Wenn Moralismus das Recht ersetzt, beginnt der Totalitarismus

Die Politiker der herrschenden Parteien blasen allseits zum Kampf gegen Hass und Hetze. Dieses negative moralische Verhalten wird kriminalisiert und in die Nähe der Strafbarkeit gerückt, wobei bewusst die Grenzen zu konkreten strafbaren Handlungen im Nebel gehalten werden, um Angst zu erzeugen und die Menschen zum Schweigen zu bringen. Moralisierung tritt an die Stelle des Rechts. Nicht nur strafbare Handlungen, sondern vor allem ein bestimmtes moralisches Verhalten, Gesinnungen und letztlich politische Einstellungen werden verfolgt – Kennzeichen des Totalitarismus.

Wie immer werden die Politiker von den Mainstreammedien kräftig unterstützt. So verbreiteten sie z.B. unisono am 6.6.2019 einen dpa-Text mit der Meldung: „Polizei geht mit Großeinsatz gegen Hass im Internet vor“. „Bild“ verfasste die Überschrift „Bundesweite Razzia gegen Internet-Hetzer“ und fügte hinzu: „Den Tätern drohen bis zu 5 Jahre Haft“.

Dann heißt es z.B. in der Berliner Morgenpost: „Mit einer großangelegten Aktion in 13 Bundesländern ist die Polizei gegen mutmaßliche Verfasser von Hasskommentaren im Internet vorgegangen. In 38 Fällen seien dabei Wohnungen durchsucht und Verdächtige vernommen worden, teilte das Bundeskriminalamt in Wiesbaden mit.“ 1

Es ist also zunächst nur von Hasskommentaren (Hate Speech) die Rede. Und es wird suggeriert, wer Hass verbreite, dem komme die Polizei ins Haus, und es drohten ihm hohe Gefängnisstrafen. Erst im zweiten Absatz steht:Den Betroffenen werde unter anderem vorgeworfen, im Internet zu Straftaten aufgerufen und antisemitische Beleidigungen verbreitet zu haben. Für solche Taten drohten bis zu fünf Jahre Haft. … In mehreren Fällen wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.“
Also jetzt geht es konkret um Straftaten, aber unter anderem“, also doch auch um Hass? Es bleibt bewusst in der Schwebe.

Doch viele Zeitungen brachten ein dpa-Bild mit „Postings aus sozialen Netzwerken bei einer Aktion gegen Hass im Internet in Berlin“. Und welche Postings sind da überwiegend zu sehen: „Refugees not welcome!!!“Gute Heimreise!!!“,Kein Einwanderungsland!!! Grenzen dicht! Sofort!!!“,Schluss mit Überfremdung.“
Das sind Meinungsäußerungen, politische Haltungen, aus denen noch nicht einmal zwingend Hass herausgelesen werden kann. Sie sind nicht strafbar, ebenso wenig wie der Hass. Das Gegenteil aber soll in der ganzen Aufmachung suggeriert werden.

Staatliche Behörden machen es ebenso. Seit 2018 gehört z.B. zu den Aufgaben der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln u.a. auch die „Bekämpfung von Hasspostings im Internet (..). Gemeinsam mit der Polizei, der Landesanstalt für Medien und Medienunternehmen hat sie 2017 das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ initiiert, um gemeinsam Standards für die Erstattung von Strafanzeigen wegen Hasspostings zu entwickeln.“ 2 Es wird nicht unterschieden, dass „Hasspostings“ an sich nicht strafbar sind, sondern nur solche, die auch strafbare Handlungen beinhalten.

Der „Süddeutsche Beobachter“, wie die „SZ“ von dem erfahren ehemaligen Focus-Redakteur Michael Klonovsky genannt wird, brachte am 5. Juli 2019 ein Interview mit dem Staatsanwalt Christoph Hebbecker von der genannten ZAC mit der Überschrift: „Hetze in sozialen Netzwerken: ´Die Beschuldigten sind extrem erstaunt, wenn die Polizei vor der Tür steht`“.3 Eingangs steht ebenfalls das oben schon besprochene dpa-Bild mit den Postings der Berliner Aktion gegen Hass im Internet.

