Wie Hüter der Verfassung die verfassungswidrige Politik ihrer Parteifreunde schützen

Das Bundesverfassungsgericht, das höchste Organ der Judikative, ist nicht unabhängig. Seine Richter verdanken ihre Stellung ihren Parteifreunden in Bundesrat und Bundestag, der Legislative, wo diese die Mehrheit bilden und so auch die Regierung, die Exekutive, stellen. Diese innere parteipolitische Verbundenheit darf man nicht übersehen, wenn man die am 11.12.2018 erfolgte Abweisung der Klage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Bundesregierung verstehen will, die seit Jahren verfassungs- und gesetzwidrig Millionen Migranten unkontrolliert ins Land lässt. Das Urteil ist ein Skandal und ein Meilenstein in der Erosion des Rechtsstaats.

Der im Parteienproporz ausgeklüngelte Vorschlag einer Partei zur Wahl eines Verfassungsrichters wird vom Richterwahlausschuss des Bundestages in der Regel auch realisiert. Eine Partei schlägt natürlich einen solchen Juristen vor, der Parteimitglied ist oder ihren politischen Auffassungen und Zielen nahe steht. Denn es ist selbstverständlich das Interesse der Partei, dass ebenso wie in der Legislative und der Exekutive auch am höchsten Gericht der Judikative, das über die Verfassungsmäßigkeit der Politik zu wachen hat, das Parteiinteresse berücksichtigt wird und die Auffassungen der Partei bei der Interpretationen des Verfassungstextes im Hintergrund eine Rolle spielen. Diese Praxis hat ja de facto mit zur Aufhebung der Gewaltenteilung geführt (vgl. den vorigen Artikel).

Die Zusammensetzung des 2. Senats

Von den derzeitigen Richtern des 2. Senats, der das angeführte Urteil gefällt hat, wurden vier von der CDU/CSU vorgeschlagen, von denen zwei nicht nur langjährige Parteimitglieder sind, sondern zuvor CDU-Ministerpräsident (Peter Müller) bzw. CDU-Innenminister (Peter Huber) eines Bundeslandes waren. Christine Langenfeld ist Tochter des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten und späteren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Carl-Ludwig Wagner und u.a. Mitglied im „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration“, an dem die renommierte türkischstämmige Soziologin Necla Kelek kritisierte, dass er eine Politik nach ideologischen Kriterien betreibe und nicht wissenschaftlich forsche. Sie bezeichnete den Sachverständigenrat in diesem Zusammenhang als „das Politbüro der deutschen Migrationspolitik“. (Wikipedia)

Die vier anderen Richter wurden von der SPD vorgeschlagenen. Davon ist Ulrich Maidowski SPD-Mitglied und Monika Hermanns war persönliche Referentin des saarländischen SPD-Justizministers Arno Walter, hat also wie ein Parteimitglied eng mit einem SPD-Minister zusammengearbeitet. Andreas Voßkuhle, Senatsvorsitzender und Präsident des Gerichts, bezeichnete sich selbst als SPD-nah.1 In einem Interview der Süddeutschen Zeitung im Juli 2018 äußerte er sich in einer Weise über die Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung und ihre Kritiker, dass darin viel Verständnis für diese Politik durchtönt, ein Verständnis, das gegenüber der im Mai 2018 erhobenen Verfassungsklage der AfD-Bundestagsfraktion den starken Verdacht der Voreingenommenheit nährt.2

Es wäre naiv zu glauben, dass diese Zusammenhänge auf die Entscheidung des Gerichts keinen Einfluss ausübten. Ein Richter kann natürlich trotz Parteimitgliedschaft oder -Parteinähe innerlich unabhängig sein und unparteiisch urteilen. Und das hat es auch in der Vergangenheit gegeben. Aber die Erfahrung zeigt, dass dies beim Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahrzehnten immer weniger der Fall ist.

Die Klage der AfD-Bundestagsfraktion

Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung seit Jahren gegen Verfassung und geltende Gesetze Millionen von Asylbewerber und Migranten unkontrolliert über die Grenzen ins Land strömen lässt, erhob die AfD-Fraktion für den Bundestag Organklage beim Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag festzustellen, dass die Bundesregierung Vorrang und Vorbehalt der geltenden Gesetze, die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages und dadurch zugleich den Gewaltenteilungsgrundsatz verletzt habe und verletze. Da Verfassung und spezielle Gesetze Zurückweisungen an den Grenzen vorsehen, hätte der Bundestag die Nicht-Zurückweisung per Gesetz beschließen müssen. Außerdem sei die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung so wesentlich, dass hierfür ein besonderes Gesetz, etwa ein Migrationsverantwortungsgesetz, erforderlich wäre.3

Das Gericht verwarf die Klage als unzulässig mit der Begründung: Der Organstreit eröffne nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage“. Dazu beruft es sich auf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG § 64 f.) und die bisherige Rechtsprechung des Gerichts, wonach ein Organstreitverfahren „maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis“ diene, „nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns“.4
Also es könne nur darum gehen, wer für eine Handlung zuständig sei, das eine oder das andere Organ, nicht aber darum, dass ein Organ das andere verklagt, sein Handeln sei verfassungswidrig.

Der Prozessvertreter der AfD-Fraktion, Privatdozent Dr. habil. Ulrich Vosgerau, bemerkt dazu: „Da die Entscheidung einstimmig erging … konnte ein besonderes, abgekürztes Verfahren gewählt werden, bei dem die Bundesregierung sich noch nicht einmal im Rahmen einer Klageerwiderung zu der bislang vollkommen ungeklärten Frage äußern musste, welche genauen rechtlichen Erwägungen sie zu ihrem millionenfachen Rechtsbruch bewegt haben mögen.“ 5

Wie elegant. So konnte der geschlossene Senat seinen Parteifreunden in der Regierung diese sicher mühevolle Arbeit ersparen und verhindern, dass die Stellungnahme der Regierung bekannt wurde und in einer Hauptverhandlung vor aller Öffentlichkeit die Rechtsbrüche, die von Politik und Medien so sorgfältig verschwiegen oder verharmlost werden, detailliert benannt und erörtert worden wären.

Winkelzüge

Dr. Vosgerau hatte das Klagerecht auf Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 gestützt, der lautet:
„Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans …“
Und er legte dar, dass die AfD-Fraktion, die als Mitglied des Bundestages nicht für eigene Rechte, sondern für und namens des Bundestages klagte, eben „aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte“ der Bundesregierung geltend mache, dass diese ihre Rechte überschreite und sich über das Parlament als Gesetzgeber stelle.

Obwohl also Art. 93 dem Wortlaut nach von einem objektiven Auslegungsverfahren des Grundgesetzes  ausgeht, verwarf das Gericht die Klage als unzulässig, da im Organstreitverfahren das verfassungswidrige Handeln eines anderen Organs nicht gerügt werden könne.
Dazu weist Dr. Vosgerau mit Recht darauf hin, das BVerfGG, auf das sich das Gericht berufe, verenge Art. 93 des Grundgesetzes im Grunde in unzulässiger Weise und sei insofern „eigentlich verfassungswidrig oder aber (wäre) jedenfalls verfassungskonform auszulegen“. Es sei „methodisch falsch, das Grundgesetz im Lichte des einfachen Rechts (auszulegen) und nicht umgekehrt“.

