Staatspropaganda und Wirklichkeit – Der Völkerrechtler D. Murswiek zerlegt den UN-Migrationspakt

Nachdem hier schon drei Völkerrechtler über den UN-Migrationspakt zu Wort gekommen sind 1, soll noch Wesentliches aus einer ausführlichen Analyse des Paktes von Prof. Dr. Murswiek dargestellt werden.2  Sie zeigt besonders deutlich, wie weit die tönenden Reden der politischen Macht und die völkerrechtliche Wirklichkeit auseinanderklaffen und in welchem Ausmaß die Bevölkerung getäuscht und irregeführt wurde und wird. Auch wenn das Merkel-Regime dem Pakt inzwischen beigetreten ist, muss die Aufklärung weitergehen. Der Kampf ist noch nicht zu Ende.

Prof. Murswiek stellt seiner Analyse folgende Fragestellung voran:
„Manche Kritiker sehen im UN-Migrationspakt den Schlüssel, der die Tore für ungehemmte Migrationsströme nach Europa und besonders nach Deutschland öffnet. Der Pakt schaffe ein individuelles „Menschenrecht auf Migration“ – jeder könne dann in jedes Land einwandern, in dem er leben möchte.
Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hingegen leugnen, dass der Pakt für Deutschland neue Verpflichtungen begründe; sie halten den Pakt für nötig, um die Migration zu kontrollieren und zu begrenzen. Sie behaupten, infolge des Paktes würden nicht mehr, sondern weniger Migranten nach Deutschland kommen.
Was lässt sich aus völkerrechtlicher Sicht dazu sagen?“

Verbindlichkeit

Wie die anderen Völkerrechtler auch bezeichnet Prof. Murswiek die These, der Pakt sei „rechtlich nicht bindend“, als irreführend. Er sei ein sogenanntes Soft-Law-Instrument und enthalte Regeln, die zunächst zwar rechtlich unverbindlich seien, aber im Laufe der Zeit zu verbindlichem Recht erstarken können. Soft Law sei in der völkerrechtlichen Praxis nicht selten der Kristallisationskern für neu entstehendes Gewohnheitsrecht. Und schon bevor es soweit ist, könne Soft Law innerstaatlich rechtliche Bedeutsamkeit erlangen: Gerichte zögen es heran, um unbestimmte Gesetzesbegriffe zu konkretisieren.

Der Pakt sei aber schon von vorneherein politisch verbindlich. Der Unterschied zur rechtlichen Verbindlichkeit bestehe darin, dass ein Staat nicht vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt werden könne. Aber der politische Druck, Verpflichtungen einzuhalten, die ein Staat auf internationaler Ebene eingegangen ist, sei beim Soft Law nicht weniger groß als bei völkerrechtlichen Verträgen. Und Verpflichtungen enthalte der UN-Migrationspakt jede Menge. Staaten, die sich nicht an die politischen Verpflichtungen hielten, würden von der UNO, von NGOs, von anderen Staaten attackiert werden. Dem UN-Migrationspakt sollte man also nur dann zustimmen, wenn man von der Richtigkeit der Verpflichtungen, die mit dem Pakt übernommen werden, überzeugt sei.

Im Bundestag hätten die Vertreter aller Parteien – mit Ausnahme der AfD – zum Ausdruck gebracht, dass sie von der Richtigkeit dieser Verpflichtungen überzeugt seien, dass sie den Pakt für ein gutes Instrument zur Steuerung der Migration hielten. Ist er das?

Ziele des Paktes

Als „Vision und Leitprinzip“ werde dem UN-Migrationspakt der Satz vorangestellt: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
Diese ideologische Weltsicht überwölbe den ganzen Migrationspakt. Die Vertragsstaaten sähen Migration als etwas ausschließlich Positives an. Von negativen Folgen in den Herkunftsländern – Talentabwanderung – und vor allem in den Aufnahmeländern – Probleme für die Sozialsysteme, kulturelle Verwerfungen, Identitäts- und Heimatverlust für diejenigen, die irgendwann inmitten einer Mehrheit kulturell Fremder leben müssen, Probleme der inneren Sicherheit usw. –  von all dem sei in dem Pakt nicht die Rede.