Zunächst ist aber von „strafbaren“ Posts die Rede wie Volksverhetzung, Aufruf zur Begehung von Straftaten oder Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen, zu denen er eingestehen muss, dass seit Februar 2018 nur 385 Anzeigen eingegangen seien, die zu 185 Ermittlungsverfahren führten.
Doch bald kommt man zum Eigentlichen. „Hauptziel der Strafverfolgung im Netz ist doch ohnehin nicht, jeden zu kriegen, sondern vor Hasspostings abzuschrecken“, legt die SZ vor, und der Staatsanwalt stimmt zu: Ja, diese sogenannte generalpräventive Wirkung ist uns sehr wichtig. Wenn es uns gelingt, den Eindruck zu vermitteln, dass Strafverfolgung bei Hetze im Netz ein realistisches Szenario ist, dann wird das abschreckende Wirkung haben. So weit sind wir noch nicht, aber dahin müssen wir kommen. Wer hetzt, muss Angst haben, dass er Besuch von der Polizei bekommt.“

Strafverfolgung bei Hetze im Netz, sagt er, nicht Strafverfolgung, wenn sie mit Straftaten verbunden ist; er betont nicht, wer Straftaten begeht, sondern wer hetzt, muss Angst haben. Die Leute sollen unsicher sein, was strafbar ist. Am besten, sie glauben, Hass und Hetze als solche seien strafbar, damit sie Angst haben, ihre abweichenden Meinungen zu sagen. –
Schleichende totalitäre Gedankenkontrolle.

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Bild Pixabay

Zum Verhältnis von Moral und Recht

Im moralischen Handeln ist der Mensch frei. Es beeinflussen ihn zwar religiöse Gebote und sittliche Normen der Gesellschaft, aber er muss sich nicht daran halten; er kann auch ganz frei nach seiner eigenen moralischen Einsicht handeln.
Das Recht gehört seinem Wesen nach auch zur Moral. Denn ein Recht, das nicht moralisch wäre, wäre ungerecht. Der Unterschied besteht darin, dass der Teil des moralischen Handelns, der sich besonders gravierend auf das soziale Zusammenleben auswirkt, dieses positiv konstituiert oder  negativ zerstörend eingreift, aus dem Bereich des freien Handelns herausgehoben und als Recht allgemein verbindlich gemacht wird.

Im Strafrecht haben wir es mit besonders unmoralischem Handeln zu tun, das verboten wird, weil es verletzend oder zerstörend in einen anderen Menschen oder die Gesamtgesellschaft hineinwirkt. Nach gewachsenem europäischem Standard werden aber nicht die (un)moralischen Gefühle, Gedanken und Einstellungen, also die Gesinnung, sondern nur aus ihnen hervorgehende Handlungen bestraft.

So schreibt – darauf hat M. Klonovsky dankenswerterweise hingewiesen – Dr. Roman Trips-Hebert in einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu „Hass und Hetze im Strafrecht“ sehr treffend:
„Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit, was oft schlagwortartig dahingehend benannt wird, das geltende Strafrecht sei kein „Gesinnungsstrafrecht“. Gedanken, Überzeugungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein. … Hass an sich mag also etwa aus moralischen Gründen abgelehnt werden, ist jedoch nicht strafbar. Auch die Qualifikation einer Äußerung als „Hetze“ besagt noch nichts über deren strafrechtliche Relevanz. Erforderlich für eine Strafbarkeit ist vielmehr gemäß dem Grundsatz nullum crimen sine lege (keine Strafe ohne Gesetz, Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz sowie §1 StGB), dass sämtliche Tatbestands- und Strafbarkeitsvoraussetzungen eines bestimmten Delikts in Bezug auf Handlung und Täter vorliegen.“ 4

Nur Handlungen sind auch eindeutig feststellbar und nachweisbar. Hass und Hetze dagegen sind begrifflich nicht klar abzugrenzen und können allen möglichen Meinungen und Auffassungen, die eindeutig vom Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt sind, untergeschoben werden – was auch vielfältig geschieht, wie wir oben mit den angeblichen „Hasspostings“: „Schluss mit Überfremdung!“ oder „Grenzen dicht!“ gesehen haben. Hier tritt Hass noch nicht einmal in der sprachlichen Formulierung auf, sondern wird einfach als dahinter stehend vorausgesetzt.

