Wie die EU mit dem Bologna-Prozess die Hochschulen okkupiert

Die gesamte Entwicklung der „europäischen Integration“ ist geprägt von dem Spannungsverhältnis zwischen den bewahrenden Interessen der Nationalstaaten und der von den Eurokraten stetig angefachten Dynamik, immer mehr Kompetenzen in Brüssel zu zentrieren, bis der geplante Bundesstaat erreicht ist. Davon macht auch die Bildungspolitik keine Ausnahme. Obwohl die Kompetenzen für das Bildungswesen rechtlich in den Mitgliedstaaten verankert sind, richteten sich schon zu Zeiten der rein ökonomischen EG die Brüsseler Bestrebungen darauf, Einfluss auf die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten zu nehmen und ihre „europakonforme“ Angleichung zu fördern. Dem diente ab 1976 eine Folge von EG-Aktionsprogrammen, die den Ausbau von engen Kontakten zwischen den wissenschaftlichen Fachverbänden, die Schaffung gemeinsamer Forschungs- und Studienprogramme, die gemeinschaftsweite Förderung der studentischen Mobilität und die wechselseitige Anerkennung von Diplomen und Studienzeiten zum Ziel hatten. (http://hsdbs.hof.uni-halle.de/documents/t1722.pdf S. 19 f.)

„Hinter all diesen Programmen stand als treibende Kraft die Europäische Kommission. Vieler Bedenken zum Trotz – innerhalb der Mitgliedstaaten aber vor allem hinsichtlich der Kompetenzfrage –, übernahm die Kommission die Prozessführerschaft“. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der mit seinen Entscheidungen stets die „supranationale Dynamik der Integration“ verstärkt, kam der Kommission in ihrem Anspruch zu Hilfe und erklärte in einem Urteil von 1985, „Bildungspolitik falle zwar nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinschaft. Aus der Perspektive der Freizügigkeit innerhalb der EG, stelle das Hochschulstudium aber zugleich eine Berufsausbildung dar und sei insofern für die Gemeinschaft von einer besonderen Relevanz.“ (a.a.O. S. 21 f.) Damit stellte er „rechtsschöpferisch“ den gewünschten Zusammenhang der Bildung mit dem Wirtschaftsleben her, der in der Folge eine immer größere Bedeutung erhielt.

Folgerichtig wurde in den Maastricht-Vertrag von 1993 erstmals die Bildungspolitik in den Bereich des Gemeinschaftsrechts aufgenommen und die Prozessführerschaft der Kommission sozusagen rechtlich sanktioniert, wenn auch unter dem Vorbehalt der primären Verantwortung der Mitgliedstaaten. Das führte dazu, dass die Kommission die indirekte Steuerung der Bildungspolitik zur Offenen Methode der Koordinierung weiterentwickelte, die 2003 offiziell beschlossen, aber schon vorher praktiziert wurde.  Mitgliedstaaten werden danach propagandistisch über politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Kanäle veranlasst, sich mit den von der EU gewünschten Zielen zu identifizieren und sie untereinander „freiwillig“ zu vereinbaren. Die Methode bietet die Möglichkeit der politischen Steuerung ohne eine EU-Rechtssetzung, zu der man hier die Kompetenz (noch) nicht hat.

So malten seit Mitte der neunziger Jahre EG, Lobbygruppen, Regierung und wirtschaftsnahe Stiftungen in dramatischen Farben die Rückständigkeit der Universitäten im globalen ökonomischen Wettbewerb an die Wand. Die richtigen Lösungswege zeigte schon 1996 der damalige “Zukunftsminister” Jürgen Rüttgers auf: Evaluationen (rückblickende Wirkungskontrolle und  vorausschauende Steuerung) von Lehre und Forschung, effiziente ergebnisorientierte Leitungs- und Managementstrukturen der Hochschulen, die Dienstleistungsbetriebe zu sein hätten. Die Bertelsmann-Stiftung, eine neoliberaler Wirtschaftstheorie nahestehende „Denkfabrik“, gründete 1994 mit den Hochschulrektoren, die eine mögliche Opposition hätten darstellen können, das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), das mit entsprechenden Studien das Bewusstsein in die richtige Richtung wies. (Vgl. Jochen Krautz: Die sanfte Steuerung der Bildung)