Diese fehlerhafte Konstruktion führt dann zu solchen Behauptungen des Gerichts: „Das Grundgesetz hat den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan, nicht als umfassendes „Rechtsaufsichtsorgan“ über die Bundesregierung eingesetzt. Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe.“ 6

Ein „umfassendes Rechtsaufsichtsorgan“ wird ja nicht geltend gemacht. Aber Art. 93 GG spricht von einem Verfahren „über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans“. Und dies schließt ein, dass es sich dabei auch um behauptete Rechte und Handlungen der Regierung handeln kann, die verfassungswidrig sind.
Schließlich ist das Parlament unmittelbar vom Volk gewählt und die Regierung vom derart legitimierten Parlament eingesetzt und folglich diesem gegenüber rechenschaftspflichtig; sie kann ja von ihm auch durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgesetzt werden. So muss es dem Parlament auch bei Streitigkeiten möglich sein, durch das minderschwere Mittel der Organklage gravierende Kompetenzüberschreitungen der Regierung klären zu lassen. Eine solche Verselbständigung der Regierung, wie sie das Gericht behauptet, verließe den Rahmen der Demokratie.

Willkür

Doch selbst nach dieser (verfassungswidrig) verengten Interpretation des Gerichts von Art. 93 GG ist nach Auffassung von Dr. Vosgerau „die seitens der AfD-Fraktion verlangte Feststellung, bestimmte Asylbewerber müssten nach geltendem Recht an der Grenze zurückgewiesen werden, allemal möglich.Denn verlangt wird eben keine unmittelbare Verpflichtung der Bundesregierung, sondern die Feststellung einer Verpflichtung.“

So hatte er in der Klage auch u.a. beantragt festzustellen, dass die Bundesregierung durch die Duldung des tagtäglichen Einlassens von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten mit oder ohne Pass und Visum über die deutschen Grenzen die verfassungsmäßigen Mitwirkungs-und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages verletzte. Selbst wenn die Bundesregierung berechtigt wäre, laufend Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten mit oder ohne Pass einzulassen, so hätte sie aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes und der Wesentlichkeitslehre des Bundesverfassungsgerichts erst eine entsprechende, durch den Deutschen Bundestag zu verantwortende gesetzliche Regelung, ein ´Migrationsverantwortungsgesetz`, initiieren müssen“.7

Zugleich stellte er für die AfD-Bundestagsfraktion klar:
Die Klägerin hält den Deutschen Bundestag mitnichten für verpflichtet, irgendwelche Gesetze zu verabschieden, die das bisherige Handeln der Bundesregierung wenigstens mit Wirkung für die Zukunft legalisieren würden. Am allerwenigsten würde sie solche Gesetze im Deutschen Bundestag auch noch selbst initiieren. Daher kann der Klägerin hier auch nicht entgegengehalten werden, sie müsse erst einmal Gesetzesinitiativen in den Deutschen Bundestag einbringen, die ihren eigenen asylpolitischen Vorstellungen entsprechen würden. Denn die Klägerin ist mit den bestehenden Gesetzen – wie Art.16a Abs.2 GG, §15 AufenthaltsG, §18 AsylG – zufrieden und verlangt Einhaltung der geltenden Gesetze. Dazu bedarf es keiner Gesetzgebungsinitiativen von Seiten der Klägerin.“ 8

Diese Bemerkung der AfD-Fraktion nimmt das Gericht auf und hält ihr entgegen, sie erachte ein „Migrationsverantwortungsgesetz“ wegen der Gewaltenteilung für notwendig, kündige „indes zugleich an, an dessen Initiierung im Deutschen Bundestag nicht mitwirken zu wollen.“  Ihr gehe es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns. Die Antragstellerin erstrebe damit gar keine Befassung des Deutschen Bundestages zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage.9

Im offensichtlichen Bemühen, der AfD einen Strick zu drehen, stürzen sich die Richter hier in eine völlig fehlerhafte und haltlose Argumentation. Die AfD-Fraktion hat nicht geschrieben, sie halte ein „Migrationsverantwortungsgesetz“ für notwendig, sondern: die Bundesregierung hätte eine solche gesetzliche Regelung als Grundlage für ihr Handeln initiieren müssen. Ja, sie halte den Bundestag gar nicht „für verpflichtet, irgendwelche Gesetze zu verabschieden, die das bisherige Handeln der Bundesregierung wenigstens mit Wirkung für die Zukunft legalisieren würden.“ Solche Gesetze würde sie, die AfD-Fraktion, auch selbst nicht initiieren. Denn sie sei „mit den bestehenden Gesetzen – wie Art.16a Abs.2 GG, §15 AufenthaltsG, §18 AsylG – zufrieden“ und verlange die „Einhaltung der geltenden Gesetze.“ Dazu bedürfe es keiner Gesetzgebungsinitiativen von ihrer Seite.

Also die AfD-Fraktion hat etwas ganz anderes gesagt. So schreibt auch der Verfassungsrechtler Dr. Christian Rath:
Wesentliches Argument (des Gerichts) für die Unzulässigkeit der AfD-Klage war, dass sie an der per Klage eingeforderten Gesetzgebung in Wirklichkeit gar nicht interessiert gewesen sei. Dieses Argument kann nicht überzeugen und entspricht jedenfalls nicht der bisherigen BVerfG-Rechtsprechung. Wenn eine Fraktion in Prozessstandschaft Rechte des Bundestags wahrnimmt, dann geht es ihr typischerweise darum, ein Projekt zu verhindern oder zu hemmen. Sie macht die Rechte des Bundestags also nicht geltend, um als Fraktion mitgestalten zu können, sondern um den aus ihrer Sicht rechtswidrigen Zustand anzuprangern.“ 10

Und Dr. Vosgerau bemerkt:
Um nicht in der Sache entscheiden zu müssen, wo die Bundesregierung nicht Recht haben kann, dreht das Bundesverfassungsgericht der Antragstellerin erst das Wort im Munde herum und behauptet dann, sie habe den falschen Antrag gestellt.“ 11

Und er weist daraufhin, dass auch im Pershing-II-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 1984 „die Grüne Bundestagsfraktion nicht etwa beklagt“ hatte, „an einer Legalisierung der Nachrüstung nicht mitwirken zu dürfen, sondern sie hatte geltend gemacht, dass die Nachrüstung ohne gesetzesförmige, vorherige Mitwirkung des Bundestages unterbleiben müsse. Das sah das Bundesverfassungsgericht zu Recht als zulässig an. Genau parallel dazu will heute die AfD-Bundestagsfraktion nicht etwa an einem Gesetz mitwirken, das die millionenfache Grenzöffnung irgendwie ex post für gerechtfertigt erklärt, sondern sie macht geltend, die Bundesregierung müsse sich an die bestehenden Gesetze halten, so lange es keine anderen, eben Grenzöffnungs- und Welteinlassgesetze gebe“.12
„Wenn die AfD-Bundestagsfraktion gesagt hätte: ´Wir finden die Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung prima, auch wenn sie nicht den Gesetzen entspricht. Nun haben wir den großen Wunsch, aktiv an ihrer Legalisierung mitzuwirken!`, so wäre dies vermutlich zulässig gewesen, das wäre ja die ´Durchsetzung von Beteiligungsrechten`“.
13