Gefühle und Meinungen zu kriminalisieren, bedeutet seelischen Terror, durch den die Meinungsfreiheit, die elementare Grundlage der Demokratie, de facto beseitigt wird. Dies ist stets Bestandteil aller totalitären Systeme und macht sich heute wieder in einer erschreckenden Weise bei vielen angeblichen Demokraten als totalitäre Gesinnung breit. Dahinter liegt der eigentliche gesellschaftlich gefährliche Hass auf den Anderen verborgen, der eine unerwünschte politische Auffassung hat.

Liebe und Hass sind Grundbestandteile der menschlichen Seele, und aus ihren elementaren Erscheinungsformen Sympathie und Antipathie sind letztlich alle Gefühle mit nur jeweils unterschiedlichen Anteilen gebildet. Es ist schon von daher ein außerordentlicher Unsinn, hier kriminalisierend einzugreifen. Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Gefühle, die sein seelisches Wesen ausmachen. „ … der gute alte Hass gehört zum humanen Standardgefühlsrepertoire, er ist praktisch ein Menschenrecht, der Mensch darf hassen, er muss bisweilen hassen, Nazis zum Beispiel oder Grüne, Trump oder Merkel, Pinochet oder Pinocchio, was macht das für einen Unterschied?“5

Wünschenswerte Änderungen im Gefühlshaushalt der Menschen können und dürfen nur im Bildungssystem und im sonstigen kulturellen Leben, in Wissenschaft, Kunst und Religion angestrebt, nicht aber durch Strafen des Staates erreicht werden. Daher schreibt Dr. Trips-Hebert vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages am Schluss mit Recht: „Während das Strafrecht als schärfste Sanktionsmöglichkeit des Staates mithin dazu dienen kann, als ultima ratio (letztes Mittel) bestimmte Erscheinungsformen von Hetze als Symptom von Hass zu bekämpfen, erscheint es als grundlegendes Mittel gegen Hass und seine Ursachen kaum geeignet.

Hass und Hetze im Strafgesetzbuch

Es gibt viele Straftaten, die aus Hass geschehen, wie Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung oder Mord. Es wird aber nicht der Hass bestraft, von dem auch im Straftatbestand nicht die Rede ist, sondern die jeweilige Tat. Eine Ausnahme bildet der Straftatbestand der „Volksverhetzung“ des § 130 StGB. Volksverhetzung besteht danach darin, dass jemand
„in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.“

Es kann an dieser Stelle nicht darum gehen, ob es sinnvoll und glücklich ist, hier Hass und Hetze zum Straftatbestand gemacht zu haben, und ob er nicht doch auch dazu missbraucht werden kann, die freie Meinungsäußerung zu beschneiden.
Erkennbar ist jedoch der Versuch, den Hass an eine Tat zu binden, die besonders negativ in das gesellschaftliche Leben eingreift: Sie muss geeignet sein, den gesellschaftlichen Frieden zu stören. Der Hass muss auch eine besonders aggressive Schärfe haben, die leicht in gesellschaftliche Gewalt übergehen kann. Er wird daher durch die höchst-richterliche Rechtsprechung definiert als „eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil“ (vgl. Bundesgerichtshof, NJW 1994, S. 1421).

Die Grenze festzustellen, ab welcher Schwelle ein solches Aufstacheln zum Hass vorliegt, ist natürlich schwierig und kann nur im konkreten Einzelfall geschehen. So wurde ein Aufstacheln zum Hass vom Oberlandesgericht Frankfurt in der Verbreitung einer Schrift gesehen, die sich „gegen alle Asylbewerber in der Bundesrepublik“ richtet und diese „pauschal als Schmarotzer, Betrüger und Straftäter“ darstellt, „die sich über die dummen Deutschen lustig machen“ (NJW 1995, S.143). Denn „die Verunglimpfung der Asylbewerber“ solle hier dazu dienen, „in der Bevölkerung vorhandene Vorbehalte und Ängste gegenüber den bei uns lebenden Migranten in Fremdenfeindlichkeit und Fremdenhass zu verwandeln“.6

Das Verwaltungsgericht Regensburg zog eine deutliche Grenze, indem es in einem anderen Fall entschied, die Forderung nach sofortiger Ausweisung „krimineller Ausländer“ und „Asylbetrüger“ stelle als solche noch kein Aufstacheln zum Rassenhass dar (NJW 1994, S. 2040). Denn hier war ja auch keine Pauschalierung erfolgt.
Dr. Trips-Hebert weist in dem Zusammenhang auch auf eine starke Begrenzung im rechtswissenschaftlichen Schrifttum hin, wo betont werde, „dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen.“

Wir sehen auch hier, wie prinzipiell im Strafrecht zwischen Hass, der für sich nicht strafbar ist, und daraus hervorgehenden Taten unterschieden wird.