Der Bologna-Prozess

Parallel zu der Umgestaltung der europäischen Schulsysteme, die im vorigen Artikel geschildert wurde (Der marktradikale Griff der EU), begann, so propagandistisch vorbereitet, ebenfalls ein radikaler Umbau des europäischen Hochschulwesens, der am 25. Mai 1998 mit der „Sorbonne-Erklärung“ von vier europäischen Bildungsministern (unter ihnen der deutsche Jürgen Rüttgers) angestoßen wurde. Auf ihr baut die am 19. Juni 1999 verkündete „Bologna-Erklärung“ von 29, nicht nur der EU angehörenden  Bildungsministern auf, die den Prozess in Fahrt brachte. Folgsame, beflissene oder antreibende „Europa-bewusste“ Bildungsminister unterschrieben eine politisch-programmatische Erklärung, wonach durch eine europaweite Hochschulreform ein einheitlicher europäischer Hochschulraum geschaffen werden solle, in dem die Studiengänge und -abschlüsse „harmonisiert“, d. h. durch ein zweistufiges System berufsqualifizierender Abschlüsse (Bachelor/Master) vereinheitlicht werden sollten. Dazu sollten die Studiengänge in einzelne Lern-Module aufgegliedert werden, – wie in den Schulen – „Kompetenzen“ vermittelt und eine fortlaufende „Qualitätssicherung“ eingeführt werden. So die offizielle Lesart. Auf der Webseite des Bundesbildungsministeriums heißt es verharmlosend, Ziel des „Hochschulreformprozesses ist es, international akzeptierte Abschlüsse zu schaffen, die Qualität von Studienangeboten zu verbessern und mehr Beschäftigungsfähigkeit zu vermitteln.“

Was aber konkret dahintersteht, deutet etwa die Formulierung in der Bologna-Erklärung an, dass es darum gehe, „die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern.“ Daraus spricht der ökonomistische Geist der neoliberalen, eng mit der OECD zusammenwirkenden EG (heute EU), denen es grundsätzlich um die Ausrichtung von Wissenschaft und Forschung auf die Interessen und Ziele der profitorientierten kapitalistischen Wirtschaft geht, nicht um unabhängige Wissenschaft und nicht um Bildung. Dazu bezeichnend ist die Hintergrundnotiz informierter Kreise, die Jochen Krautz übermittelt, „dass diese Erklärung das Ergebnis eines mehrtägigen Gelages war, an dessen Ende in allgemeiner Ratlosigkeit ein Vertreter der US-amerikanisch dominierten Wirtschaftsorganisation OECD das vorbereitete Papier hervorzog und zur Unterzeichnung vorschlug.“ (Jochen Krautz: Gut gemeint und nur schlecht gemacht?)

Dieser grundlegende Umwandlungsprozess der europäischen Hochschullandschaft wird seit 1999 durch ein kompliziertes internationales Netzwerk vorangetrieben. Alle zwei Jahre findet eine Folgekonferenz der Bildungsminister statt, an der auch beratende Organisationen wie u. a. der Europarat, der Arbeitgeberverband BusinessEurope und der paneuropäische Gewerkschaftsverbund Education International (EI) teilnehmen. Dazwischen trifft sich regelmäßig – mindestens zweimal jährlich – eine „Bologna Follow-up Group“ (BFUG), in der die Regierungen der Mitgliedstaaten und die genannten Organisationen sowie natürlich auch die EU-Kommission vertreten sind. Den Vorsitz dieser Gruppe teilen sich im Halbjahresturnus die jeweilige EU-Präsidentschaft und ein Nicht-EU-Land. Organisatorische Unterstützung erhält die BFUG durch das Bologna-Sekretariat, das jeweils von dem Land (oder den Ländern) gestellt wird, welches die nächste Ministerkonferenz ausrichtet. Inzwischen haben sich 47 Staaten dem Bologna-Prozess angeschlossen, darunter auch der Vatikan und mit Aserbaidschan und Kasachstan bereits zwei außereuropäische Staaten.

In Deutschland werden die Reformen vom Bundesbildungsministerium, den Kultusministerien der Ländern und den Hochschulen selbst umgesetzt. Begleitet wird der Prozess durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“, die aus Vertretern des Bundesbildungsministeriums, der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und u. a. auch aus Vertretern der Arbeitgeber (BDA) und der Gewerkschaften (GEW) besteht. Inzwischen (zum Wintersemester 2012/2013) sind nach Mitteilung des BMBF rund 87 Prozent aller Studiengänge (13.900 von 16.100 Studiengängen insgesamt) an deutschen Hochschulen auf die gestufte Studienstruktur umgestellt. Insbesondere an den Fachhochschulen ist die Umstellung schon so gut wie abgeschlossen.