Es gehe dem Pakt nicht um Begrenzung der Migration, sondern darum, Migration sicher zu machen, in geordnete Bahnen zu bringen und „irreguläre“ in „reguläre“ Migration umzuwandeln. Doch er beschränke sich nicht darauf, einen Rahmen für eine sichere und geordnete Arbeitsmigration zu schaffen. Er wolle Migration als solche erleichtern – egal zu welchem Zweck sie erfolge. Migration werde als hinzunehmendes Faktum verstanden, gleich einer Naturgewalt, als „bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt“.

Es gebe viele Regelungen im Pakt, die durchaus sinnvoll seien, beispielsweise Verpflichtungen, die dazu dienten, die Datengrundlage der Migrationspolitik zu verbessern oder die „Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen“.
Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern so zu verbessern, dass die Menschen keinen Grund mehr haben, aus Not ihr Land zu verlassen, sei sicherlich ein gutes Ziel. Als Gründe für Migration, denen entgegengewirkt werden soll, würden Armut, schlechte Ernährung, mangelnde Gesundheitsvorsorge, unzureichende Bildung, schlechte Infrastruktur, Gewalt, Diskriminierung, fehlende Rechtsstaatlichkeit, schlechte Regierungsführung, Naturkatastrophen oder nachteilige Auswirkungen des Klimawandels angesprochen.
Wie diese Probleme überwunden werden können, sage der Vertrag allerdings nicht. Die betreffenden Staaten hätten sich bislang als unfähig erwiesen, und die Entwicklungspolitik müht sich mit der Problembewältigung seit Jahrzehnten vergeblich ab. Die wichtigste Ursache für den Migrationsdruck in vielen, vor allem afrikanischen Staaten werde überhaupt nicht erwähnt: die exponentiell anwachsende Bevölkerung.

Da die Staaten vor dem Hauptproblem die Augen verschlössen, könnten sie im Text des Migrationspakts so tun, als ließen sich die Migrationsprobleme dadurch lösen, dass man den Migrationsprozess mit Rechten für Migranten und allerlei Hilfen für den Weg vom einen ins andere Land erleichtert – Informationen zu Migrationsfragen „in allen Phasen der Migration“, Versorgung der Migranten mit Identitäts- und Reisedokumenten, Hilfen für Migranten in prekären Situationen, Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel usw. Dagegen könne man ja nichts einwenden – das sei alles sinnvoll und richtig. Aber dass man damit die Migration steuern und dass man damit erreichen könne, dass weniger Migranten nach Europa kommen, wie die Befürworter des Paktes im Bundestag behaupteten, leuchte nicht ein.

Abgesehen von dem sehr vage bleibenden Bekenntnis, die Lebensbedingungen im Heimatstaat zu verbessern, lasse der Pakt nichts erkennen, wodurch der Migrationsdruck verringert und der Migrationsstrom vor allem nach Europa gebremst werden solle. Das liege in der Konsequenz des Denkansatzes, dass Migration ja für alle Seiten positiv sei – wozu also Migration bremsen? Dass es Sinn des Paktes sei, den Migrationsdruck zu vermindern, wie Bundeskanzlerin Merkel behauptet habe, ließe sich dem Text des Paktes nicht entnehmen. Es ergebe sich auch nicht aus dem Regelungszusammenhang.

Im Gegenteil: Der Pakt setze massive Anreize für zusätzliche Migration. Er wolle sie erleichtern, die Migrationswege sicherer machen, den Migranten alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, Planbarkeit und Rechtssicherheit von Migrationsvorhaben verbessern, für sichere und reguläre Grenzübertritte und für ein effizientes Grenzübertrittsverfahren sorgen. Konsularischer Schutz und konsularische Hilfe im gesamten Migrationszyklus sollen verbessert werden. Vor allem verpflichteten sich die Staaten, allen Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus sicheren Zugang zu Grundleistungen zu gewähren, ferner, den gesundheitlichen Bedürfnissen von Migranten Rechnung zu tragen und Migranten im Kindes- und Jugendalter „eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung“ zu gewährleisten „sowie den Zugang zu Möglichkeiten lebenslangen Lernens“ zu erleichtern.3

Also der Pakt steuere die Migration nicht, sondern lasse sie geschehen und erleichtere sie ohne jedes Steuerungsziel, ja unterstütze sie durch vielfältige Maßnahmen. Und er regele nicht die Migration selbst, sondern nur ihre Begleiterscheinungen und vor allem die Rechte der Migranten.