Totalitäre Gesinnungen

Man wundert sich, dass solche Hinweise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages die Abgeordneten der Altparteien, für die er doch auch arbeitet, offensichtlich nicht erreichen oder beeinflussen und davon abhalten können, zusammen mit Behörden und Medien eine solche öffentliche Kampagne durchzuführen, in der ständig die Strafbarkeit von Hass und Hetze suggeriert wird.

Es bleibt mir nur die Erklärung, dass es ein weiteres Mittel ist, die Kritiker und Gegner der eigenen Politik gezielt zum Schweigen zu bringen, also das Grundrecht der Meinungsfreiheit immer mehr auszuhebeln. Die Menschen sollen in ihrer Meinung auf die gewünschte Linie gebracht und an der kurzen Leine gehalten werden. Diese die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes unterminierende totalitäre Gesinnung breitet sich immer mehr aus.

Die Methode der persönlichen Diffamierung des politischen Gegners, die damit das Eingehen auf die Sachargumente vermeidet, ist bereits an anderer Stelle beispielhaft beschrieben worden: Totalitäre Gesinnungen.
——————————
1   morgenpost.de
2   justiz.nrw.de
3   sueddeutsche.de
4   bundestag.de 5.12.2016
5   michael-klonovsky.de/acta-diurna 10.7.19
6   Zitiert nach Anm. 4

12 Kommentare zu „Wenn Moralismus das Recht ersetzt, beginnt der Totalitarismus“

  1. „Also jetzt geht es konkret um Straftaten, aber „unter anderem“, also doch auch um Hass? Es bleibt bewusst in der Schwebe.“

    Angst ist eines der wichtigsten Werkzeuge der Eliten, um den Völkern nicht gewollte Gemeinheiten unterzujubeln. Das war schon immer so. Im vorliegenden Fall eine lange geplante Agenda, weit vor der Wende eingeführt und nun in die Endphase einbiegend. Nicht nur Deutschland betreffend, sondern angesichts der sich abzeichnenden Neuordnung den gessamten Westen. Das ist noch nicht das Tollhaus, es kommt noch.

  2. Sehr geehrter Hr. Ludwig,
    herzlichen Dank für diesen zutreffenden Artikel. Es scheint, Orwells Dystopie ist mittlerweile schon von der Realität überholt worden. Übrigens lohnt es, sich mit den Hauptakteuren dieses Meisterwerks zu befassen und den Ort der Handlung, sowie die Zeit, in der dieses Buch geschrieben wurde.

    Der Gummiparagraph 130 StGB erlaubt es, Menschen zu inhaftieren und wegzusperren, die ohne Aufruf zu Straftaten und Gewalt einfach nur Fragen stellen oder Zweifel an der Geschichte äußern. Stellen diese Menschen vielleicht eine Gefahr für das bestehende System dar?
    In unserem Grundgesetz wird die Freiheit der Weltanschauung und Freiheit der freien Meinungsäußerung ausdrücklich geschützt; warum wird sie ausgerechnet durch die einseitige Auslegung dieses Paragraphen eingeschränkt und Senioren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt? Irgendein amerikanischer Präsident soll einmal gesagt haben, daß die Wahrheit nie der Unterstützung eines Gesetzes bedarf, sehr wohl aber die Unwahrheit.

    Viele liebe Grüße und auch herzlichen Dank für den vorigen Artikel

  3. Da wir laut GRUNDGESETZ das RECHT auf FREIE MEINUNGS-ÄUSSERUNG haben – ist der staatliche KRIEG gegen den HASS – in Wahrheit ein krimineller KRIEG gegen die FREIHEIT.