Auch Christian Rath weist auf dieses Verfahren hin:
„Die Grünen waren große Gegner der Nato-Nachrüstung. Sie erhoben 1983 eine Organklage, weil die Bundesregierung der Stationierung von US-Mittelstreckenraketen (Pershing-2-Raketen) ohne Gesetz zugestimmt hatte. Natürlich wollten die Grünen am allerwenigsten einem derartigen Gesetz zustimmen (sie hätten es sogar für verfassungswidrig gehalten). Es ging ihnen nur darum, das vermeintliche Unrecht der Regierung feststellen zu lassen. Dennoch war die Organklage zulässig. (Sie wurde allerdings als unbegründet zurückgewiesen.) (Urt. v. 18.12.1984, Az. 2 BvE 13/83, Rz 84).

Im AfD-Fall ist das BVerfG also argumentativ von seiner eigenen Linie abgewichen und scheint die Organklage in Prozesstandschaft nur noch der konstruktiv-mitwirkungsbereiten Opposition vorbehalten zu wollen. Eine so weitgehende Verengung des Zugangs zum Verfassungsgericht hätte aber zumindest kenntlich gemacht werden sollen. Oder anders gesagt: Unter Anwendung der Maßstäbe aus der Pershing-Rechtsprechung hätte die AfD-Klage nicht (so einfach) als unzulässig abgetan werden können.“

Was Rath als „argumentatives Abweichen des Gerichts von der eigenen Linie“, also von der bisherigen Rechtsprechung bezeichnet, nennt Vosgerau geradezu „eine besondere Gemeinheit“, insofern „das Bundesverfassungsgericht den Wandel seiner Rechtsprechung über die Zulässigkeit prozeßstandschaftlicher Organklagen nicht etwa klarstellt und argumentativ begründet, sondern verheimlicht; in der Begründung des jetzigen Beschlusses wird einfach so getan, als entspreche die Entscheidung der ständigen Rechtsprechung.“

Und Dr. Vosgerau fährt fort, die damaligen Verfahrensvorgänge noch genauer beschreibend:
„Im seinerzeitigen Pershing-II-Verfahren kam man übrigens auch nicht auf die Idee, die Anträge der Grünen-Fraktion einstimmig und a limine (gleich zu Beginn ohne Verhandlung und Beweisaufnahme) abzuweisen, um der Bundesregierung eine verfassungsrechtliche Stellungnahme zu ihrer eigenen Politik tunlichst zu ersparen. Sondern seinerzeit wurde selbstverständlich eine mündliche Verhandlung anberaumt, in der es dann hauptsächlich darum ging, die seitens der Grünen-Fraktion in ihrer schriftlichen Klage gestellten, zunächst unzulässigen Anträge unter tätiger Beteiligung der Verfassungsrichter in zulässige Anträge teils umzudeuten, teils auch umzuformulieren. So wird der Satz ´Gleiches Recht für alle!` also in Zeiten der Grenzöffnung buchstabiert, wobei man freilich nie und nimmer von einer ´Herrschaft des Unrechts` reden dürfte, wie der Senatsvorsitzende und Berichterstatter Voßkuhle in öffentlichen Vorträgen und Zeitungsinterviews (vor der Entscheidung) ja schon wiederholt Zeit gefunden hat, zu betonen.“ 14

Und auch Dr. Rath bemerkt wegen der inhaltlichen Bedeutung der Sache, die nun gerichtlich völlig ungeklärt bleibt, dazu:
„Doch selbst wenn die Richter eine Organklage für unzulässig halten, hindert es sie nicht daran, zur Begründetheit Stellung zu nehmen. Man mag das für unsystematisch halten, aber wenn das Verfassungsgericht Wichtiges zu entscheiden hat, dann findet es einen Weg.“

Fazit

Die Sache ist durchsichtig. Es handelt sich um eine reine partei-politische Entscheidung. Dem Gericht ging es darum, den Parteifreunden in der Regierung eine Stellungnahme zu ihren fortwährenden ungeheuren Rechtsbrüchen, die dieses Land irreversibel verändern werden, zu ersparen und es gar nicht erst zu einer öffentlichen verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung in einer mündlichen Verhandlung kommen zu lassen. Um dies zu erreichen, schreckten die Richter nicht vor sinnentstellenden Interpretationen der Antragsbegründungen und unbegründetem Abweichen von der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts zurück.

Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kennzeichnet in besonderer Weise den Niedergang des Rechtsstaates, wie ihn die politischen Parteien herbeiführen, die alle drei Gewalten des Staates  sukzessive durchdringen, dominieren und letztlich demokratiewidrig in der einen Hand einer Parteien-Oligarchie vereinigen.15

Im Juni vergangenes Jahres sagte Voßkuhle gegenüber der „Welt am Sonntag“: Die von den Regierungen in einigen EU-Ländern wie Polen und Ungarn durchgesetzten Beschränkungen für Verfassungsgerichte zeigten: „Wer einer populistischen Bewegung zu dauerhafter Macht verhelfen will, erleichtert sein Vorhaben deutlich, indem er zunächst die Verfassungsgerichte stilllegt.“ 16
„Der Spiegel“ kommentierte zu den Vorgängen in Polen, die rechtskonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydlo nutzten „ihre neu gewonnene Macht, um … das Verfassungsgericht unter ihre Kontrolle zu bringen.“ 17

Voßkuhle sieht den Balken im eigenen Auge nicht. Wer den herrschenden Parteien in Deutschland zu dauerhafter Macht verhelfen will, erleichtert sein Vorhaben deutlich, indem er das Verfassungsgericht stilllegt, d. h. es unter ihre Kontrolle bringt.

Voßkuhle merkte noch an: Für das Bundesverfassungsgericht seien diese Entwicklungen deshalb eine Warnung. „Wir müssen uns immer wieder neu anstrengen und besser werden. Es reicht nicht, einfach nur weiter zu machen“.
Und an die Gerichte allgemein appelliert er, sie müssten zwar „in erster Linie argumentativ überzeugende Entscheidungen treffen, sie müssen aber auch erklären, was sie tun und für Akzeptanz werben.“

In der Tat, Herr Voßkuhle, es besteht hier ein großes Erklärungsbedürfnis. Es reicht nicht, einfach nur so weiter zu machen.
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1    cicero.de
2    Vgl. dazu: tagesspiegel.de 26.7.2019 ; pi-news.net
3    Vgl. dazu: Verfassungsklage gegen …
4    2 BvE 1/18 – Rn. 18
5    auf: vera-lengsfeld.de 15.2.2019
6    Anm. 4
7    AfD-Klageschrift S. 84
8    a.a.O. S. 63
9    Anm. 4 – Rn. 24
10  lto.de 19.12.2018
11  Anm. 5
12  Anm. 5
13  Vosgerau in jungefreiheit.de 18.12.2018
14  Anm. 5
15  Vgl. Fassade Gewaltenteilung
16   wp.de 10.6.2019
17   spiegel.de

 

 

38 Kommentare zu „Wie Hüter der Verfassung die verfassungswidrige Politik ihrer Parteifreunde schützen“

  1. Die Liste dubioser Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht ist ja lang. Am gravierendsten fand ich die zumindest für einen Nichtjuristen kaum nachvollziehbare Begründung, mit der die Klage Gregor Gysis 1999 gegen deutsche Beteiligung am Kosovokrieg verworfen wurde.
    Und ausgerechnet wir kritisieren Polen wegen der Entscheidung der dortigen Regierung, Verfassungsrichter mit 65 (oder 67?) Jahren zu pensionieren. Als ob in Polen die Gewaltenteilung dadurch schlimmer gefährdet sei als bei uns!