Integration

Prof. Murswiek weist darauf hin: „In Einwanderungsländern war es früher selbstverständlich, dass Einwanderer sich an die Gebräuche und Sitten des Einwanderungslandes angepasst, die Sprache gelernt und die Gesetze beachtet haben. Jedenfalls war das die Erwartung der Aufnahmestaaten, und auch in Deutschland hat man Integration früher vor allem als Erwartung an die Immigranten verstanden. Seit einiger Zeit versteht man in Deutschland Integration zunehmend als etwas, was der Aufnahmestaat und seine Bürger zu leisten hätten.“

Früher sei es immer darum gegangen, dass die Einwanderer sich in das integrierten, was bei uns üblich beziehungsweise gesetzlich vorgeschrieben ist. Der UN-Migrationspakt wolle etwas anderes. Er verstehe Integration als etwas, was die Migranten und die aufnehmende Gesellschaft in gleicher Weise verpflichte. Sowohl die Migranten als auch die Gesellschaft des Aufnahmestaates sollen „zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts“ befähigt werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, verpflichten sich die Staaten, „den gegenseitigen Respekt für die Kultur, die Traditionen und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten (zu) fördern“ und zu diesem Zweck unter anderem die „Akzeptanz von Vielfalt“ zu fördern.
„Nicht nur die Einwanderer sollen sich also mit den Gebräuchen in Deutschland vertraut machen, sondern umgekehrt sollen sich auch die Deutschen mit den Gebräuchen der Einwanderer vertraut machen, diese respektieren und akzeptieren. Ziel ist die gelebte kulturelle Vielfalt, nicht die Anpassung der Einwanderer an die Kultur des Aufnahmestaates.“

Der Begriff „Multikulturalismus“ werde im UN-Migrationspakt zwar nicht ausdrücklich verwendet (abgesehen von der Förderung „multikultureller Aktivitäten“) aber inhaltlich lege der Pakt die Politik auf Multikulti-Konzepte fest. Das komme auch darin zum Ausdruck, dass die organisatorische Eigenständigkeit von „Diasporas“ sowie die politische Teilhabe und das politische Engagement von Migranten in ihren Herkunftsländern gefördert werden sollen. Dies sei ja nur sinnvoll, wenn Wanderarbeitnehmer vorübergehend im Land leben. Aber bei einer auf Dauer angelegten Einwanderung zeige dies die Absicht, die immigrierte Population zu erhalten und zu verfestigen und nicht wirklich zu integrieren.

Das Hauptproblem, mit dem die Migrationspolitik in Deutschland zu kämpfen habe, werde durch den UN-Migrationspakt überhaupt nicht thematisiert: nämlich die Pflicht irregulärer Migranten zum Verlassen des Ziellandes. „Deutschland hat Hunderttausende irregulär eingewanderte Migranten aufgenommen, von denen der weitaus größte Teil hier weder ein Recht auf Asyl noch ein Bleiberecht nach der Flüchtlingskonvention hat. Die Rückführung in ihre Heimat scheitert aber oft an der mangelnden Kooperation der Herkunftsstaaten. Ein UN-Migrationspakt, der Ordnung in die Migration bringen und die Aufnahmebereitschaft der Zielländer erhalten will, ohne sie völlig zu überfordern, müsste hierfür eine Lösung anbieten. Der Pakt enthält zwar die Verpflichtung, eine sichere und würdevolle Rückkehr der Migranten in ihr Herkunftsland zu ermöglichen und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. … Wie aber Migranten, die kein Bleiberecht haben und nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, rückgeführt werden können, wird nicht geregelt.“

Souveränität

Der Pakt betone zwar auch die Souveränität der Staaten, ihr Recht, „ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen“, „die Migration innerhalb ihres Hoheitsgebiets in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“. Aber wenn Migration ein hinzunehmendes Faktum sei und wenn die Staaten sich verpflichten, die Migration zu erleichtern, dann könne das Recht, über die nationale Migrationspolitik souverän zu entscheiden, nicht mehr so verstanden werden, als stünde es noch im Belieben der Staaten, Immigration zuzulassen oder nicht. Nationale Entscheidungsfreiheit könne dann nur noch insoweit gegeben sein, wie die im Pakt statuierten Verpflichtungen dafür Raum übrig ließen.