    „Hass“ ist zunächst eine völlig natürliche, menschliche EMOTION, wie „Apathie“, „Traurigkeit“, Angst“, „Wut“, Langeweile“ oder „Begeisterung“ – NIEMAND, der bei gesundem Menschenverstand ist, würde unter „NORMALEN“ Umständen auf die Idee kommen – Menschen wegen einer ganz bestimmten EMOTION zu bestrafen . . .

    HASS auf die Nazis war in meiner Kindheit sogar ein Allheilmittel gegen strenge Eltern, strenge Lehrer & andere strenge Obrigkeiten . . .
    HASS auf die StaSi war im anderen Teil Deutschlands völlig normal – auch wenn dieser HASS aus „Sicherheitsgründen unterdrückt werden musste – und das VOLK über Jahrzehnte verängstigte, verkrüppelte & bis auf wenige Ausnahmen vollkommen einschüchterte . . .

    Ist DAS das Ziel von IM „Erika“?
    Soll Deutschland wirklich eine völlig verängstigte DDR 2 werden?

    HASS auf die AfD gilt derzeit als „offizielle“ Bürgerpflicht im Westen.
    HASS auf die Mullahs im Iran gibt dem Westen das Recht auf KRIEG . . .
    HASS auf die Palästinenser gibt Israel das Recht auf regelmäßige MORDE im Gaza-Streifen . . .
    HASS auf die Regierungen gibt Greta Thunberg das Recht auf ihre globale Klima-Show.
    HASS auf den wieder erwachenden Nationalismus in Deutschland, gibt den Linken das Recht auf den HASS gegen die Rechten . . .
    HASS auf die ANGRIFFE gegen rechts, gibt der AfD das Recht auf den HASS gegen die Linken . . .
    HASS ist nicht weniger „normal“ als alle anderen EMOTIONEN . . .

    Wenn man denn Ahnung davon hat – WIE die natürliche SKALA der EMOTIONEN in ihrer Gesamtheit aussieht – und speziell in welcher Reihenfolge EMOTIONEN aufeinander folgen . . .
    HIER wird es interessant:
    Denn der HASS entsteht genau dann – wenn den Führern die Macht entgleitet – weil die alten LÜGEN der Macht auffliegen!
    DAS passiert gerade im großen Stil durch Julian Assange & Edward Snowden.

    HASS ist vollautomatisch immer dann angesagt – wenn materielle oder spirituelle Mauern der ANGST fallen – wenn ein FRISCHER WIND in Orkan-Stärke Jahrzehnte von LÜGEN hinweg fegt . . .
    Der wohlwollende Profi weicht aus, und geht auf LANGEWEILE – denn DAS ist die nächste EMOTION auf dem Weg nach oben in Richtung ÜBERLEBEN – nur der echte Psychopath, der echte Vollidiot, der echte UNTERDRÜCKER sagt genau hier STOPP, und zwingt sein VOLK mit Gewalt auf die Knie in eine EMOTION mit Namen ANGST, die direkt angrenzt an die verlogene Feigheit, die wir im Deutschen sehr treffend die SCHEINHEILIGKEIT nennen.

    Herbert Ludwig trifft also wieder einmal in’s SCHWARZE – wenn er die HEIMTÜCKISCHEN Bestrebungen unserer immer verwirrter agierenden Regierung als „TOTALITÄR“ definiert!

    Ich halte den Berliner Kindergarten & seine hysterischen Sumpfblüten darüber hinaus für einen völlig durchgeknallten, kriminellen politischen Wahlkampf . . .

    Jetzt wo der 9/11 GROSS-BETRUG durch die israelische & die amerikanische Regierung kurz vor der endgültigen AUFKLÄRUNG steht – geht den vor 18 Jahren am Verbrechen BETEILIGTEN Verbrechern & den MITWISSERN in unseren Regierungen der Allerwerteste auf Grundeis – DIE ANGST VOR DER ECHTEN & EHRLICHEN AUFKLÄRUNG IST DIE WAHRE QUELLE DER PANIK, sie haben unendlich viel zu verbergen & NÜRNBERG 2, denn der größte Kriegsverbrecher-Prozess aller Zeiten steht irgend wann demnächst vor der Tür, wenn sie den Planeten nicht vorher doch noch mit GEWALT zum Schweigen bringen . . .