  2. Der Verfassungsrechtler Herr von Arnim sagte doch schon vor über 1 Jahr, dass in dem Handeln der Machthaber von des Volkes Wille noch nie so wenig zu erkennen sei wie zur Zeit. Tja, so ist es eben in einer Plutokratie, in der wir still und heimlich gelandet sind. Und die roten Roben in Karlsruhe sind nun voll auf Linie dieser Plutokratie.
    Einzige verbleibende gewaltfreie Gegenmaßnahme: die letzte echte Opposition im Bundestag wählen (=obige Klägerpartei), z.B. bei der Europawahl nächsten Sonntag!

  3. Das Gericht entscheide „ausschließlich juristisch“, sagt Voßkuhle gern.
    Was er nicht sagt: Kraft seines Amtes ist alles juristisch, was er macht.
    Sämtliche Gesetzesverstöße seinerseits werden zur gesetzlichen Grundlage.
    Dieses Gericht verhöhnt das Recht des Gesetzgebers, des Volkes, vollständig.
    Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode.

  4. Der Artikel zeigt dezidiert auf, wie die Netzwerke auch bis in die höchsten Gremien funktionieren und dass es eine logische Konsequenz in der Parteiendemokratie ist, dass sich die Macht in kleinen Hinterzimmern zentriert, um dort Gesetze bis zur Unkenntlichkeit zu überdehnen. In einer solchen Phase ist die Bevölkerung auch mit Wahlen nur noch schwer in der Lage, diesen Prozess hin zum Totalitarismus unter dem Deckmantel der Demokratie zu stoppen.

    Ein sehr gutes Beispiel bietet die ungeplante Wahl Donald Trumps in den Staaten. Ungeachtet einer Bewertung seiner persönlichen Ziele und die seiner Unterstützer zeigt er gerade live, wie schwierig es ist diese Netzwerke, die wir „Deep-State“ oder tiefer Staat nennen, zu zerschlagen. Dennoch sehen wir aktuell eine allmähliche Hinwendung bzw. Unterwerfung der Administrationen und Nachrichtendienste unter die neue Politik, die mit vielen Verblendungen der Bevölkerung zum Leidwesen der Großkonzerne aufräumt . Zuerst hat er den einseitigen Supreme Court (Oberster Gerichtshof) unter Beachtung der Verfassung gesäubert. Danach die Nachrichtendienste, die einer kleinen Clique zugearbeitet haben und parallel den NGO´s die Staatszuschüsse gestrichen, die unter Obama durch Staatsgeldern ihr Zerstörungswerk erst möglich machten. Aktuell treibt er die Globalisten-Mafia vor sich her und es steht zu erwarten, dass dies auch Personen in der mafiösen EU und BRD treffen wird.

    Man kann die Verfassungsgerichte also prinzipiell nicht ohne die anderen unterwanderten demokratischen Institutionen betrachten, die sich in Hinterzimmern über Jahrzehnte der Macht bemächtigt haben und dem wählenden Volk mit Gehirnwäsche (Klimahoax, Gender- und Gleichheitswahn usw), die Illusion eines Mitspracherechts einpflanzten, während man sie in Wahrheit zu produzierenden Sklaven degradierte, deren einziger Existenzgrund das Funktionieren als produzierender Sklave und Konsument ist. Fällt er aus, ist er nutzlos.

    Die duale Natur zeigt uns, dass es immer wieder zu einem Ausgleich kommt. Ob er auf natürliche Weise zustande kommt, wird sich auch am Verhalten jedes Einzelnen festmachen. Wer wegschaut und es die anderen machen lassen will, wird diesen Albtraum weiter befeuern. Deshalb sollten wir es den Amerikanern gleichtun und dieses parasitäre Netzwerk aus Grünen, FDP, SPD und CDU/CSU, die die staatliche Hoheit an eine übergeordnete mafiöse Vereinigung abgeben will, mit einer friedlichen Abwahl zerstören.

    Die AFD ist im derzeitigen Zustand wohl nicht das Ideal. Trotzdem ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach. Macht also wenigstens von eurem Recht Gebrauch, sich gegen diese Agenda zu stellen und wählt. Die amerikanische Bevölkerung hat gezeigt dass Veränderung möglich ist.

  5. Merkel empfing am 13.1.2010 den Kalergi – Preis. Sie erhielt den Preis für die Mitwirkung an der Abschaffung der europäischen Völker.
    Und an genau dieser Abschaffung arbeitet sie bis heute. Solange wir steckenbleiben in juristischen Fragen, ohne zu bedenken, dass MACHT die VORAUSSETZUNG von Rechtsprechung ist – und diese Macht wurde dem deutschen Volk durch zwei Weltkriege genommen- sind wir wie kleine Kinder in einem Kaspertheater, welche sich fragen, ob der gute Kasper oder das böse Krokodil gewinnt, ohne schon zu bemerken, dass die Hände derselben verborgenen Person sowohl im Krokodil als auch im Kasper drin stecken.

  6. Vielleicht sollte man erst einmal klären, was eine Verfassung ist. Die Bezeichnung für Geschäftsbedingungen als Verfassung ist rechtlich nicht sauber und man könnte das als Täuschung im Rechtsverkehr deuten. Ansonsten sucht man im Regal für Gurken die Mehltüte.

  7. @Drusius
    Nein, das sollte man nicht. Es kommt darauf hier überhaupt nicht an. Selbst wenn das Grundgesetz als Verfassung rechtlich zweifelhafthaft sein mag, wird es als gültig behandelt, und die ganze Judikative, Exekutive, Legislative und das gesamte rechtliche Leben richtet sich danach, mehr oder weniger.

    Und was sich innerhalb dieses realen Lebens in Bezug auf das Bundesverfassungsgericht konkret abspielt, ist Gegenstand des Artikels. Er soll dieser Bewusstmachung dienen, denn die Sache kann prinzipiell innerhalb des Systems geändert werden.

    Ein ständiger Rückgriff auf die Metaebene des „Prädiktors“, auf die niemand unmittelbaren Einfluss hat, löst das konkrete Problem nicht, sondern lässt uns im Regen stehen. Es ist ein eigenes Thema, das von mir ja auch schon in einigen Artikeln behandelt worden ist. Wem das zuwenig ist, kann ja darüber einen eigenen Blog aufmachen.