Menschenrecht auf Migration

Zum Schluss werde in einer verpflichtenden Bestimmung nochmals festgestellt, dass es um „die Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration“ gehe und dass die Staaten anerkennen, „dass wir alle Herkunfts-, Transit- und Zielländer sind“. Demnach habe kein Staat mehr die Möglichkeit, sich dafür zu entscheiden, dass er kein Einwanderungsland sein wolle. Daraus ergebe sich zwar nicht direkt, dass der Pakt ein Menschenrecht auf Migration in jedes Wunschzielland normiere, aber auch im Hinblick darauf, dass die Staaten sich verpflichten, „eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen“, komme der Pakt einem solchen Recht jedenfalls ziemlich nahe. Zumindest gerieten Staaten unter internationalen Rechtfertigungsdruck, wenn sie künftig Immigration begrenzen wollten. Denn in dem Maße, in dem sie die Einwanderung begrenzen, ermöglichten sie keine reguläre Migration. Der Pakt zwinge die Staaten zwar nicht dazu, jede Immigration zu erlauben und so zur regulären Migration zu machen, aber das Zusammenspiel seiner vielen Regelungen wirkt in diese Richtung.

Und im Hinblick darauf, dass der Pakt an vielen Stellen die Migrantenrechte stärke, wiederholt betone, die reguläre Migration erleichtern zu wollen und die irreguläre Migration nicht unterbinden, sondern lediglich ihre negativen Auswirkungen reduzieren zu wollen und dass ferner ein irregulärer Status möglichst in einen regulären Status überführt werden soll, erscheine es als nicht unwahrscheinlich, dass so etwas wie ein Recht auf Migration im Laufe der Umsetzungs- und Überprüfungsverfahren entwickelt und durch internationalen politischen Druck den Staaten aufgezwungen wird.
„Daher ist es auch möglich, dass der Migrationspakt der Kristallisationskern für die Entstehung einer völkerrechtlichen Verpflichtung der Staaten ist, ein solches Recht zu achten. Das wäre dann – trotz aller entgegenstehenden Bekundungen zur Achtung der Souveränität – das Ende der staatlichen Entscheidungsfreiheit darüber, wer in das eigene Land einreisen und sich dort ansiedeln darf.“

Eine Interpretation des Paktes in dieser Richtung werde auch durch Aussagen derjenigen gestützt, die diesen Pakt initiiert haben. So habe UN-Generalsekretär António Guterres als Gründe für den UN-Migrationspakt genannt: Es gehe darum, die Vorteile der Migration zu erkennen und zu verstärken. „Staaten, die Migration […] massiv beschränken, fügen sich selber unnötigen wirtschaftlichen Schaden zu, indem sie verhindern, dass legale Migration ihren Bedarf an Arbeitskräften deckt. Und noch schlimmer: Sie befördern illegale Migration. Migranten, denen legale Einreisemöglichkeiten verwehrt werden, greifen unweigerlich auf illegale Methoden zurück. Legale Einreise zu ermöglichen, ist der beste Weg, das Stigma der Illegalität und des Missbrauchs von Migranten zu beenden, Anreize für Regelverstöße zu beseitigen und den Arbeitsmarkt effektiv mit ausländischen Arbeitskräften zu versorgen.“ 4

Es sei also, schreibt Prof. Murswiek, aus Sicht des UN-Generalsekretärs ganz einfach: „Die Probleme der illegalen Migration werden beseitigt, indem man die bisher illegale Einwanderung legalisiert. Das ist für alle vorteilhaft – für die Migranten, die nicht mehr „stigmatisiert“ werden, und für die Aufnahmestaaten, die sich mit der Verhinderung der Immigration bisher nur selbst geschadet haben. Und um diese Vorteile für alle zu erreichen, ist der UN-Migrationspakt da. Man muss, um es zu wiederholen, also damit rechnen, dass der Pakt in diesem Geiste ausgelegt und angewendet wird.“

Hier lässt sich Herr Murswiek noch ergänzen. António Guterres war von 2005 bis 2015 Hoher Flüchtlingskommissar der UNO und als solcher natürlich intensiv an den Vorbereitungen zu einer globalen Migrationsregelung beteiligt. Diese mündeten am 19.9.2016 in die „New Yorker Erklärung“ der UNO, die den Auftrag für den jetzigen Migrationspakt enthielt. In ihr steht u.a. der eindeutige, von der UNO zuvor schon mehrfach gebrauchte Passus: Wir erklären erneut, dass Menschen gemäß dem Grundsatz der Nichtzurückweisung an Grenzen nicht zurückgewiesen werden dürfen.5

Kurz nach seiner Wahl zum UN-Generalsekretär sagte Guterres daher auch am 22.11.2016 in Lissabon, dass die Migration nicht das Problem sei, sondern die Lösung. Die europäischen Nationen hätten kein Recht darauf, ihre Grenzen zu kontrollieren, sie müssten stattdessen massenweise die ärmsten Menschen der Welt aufnehmen. „Es muss anerkannt werden, dass Migration unausweichlich ist und nicht aufhören wird.“ Die Politiker sollten diese „Werte“ höher stellen als den mehrheitlichen Wählerwillen.

