Kurz eingeworfen: Bundesinnenminister ordnete 2015 mündlich die dauerhafte rechtswidrige Grenzöffnung an

Was liegt dem zugrunde, dass die Grenzpolizei seit Herbst 2015 jeden, der das Zauberwort „Asyl“ ausspricht, entgegen entsprechender gesetzlicher Bestimmungen, noch immer täglich ungehindert ins Land lässt?

Das Bundesinnenministerium teilte kürzlich dem Schriftsteller Dr. Frank W. Haubold auf dessen Anfrage mit:

„Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“

Dr. Haubold machte dies in einem Offenen Brief an Seehofer bekannt, der in „Epoch Times“ am Samstag, 17.2.2018, veröffentlicht wurde.1 Damit ist dokumentiert, dass der Innenminister de Maizière (auch „de Misère“ genannt) im Einvernehmen mit der die Richtlinien der Politik bestimmenden Bundeskanzlerin Merkel oder auf ihre Weisung hin die nachgeordnete Grenzpolizei angewiesen hat, dauerhaft gegen das Grundgesetz und die geltenden Gesetze zu verstoßen.

„Als über Monate die Grenzen offen standen, ohne dass jemand im Kanzleramt Anstalten machte, einmal nachzufragen, wer da eigentlich ins Land komme, begannen sich die Männer Sorgen zu machen, die für die Sicherheit unseres Landes zuständig sind. Nacheinander wurden sie in Berlin vorstellig, um auf eine Kontrolle der Grenzen zu dringen: der Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, und auch der Chef des BND, Gerhard Schindler.

Im Kanzleramt hörte man sich ihre Sorgen an, aber man hatte immer neue Gründe, warum eine Abriegelung nicht möglich sei. Die Lage in Griechenland. Technisch nicht machbar. Zum Schluss hieß es, wenn Deutschland seine Grenze dichtmache, hätte das einen Krieg auf dem Balkan zur Folge. Wer einen der drei obersten Sicherheitsexperten in diesen Wintertagen traf, konnte ihre Verzweiflung mit Händen greifen. Über Romann heißt es, dass er sich die Weisung, untätig zu bleiben, schriftlich geben ließ, damit ihn niemand später wegen Pflichtverletzung würde belangen können.“ 2

Nach Art. 16a GG kann sich ein Ausländer auf das deutsche Asylrecht nicht berufen, wenn er „aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Folglich ist auch in § 18 Asylgesetz bestimmt, dass einem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, „wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist“, oder „Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.“

Nach der Dublin-III-Verordnung der EU ist der Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig, den der Asylsuchende zuerst betritt.

Für eine davon abweichende Anordnung des Bundesinnenministers gäbe nur Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG eine rechtliche Grundlage, in dem es heißt, dass „von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen (ist), soweit das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.“

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Udo Di Fabio hatte schon in einem Gutachten für die Bayerische Landesregierung vom 8. Januar 2016 moniert, dass von einer solchen Anordnung des Innenministers nichts bekannt sei, jedenfalls fehle es an einer öffentlichen Bekanntmachung einer so wesentlichen Sache.3

Dass es diese Anordnung als dubiose mündliche „Mitteilung“ des Innenministers an den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums gibt, ist nun jetzt erst durch die Anfrage eines Bürgers bekannt geworden. Sie ist nicht schriftlich erfolgt, was für solche ministeriellen Anordnungen selbstverständlich und auch verwaltungsrechtlich notwendig ist, um gerichtlich überprüft werden zu können. Und sie ist weder öffentlich bekannt gemacht, noch nachträglich jemals zum Gegenstand einer öffentlichen Debatte im Parlament der Volksvertreter gemacht worden, von einer Einbeziehung des angeblichen demokratischen Souveräns ganz zu schweigen. „Eine derartige Verfahrensweise mag in Diktaturen und Bananenrepubliken üblich sein, in einem Rechtsstaat spricht sie allen demokratischen Grundregeln Hohn.“ 4