Propagandistische Steuerung

Wie aber konnte die Bologna-Reform, die dem traditionellen, auf Humboldt zurückgehenden humanistischen Bildungsideal in Deutschland diametral zuwiderläuft, gegen alle Vernunft am Willen der meisten Beteiligten und der Bürger vorbei durchgesetzt werden? Durch die Strategie der breit angelegten politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Propaganda wurde die Atmosphäre eines öffentlichen Gedanken-Sogs erzeugt, in dem die Bologna-Reform den Nimbus der „Alternativlosigkeit“, ja, den Anschein bindender Verpflichtung erhielt.

Dabei wurden nach bewährtem Gut-Böse-Schema fortschrittliche Reformen und schlechte, rückständige Universität gegenübergestellt und Bologna als Übernahme des erfolgreichen anglo-amerikanischen BA/MA-Systems ausgegeben, obwohl die erfolgreichen US-Elite-Universitäten gerade nach dem alten Humboldt-Modell arbeiten. „Die Hochschulen zu Dienstleistungsunternehmen zu machen, die sich im Wettbewerb profilieren müssen, dabei Studenten als Kunden und Forschung als „Output-Indikator“ zu betrachten, wurde seitens des Centrums für Hochschulentwicklung, mit dem die Bertelsmann-Stiftung die Hochschulrektoren in den Reformprozess eingebunden hatte, mit markigen Worten als mit Blut, Schweiß und Tränen verbundene, gleichwohl unumgängliche Notwendigkeit angekündigt. …“ (Jochen Krautz: Gut gemeint und nur schlecht gemacht?, s.o.)

Es ist erstaunlich, wie leicht nationale Bildungsideen umgekrempelt und Kritiker, die das eigene Denken nicht der EU-Steuerung unterwerfen wollten, ausgeschaltet werden konnten. Das Konzept dafür liefert wieder die Bertelsmann-Stiftung. In einem Papier über die “Kunst des Reformierens” gibt sie „eine Anleitung, wie man Reformen gegen den Willen der Bürger und Betroffenen durchsetzt. Regierungen dürften sich von “Vetospielern” nicht die Handlungsspielräume verengen lassen. Daher sei die Beteiligung von Interessengruppen zu reduzieren, sodann diese zwar anzuhören, nicht jedoch, um die Sache zu diskutieren, sondern um die “Legitimität der Reform” zu steigern und “Widerstände” zu mindern.“ Besonderes Augenmerk gelte der Schwächung von “Widerstandspotential”. Man spalte die Opposition, indem man die einen beteilige, die anderen benachteilige, “um so eine potentiell geschlossene Abwehrfront zu verhindern”. Diese Zersetzungsmaßnahmen gegenüber nicht zustimmungswilligen Bürgern und Beteiligten gelte als demokratietheoretisch “nur auf den ersten Blick” bedenklich. Schließlich müsse sich “eine Regierung im Zweifelsfall auch gegen den Volkswillen durchsetzen”. (Siehe Jochen Krautz: Die sanfte Steuerung der Bildung, s.o. Link)

Nach diesem Muster, so Krautz, knüpfte man geschickt an bestehende Probleme der Hochschulen an, um kritische Geister ins Boot zu holen und Widerstand zu mindern. Jedem wurde etwas angeboten: der Wirtschaft jüngere und dennoch besser qualifizierte Absolventen, auf Leistung bedachten Konservativen die Senkung der Abbrecherquoten, den Studenten studierbare Studiengänge und den Universitäten mehr Autonomie. „Das Anerkennungsstreben der Fachhochschulen spielte man gegen die Universitäten aus. Sozialdemokraten ließen sich suggerieren, der verschulte Bachelor sei die Verwirklichung einer Bildung für alle. Zugleich hielt das neoliberale Neusprech und Neudenk allerorten Einzug.“ (J: Krautz a. a. O.)

Verbände wurden zwar angehört, aber ohne Wirkung, wie, so Krautz, die schon früh einsetzende Kritik etwa des Deutschen Hochschulverbandes zeigt. Manche Interessenvertretung sah von zu scharfen Stellungnahmen ab, um auch weiterhin an den Anhörungsrunden teilnehmen zu dürfen. Kritiker, die sich dennoch äußerten, wurden als Ewiggestrige, Fortschrittsfeinde und ängstliche Blockierer dargestellt und ausgegrenzt. „Dies führte bei vielen Kritikern gerade aus den Hochschulen früh zu Resignation, da man sich isoliert sah, keine organisierte Interessenvertretung hatte, diese allerdings auch nicht aufbaute.“ Die Schwächung und Zersplitterung gerade der potentiell kritischen Professorenschaft gelang einerseits dadurch, dass die Reform zu einem Zeitpunkt lanciert wurde, als eine große Zahl von Professoren in den Ruhestand ging, die sich mit Schaudern von dem neuen System abwandten. „Die nachwachsende Generation trat kaum mit Kritik hervor, wollte man sich doch Aussichten auf Karriere nicht verderben. Zum anderen bot die Reform manche Karriereoptionen in den neuen Strukturen oder mit Reformmaßnahmen verbundene Geldmittel, so dass Widerstand auch korrumpiert wurde.“ (J. Krautz: Bildungsreform und Propaganda)