Den Grundsatz der Nichtzurückweisung von Migranten auch in den Migrationspakt zu übernehmen, wurde vermieden, aber viele Formulierungen laufen indirekt darauf hinaus. –

Antidemokratische Staatspropaganda

Prof. Murswiek beendet seine Analyse mit den Worten:
„Dass Regierungen ihre Politik mit beschönigenden Darstellungen den Wählern anpreisen, ist normal. Dass eine internationale Vereinbarung aber bereits in ihrem Text eine völlig unrealistische, die Wirklichkeit total verzerrende Sicht ihres Regelungsgegenstandes gibt (Migration führe immer zu Wohlstand für alle usw.) und dass die an der Vereinbarung beteiligten Staaten sich ausdrücklich verpflichten, diese verzerrende Sicht innerstaatlich mit Staatspropaganda durchzusetzen, ist nicht nur außergewöhnlich – es ist antidemokratisch.“

Diese antidemokratische Staatspropaganda ist ja schon jetzt angewendet worden, um die Menschen über die wahren Folgen des Migrationspaktes zu täuschen und sie irrezuführen. Als einzige Partei hat die AfD auf die völkerrechtlichen und zu erwartenden gesellschaftlichen Probleme dieses Paktes hingewiesen. Regierung und Altparteien sind jedoch inhaltlich nie auf ihre Argumente eingegangen, sondern haben die ihnen gefährliche Partei stets nur diffamiert. Dabei stützt sich die AfD auf ein Gutachten des Völkerrechtlers Privatdozent habil. Dr. Ulrich Vosgerau, dessen Thesen von den drei anderen hier besprochenen Rechtswissenschaftlern geteilt werden, wie man sich überzeugen kann (siehe Anm. 1).

Doch im Bundestag tönte vor kurzem der AfD erneut entgegen: „Sie belügen die Menschen.“ (Michael Kuffer, CSU). „Sie wollen der Bevölkerung falsche Tatsachen als wahr verkaufen, und das ist ihnen in einem gewissen Umfang auch gelungen.“ (Detlev Seif, CDU) „Sie drehen die Fakten so, wie es ihnen passt.“Sie sind besessen von ihrer Ausländerfeindlichkeit“. (Stefan Liebich, Die Linke).7

Und der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), beklagte in der Welt vom 6.12.2018, wie die Junge Freiheit berichtete, „eine populistische Desinformationskampagne gegen das Abkommen. … Nationalisten und Populisten hätten in einer beispiellosen Lügen- und Angstkampagne ein sinnvolles Vorhaben der Staatengemeinschaft in Teilen diskreditiert.“ Roth habe wörtlich betont: „Der globale Migrationspakt wird entgegen anderslautender Panikmache und Faktenverdreherei eben kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Nationale Hoheitsrechte werden durch ihn weder eingeschränkt noch übertragen.“ „Man dürfe das Erklären nicht den Demagogen überlassen. Die kontroverse, teils hysterische Debatte über den Migrationspakt sei auch ein Weckruf, noch entschiedener an Strategien für einen selbstbewussten Umgang mit Nationalisten und Populisten zu arbeiten.“ 8

Damit werden ja von diesen verkommenen Machtpolitikern de facto auch die professionellen Völkerrechtler als Demagogen, Populisten oder Nationalisten diffamiert. Es ist eine unglaubliche Verrohung der politischen Sitten, die mit Demokratie nichts, aber mit einem anwachsenden Totalitarismus viel zu tun hat.