  8. Welche „Verfassung“ und welchen Verfassungsschutz meinen sie eigentlich? Hier in Deutschland gibt es das nicht! Was sie meinen ist ein zusammen fabuliertes GG von Fremden! Die Wahl einer eigenen Verfassung ist seit 30 Jahre überfällig. Was meinen sie warum wohl? Weil wir nichts zu melden haben! Geld abgeben und fertig!

  9. Was eine „eigene“ in freien Wahlen, Verfassung ist, das versuchen sie doch einmal dem dummen Volk zu erklären! Sie werden bitterlich weinen!

  10. @hwludwig
    Es tut mir leid, aber mir kommt das so vor, daß die wirklichen Bedingungen ausgeblendet werden, um im Wolkenkukuksheim über Wolkenschiffchen zu diskutieren. Die Grundfrage ist, sind wir im Staatsrecht oder im Handelsrecht, um die Rechtsebene zu klären. Wenn Sie da eine „staatliche Stelle“ anschreiben, bekommen Sie keine Antworten. Es geht dabei nicht darum jemanden schuldig zu machen, sondern um eine Klärung im Theater, wer welche Rolle spielt.
    Der Standpunkt, die Welt ist klein, mein Herz ist rein, ich lasse da niemanden rein – ist nicht sehr Glück verheißend, sondern für mich ist das ein weites Schweifen um den heißen Brei.

  11. @Drusius
    Sie verstehen es nicht. Ich blende diese Bedingungen im Hintergrund nicht aus. Aber ihre ständige Betrachtung löst die vordergründigen Probleme nicht.

    Welches Thema hier auch behandelt wird, Sie benutzen es nur, um immer wieder wie hynotisiert auf die Hintergründe zu kommen. Damit erreichen Sie nur, dass den Lesern das Thema zum Hals raus hängt, also das Gegenteil von dem, was sie wollen. Das muss man nach meiner Erfahrung mit sehr gezielten Artikeln und guten Nachweisen machen.

    Ich wiederhole: Die Hintergrund-Bedingungen, die ja mit Verschwörungen zusammenhängen, müssen als eigenes, gut begründetes Thema behandelt werden. Diese Methodik der Behandlung hat nichts mit „mein Herz ist rein …“ zu tun. Das ist doch spinnert.

    Wenn die Artikel mit den vordergründigen Themen für Sie nur ein „weites Schweifen um den heißen Brei“ sind, dann bitte machen Sie einen eigenen Blog auf für Ihren „heißen Brei“! Und wenn ich auch mal wieder einen Hintergrund-Artikel bringe, können Sie sich ja auch wieder aus Ihrem überlegenen Wissen mit einem Kommentar beteiligen. Aber zu den anderen Artikeln werde ich solche Kommentare nicht mehr veröffentlichen.

  12. @hwludwig
    Ich verstehe ihr Anliegen, auf der menschlichen Ebene zu argumentieren. Aber nach meiner Meinung gibt mehrere Ebenen. Die menschliche Ebene ist eben nur eine Ebene und es muß auch der Acker da sein, der Regen und der Wind und auch das Feuer, um die Energie zu schaffen, damit der Samen der Erkenntnis aufgehen kann, damit Leben in unserer Welt weiter bestehen kann.
    Enge der Betrachtung impliziert Angst, es ist unnötig, sich einzuengen.

  13. @Drusius
    Nein, es ist die methodische Ebene, die hier Vorrang hat: Wie erreicht man den Leser mit einem solch schwierigen Thema und schreckt ihn nicht ab. Nur dann können Samen der Erkenntnis aufgehen.
    Das hat mit Enge und Angst nichts zu tun.

  14. . . .
    ZITAT @ Dr. Rüdiger Hübschmann:
    .
    „Am gravierendsten fand ich die zumindest für einen Nichtjuristen kaum nachvollziehbare Begründung, mit der die Klage Gregor Gysis 1999 gegen deutsche Beteiligung am Kosovokrieg verworfen wurde.“
    .
    Selbst der damalige Bundeskanzler kam zu der leider verspätetenn Einsicht – daß dieser KRIEG „VÖLKERRECHTSWIDRIG“ war – also ein reines „Gefälligkeitsurteil“ unseres höchsten Gerichtes . . .
    .
    DANKE für diese Information – die ich bisher nicht kannte – scheinbar ist Deutschland’s neue (alte) WILLKÜR-JUSTIZbereits seit ZWANZIG Jahren wieder einmal auf schwerst kriminellen Abwegen . . .
    .
    Beim großen Bruder Amerika läuft die Justiz noch extremer aus dem Ruder – wie Dr. Paul Craig Roberts aus den USA berichtet – wie der Herr, so’s Gescherr . . .
    .
    https://www.paulcraigroberts.org/2019/05/20/the-assange-manning-cases-have-discredited-america/
    .
    Meine bescheidene Frage:
    .
    WER richtet unsere kriminellen Richter – wenn sie derart offensichtlich – das Recht BEUGEN . . . ?

  15. . . .
    ZITAT @ Drusius:
    .
    „Die Grundfrage ist, sind wir im Staatsrecht oder im Handelsrecht . . .“
    .
    Was bitte soll der Quatsch?
    .
    Definition: „RECHT“ (WAHRIG, deutsches Wörterbuch)
    Rechtsordnung, Gesamtheit der Gesetze (des Staates, der Kirche, eines Lebensgebietes; Handels-, Kirchen-, Staats-, Straf- )
    .
    Mit dem Begriff „RECHT“ werden die allgemein & ÖFFENTLICH BEKANNTEN & AKZEPTIERTEN SPIELREGELN bezeichnet – die für ALLE BÜRGER gleichermaßen gelten – ist es ANDERS, ist es UNRECHT!
    .
    Wenn Menschen sich am Ballermann blöd saufen, oder durch Medikamente & Gehirn-Wäsche ihren Verstand vernebeln – dann verlieren sie oftmals die Orientierung – und das klare DENKEN verabschiedet sich . . .
    .
    Wenn das bei RICHTERN „passiert“, dann ist Alarmstufe ROT – denn statt allgemein gültiger Spielregeln herrscht plötzlich WILLKÜR wie bei einem von der MAFIA gekauften Fußballspiel – bei dem das Ergebnis vorher von KRIMINELLEN beschlossen wurde!
    .
    Im richtigen Leben ist das das die mit Abstand GRÖSSTE Gefahr für eine Gesellschaft – wenn die Schiedsrichter selbst „gekauft“, also KRIMINELL sind – denn dann herrscht die MAFIA, oder wie immer auch Sie die die Mörder, Psychopathen, Kinderschänder & Betrüger & alle anderen Gewalt-Verbrecher in JEDER Gesellschaft bezeichnen wollen!
    .
    DAS „RECHT“ IST DIE WICHTIGSTE, WEIL DIE LETZTE BARRIERE GEGEN DIE DIKTATUR DER MÖRDER – DARUM SOLLTE DERARTIGER WAHNSINN MITTEN IN UNSEREM HÖCHSTEN GERICHT – EINEN JEDEN AUFRECHTEN BÜRGER AUF DIE BARRIKADEN BRINGEN.
    .
    „Recht“, „richten“, „richtig“ sind sicher die ältesten Worte der Welt, und zwar in ALLEN Sprachen, neben den Worten für die „Natur“ & für „Gott“- denn damit unterscheidet der Mensch seit ewigen Zeiten den FALSCHEN Weg in’s Unglück – vom rechten Weg in’s Glück!
    .
    DAS ist die einfachste Definition von „Kultur“.
    .
    DAS ist aber auch der moderne high-tech Kampf zwischen perfekt getarnten Psychopathen im Amt – und der gigantischen Mehrheit an gutwilligen Bürgern – die sich gerne an die Spielregeln halten, wenn sie denn von einem guten Schiedsrichterauch jederzeit gut angewendet werden.
    .
    Beim Fußball sind wir schon in der neuen Zeit angekommen – beim RECHT gibt es noch ewig Gestrige, denen scheinbar die Phantasie fehlt – daß es irgendwann einmal gerecht zugehen wird . . .
    .
    Stellen Sie sich einfach mal zum Spaß vor – internationales RECHT wird genauso OFFEN, PRÄZISE, FAIR & UNBESTECHLICH entschieden – wie die Recht- oder Regel-Verstöße im modernen Fußball.
    .
    Da müssen zwar einige Richter erst mal wieder zum Training & zur Schulung, manche vielleicht auch in den Knast – aber die Mehrheit der Richter wird aufatmen – wenn sie endlich echtes RECHT sprechen dürfen, weil die Psychopathen in der Politik die Richter nicht länger gängeln & erpressen dürfen . . .

