, werden die Atteste vielfach in den Praxen nicht anerkannt. Und wenn, muss man damit rechnen, – um angeblich die Maskierten nicht zu gefährden -, vor der Tür stehend warten zu müssen, bis man die Praxis betreten darf. Wie ein Hund, der auch vor der Tür warten muss. Patienten mit ärztlichem Attest sind Ziel von ärztlicher Diskriminierung und Schikane. Weiterlesen „Der Hund muss vor der Tür warten – Erfahrungen eines Unmaskierten in Arztpraxen“