Rechtswidrigkeit der Anordnung

Abgesehen davon ist diese Anordnung des Bundesinnenministers vom 13. September 2015 auch inhaltlich eklatant rechtswidrig. So schreibt Prof. Udo Di Fabio in dem genannten Gutachten:

„Aber selbst wenn eine Ministeranordnung vorläge, so könnte sie doch nur begrenzte Herausforderungen erfassen, die weder die Staatlichkeit der Bundesrepublik noch die Funktionsfähigkeit der Länder herausfordern, sondern wie im Falle des Katastrophenschutzes gerade sichern sollen. Solche dispensiven Entscheidungen sind ihrer Natur nach auf überschaubare und beherrschbare Fälle oder allenfalls situativ zeitlich oder örtlich begrenzt erlaubt. (…)

Auch eine Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels nach den §§ 29, 14 AufenthaltsVO ist nur für Rettungsfälle möglich, die auch bei extensiver Auslegung nicht auf einen Zeitraum von mehreren Monaten und auf mehrere hunderttausend Menschen erstreckt werden kann, ohne massiv auf die Frage nach dem Gesetzvorbehalt für eine solch weitreichende exekutive Ermächtigung zu stoßen.“ 5

Und Di Fabio kommt schließlich zu der Feststellung:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist..“ 6   

Vergleiche auch die detaillierte Behandlung des Themas in dem Artikel:
Fortgesetzter Verfassungs- und Gesetzesbruch der Regierenden,
in den sich das Puzzle der mündlichen Anordnung des Bundesinnenministers jetzt einfügt.

Doch wer zieht in dieser Parteien-Oligarchie die Verantwortlichen zur Rechenschaft? Und wie wird der designierte neue Bundesinnenminister, der bayerische Papiertiger Horst Seehofer, auf die Frage von Dr. Frank Haubold in seinem offenen Brief reagieren, ob er die Weisung des noch amtierenden Innenministers Thomas de Maizières an die Bundespolizei zurücknehmen und die Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen wird?

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1   epochtimes.de 17.2.2018
2   Jan Fleischhauer spiegel.de 1.8.2016
3   Vgl. Gutachten Prof. Di Fabio, S. 94
4   Frank Haubold in Anm. 1
5   Udo Di Fabio s. Anm. 2, S. 94 ff.
6   Udo Di Fabio s. Anm. 2, S. 118, VI

20 Kommentare zu „Kurz eingeworfen: Bundesinnenminister ordnete 2015 mündlich die dauerhafte rechtswidrige Grenzöffnung an“

  1. Ich frage mich, warum sich der Polizeipräsident das gefallen lässt. Das liegt doch im deutschen Wesen, alles fein zu Papier zu bringen, und auch, dem Buchstaben des Gesetzes zu folgen. Wie erklären Sie sich, Herr Ludwig, dieses Verhalten? Und auch die Ebenen tiefer in der Hierarchie, kein Aufmucken, nichts. Es ist zutiefts verstörend, dass niemand protestiert, auch nicht die betroffenen Grenzschützer, Polizisten oder Leute in Flüchtlingsunterkünften, die ja haarsträubendes täglich erleben.

  2. Erschreckend das Schweigen der Lämmer aber vor allem jener, die behaupten, das Wohl des Volkes zu wahren..

  3. @TCL
    Bei diesen Politikern ist die Frage, ob sie als Vasallen der westlichen Globalisten überhaupt noch eine innere Verbindung zu dem haben, was man als die geistig-seelische Kulturgemeinschaft des deutschen Volkes bezeichnen kann, ob sie also überhaupt Deutsche sind.
    Die Befehlsempfänger folgen halt ganz der negativen deutschen Eigenschaft der Obrigkeitshörigkeit. Militär und Polizei sind ja nun auch ganz besonders auf Befehl und Gehorsam getrimmt, und es gehört schon besonderer Mut und eine starke Verbundenheit mit dem Wesen des Volkes dazu, sich solchen Anordnungen zu widersetzen, da dies ja auch mit persönlichen und familiären Nachteilen verbunden ist.