  16. So wie im Artikel dargestellt, kann man die Klage der AfD vom 12.04.2018 (Organstreitverfahren) natürlich sehen wenn man denn möchte. Auch dass selbst in werte-westlichen Gutmenschenstaaten, die Gewaltenteilung nicht so ganz zu funktionieren scheint, ist zu oft klar ersichtlich…..

    Nur das Ganze an der Organklage der AfD gegen die Regierung auf zu hängen, erscheint zumindest mir, nicht besonders zweckdienlich …. im Gegenteil …

    Meiner Meinung nach hat das BVerfG zu einer intelligenten Entscheidung gefunden….. denn einerseits war dies prozessrechtlich zwingend, denn zulässig war die Organklage der AfD, aus verschiedenen Gründen offensichtlich nicht (weder fristgerecht noch begründet)….. und vielleicht könnte mir hier mal jemand sagen, wie den das in einem Rechtsstaat gemeint ist, mit der Zulässigmachung unzulässiger Klagen…..Hmmmm

    Viel wichtiger und auch richtiger erscheint mir jedoch, dass sich das deutsche BVerfG nicht zum Forum / Instrumentalisieren, in einer solch fundamentalen Debatte machen liess…. denn egal wie es argumentiert hätte, der Graben in der Gesellschaft, die die FLüchtlings / Migrationskrise gebaggert hat, wäre nur noch grösser und breiter geworden…… hätte aber nichts zu desen Klärung bei getragen…

    Das Problem Flüchtlings / Migrationskrise mus anders gelöst werden….. Vielleicht sollte man da mal bei den Ursachen anfangen.

    Auch das Problem der Korruption / Vermischung bei den drei Staatsgewalten, sollte man wohl eher nicht an einenzelnen Klagen aufhängen, sondern ganz fundamental bei den Ursachen anfangen…. zuvorderst bei den Ursachen, wäre da sicher, der heute weltweit übliche, neoliberale staatsmonopolistische Kapitalismus zu nennen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsmonopolistischer_Kapitalismus

  17. Vosskuhle sagt, die Gerichte müssen „für Akzeptanz werben.“

    Na ja, es ist wenigstens mal eine neue Idee. Werbung macht heutzutage scheinbar vor nichts mehr Halt, nichtmal mehr vor Gerichten wie Nudelsuppe in Dosen und auch nicht vor anderen Gerichten.
    Wie wär`s denn mit einem Musikvideo der Richter ? Titel „akzepTANZ“ ?
    Alle schick in roten Roben. Das macht was her !

  18. @Kalle Möllmann
    Das ist mir auch klar. Aber um überhaupt Handelsrecht, Besatzungsrecht und Staatsrecht den Leuten bekannt zu machen, ist das nicht verkehrt. Das kratzt schon eher an der Fassade. In Preußen gibt es keinen bürgerlichen Tod seit 1850. Aber das ist auch nur eine Maske. Papst Benedikt hat die CQV-Firmen alle für ungesetzlich erklärt, die Betreiber für privat haftend. Deshalb gibt es auch keine unterschriebenen Papiere mehr von der Simulation.

  19. Meine prinzipielle Frage ist, wie kommt es trotz 70 Jahren Juristerei- Hunderttausenden von Juristen, die jährlich die Universitäten durchlaufen, Ihre Klausuren schreiben usw.usf. , daß es da nicht prinzipiell Mal zu “ Grundsätzlichen“ Fragen kommt? Da müsste doch mittlerweile eine Amada von Leuten sein, die Ihre Professoren zur Rede stellt, bzgl. „Staats Recht, Besatzungsrecht(Shaef Gesetze), HLK, Militärgesetz P.53(Beamte), Fehlende Verfassung, GG.

    Das müsste doch dort prinzipiell Mal diskutiert werden? Ich bin kein Jurist, weiß demnach auch nicht, wie und was in den dicken Wälzern steht, mit Ihren zig Korrekturen. Aber die können doch nicht alle Blind sein?
    Oder….wird man nicht „versetzt“ oder fällt man durch in den Klausuren, wenn man die richtigen Antworten- auf viele „falsch angenomme“ Fragestellungen stellt? Wie.z.B. Staatsrecht.

    Ist es so zu erklären, daß ein Moschee Böller mit 10 Jahren Knast abgeurteilt wird und der Mord von 2 Afghanen mit 17 Monaten Haft?
    Hier passt doch nichts mehr zusammen in dieser Freimaurer-Jesuiten Lageraufsicht!

    Wo Bitte sind die Hunderttausende Richter/Anwälte/Staatsrechtler die dem Spuk den Spiegel vors Gesicht halten?

  20. @dragao
    Sie sollten den Artikel etwas genauer lesen. „Intelligent“ ist die Entscheidung des BVerfGs ohne Zweifel, nur eben verfassungs- und rechtwidrig.

    1. Dr. Vosgerau weist mit Recht daraufhin, dass Art. 93 GG dem Wortlaut nach von einem objektiven Auslegungsverfahren des Grundgesetzes ausgeht, also auch die Möglichkeit der Rüge verfassungswidrigen Handelns beinhalte. Das Gericht verenge Art. 93 unter Berufung auf § 64 des BVerfGs-Gesetzes auf eine reine Geschäftsverteilung und schließe eine Beanstandung verfassungswidrigen Handelns aus.
    Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist von den Parteien im Bundestag beschlossen worden, die damit eine Rüge verfassungswidrigen Handelns durch das BVerfG gegen das GG ausgeschlossen haben. Ein einfaches Gesetz kann aber nicht eine Bestimmung des GG einschränken. Also ist eine solche Klage nicht unzulässig.
    2. Selbst wenn sie das Gericht für unzulässig hält, hätte das Gericht nach seiner bisherigen Prozessführung und Rechtsprechung wegen der inhaltlichen Bedeutung eine mündliche Verhandlung durchführen müssen, wie es auch früher geschehen ist. Davon darf es nicht ohne ausführliche Begründung, wie jetz geschehen, abweichen.