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1   Rechtswissenschaftler: Suggestive Irreführung
Auch der Völkerrechtler …
2   tichyseinblick.de
3   „Der Migrantionspakt zeigt erste Auswirkungen: In einem arabischen Forum kursiert ein Merkblatt, wie man am besten nach Deutschland einreist“:
     mmnews.de 8.12.2018
4   fr.de
5   New Yorker-Erklärung Punkt 24
6   Inselpresse.blogspot.de 26.11.2016
7   merkur.de
8   jungefreiheit.de

 

 

14 Kommentare zu „Staatspropaganda und Wirklichkeit – Der Völkerrechtler D. Murswiek zerlegt den UN-Migrationspakt“

  1. Das beste wäre, wenn jetzt jede Woche 100.000 Neger (kein Schimpfwort nach Dr. Martin Luther King) an der deutschen Grenze stehen und, sich auf den Pakt berufend, Einlass verlangen. Das würde den Schlafmichel/die Schlafmichelin endlich aufwecken und der Tag ist absehbar, ab dem die AfD regiert. Dann wäre der Volksverräterpakt schnell gekündigt. Und die Verräter vor Gericht.

  2. „Dem UN-Migrationspakt sollte man also nur dann zustimmen, wenn man von der Richtigkeit der Verpflichtungen, die mit dem Pakt übernommen werden, überzeugt sei.“

    Die Profiteure der Migration sind die internationalen Konzerne, die sich damit den Traum vom stets billigst verfügbaren human capital erfüllen und das Umverteilungssystem von arm zu reich weiter befeuern. Die Politiker spielen in den im Endstadium des dekadenten Verfalls befindlichen Demokratien die Hehler, ohne die solche irren, ausschließlich eigennützigen Ideen keine Chance hätten. Im zyklischen Verlauf von Demokratien, entwickeln sich nun einmal stets die korruptesten, dümmsten und ideologisiertesten Politiker zu Handlangern des internationalen Kapitals. Oft nur fokkusiert auf ihren jämmerlichen persönlichen Vorteil. Dabei spielt und spielte die Farbe der Weltanschauung keine Rolle.

  3. Und ergänzend hierzu: ein gewisser Herr Zetsche, seines Zeichens VV von Daimler, hat doch im Sept. 15 sofort so verräterisch vorlaut getönt: „die kemma brauche“. Da war mir schnell klar, wer dahintersteckt und vor allem auch, wer nach wessen Pfeife tanzt.

  4. Hallo hubi stendahl,
    ja, das ist ein wichtiger Aspekt, den ich auch hier behandelt habe: https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/08/03/der-einfluss-der-internationalen-grosskonzerne-auf-den-globalen-migrationspakt-der-uno/

    Aber das ist nicht der einzige Aspekt. So jemand wie Merkel arbeitet auch bewusst für die Ziele der Globalisten in EU und vor allem UNO, internationales Recht zu setzen, um nationales demokratisches Recht im Interesse einer Weltregierung immer mehr zurückzudrängen:
    https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/11/24/weltmacht-uno-antidemokratische-rechtssetzung-von-oben/

  5. Also wenn ich mich mal in Merkel’s Haut versetze:
    2015 hat sie geglaubt, Handlungsdruck und menschenfreundliches Verhalten würde die Gesetzesbrüche kompensieren. Juristen haben ihr aber zugeflüstert, dass sich da gar nichts kompensiert, dass sie angeklagt werden wird, sobald die Verhältnisse es zulassen. Deshalb hat sie verzweifelt versucht, wie Vera Lengsfeld es nach meiner Recherche als erste vermutete, ihre Straftaten per Uno im Nachhinein zu legalisieren. Es wundert mich deshalb auch gar nicht, wenn Gerüchte auftauchen, Merkelgetreue waren bei der Abfassung des Pakts federführend beteiligt. Und dass sie demonstrativ als eine der wenigen Regierungschefs selbst unterzeichnete.
    Ihr Ziel wird sogar sein, direkt aus dem Kanzlersessel in den Uno-Generalssessel zu springen, um der Justiz zu entkommen.

  6. Inschrift einer Gedenktafel an der Mauer der alten Dorfkirche in Berlin-Zehlendorf:

    IM MAI 1732 BEGRÜSSTE
    KÖNIG
    FRIEDRICH WILHELM I
    IN ZEHLENDORF AUS SALZBURG
    VERTRIEBENE PROTESTANTEN
    ——————————————————
    „MIR NEUE SÖHNE – EUCH EIN MILDES VATERLAND!“

    Migration kann durchaus „eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ sein, kann aber durchaus mit schlimmen Folgen verbunden sein, wie aktuelle Beispiele zeigen.