  4. „Moral und Recht“

    Selbstverständlich hat auch schon das Kind gewisse Rechte ! Aber von der Moral der Eltern hängt ab, ob sie dem Kind diese Rechte auch geben oder sie ihm nehmen. Ähnlich die Politik. Solange wir nicht erkennen, dass Politiker unsere DIENER sind und wir selber die HERRSCHAFTEN, solange sind wir wie ungeborene Kleinkinder, die sich freuen können, wenn sie nicht abgetrieben werden.
    „Recht“ ist wie Knetgummi in der Hand derer, die FREI sind, zu bestimmen, was als Recht gerade gilt.
    Und wenn diese Mächtigen – egal wer die gerade sind – bestimmen, es sei „Recht“, Individuen um deren FREIHEIT zu berauben, wird genau dieser Raub als Recht hingestellt.

    Wenn wir unfrei sind, sollten wir uns zuerst selber fragen, was wir selber falsch gemacht haben, dass wir die Freiheit verloren haben.
    Haben wir die Diener mit Herrschaften verwechselt ?

    Wir haben weder ein Vaterland noch eine Muttersprache mehr. Überall herrscht Englisch vor, und die Landesgrenzen wurden abgeschafft.
    Wenn das dem Willen der Deutschen entspricht, so zu tun, als seien sie Engländer, gehöre ich nicht dazu.
    Wenn es der Willenlosigkeit der Deutschen entspricht, bloss nicht ein Individuum zu sein sondern „wie alle“zu sein, geht mir Deutschland am A…. vorbei, denn solchen Affenzirkus hatten wir schon zweimal seit ca. hundert Jahren.
    Empfehle besonders der Jugend:“Die Philosophie der Freiheit“ von R.S. zu lesen, solange sie die deutsche Sprache beherrschen – dürfen.

  5. Es wird Zeit, die entgegen dem Gesetz handelnden Politiker und Behörden ihrem Richter zu überantworten.
    Nürnberg 2.0.

  6. Die gegenwärtige Situation wird zutreffend analysiert. Ich erlaube mir zu ergänzen, dass die beschriebene Ausdehnung des strafbaren Bereichs (d.h. der Versuch, diesen Anschein zu erwecken) strukturell korrespondiert mit dem Straferlass für solche Personen, die die Begünstigten des totalitären Regimes sind. Sie können im Gegensatz zu „Hassern“ die klassischen Tatbestände des StGB punktgenau erfüllen, ohne Folgen fürchten zu müssen. Das ist die Situation, vor welcher der Art. 103 Abs.2 GG eigentlich schützen sollte – nulla poena sine lege- also keine Strafe ohne Gesetz. Merkel hat es geschafft, ihn auszuhebeln.

  7. Schon lange vor diesem Artikel war ich der Meinung, dass Liebe und Hass menschliche Emotionen im Range eines Menschenrechtes sind. Nun sehe ich, ich stehe mit dieser Meinung nicht alleine da.
    Kalle Möllmann hat sich eingehend mit dem Recht unserer Zeit auseinander gesetzt. Recht hat er! Obwohl ich die Kultur-Marxisten nicht mag, so ist jedoch eine Behauptung der Original-Marxisten-Lenisten richtig: „Das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der jeweils herrschen Klasse.“ Wenn man den angestaubten Begriff „Klasse“ durch Herrschaftsschicht oder ähnlichen ersetzt, liegt diese Behauptung richtig.

  8. Wer gegen Autos, Kohle oder alte weisse Männer hasst und hetzt, wird eher nicht in’s Visier der Hass-Prävention geraten. Denn es geht – anders als die Vorgaben vermuten liessen – nicht generell gegen Hass und Hetze, sondern nur gegen jene solche, welche in Konkurrenz steht zur Hetze des vorherrschenden Machtsystem.
    Es ist typisch für die linksgrüne Propaganda, dass sie generelle Worte verwendet, aber damit etwas spezifisches meinet. Etwa Diskriminierung – aber nur gegen bestimmte Gruppen. Oder Toleranz – aber nur für bestimmte Gruppen. Oder Hass – aber nur bei bestimmten Themen.

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