Die führende Rolle der Bertelsmann-Stiftung in diesem Prozess wurde an dem marktradikal inspirierten Hochschulfreiheitsgesetz für Nordrhein-Westfalen von 2007 deutlich. „Die Inhalte des neuen Gesetzes formulierte das Centrum für Hohschulentwicklung selbst vor (vgl. CHE 2005), und die Landesregierung zögerte nicht, dies weitgehend deckungsgleich in Kraft zu setzen. Die »Freiheit« des neuen Gesetzes meinte selbstverständlich Marktfreiheit, also Deregulierung der Kontrolle, die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsmuster und die Verordnung von Wettbewerb zwischen den Hochschulen. Hierdurch wurden Universitäten zu halbstaatlichen Unternehmen, in deren Aufsichtsräten hochschulexterne Unternehmens- und Bankenchefs nun Entscheidungsbefugnisse erhielten: ´Manager erobern die Kontrolle an den Unis´, titelte das Handelsblatt.“ (a.a.O.)

2009 veröffentlichen Lehrende der Universität Köln voller Empörung eine Erklärung »Zum Selbstverständnis der Universität«, die von über 1300 Hochschulangehörigen und Studierenden unterzeichnet wurde.  Sie sehen darin „die Idee und den gesellschaftlichen Auftrag der Hochschule in hohem Maße bedroht“ und erinnern an das ursprüngliche Selbstverständnis der Universität: „Sie gründet auf den Prinzipien der Universalität, Autonomie sowie einem unbestechlichen Willen zur Wahrheit. … Erschütternd ist, dass die Universität heute scheinbar dazu bereit ist, diesen Anspruch widerstandslos preiszugeben und sogar dienstfertig dessen Demontage voranzutreiben.“ Sie fordern ein Ende der durch den Bologna-Prozess betriebenen Säuberung der Hochschule von den erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Voraussetzungen des Wissens zugunsten eines nur funktional-operativen, also anwendungsbezogenen Wissens. „Der Studienaufbau folgt derzeit der Logik von Berufsorientierung und Kompetenzerwerb, während Fachsystematik und Forschungsorientierung in den Hintergrund rücken oder bereits ganz abgelöst sind. … Der Anspruch einer universalen und im Wortsinne universitären Bildung darf nicht aufgegeben werden.“ (Kölner Erklärung)

Inzwischen ist sogar der derzeitige Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz Horst Hippler nachdenklich geworden: „Eine Universität muss mehr leisten als Ausbildung, nämlich Bildung. Das tut sie mit dem Bachelor nicht.“ (Horst Hippler in den HIS-Hochschulnews) Und das sagt er, obwohl die Rektorenkonferenz die Reform selbst massiv mit vorangetrieben hatte.

In bemerkenswerter Weise kommt der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm auf den zentralen Punkt: „Wir haben es mit einer Wirtschaft zu tun, die sich anschickt, totalitär zu werden, weil sie alles unter den Befehl einer ökonomischen Ratio zu zwingen sucht. (…) Aus Marktwirtschaft soll Marktgesellschaft werden. Das ist der neue Imperialismus. Er erobert nicht mehr Gebiete, sondern macht sich auf, Hirn und Herz der Menschen einzunehmen. Sein Besatzungsregime verzichtet auf körperliche Gewalt und besetzt die Zentralen der inneren Steuerung des Menschen.“ (Norbert Blüm: Gerechtigkeit; Eine Kritik des Homo oeconomicus. Freiburg 2006, S. 81)

Dieser neue Imperialismus kann sich nur über die alten hierarchischen Machtstrukturen des Einheitsstaates festsetzen. Der Protest der meisten Lehrenden bleibt folgenlos, weil andere die skrupellose Macht über die Strukturen besitzen, in denen sie eingebunden sind. Eine grundlegende Wandlung kann nur erwartet werden, wenn sich das Bildungs- und Kulturleben völlig aus der staatlichen Verfasstheit löst und sich mit einer eigenen Verwaltung davon unabhängig macht.

4 Kommentare zu „Wie die EU mit dem Bologna-Prozess die Hochschulen okkupiert“

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