    Ob es für die Völker Afrikas, Amerikas und Asiens etwas Gutes gebracht hat, die dort anlandenden Europäer willkommen zu heißen, anstatt ihnen sogleich den Heimweg zu weisen, darüber kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

    Hier mal ein Verweis auf das Politische Feuilleton vom 10.12. auf Deutschlandfunk Kultur:

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/kritik-am-un-migrationspakt-schlechtes-timing-falsche-tonart.1005.de.html?dram:article_id=435337

    Gut meinen und gut machen, sind zwei verschiedene Sachen, das sollte man den Gutmenschen ins Stammbuch schreiben. Und denen, die damit ihr eigenes Süppchen kochen wollen, kräftig kontra geben. Wir wissen doch zur Genüge, wer in diesen Ländern sein Unwesen treibt und mit den dortigen Leuteschindern und Kleptokraten paktiert – oder?

  7. Werden Deutschlands Gutmenschen erst ruhen, wenn die Mosels ihre Existenz komplett zerstört haben?

  8. Hat dies auf Bayern ist FREI rebloggt und kommentierte:
    Der Staatsrechtler Prof. Murswiek analysiert den Migrationspakt noch gründlicher als Prof. Merkel und zeigt auf, dass dieser im wesentlichen bindend ist und dass er ein Menschenrecht auf Einlass und Integration aller Menschen der Erde in Zielstaaten ihrer Wahl begründet. Murswiek meint, man habe es immerhin vermieden, dazu auf das Nichtzurückweisungsprinzip aus Art 33 der Genfer Flüchtlingskonventin zurückzugreifen, aber auch das erscheint zweifelhaft, denn der Migrationspakt erwähnt das Verbot von summarischen „Kollektivausweisungen“, womit ebenfalls die Zurückweisung an der Grenze gemeint ist. Der Migrationspakt meißelt somit das Straßburger HumanitärUNrecht von 2012 in Stein und weitet es aus. Gerichtsurteile werden die Vorschriften des Migrationspaktes zur Konkretisierung bislang harmloserer Begriffe heranziehen. Die Freiheit des Gesetzgebers wird beschränkt. Abstrakte Behauptungen des Migrationspaktes über sich selbst, wie dass er die Souveränität achte, sind vorlaute, irreführende Propaganda. Professor Murswiek schreibt in ausführlicher rechtswissenschaftlicher Weise genau das gleiche, was z.B. Marine Le Pen in den wenigen Minuten ihrer Rede auf der Pressekonferenz zum Migrationspakt prägnant ausdrückte. Dennoch behaupten Politiker und Leitmedien einhellig, es wären die Kritiker des Paktes, die mit einer „Desinformationskampagne sondergleichen“ Erfolge erzielt hätten. Die Verrohung der politischen Sitten, die sich schon in der Chemnitz-Hetzjagd-Lüge gezeigt hatte, setzt sich fort und vertieft sich.

  9. Schön und Wichtig, wie der Völkerrechtler D.Murswiek, den UN-Migrationspakt zerlegt. Zwei Erinnerungen an die, sicherlich bekannte Vorgeschichte, möchte in Kurzform einbringen.(1.) Da erklärte der UN-Administrator Sergio Vieira de Mello am 4. August 1999 im US-Radiosender PBS:“ Ich wiederhole: Unvermischte Völker sind eigendlich ein Nazi-Konzept. Genau das haben die Alliierten Mächte im 2.Weltkrieg bekämpft. Die Vereinigten Nationen wurden gegründet, um diese Konzeption zu bekämpfen…….“.(2.)An den Tagebucheintrag von John Colville vom 22. Oktober 1939, aus“Downing Street Tagebücher 1939-1945″: Ich machte einen Spaziergang…..die Deutschen unter den anderen Völkern dieser Erde aufzuteilen, mit,…..“. Mir scheint, die sehr lange Planung der Massenimmigration wird, nicht nur von der Völkerrechtlern, gern vergessen oder wissentlich ausgeblendet. Denn kongrete Gegenkonzepte zur Massenmigration sind in der modernen Literatur nicht aufgetaucht. Gelegendlich wird sich am Coudenhove-Kalergi-Plan oder Yinon-Plan und ähnliche Pläne gedanklich auseinandergesetzt, dieses hat den Migrationspakt oder andere Förderungen(Impulse), der Migration nie wirklich behindert.

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