    Das parteipolitische regierungskonforme Verhalten des Gerichts wird nicht an diesem einen Prozess festgemacht. Er ist nur ein besonders gravierender Fall und Höhepunkt.

    Ihre Meinung, das BVerfG dürfe sich nicht „zum Forum in einer solch fundamentalen Debatte instrumentalisieren lassen“ ist ja völlig daneben. Das Gericht ist gerade dazu geschaffen worden, als Hüter der Verfassung beim Streit über verfassungswidriges Handeln eines Bundesorgans Rechtsklarheit zu schaffen, wer denn sonst.

  21. @newschopper
    Die Krux ist die Abhängigkeit und inhaltliche Bestimmung des gesamten Bildungssystems vom Staat, d.h. von den jeweils Herrschenden und auch die organisatorische und dienstrechtliche Abhängigkeit der Judikative von der Exekutive.
    Siehe Inhaltsverzeichnis dieses Blogs zu entsprechenden Artikeln.
    Die Untertanen werden zu geistigen Heloten herangebildet.

    Wenn ein Jura-Professor und wohl bestallter Lehrstuhlinhaber, den er dem Kultusminister verdankt, vor der Frage steht, sage ich etwas gegen das verfassungswidrige Handeln der Regierung oder bleibe ich lieber still und in Ehren bei meinen sicheren Pfründen, so wird er „sich mit angelegten Ohren in die Furche ducken.“ (Vosgerau)

  22. . . .
    ZITAT@newschopper4bravo:
    .
    „Ist es so zu erklären, daß ein Moschee Böller mit 10 Jahren Knast abgeurteilt wird und der Mord von 2 Afghanen mit 17 Monaten Haft?
    Hier passt doch nichts mehr zusammen in dieser Freimaurer-Jesuiten Lageraufsicht!“
    .
    Unsere Richter wurden NIEMALS ent-NAZI-fiziert.
    .
    DAS rächt sich heute.
    .
    Sie sind als Berufsgruppe bereits seit ihrer UNTERORDNUNG unter das UNRECHT der NAZI’s ein würde- & ehrloser Haufen von verlorenen Seelen – die erst nach der offenen & ehrlichen ERKENNTNIS der eigenen Verfehlungen – einen sauberen NEUSTART hinlegen könnten.
    .
    Derzeit herrscht die große DEPRESSION in der Justiz – was man an den seit ewigen Zeiten immer höher wachsenden Bergen an liegen gebliebenen „Fällen“ erkennen kann – ABER EINE LANGSAME JUSTIZ IST IMMER AUCH EINE UNTERDRÜCKERISCHE JUSTIZ, DIE NEUES UNRECHT ERSCHAFFT!!
    .
    Ganz ähnlich wie die „Rockefeller-Medizin“ – die erst endlose Krankheiten erschafft, um dann diese selbst erschaffenen Krankheiten zu „behandeln“ – das absolute Spitzen-Modell um Profite zu erschaffen.
    .
    Ein alter Richter in Rente – müßte endlich mal den Anfang machen – und öffentlich BEICHTEN & BERICHTEN was tatsächlich hinter den Kulissen los ist . . .
    .
    Auch HIER hilft nur die schonungslose Wahrheit . . . !

  23. . . .
    HIER ganz aktuell im Fall JULIAN ASSANGE – wie in EUROPA & AMERIKA jedes Recht GEBEUGT wird – was im Klartext bedeutet, daß wir „juristisch“ gesehen, wieder mitten im MITTELALTER der perversen HEXEN-JAGDEN gelandet sind!
    .
    https://www.paulcraigroberts.org/2019/05/20/the-assange-manning-cases-have-discredited-america/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=the_assange_manning_cases_discredit_us_and_uk_justice_systems&utm_term=2019-05-20

  24. Es ist ja auch so im Leben, dass wir – unabhängig von der Frage, ob deutsche Gerichte nun dies oder jenes sind – diese Gerichte unbedingt brauchen, sobald irgendjemand uns zwingt, sie zu beanspruchen. So etwas hängt nicht nur von unserer eigenen Entscheidung ab sondern z.B. auch davon, ob jemand uns um unseren Besitz verklagt.
    Es kann jemand aus einem Irrtum heraus meinen, unser Besitz gehöre ihm. Unser Eigentum „stecke bereits in seinem Rucksack“, und Gerichte müssten das nur noch bejahen.

    Wir selber kennen vielleicht das Lied:“Fuchs du hast die Gans gestohlen“, aber von juristischen Fragen und Begriffen hat eben ein Rechtsanwalt fundiertes Wissen und kann uns helfen, wenn es ans „Eingemachte“ geht. Bin auch selber kein Jurist, aber wenn man verklagt wird über 1 Jahrzehnt lang und die Gegenpartei verliert, hat man zwar gewonnen, aber der Rechtsstreit hat Kraft und Nerven gekostet.

    Währenddessen geht es nicht um Fragen, ob dieses oder jenes Recht zu gelten habe oder nicht gelten dürfe. Da müssen wir sozusagen das Recht so hinnehmen wie es ist. Und eines finde ich besonders gut am Grundgesetz und zitiere:
    „Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren..“
    Grossartig finde ich, dass Gott erwähnt ist.

  25. . . .
    HIER der neueste Fall aus Amerika’s angeblicher „Elite“-Universität HARVARD – wo der erste schwarze Rechts-Professor in Harvard überhaupt, seinen Harvard-Job verliert – nur weil er Harvey Weinstein verteidigt . . .
    .
    Im Wilden Westen wird ERST geschossen – und danach geschwiegen – WER auf RECHT aus Amerika wartet, der kann ewig warten . . .
    .
    https://edition.cnn.com/2019/05/11/us/harvard-law-professor-ronald-sullivan-loses-deanship-harvey-weinstein/

  26. @ Kalle Möllmann:“Im Wilden Westen wird ERST geschossen – und danach geschwiegen- WER auf RECHT aus Amerika wartet, der kann ewig warten.“

    Woran mag das liegen ? Haben die Amerikaner in Wahrheit von den Wilden gelernt und tun heute so, als hätten sie die Indianer (und uns Deutsche) zivilisiert ? Ist es in Wahrheit umgekehrt der Fall, und sie wurden durch die Indianer verwildert?
    Was Sie schreiben ist ja wahr, nur ist mir unklar, woran es liegt. Habe mal gelesen, dass jemand sagte, es liege an der Beschaffenheit des Bodens und der Atmosphäre in Amerika, dass die Menschen drüben verwildern.
    Auch hat jemand behauptet, Indianer hätten – im Vergleich zum Europäer – längere Arme.
    Europäische Einwanderer hätten in den ersten Generationen „normale „Armlängen, aber die folgenden Generationen bekämen dann etwas längere Arme. Ist das wahr ?