  4. Na ja, die Politik praktiziert schon mal diese Landreform, gemäss der das Land keinem Privaten mehr gehört, gemäss der es der Politik gehört. Zumindest tut die Politik so, als seien die Verhältnisse schon realisiert, die Herr Ludwig im vorigen Beitrag beschrieb.
    Und wenn das Land der Politik gehört, dann bestimmt eben die Politik, wer es besiedeln darf.
    Ich sage: Grund und Boden gehört dem Gott, der ihn erschuf. Wir haben diesen Gott vergessen und wähnen, das Land gehöre der Politik.

  5. Ich habe den Eindruck, daß – nicht nur das Deutsche Volk – noch viele Fußtritte und Schmerzerfahrungen braucht, bis genügend Menschen in die Souveränität schreiten und ihren eigenen Staat gründen – obwohl das ja schon einige gemacht haben (aber die Gescheiten finden ja immer irgendwelche „persönliche, formale oder moraline Gründe“ , warum das aber grad gar nicht geht und weshalb man persönlich da natürlich auch nicht mitmachen muß! …)
    Wir verhalten uns wie Barbaren und deshalb sind wir es auch.
    Eine gute und kurze Zusammenfassung zum Begriff Barbarentum – übrigens auch von einem „Staatsgründer“ – hier:
    http://www.modelhof.ch/avalon

  6. Ich sehe das Problem nicht nur von der rechtlichen Seite aus. Hier schon hat de Maizière klar versagt, wenn auch ev. auf Weisung der Kanzlerin. Aus humanen Gründen müssen wir Verfolgten, Kriegsflüchtlingen u.ä. ein Aufenthaltsrecht gewähren, sei es dauerhaft (Asyl) oder zeitlich beschränkt (Kriegsflüchtlinge).
    Das Versagen unserer Innenminister liegt besonders darin, dass die Leute hier entgegen gesetzlicher Bestimmungen einreisen durften u n d vor vor allem darin, dass nicht geprüft und festgehalten wurde, w e r da eigentlich kommt.
    Armutsflüchtlinge sind ein anderes Problem: rechtlich haben die überhaupt keinen Anspruch. Moralisch schon, solange wir uns an der Ausbeutung armer Staaten beteiligen. Tun wir nicht? Kleine Beispiele: die BRD erhält für Zimt mehr Mehrwertsteuer, als der Erzeuger für die Ware. Der ganze Nahe Osten hat bis 1955 für das bis dahin gelieferte Erdöl ganze 30 Millionen Dollar erhalten. Von der rigorosen Ausbeutung der Bodenschätze des Kongo, Nigerias u.a., incl. katastrophaler Umweltschäden ganz zu schweigen. Haben Sie davon unsere Regierung schon einmal argumentieren hören?

  7. Dieser Artikel ist überflüssig wie ein Kropf. Es war doch auch vorher klar, daß die erforderliche Anweisung laut §18 AsylG existiert. Oder aus welchem Grund würde der ausführende Beamte seinen Kopf dafür hinhalten wollen?
    らんま

  8. Es gibt da diesen Artikel SICHERHEITSLÜCKE KANZLERAMT aus dem Spiegel vom 01.08.2016. Dort heisst es:

    „Im Kanzleramt hörte man sich ihre Sorgen an, aber man hatte immer neue Gründe, warum eine Abriegelung nicht möglich sei. Die Lage in Griechenland. Technisch nicht machbar. Zum Schluss hieß es, wenn Deutschland seine Grenze dichtmache, hätte das einen Krieg auf dem Balkan zur Folge. Wer einen der drei obersten Sicherheitsexperten in diesen Wintertagen traf, konnte ihre Verzweiflung mit Händen greifen. Über Romann heißt es, dass er sich die Weisung, untätig zu bleiben, schriftlich geben ließ, damit ihn niemand später wegen Pflichtverletzung würde belangen können.“

