Der UN-Migrationspakt und die unverbindliche Verbindlichkeit

Der geplante „Globale Pakt für Migration“ der UNO soll die Migrationsströme in geordnete, legale und sichere Bahnen lenken und dafür sorgen, dass kein Migrant zurückgewiesen wird. Dies ist in einem vorigen Artikel beschrieben worden. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den vorbereitenden Verhandlungen über diesen Pakt und eine Beteiligung des Bundestages hat die Bundesregierung geantwortet, der Globale Pakt solle rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Eine förmliche Befassung des Bundestages sei daher nicht erforderlich. Weiterlesen „Der UN-Migrationspakt und die unverbindliche Verbindlichkeit“