  27. newschopper4bravo
    Wenn in Europa ein Kalifat errichtet werden soll, wäre diese „Rechtsinterpretationen“ der richtige Schritt.

  28. Vielleicht sind Hüter der Verfassung und die, die verfassungswidrige Politik machen, Teil eines Systems, daß nur ihr eigenes Recht interessiert?

  29. Es wird ja aufgezeigt, wie diejenigen, welche eigentlich die Hüter der Verfassung sein sollten, eine verfassungswidrige Politik betreiben. „Drusius“ erwähnt diese Tatsache und hinterfragt sie.
    „Kalle Möllmann“ erwähnt „Nazis“, welche als Juristen tätig seien. Als sei ein Kampf zwischen Rechten und Linken dasjenige, worauf alles ankäme. Nein, darauf kommt nicht alles an, denn SOWOHL die Linken ALS AUCH die Rechten nennen sich „Sozialisten“.

    Alles kommt darauf an, die DRITTE Kraft zu erkennen, welche tatsächlich nur ihr eigenes „Recht“interessiert, und das sind keine Politiker sondern Vertreter der WIRTSCHAFT, welche mittlerweile die politischen Parteien wie Hunde an der Leine spazieren führen. Mit der AfD haben sie Probleme, weswegen sie da die Leine kurz halten und einen Maulkorb anlegen wollen.

    Interessiert denn die WIRTSCHAFT, was „Recht“ sein soll ? Wenn nationale Gesetze gelten, die der WIRTSCHAFT im Handelsweg stehen, schafft sie entweder die Nation durch Krieg ab, oder sie ändert das „Recht“ so weit ab, bis es der WIRTSCHAFT passt.
    Das ist das ERGEBNIS eines geistlosen materialistischen Denkens. Es ist kein wirkliches Denken mehr vorhanden, das von der Erkenntnis der Wahrheit zur FREIHEIT durchdringt. Es ist der Mensch wie ein Köter, der mit Maulkorb an der kurzen Leine angloamerikanischer Kaufleute hängt, die ihrem eigenen Nationalismus dienen und ihn als einzigen Nationalen Sozialismus gelten lassen wollen.

  30. @Michael
    Die Herrschenden definieren, setzen und setzen es durch, das Recht für die Anderen im Interesse von Leuten, die man „Begünstigte“ des Systems nennen könnte. Die Anderen erleiden Recht, diskutieren über Recht und kritisieren das Recht der Anderen – die auch ganz anders sein dürften. Das dürfte der Unterschied sein.

  31. Egal was im Gesetz steht, letztlich entscheiden die (formal) verantwortlichen Menschen. Deshalb funktioniert die linke Universalstrategie der Unterwanderung auch so gut. Und deshalb sind die Linken auch so begeistert von der unbegrenzten islamischen Masseneinwanderung, denn diese Einwanderer sind überwiegend links gepolt, das nährt die Hoffnung auf den linken Endsieg.

  32. Die Linken sind die Anhänger der Religions – Sekte des Guru Karl Marx, welcher den dialektischen Materialismus begründete und offen sagte, Religion sei Opium für das Volk.

  33. Lieber Herr Möllmann,
    im Moment noch niemand, aber der Mohamedaner wird sich denen mit Sicherheit entledigen, weil der Mohamedaner schon Systembedingt diese Judikative garnicht braucht. Mit freundlichen Grüßen – juergen_k_krebs@web.de

  34. … die kommen durch den „Staatsaparat“ Universität garnicht durch. Wenige Ausnahmen geben dann inerhalb kurzer Zeit auch auf. Einige „gerade“ Juristen gibt es noch, z.B. den Herrn Schachtschneider oder Herrn Lutz Schaefer, das sind „alte Hasen“ mit Anstand und Moral. Die JURA ist seit Jahren am Ende. Mit freundlichen Grüßen – juergen_k_krebs@web.de

  35. . . .
    Um es mal extrem zu vereinfachen:
    .
    DAS, was derzeit auf dem Planeten abgeht – das ist KEIN Recht – sondern das ist die Anwendung von brutaler, barbarischer GEWALT, teils in offener & vor allem aber in VERSTECKTER Form.
    .
    Amerika hat außer dem GENOZID an 60 Millionen Indianern – KEINE wirklich große Leistung vollbracht, auf die es stolz sein könnte – und vor der „Rache der Indianer“ haben sie offensichtlich derart viel ANGST, daß sie diese ANGST verdrängen & hinter viel Hollywood-Glamour & hinter glitzernden, aber FALSCHEN Fassaden verstecken!
    .
    Es ist diese perfekt versteckte MEGA-ANGST der Amerikaner – die wir Europäer NICHT begreifen – denn Amerika braucht das eigene RIESEN-MILITÄR vor allem gegen gegen die eigene ANGST.
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    Aber genau DARUM kann Amerika NICHT gewinnen – weil brutale Gewalt nur FALSCHE Siege vortäuscht – das ECHTE gewinnen geht nur über echte Werte wie Wahrheit, Liebe & Freiheit.
    .
    Richter & Gerichte, die korrupt sind, oder sich dem Druck der Regierung beugen – sind KEINE Richter & KEINE Gerichte – sondern hollywoodmäßig perfekt organisierter BETRUG!
    .
    LÜGEN haben kurze Beine – darum ist das amerikanische Imperium längst Schnee von gestern – auch wenn es die meisten Bürger noch nicht gemerkt haben . . .
    .
    Man kann nicht „Freiheit“ oder „Meinungsfreiheit“ oder „Pressefreiheit“ predigen & gleichzeitig JULIAN ASSANGE wie einen Schwerverbrecher diffamieren – nur weil er die blitzsauber BEWIESENE Wahrheit allen Bürgern dieses Planeten zugänglich gemacht hat – die das extrem kriminelle Amerika unbedingt GEHEIM halten wollte.
    .
    Ein „Fassadenkratzer“ ist jemand, der an einer Fassade kratzt . . .
    .
    Wenn sie an Amerika’s Fassade kratzen – dann sehen & riechen sie überall stinkende Kloake durch den rasanten Verfall aller Werte – der besonders nach dem 11. September 2001, mit dem FAKE „war on terror“ dramatisch an Fahrt aufgenommen hat.
    .
    Die ECHTE Frage, die wir uns stellen sollten, lautet:
    .
    Ist China stark genug – um an den klugen Konfuzius anzuknüpfen – und die echten & universellen Werte wie Menschenrechte, Freiheit und das Recht zur freien Entfaltung eines JEDEN Menschen zu garantieren?
    .
    Bei den „Geschäften“ in Afrika & rund um die Seidenstraße – ist China ein leuchtendes Vorbild an FAIRNESS für alle – aber genau DAS will Amerika jetzt offensichtlich mit brutaler GEWALT zerschlagen.
    .
    Oder schafft „la grande nation“ Frankreich ein „come back“, oder England nach dem „Brexit“, oder stellen wir endlich mal wieder was auf die Beine, oder übernimmt irgendjemand die Führung in eine bessere Zukunft – von dem wir heute noch nichts ahnen . . . ?

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