Aus fundmentalen verfassungsrechtlichen Gründen ist eine „Impf“-Pflicht ausgeschlossen, erst recht, wenn es sich wie bei den derzeitigen erstmals verwendeten mRNA-Substanzen, die als Impfstoffe ausgegeben werden, nicht um Impfstoffe im herkömmlichen Sinne handelt, und die „Impfung“ in Wahrheit eine experimentelle „Gentherapie“ bedeutet. Eine solche „Impf“-Pflicht ist verfassungswidrig und von vorneherein nichtig. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat einige wesentliche rechtliche Argumente zusammengefasst, „da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte“. Die Veröffentlichung geschieht hier in seinem Interesse und mit seiner Zustimmung.* (hl) Weiterlesen „Impfpflicht ist der Zwang des Wahnsinns, „mit Leben und Gesundheit russisches Roulette zu spielen““