    Die Besorgten waren: Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Chef der Bundespolizei Dieter Romann, und auch der Chef des BND, Gerhard Schindler.
    QUELLE:
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/terror-gefahren-erkennen-wo-wirklich-welche-sind-kolumne-a-1105583.html

  9. Ohne Not schafften Fischer/Schröder das Abstammungsprinzip ab dem 1.1.2000 ab. Seitdem gilt das Bodenrecht, d.h., wer zufällig auf dem Wirtschaftsgebiet BRD geboren wird, gilt, egal woher er kommt und wie er aussieht, als Deutscher, ab 20 kann er dann noch seinen Herkunftspaß haben, wir haben nur 1. Unbemerkt von der Öffentlichkeit… Kein Aufschrei im Parlament, keine Aufruhr der Generäle bei der BW, nichts. Stille.

  10. Selbstverständlich wollte Romann und gewiß wollten auch andere nicht für etwas belangt werden, für das sie selbst nicht verantwortlich waren! Daher sage ich schließlich, die Existenz der schriftlichen Anweisung war von vorneherein völlig klar! Da muß man jetzt nicht so tun als ob das eine großartig neue Erkenntnis wäre.

    Aber interessant ist, daß immer neue Gründe vorgeschoben wurden. Das klingt wie ein Ausweichen. In polizeilichen Verhören werden immer wieder die gleichen Fragen wiederholt, weil genau solche Wechsel in der Aussage als ein starker Hinweis auf Lügen gelten. Könnte die Polizei das Kanzleramt verhören, dann würde sie aus dessen wechselnden Begründungen schließen, daß keiner der genannten Gründe der Wahrheit entspricht, sondern diese verschwiegen wird!
    らんま

  11. In HeinTirol’s Blog, auf den zwischen den Kommentaren verlinkt wird, behauptet, daß so ziemlich alles, was in unserem Staat falsch läuft, auf eine asylfreundliche Politik zurückzuführen wäre. Dazu wäre zunächst richtigzustellen, daß in unserem Staat schon sehr vieles seit sehr vielen Jahren falsch läuft und zwar schon seit vielen Jahren bevor jemand auf die Idee kam, die deutsche Politik als asylfreundlich zu bezeichnen. Eine Kausalität könnte daher schlimmstenfalls in UMGEKEHRTER Richtung bestehen, FALLS ÜBERHAUPT! Desweiteren gibt es klare Hinweise darauf, daß die Bezeichnung der deutschen Politik als asylfreundlich eine FALSCHE Tatsachenbehauptung ist. Zum Beispiel wird dadurch, daß die Hälfte aller Abschiedebescheide von ordentlichen deutschen Gerichten wieder einkassiert wird, ganz klar bewiesen, daß deutsche Behörden ÜBERAUS ÜBEREIFRIG ABSCHIEBEN! Was ist daran asylfreundlich? Vielmehr trampelt der deutsche Staat, trotz Unterzeichnung des entsprechenden völkerrechtlichen Abkommens, auf dem Menschenrecht herum.

    Übrigens ist es ziemlich merkwürdig, daß eine Vereinbarung mit anderen Staaten der EU scheinbar durch das Grundgesetz bestätigt werden muß, während Verträge mit anderen Staaten offenbar das Grundgesetz überstimmen können.
    らんま

  12. Hier handelt es sich um den Minister der den Sachsensumpf vertuscht, die Missbrauchervon Kindern sind namentlich bekannt. Auch wer in der Polizei mit an Board war. Hier ein Video als ARD noch informierte.

  13. Schade habe heute bei ihnen einen kurzen Kommentar verfasst zu ihrem Artikel über den Minister der die Grenzen öffnete. Dazu fügte ich hinzu dass eben dieser Minister auch den Sachsensumpf unterdrückte wo es um Menschenhandel Kinderschändung usw ging. Das unterlegte ich mit einem Video der ARD dass diese Raubritter machten,als sie noch ihrer eigentlichen Arbeit nachgingen aufzuklären. Dort wurde beschrieben dass die Namen der Täter bekannt sind. Derselbe Minister machte sich wieder einer Straftat Schuldig bei der Grenzöffnung.
    Von ihnen hätte ich erwartet dass sie der Wahrheit die Ehre geben. Zumindest mir eine Mail zukommen lassen warum sie meinen Post löschten. Nur an der Fassade kratzen reicht nicht mehr. Genau darum ist ja alles so wie es ist. Sie können sich also ihr angebliches kratzen an der Oberfläche ohne Rückrat sparen. Wie gesagt ich hätte es noch verstanden wenn sie mir eine Mail gesendet hätten und einfach gesagt hätten dass ist mir zu heiß. Wie sie ihr Gewissen beruhigen weis ich nicht, doch die Frage müssen sie sich gefallen lassen wenn sie hier als ach so Alternatives Medium auftreten. (Habe übrigens ihre Vita gelesen /*g*

  14. @Alberon
    Ich habe Ihre Kommentare eben erst vorgefunden. Meinen Sie denn, man kann ununterbrochen am Computer sitzen? Es gibt auch noch ein Leben außerhalb.

  15. ich sehe es gerade jetzt vorher als ich das geschrieben habe konnte ich nichts sehen. Aber gut ich entschuldige mich hiermit wirklich ehrlich bei ihnen, ich habe ihnen Unrecht getan und Bitte sie mir meine Voreiligkeit zu verzeihen.
    Meine vorgehen ist warscheinlich eine Folge der derzeitigen Politischen Situation, es wird nur noch vertuscht und gelöscht wenn es nicht passt, was aber meine Reaktion hier nicht entschuldigen soll, sondern nur erklären.
    Es grüsst sie beschämt Alberon.

  16. Sogar jetzt, während Donald Trump Präsident der USA ist, Libanon einen Militärhafen Russland angeboten hat (Russland soll sofort angenommen haben), Venezuela Sanktionen der USA schon verzweifelt per Kryptowährungen zu umgehen versucht, die Türkei wieder ihre eigenen Kriege führt und der IS zumindest in Syrien besiegt ist, wollen viele Leute noch immer nicht verstehen, daß auch wir nur eine Figur auf dem geopolitischem Schachfeld sind. Deutschland ist ein Spielfeld, das deutsche Volk ein Bauer und die deutsche Nomenklatura versucht mitzuspielen, obwohl ihr die Fähigkeiten dazu fehlen.

    Die Zuwanderer kamen aus verschiedenen Himmelsrichtungen und Entfernungen zur gleichen Zeit an! Wie verblendet muß man also sein, um das nicht als geopolitischen Schachzug zu erkennen? Aber mindestens so sehr ideologisch verblendet muß man sein, um die Öffnung der Grenzen nicht als defensiven Gegenzug zu erkennen. Was will man machen, wenn man unbedingt mitspielen will, aber von dem Spiel keine Ahnung hat und einen wahrscheinlich gegen einen selbst gerichteten Zug entdeckt? Am besten einfach mal das machen, womit der Gegner am wenigsten rechnet. Das ist taktisch vielversprechend. Also hat man das gemacht. Ob der Gegner nicht doch gerade das wollte und darum diese Reaktion provoziert hat, das weiß man nicht. All die Großkotze, die behaupten das besser zu wissen, die wissen das erst recht nicht! Noch nichtmal jetzt, hinterher.
    らんま

  17. Fragen, die sich stellen könnten:

    Wer hat der ‚Regierung‘ den Auftrag zu dieser Maßnahme gegeben?

    Wer waren die ‚Drahtzieher‘ für diese Maßnahme?

    Sowas fällt doch nicht ‚vom Himmel‘?

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